Datum: 13.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 23:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Neubau einer Garage; Bauort: Schiltberger Straße 8, Randelsried
2 Antrag auf Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage; Bauort: Kapellenweg 13 c, Stumpfenbach
3 Antrag auf Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage; Bauort: Kapellenweg 13 d, Stumpfenbach
4 Antrag auf Eingangsumbau und Dachgeschossausbau zur 2. Wohnung; Bauort: Dr.-Jakob-Scheckh-Straße 3, Altomünster
5 Antrag auf Neubau eines Verkaufsladens für landwirtschaftliche Produkte; Bauort: Laurentiusstraße 1, Pfaffenhofen
6 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: Bgm.-Sedlmair-Weg 20, Altomünster
7 Antrag auf Neubau von drei Wohnhäusern mit Garagen; Bauort: Am Vogelgarten 5, 7 und 9 Altomünster
8 Antrag auf Neubau einer Doppelgarage und einer Gartenhütte; Bauort: Zeitlbacher Straße 5, Stumpfenbach
9 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: Johann-Michael-Fischer-Platz 14, Altomünster
10 Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage; Bauort: Am Klosteracker 18, Altomünster
11 Antrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses; Bauort: Plixenried 11 a
12 Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Am Klosteracker 5, Altomünster
13 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Garage mit Lager als Ersatzbau; Bauort: Pfaffenberg 2
14 Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau einer Doppelhaushälfte; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 a, Altomünster
15 Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Geräteraum; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 c, Altomünster
16 Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 d, Altomünster
17 Beschilderungsplan zu den verkehrsberuhigenden und -ordnenden Maßnahmen am Marktplatz und auf der Nerbstraße
18 Bebauungsplanverfahren Wollomoos Nr. 9 "Östlich der Weilach- und Gartenstraße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
19 Bebauungsplanverfahren Wollomoos Nr. 10 "An der Bergstraße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
20 Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Heizhaus mit Garage; Bauort: Weilachstraße 3, Wollomoos
21 Bebauungsplan Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"; Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen
22 Bebauungsplan Kiemertshofen Nr. 4 "Südlich der Straße nach Übelmanna"; Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und erneute Billigung
23 Bebauungsplan Randelsried Nr. 3 "Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße"; Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und erneute Billigung
24 Bebauungsplan Wollomoos Nr. 11 "Westlich der Weilachstraße"; Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und erneute Billigung
25 Bebauungsplan Unterzeitlbach Nr. 1 „Aufhebung des Bebauungsplanes Unterzeitlbach Nr. 1"; Billigungsbeschluss
26 Bebauungsplan Altomünster Nr. 48 "Krautgarten"; Billigungsbeschluss

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1. Antrag auf Neubau einer Garage; Bauort: Schiltberger Straße 8, Randelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage; Bauort: Kapellenweg 13 c, Stumpfenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Tektur zum Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage; Bauort: Kapellenweg 13 d, Stumpfenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Eingangsumbau und Dachgeschossausbau zur 2. Wohnung; Bauort: Dr.-Jakob-Scheckh-Straße 3, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Der beantragten Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Neubau eines Verkaufsladens für landwirtschaftliche Produkte; Bauort: Laurentiusstraße 1, Pfaffenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 5

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: Bgm.-Sedlmair-Weg 20, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Neubau von drei Wohnhäusern mit Garagen; Bauort: Am Vogelgarten 5, 7 und 9 Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 7

Beschluss

 Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat sich der Stimme enthalten.

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8. Antrag auf Neubau einer Doppelgarage und einer Gartenhütte; Bauort: Zeitlbacher Straße 5, Stumpfenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage; Bauort: Johann-Michael-Fischer-Platz 14, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 9

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung eines Wohnhauses mit Garage; Bauort: Am Klosteracker 18, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Für dieses Freistellungsverfahren hat der Bauherr die Wahl hat, ob er einen verantwortlichen Sachverständigen oder eine andere Person, die er für hinreichend sachverständig hält, für die Ausstellung der Bescheinigung, dass die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten wird, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses; Bauort: Plixenried 11 a

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 11

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Am Klosteracker 5, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 12

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Für dieses Freistellungsverfahren hat der Bauherr die Wahl hat, ob er einen verantwortlichen Sachverständigen oder eine andere Person, die er für hinreichend sachverständig hält, für die Ausstellung der Bescheinigung, dass die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten wird, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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13. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Garage mit Lager als Ersatzbau; Bauort: Pfaffenberg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 13

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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14. Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau einer Doppelhaushälfte; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 a, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 14

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der beantragten Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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15. Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Geräteraum; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 c, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 15

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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16. Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Carport; Bauort: Brunnenwiesenweg 16 d, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 16

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Der beantragten Befreiung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

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17. Beschilderungsplan zu den verkehrsberuhigenden und -ordnenden Maßnahmen am Marktplatz und auf der Nerbstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 17

Beschluss 1

Die Errichtung einer Be- und Entladezone für das Anwesen Herzog-Georg-Straße 4 (Bäckerei Regnath) (Ziffer 4) wird ohne Zeitbeschränkung angelegt, da die Einsehbarkeit des Fußgängerüberweges stets zu gewährleisten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Ausfahrt des Zentralparkplatzes (Hofbauernparkplatz) zum Marktplatz (Ziffer 5) wird als Einbahnstraße mit der Regelung „Radfahrer frei“ für Kfz gesperrt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5

Beschluss 3

Die Ausfahrt des Zentralparkplatzes (Hofbauernparkplatz) zum Marktplatz (Ziffer 5) wird nur für Rechtsabbieger frei gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 5

Beschluss 4

Die Ausfahrt des Zentralparkplatzes (Hofbauernparkplatz) zum Marktplatz (Ziffer5) bleibt weiterhin möglich. Eine Einbahnstraßenregelung ist nicht erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 5

Den übrigen o.g. Vorschlägen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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18. Bebauungsplanverfahren Wollomoos Nr. 9 "Östlich der Weilach- und Gartenstraße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 18

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Durch die Ergänzung der abweichenden Regelung zu den Abstandsflächen unter Ziffer 4.4 der Festsetzungen wird nicht die Berechnungsmethode geändert. Durch die Festsetzung 4.4 sollen innerhalb der Bauräume - bei Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen – abweichend vom Abstandsflächenrecht, für diese Baukörper die Abstände als eingehalten gelten.

Das Abstandsflächenmaß ist gemäß Art 6 Abs. 4 BayBO für die Berechnung der Abstandsflächen mit H definiert.
Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO lässt jedoch abweichende Maße in Satzungen zu; dass diese als Teiler von H zu definieren sind, ist darin nicht geregelt.
Im betroffenen Bebauungsplan gelten aber die darin genannten maximalen Erdgeschoßrohfußböden und die von diesem Berechnungspunkt zulässigen Wandhöhen bzw. Firsthöhen für das Maß der Bebauung und diese werden durch vermasste Bauräume eingegrenzt. Dadurch ist klar definiert, welchen Abstand die Gebäude untereinander mindestens einzuhalten haben.

Im Bebauungsplan wird die abweichende Regelung zum Abstandsflächenrecht eindeutiger formuliert:

Die Abstandsflächentiefen werden bestimmt durch die jeweiligen Baugrenzen, wenn im Übrigen die maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Brandschutzdienststelle

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bei den Erschließungsmaßnahmen werden die Angaben zur Löschwasserversorgung berücksichtigt, sofern die Löschwasserversorgung nicht bereits umfänglich gewährleistet ist. Die Angabe zu den Rettungshöhen ist dem Bebauungsplan bereits eingearbeitet und wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90)
diesen Bebauungsplan in der Fassung vom 13.04.2021 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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19. Bebauungsplanverfahren Wollomoos Nr. 10 "An der Bergstraße"; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 19

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Durch die Ergänzung der abweichenden Regelung zu den Abstandsflächen unter Ziffer 4.4 der Festsetzungen wird nicht die Berechnungsmethode geändert. Durch die Festsetzung 4.4 sollen innerhalb der Bauräume - bei Einhaltung der Festsetzungen des Bebauungsplanes bezüglich der maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen – abweichend vom Abstandsflächenrecht, für diese Baukörper die Abstände als eingehalten gelten.

Das Abstandsflächenmaß ist gemäß Art 6 Abs. 4 BayBO für die Berechnung der Abstandsflächen mit H definiert.
Art. 6 Abs. 5 Satz 2 BayBO lässt jedoch abweichende Maße in Satzungen zu; dass diese als Teiler von H zu definieren sind, ist darin nicht geregelt. I
Im betroffenen Bebauungsplan gelten aber die darin genannten maximalen Erdgeschoßrohfußböden und die von diesem Berechnungspunkt zulässigen Wandhöhen bzw. Firsthöhen für das Maß der Bebauung und diese werden durch vermasste Bauräume eingegrenzt. Dadurch ist klar definiert, welchen Abstand die Gebäude untereinander mindestens einzuhalten haben.

Im Bebauungsplan wird die abweichende Regelung zum Abstandsflächenrecht eindeutiger formuliert:

Die Abstandsflächentiefen werden bestimmt durch die jeweiligen Baugrenzen, wenn im Übrigen die maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Kommunale Abfallwirtschaft

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Anforderungen an die Müllbeseitigung wurden jedoch bereits mit Stellungnahme vom 10.09.2018 mitgeteilt. Diese wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.10.2018 zur Kenntnis genommen und eine Ergänzung in den Hinweisen beschlossen.
Unter Ziffer 20 der Hinweise ist bereits folgendes geregelt, „Die Abfallbehälter der Parzellen 1 bis 4 sind an den Entleerungstagen an der nächstmöglichen für Entsorgungsfahrzeugen befahrbaren Straße aufzustellen.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Brandschutzdienststelle

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Bei den Erschließungsmaßnahmen werden die Angaben zur Löschwasserversorgung berücksichtigt, sofern die Löschwasserversorgung nicht bereits umfänglich gewährleistet ist. Die Angabe zu den Rettungshöhen ist dem Bebauungsplan bereits eingearbeitet und wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90)
diesen Bebauungsplan in der Fassung vom 13.04.2021 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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20. Antrag auf Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Heizhaus mit Garage; Bauort: Weilachstraße 3, Wollomoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 20

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.

Für dieses Freistellungsverfahren hat der Bauherr die Wahl hat, ob er einen verantwortlichen Sachverständigen oder eine andere Person, die er für hinreichend sachverständig hält, für die Ausstellung der Bescheinigung, dass die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten wird, beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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21. Bebauungsplan Altomünster Nr. 39 "Östlich des Schmelchenbergs"; Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 21

Beschluss 1

1. Zum Bürgereinwand 1

zu 1.:
Es dürfen mehrere Kellergeschosse errichtet werden, hier gibt es keine Einschränkungen aus dem Bebauungsplan. Die Geschosse ab Erdgeschoßrohfußboden wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.05.2019 aufgrund der damals aufgezeigten Fotos aus Jetzendorf festgelegt.
Die maximal zulässigen Wandhöhen gelten ab Erdgeschoßrohfußboden und aufgrund des steilen Geländes sind bei Ausnutzung der jeweiligen maximalen Erdgeschoßrohfußbodenhöhen die Kellergeschosse überwiegend über dem natürlichen Gelände. (vgl. Bebauungsplan S. 25)

Die festgesetzten Wandhöhen in Verbindung mit den Erdgeschoßrohfußbodenhöhen werden anhand der Straßenplanung überprüft und in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgestellt.

zu 2.:
Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in verschiedenen Sitzungen mit der optimalen Erschließung und auch der Höhenentwicklung befasst.

Der Wendehammer ist erforderlich und sinnvoll, da der Weg B bei der derzeitigen Höhenplanung eine Längsneigung von 13 % erhält, dies ist für die Ausbildung einer Ringstraße, nach RASt 06, nicht zulässig. Auf Grund von Trassierungsparametern sind hier zusätzliche Zwangspunkte gegeben, so dass bei einer Geländeneigung von etwas über 11 %, in dem Weg B eine Neigung von 13 % erforderlich wird.

Der zusätzliche Fahrweg für die Anlieger der Parzellen 27 – 31 ist auf Grund der Leitungsfähigkeit der Straße A hinnehmbar. Die Wendeanlage ist für Müllfahrzeuge nutzbar, somit kann bei der Hinfahrt die eine und bei der Rückfahrt die andere Straßenseite hinsichtlich der Mülltonnenleerung bedient werden. Daher stellt dies keinen Mehraufwand dar.

zu 3.:
Im Bebauungsplan ist nur die Breite des öffentlichen Grundes als „öffentliche Verkehrsfläche“ vermaßt. Diese Flächen werden aufgeteilt in Straße, Parkplatzseitenstreifen, Parkplätze, Gehwege oder Seitenstreifen mit Pflanzungen. Eine detaillierte Nutzung und Angabe der tatsächlichen Straßenbreite erfolgt in der Erschließungsplanung. Die im Bebauungsplan dargestellten Breiten sind in der dargestellten Form sinnvoll und bleiben so erhalten.

Der Weg E führt in die gemeindliche Fläche zur Regenwasserableitung, damit dieses gepflegt werden kann und auch für Fußgänger ein Betreten der freien Landschaft möglich ist.

Der Weg D ist für eine mögliche spätere Erweiterung in dieser Breite als öffentlicher Grund erforderlich und wurde dafür seitens des Bau- und Umweltausschusses auch explizit gewünscht. Zudem zweigt an diesem Weg der Weg F ab.
Der Weg C bleibt in dieser Breite als öffentlicher Grund bestehen. Die Ausbaubreite wird in der Straßenerschließungsplanung festgelegt.
Gleiches gilt für den Weg A zur bestehenden Stichstraße des Brunnenwiesenweges.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zum Bürgereinwand 2

Die festgesetzten Wandhöhen in Verbindung mit den Erdgeschoßrohfußbodenhöhen werden anhand der Straßenplanung überprüft und in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in verschiedenen Sitzungen mit der optimalen Erschließung und auch der Höhenentwicklung befasst.

Der Wendehammer ist erforderlich und sinnvoll, da der Weg B bei der derzeitigen Höhenplanung eine Längsneigung von 13 % erhält, dies ist für die Ausbildung einer Ringstraße, nach RASt 06, nicht zulässig. Auf Grund von Trassierungsparametern sind hier zusätzliche Zwangspunkte gegeben, so dass bei einer Geländeneigung von etwas über 11 %, in dem Weg B eine Neigung von 13 % erforderlich wird.

Ein Termin mit den Beteiligten bezüglich Straßenführung und Bebauungshöhen wird für entbehrlich erachtet, da die Bedenken im Rahmen der Beteiligung schriftlich geäußert wurden und die Gemeinde sowohl rechtliche Vorschriften einhalten muss und die Planungshoheit bei der Gemeinde liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zum Bürgereinwand 3

Die festgesetzten Wandhöhen in Verbindung mit den Erdgeschoßrohfußbodenhöhen werden anhand der Straßenplanung überprüft und in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in verschiedenen Sitzungen mit der optimalen Erschließung und auch der Höhenentwicklung befasst.

Der Wendehammer ist erforderlich und sinnvoll, da der Weg B bei der derzeitigen Höhenplanung eine Längsneigung von 13 % erhält, dies ist für die Ausbildung einer Ringstraße, nach RASt 06, nicht zulässig. Auf Grund von Trassierungsparametern sind hier zusätzliche Zwangspunkte gegeben, so dass bei einer Geländeneigung von etwas über 11 %, in dem Weg B eine Neigung von 13 % erforderlich wird.

Der Weg B kann als sogenannte Notzufahrt genutzt werden, da hierfür die Längsneigung von 13 % hinnehmbar ist. Der Weg B kann somit als Zufahrt dienen, wenn in der Straße Sperrungen z.B. wegen Bauarbeiten vorliegen.

Der Weg C hat bei der vorliegenden Planung eine Längsneigung von bis zu 17 % und ist für eine Befahrung nicht geeignet. Eine Anhebung der Gradiente der Straße A wurde geprüft, jedoch hätte dies negative Auswirkungen auf die Wege A, B und C, so dass dies nicht weiterverfolgt wurde.

Ein Termin mit den Beteiligten bezüglich Straßenführung und Bebauungshöhen wird für entbehrlich erachtet, da die Bedenken im Rahmen der Beteiligung schriftlich geäußert wurden und die Gemeinde sowohl rechtliche Vorschriften einhalten muss und die Planungshoheit bei der Gemeinde liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zum Bürgereinwand 4

Die festgesetzten Wandhöhen in Verbindung mit den Erdgeschoßrohfußbodenhöhen werden anhand der Straßenplanung überprüft und in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgestellt.

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in verschiedenen Sitzungen mit der optimalen Erschließung und auch der Höhenentwicklung befasst.

Der Wendehammer ist erforderlich und sinnvoll, da der Weg B bei der derzeitigen Höhenplanung eine Längsneigung von 13 % erhält, dies ist für die Ausbildung einer Ringstraße, nach RASt 06, nicht zulässig. Auf Grund von Trassierungsparametern sind hier zusätzliche Zwangspunkte gegeben, so dass bei einer Geländeneigung von etwas über 11 %, in dem Weg B eine Neigung von 13 % erforderlich wird.

Der Weg B kann als sogenannte Notzufahrt genutzt werden, da hierfür die Längsneigung von 13 % hinnehmbar ist. Der Weg B kann somit als Zufahrt dienen, wenn in der Straße Sperrungen z.B. wegen Bauarbeiten vorliegen.

Ein Termin mit den Beteiligten bezüglich Straßenführung und Bebauungshöhen wird für entbehrlich erachtet, da die Bedenken im Rahmen der Beteiligung schriftlich geäußert wurden und die Gemeinde sowohl rechtliche Vorschriften einhalten muss und die Planungshoheit bei der Gemeinde liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Zum Bürgereinwand 5

Der Bau- und Umweltausschuss hat sich in verschiedenen Sitzungen mit der optimalen Erschließung und auch der Höhenentwicklung befasst.

Der Wendehammer ist erforderlich und sinnvoll, da der Weg B bei der derzeitigen Höhenplanung eine Längsneigung von 13 % erhält, dies ist für die Ausbildung einer Ringstraße, nach RASt 06, nicht zulässig. Auf Grund von Trassierungsparametern sind hier zusätzliche Zwangspunkte gegeben, so dass bei einer Geländeneigung von etwas über 11 %, in dem Weg B eine Neigung von 13 % erforderlich wird.

Die festgesetzten Wandhöhen in Verbindung mit den Erdgeschoßrohfußbodenhöhen werden anhand der Straßenplanung überprüft und in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgestellt.

Im Bebauungsplan ist nur die Breite des öffentlichen Grundes als „öffentliche Verkehrsfläche“ vermaßt. Diese Flächen werden aufgeteilt in Straße, Parkplatzseitenstreifen, Parkplätze, Gehwege oder Seitenstreifen mit Pflanzungen. Eine detaillierte Nutzung und Angabe der tatsächlichen Straßenbreite erfolgt in der Erschließungsplanung. Die im Bebauungsplan dargestellten Breiten sind in der dargestellten Form sinnvoll und bleiben so erhalten.

Ein Termin mit den Beteiligten bezüglich Straßenführung und Bebauungshöhen wird für entbehrlich erachtet, da die Bedenken im Rahmen der Beteiligung schriftlich geäußert wurden und die Gemeinde sowohl rechtliche Vorschriften einhalten muss und die Planungshoheit bei der Gemeinde liegt.

Der Weg C hat bei der vorliegenden Planung eine Längsneigung von bis zu 17 % und ist für eine Befahrung nicht geeignet.  Eine Anhebung der Gradiente der Straße A wurde geprüft, jedoch hätte dies negative Auswirkungen auf die Wege A, B und C, so dass dies nicht weiterverfolgt wurde

Die öffentlichen Flächen sind im Bebauungsplan auf Seite 27 unter 6. Erschließung aufgeführt: Weg F ist als Notstraße gedacht

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Begründung für den Bedarf wird nochmal ergänzt. Die Überplanung findet jedoch überwiegend auf im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen dargestellten Flächen statt. Noch detailliertere Angaben sind erst nach Durchführung und Abschluss des geplanten ISEK ca. 2023 möglich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die betroffenen Flurnummern 1137/1 und 1196/8 sind bereits unter Punkt E Nr. 2 auf Seite 23 aufgeführt. Die Formulierung wird dort in Außer-Kraft-Treten geändert.
Das Außer-Kraft-Treten steht in den Festsetzungen Nr. 2, eine Aufnahme in der Präambel wird nicht vorgenommen.

Die Flurnummer 1188 bezüglich der Überschneidung dieses Grundstückes mit dem Bebauungsplan Altomünster Nr. 3 „An der Asbacher Straße“, 3. Änderung wird unter Punkt E Nr. 2 und unter der Festsetzung Nr. 2 bezüglich des Außer-Kraft-Tretens für diese Flurnummer ergänzt.

Das Paragraphenzitat für das Absehen von der Umweltprüfung auf Seite 38 wird in § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB korrigiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Geoinformation

Die Flurnummer 1188 bezüglich der Überschneidung dieses Grundstückes mit dem Bebauungsplan Altomünster Nr. 3 „An der Asbacher Straße“, 3. Änderung wird unter Punkt E Nr. 2 und unter der Festsetzung Nr. 2 bezüglich des Außer-Kraft-Tretens für diese Flurnummer ergänzt.

Der allgemeine Hinweis wird zur Kenntnis genommen, die rechtskräftigen Bauleitpläne werden dem Landratsamt weiterhin als PDF zur Verfügung gestellt, soweit möglich auch als DXF.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 9

9. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Brandschutzdienststelle

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 10

10. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

Die Hinweise werden nicht aufgenommen. Es ist bereits folgender vereinfachter Hinweis unter Ziffer 18 aufgeführt:
Auf Immissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr) auch vor 6 Uhr und Lärmbeeinträchtigungen während der Erntezeit auch nach 22 Uhr wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 11

11. Zur Stellungnahme des Behindertenbeauftragten des Marktes Altomünster Manfred Keller

Soweit möglich wird auf Barrierefreiheit im Straßenbau geachtet.
Die Hinweise bzw. Vorschläge zur Ausführung der Gehwege mit Minifase-Pflastersteinen und an den Steilstücken der Gehwege Handläufe zu montieren werden an das Straßenplanungsbüro weitergeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 12

12. Zur Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes München

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 13

13. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Sicherheit und der Betrieb der Bayernwerk Anlagen wird nicht beeinträchtigt, die Vorgaben für die Kabelverlegung werden im Zuge der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Der Hinweis über die Ausstattung der Kabelhausanschlüsse wird nicht mit aufgenommen.
Die Bayernwerk AG wird rechtzeitig über geplante Erschließungsmaßnahmen informiert.
Die weitere Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 14

14. Zum Vorschlag der Verwaltung

Im Bebauungsplan wird folgende abweichende Regelung zum Abstandsflächenrecht mit Vorrang der Festsetzungen eingearbeitet:

Die Abstandsflächentiefen werden bestimmt durch die jeweiligen Baugrenzen, wenn im Übrigen die maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 15

15. Erneute Behandlung

Die o.g. beschlossenen Änderungen werden in den Bebauungsplanentwurf mit eingearbeitet.

In der nächsten Sitzung wird unter Vorlage der aktuellen Straßenplanung mit -höhen die Höhenproblematik der festgesetzten Wandhöhen in Verbindung mit den Erdgeschoßrohfußbodenhöhen aktualisiert vorgestellt und behandelt.
Erst dann kann die Billigung des gesamten Entwurfs erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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22. Bebauungsplan Kiemertshofen Nr. 4 "Südlich der Straße nach Übelmanna"; Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und erneute Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 22

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Begründung für den Bedarf wird soweit möglich ergänzt. Detaillierte Angaben (detaillierter Bedarfsnachweis) können erst nach Abschluss des ISEK Verfahrens und einer erweiterten Datenabfrage gemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Zum Verfahren nach § 13 b BauGB:
Die Anbindung ist zwar nur gering, aber aus gemeindlicher Sicht ist diese ausreichend. Auch wenn westlich der Kreisstraße nur eine geringe Bebauung vorhanden ist und im Norden des neu aufzustellenden Bebauungsplanes im Bebauungsplangebiet „An der Hutbreite“ nur in unmittelbarer Nähe das Wohnhaus „An der Hutbreite 7“ errichtet ist, so ist hier dennoch von einem Anschluss an den Innenbereich gegeben.
Die Form und Länge des Anschlusses stellt wohl kein Kriterium für das Anschließen an den Innenbereich dar. Ein näheres Heranrücken ist aufgrund der vorhandenen Ausgleichsfläche nicht möglich, zudem ist eine Straße für ein Anschließen auch kein Hindernis, es handelt sich hier nicht um die Beurteilung, ob die Grundstücke im Innenbereich sind und Straßen eine trennende Wirkung für das Einfügen o.ä. besitzen.


Dem Vorschlag auf Untergliederung in zwei Teilbereiche wird nicht nachgekommen, ebenso wird keine Planlegende oder Matrix auf der Planzeichnung ergänzt. Die Planzeichnungen sind dadurch überfüllt und bedürfen trotzdem weiterhin der textlichen Erläuterungen.

Es wird geprüft, den Plan ggf. größerformatig und genordet in DIN A 3 zu erstellen.

Eine Ergänzung der Umgebung (Kreisstraße, Bodendenkmal u. dgl.) ist nicht erforderlich, da das Deckblatt bereits die ganze Gemeinde darstellt und in der Begründung des Bebauungsplanes Luftbilder des Plangebiets mit Umgebung auf den Seiten 22 und 23, 32 (Bodendenkmal) zur Orientierung abgebildet sind.


Zu 2.:
Nach dem außer Kraft treten gilt für diese Flächen der neue Bebauungsplan.


Zu 3 und 4.1:
Die Zitierung wird ergänzt: § 9 Abs.1 Nr.1 Var.1 BauGB i.V.m. […]).
Für Art und Maß der baulichen Nutzung werden bereits die vorgesehenen Planzeichen (WA, GRZ) nach der PlanzV verwendet.


S.4 und S.5 Festsetzungen Nr.4.1:
Es handelt sich hier um eine Reduzierung der nach § 19 Abs. 4 S. 1 Nr.1 BauNVO möglichen Gründe für die Überschreitung der Grundfläche: Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO können im Bebauungsplan abweichende Bestimmungen getroffen werden. Es sollen nur Überschreitungen für „Stellplätze mit ihren Zufahrten“ zugelassen werden.

Unter Hinweise Nr. 6 werden Garagen bei den vorgeschlagenen Baukörpern ergänzt.


Zu 4.2.1:
Die Nummerierung „4.2.2“ wird an dieser Stelle gestrichen.

Zu 4.2. 1 und 4.2.2:
Die WH wird unseres Erachtens geregelt, es wird aber überlegt die Regelung in einem Satz zu formulieren.


Zu 4.2.3:
Die Firsthöhe wird geändert formuliert: in „max. zulässige Firsthöhe…“ oder „Es wird eine max. zulässige Firsthöhe von 9,50 m festgesetzt“.


Zu 4.2.4:
Die Höhenlagen der Gebäude werden nicht im Plan ergänzt.


Zu 4.3.1:
Die Grenzgaragen sind aufgrund der neuen Bayerischen Bauordnung mit einem giebelständigen Satteldach nur noch erschwert an der Grundstückgrenze zu errichten.
Hier wird eine abweichende Regelung überlegt.



Zu 5.2.:
Eine Überbauung des Nachbargrundstückes ist damit nicht möglich, da dies aus privatrechtlichen Gründen nicht zulässig ist.


Zu 6.1.4:
Es ist so gewollt, dass keine Materialien geregelt werden.


Zu 6.1.6.1:
Im 4. Absatz „Gestaltung“ ist geregelt, dass die Dachaufbauten mit dem gleichen Material und der gleichen Farbe wie das Hauptdach einzudecken sind, oder in Blech ausgeführt werden können.
Eine unterschiedliche Farb- und Materialwahl kommt somit nicht in Frage.


6.1.6.2 und 6.1.6.3 werden in 6.1.6.1 und 6.1.6.2 geändert.

Zu 6.1.6.2:
Der Begriff „…vollständige Dachplattenreihe…“ funktioniert bei einer Blecheindeckung nicht, weshalb bei Blecheindeckung ein Abstand von mindestens 40 cm zur Dachrinne geregelt werden soll.


Zu 6.2.1:
Da Dachformen bei der Betrachtung des Einfügens keine Kriterien sind, soll im Bebauungsplan hier kein strengerer Maßstab gelten und ein vielfältiges Angebot möglich sein.


Zu 9:
Bei der Erschließungsplanung wird geklärt, wie sich die öffentlichen Verkehrsflächen aufteilen.
Die Ausführung ist mehr ein Hinweis und wird deshalb gestrichen.


Zu 12.1:
Es wird ausgeführt, dass Schottergärten keine gärtnerische Nutzung darstellen und daraus ergibt sich, dass diese unzulässig sind.


12. 3:
Der Begriff „Heister“ ist ein Fachausdruck und bedarf deshalb keiner extra Erklärung.


Zu E. Begründung (S.22):
Im Norden und Westen besteht aber Wohnbebauung, weshalb hier von einer Prägung gesprochen wird.

Zu E. Begründung (S.25):
Im Sinne des Bestimmtheitsgebotes werden die Flurnummern 1072/5 und 1072/20 der Gemarkung Kiemertshofen mit aufgeführt. Für diese Flächen gilt dann auch der im Verfahren befindliche Bebauungsplan.
In der Präambel sind diese bereits aufgeführt.


Zum Bodendenkmalschutz:

Die Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege vom 10.02.2021, Az. P-2021-635-1_S2 wird unter Punkt 7 dieser Sitzung abgearbeitet. Auf die dortigen Beschlüsse wird verwiesen.

Der Hinweis auf S. 34 (Begründung, Buchst. E Ziff. 11), wonach keine Bodendenkmäler im Gebiet verzeichnet sind, wird berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Zum Straßenlärm besteht mit der überschlägigen Vorgehensweise Einverständnis. Für die Wohngebäude in den Parzellen 7, 8 und 9 werden folgende Festsetzungen aufgenommen:

Bei den Gebäuden Nr. 7, 8 und 9 sind keine zur Belüftung notwendigen Fenster von Schlaf –und Kinderzimmern an der Westfassade zu errichten. Schlaf – und Kinderzimmer sind über andere Fassaden zu belüften. Wenn Fenster nur an dieser Fassade möglich sind, sind die Räume unter Einsatz einer schallgedämmten Belüftungsanlage zu belüften. Die Belüftungseinrichtungen dürfen den Schallpegel im Raum nicht erhöhen.

Gleichermaßen können zur Schalldämmung bauliche Schallschutzmaßnahmen (kalte Wintergärten, verglaste Loggien, Schiebläden o.ä.) eingesetzt werden. Durch diese Maßnahmen ist sicherzustellen, dass eine Pegeldifferenz erreicht wird, die innerhalb von Schlaf- und Kinderzimmern bei teilgeöffnetem Fenster max. 30 dB(A) nachts garantiert.

Zusätzlich besteht bei den Parzellen 7 bis 9 die Möglichkeit mit Einreichung der Bauantragsunterlagen / Genehmigungsfreistellungsunterlagen anhand eines schalltechnischen Gutachtens die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach DIN 18005 an den einzelnen Fassaden für das betreffende Gebäude nachzuweisen.


Zur Tierhaltung wird derzeit ausgeführt, dass die nächste Bebauung mit einem Allgemeinen Wohngebiet im Bebauungsplangebiet „An der Hutbreite“ sich näher an alten landwirtschaftlichen Hofstellen befindet, als dieses geplante Bebauungsplangebiet. Zudem werden anhand von Altakten die Hofstellen auf die Tierhaltungsmöglichkeiten geprüft und das Landratsamt darüber informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Zu I)
Die Fällung der Bäume wird außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen, sofern eine Gehölzentfernung während der Vogelbrutzeit erfolgen sollte wird sichergestellt, dass sich keine Nester und Eier von Vögeln in dem Gehölzbestand befinden. Es werden keine Nester und Eier von Vögeln zerstört, beschädigt oder entfernt und auch keine sonstigen, besonders geschützten Arten und Lebensstätten geschädigt.

Zu II)
In Ziffer 12.3 der Festsetzungen sind die zusätzlichen Möglichkeiten der Nutzung der Grünflächen nur vorsorglich erwähnt, falls einmal ein Spielplatz benötigt würde, müsste dafür der Bebauungsplan geändert werden. Wege sind deshalb ebenfalls nur vorsorglich erwähnt, da jetzt noch nicht bekannt ist wo die genauen Zugänge zur Grünfläche erfolgen. Konkrete Planungen bestehen zu diesen Aussagen derzeit noch nicht.
Die ökologische Funktion der Ortsrandeingrünung soll gewahrt bleiben.

Zu III)
Zum bestehenden Gehölzbestand an der westlichen Bebauungsplangrenze (v.a. Bauparzelle Nr. 7). werden Festsetzungen ergänzt.
Die Festsetzung zum Erhalt von Bäumen und Sträuchern in Ziffer 12.2 wird daher auf den Gehölzbestand nach Süden ausgedehnt, um eine schädigende Nutzung innerhalb des Kronentraufbereichs auszuschließen.
Es wird ergänzt, dass die Bäume an der westlich angrenzenden Böschung sich im Eigentum des Landkreises befinden und innerhalb der natürlich gewachsenen Kronentraufe weder baubedingt noch langfristig durch die private Gartennutzung beeinträchtigt werden dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Geoinformation

Zur Planzeichnung
Die Höhenangaben (Erdgeschossrohfußboden u. die des natürlichen Geländes in üNN) werden nicht in einem Plan dargestellt, da dies zu unübersichtlichen Plänen führt.

Die Kreisstraße DAH 2 verläuft außerhalb des Plangebietes und wird deshalb nicht ergänzt.

Die Flurnummer 1075/2 wird im Plan ergänzt.

Bei dieser Auslegung handelte es sich bereits um eine maßstabshaltige Ausgabe. Hier bitten wir um Konkretisierung der Beanstandung.

Der allgemeine Hinweis wird zur Kenntnis genommen, die rechtskräftigen Bauleitpläne werden dem Landratsamt weiterhin als PDF zur Verfügung gestellt, soweit möglich auch als DXF.

Die Planzeichenverordnung wird überwiegend angewandt, aber eine Matrix wird nicht in die Planzeichnung aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Brandschutzdienststelle

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege

Die im Entwurf vorhandenen Ausführungen zur gesetzlichen Meldepflicht für Bodendenkmäler wird gestrichen.

Es wird folgender Hinweis auf die Meldepflicht ergänzt:
Für Bodeneingriffe jeglicher Art im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis gem. Art. 7 Abs.1 BayDSchG notwendig, die in einem eigenständigen Erlaubnisverfahren bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen ist.

Das Bayrische Landesamt für Denkmalpflege wird in diesen Verfahren gegebenenfalls die fachlichen Anforderungen formulieren.

Eine Umplanung wurde ins Visier genommen, aber ein weiteres Abrücken von dem Bodendenkmal erscheint nicht möglich. Bei der Prüfung der Überplanungen sind alle fachlichen Aspekte gegeneinander abzuwägen. Das Bodendenkmal wird aller Voraussicht nach nicht mit Gebäuden überbaut, die vorhandene Erschließungsstraße „Übelmanna Straße“ wird lediglich verbreitert. Dabei würde, wenn überhaupt eine konservatorische Überdeckung des Bodendenkmals als möglich erscheinen. Eine Ersatzmaßnahme (archäologische Ausgrabung) wird aller Voraussicht nach nicht erforderlich werden.

Von einer Vorabuntersuchung des gesamten Gebiets wird jedoch aus Kostengründen abgesehen, da aufgrund der größeren Bauräume und des Abstandes zur vermuteten Straße der römischen Kaiserzeit (Teilstück der Trasse Augsburg-Wels) Einzeluntersuchungen mit geringeren Kosten und gezielteren Untersuchungen zielführender erscheinen.
Die ausgeführten Hinweise werden dabei beachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Das verbleibende Wasser aus dem Regenrückhaltebecken wird über Straßenseitengräben in Richtung Rametsrieder Bach eingeleitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 9

9. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Hinweise werden nicht aufgenommen. Es ist bereits folgender vereinfachter Hinweis unter Ziffer 18 aufgeführt:
Auf Immissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr) auch vor 6 Uhr und Lärmbeeinträchtigungen während der Erntezeit auch nach 22 Uhr wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 10

10. Zur Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes München

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 11

11. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Sicherheit und der Betrieb der Bayernwerk Anlagen wird nicht beeinträchtigt, die Vorgaben für die Kabelverlegung werden im Zuge der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Der Hinweis über die Ausstattung der Kabelhausanschlüsse wird nicht mit aufgenommen.
Die Bayernwerk AG wird rechtzeitig über geplante Erschließungsmaßnahmen informiert.
Die weitere Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 12

12. Zur Stellungnahme des Behindertenbeauftragten des Marktes Altomünster

Soweit möglich wird auf Barrierefreiheit im Straßenplanung geachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 13

13. Zum Vorschlag der Verwaltung

Im Bebauungsplan wird folgende abweichende Regelung zum Abstandsflächenrecht mit Vorrang der Festsetzungen eingearbeitet:

Die Abstandsflächentiefen werden bestimmt durch die jeweiligen Baugrenzen, wenn im Übrigen die maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 14

14. Erneute Billigung

Der Bebauungsplanentwurf wird nach Einarbeitung der oben beschlossenen Änderungen und ggf. Vorlage der saP, in der vorgestellten Fassung vom 13.04.2021 gebilligt und erneut ausgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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23. Bebauungsplan Randelsried Nr. 3 "Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße"; Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und erneute Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 23

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Begründung für den Bedarf wird nochmal ergänzt. Die Überplanung findet jedoch überwiegend auf im Flächennutzungsplan als Wohnbauflächen/ gemischte Bauflächen dargestellten Flächen statt. Noch detailliertere Angaben sind erst nach Durchführung und Abschluss des geplanten ISEK ca. 2023 möglich.

Eine Durchtrennung des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes durch die Bebauung ist wie in der Begründung des Bebauungsplanes ausgeführt nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die Ausführung in der Begründung (E.) auf S. 24, dass die Umgebung bereits durch eine vorhandene Bebauung geprägt ist, ist unseres Erachtens richtig, auch wenn die neue Überplanung im Außenbereich liegt.

In der Begründung steht auf Seite 26, dass der Bolzplatz auf einem Grundstück an der Ecke Schiltberger Straße und Fasanenweg errichtet werden soll.

Zum LVG 05.1 Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst:
Eine eingehendere Auseinandersetzung und Abwägung in Bezug auf die geplante Wohnnutzung und der Siedlungsentwicklung im gesamten Gemeindegebiet wird ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Die Aufgabe der Schweinhaltung wird vom Landwirt schriftlich bestätigt.

In Ziff. 8 der Begründung wird die Entfernung des landwirtschaftlichen Betriebs von ca. 120 m zum südlichen Planbereich in ca. 84 m berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

zu Teilbereich Süd:
Mit den Belangen des Gewässer- und Naturschutzes findet nochmal eine fundierte Auseinandersetzung statt.
An den Flächen wird jedoch nicht abgerückt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

5. Landratsamt Dachau, Fachbereich: Geoinformation (GIS), Schreiben vom 04.02.2021

Zur Planzeichnung

Die Hintergrundkarte wird aufgrund der neuen Vermessungen gegen eine aktuelle amtl. Katasterkarte ausgetauscht.

Dementsprechend werden die Aufzählungen der Flurstücksnummern in den Festsetzungen, auf Seite 6 unter Punkt 2 und in der Begründung, siehe Seite 26 unter Punkt 2 und Seite 49 unter Punkt 15 aktualisiert.

Der Stand der Flurkarte ist in den Hinweisen aufgeführt.

In der Planzeichnung Maßstab 1:1000 wird die Bezeichnung „Straße A“ korrekt positioniert.

Die Schenkellängen der Sichtdreiecke werden nicht bemaßt.

Zur Begründung:
Seite 27: Die Quellenangabe zum Planausschnitt Teilbereich Nord wird in RIS Dachau korrigiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Brandschutzdienststelle

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 7

7. Zur Stellungname des Regionalen Planungsverbandes München

Mit den Belangen des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes wird man sich nochmal intensiv auseinandersetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Fürstenfeldbruck

Die Hinweise werden nicht aufgenommen. Es ist bereits folgender vereinfachter Hinweis unter Ziffer 18 aufgeführt:
Auf Immissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr) auch vor 6 Uhr und Lärmbeeinträchtigungen während der Erntezeit auch nach 22 Uhr wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 9

9. Zur Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern

Auf die Handwerksbetriebe wurde in dem Gutachten eingegangen.
Eine Gefährdung der Betreibe ist nicht gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 10

10. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Sicherheit und der Betrieb der Bayernwerk Anlagen wird nicht beeinträchtigt, die Vorgaben für die Kabelverlegung werden im Zuge der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Der Hinweis über die Ausstattung der Kabelhausanschlüsse wird nicht mit aufgenommen.
Die Bayernwerk AG wird rechtzeitig über geplante Erschließungsmaßnahmen informiert.
Die weitere Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 11

11. Zum Vorschlag der Verwaltung

Im Bebauungsplan wird folgende abweichende Regelung zum Abstandsflächenrecht mit Vorrang der Festsetzungen eingearbeitet.

Die Abstandsflächentiefen werden bestimmt durch die jeweiligen Baugrenzen, wenn im Übrigen die maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 12

12. Erneute Billigung

Der Bebauungsplanentwurf wird nach Einarbeitung der oben beschlossenen Änderungen, in der vorgestellten Fassung vom 13.04.2021 gebilligt und erneut ausgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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24. Bebauungsplan Wollomoos Nr. 11 "Westlich der Weilachstraße"; Abwägung der eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen und erneute Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 24

Beschluss 1

1. Zum Bürgereinwand 1

Die Grundstücksgröße der Parzelle 4 in Ziffer 12 wird mit 1.060 m² berichtigt.

Die GRZ wird für Parzelle 4 aufgrund des positiven Vorbescheids berichtigt, dadurch wird die GRZ auf 0,33 erhöht.

Analog dazu wird die GRZ für die ähnlich gelagerte Parzelle 5 auf 0,25 erhöht. Hier ist das Grundstück ähnlich groß, jedoch sind hier keine zwei Bauräume möglich

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zum Bürgereinwand 2

Es sollen alle Dachformen zugelassen werden, da auch in Wollomoos bei Neubauten im Innenbereich die Dachform kein Einfügungskriterium darstellt.

Die Vorhaltungen bezüglich des Planers sind unbegründet und falsch.
Es handelt sich hier um eine private Meinung, die nichts mit dem Bebauungsplanverfahren zu tun hat. Dieser Bebauungsplan war von Seiten der Gemeinde mit dem Bebauungsplan Wollomoos Nr. 9 als gemeinsame Planung angestrebt, die Verzögerungen hierzu hat der Markt Altomünster nicht zu verantworten.

Zum öffentlichen Nahverkehr
siehe unter Landratsamt Öffentlicher Nahverkehr.
Es findet im dörflichen Bereich, auch am Hauptort Altomünster trotz der Anbindung an die S-Bahn und mehr MVV- Bussen überwiegend Individualverkehr statt.
Das Angebot des ÖPNV wird nicht groß angenommen, deshalb wurde dieses eingeschränkt.
Car-Sharing ist für ein Baugebiet mit vielen privaten Eigentümern nicht geeignet. Stellplätze sind auch weiterhin notwendig.

Es handelt sich um eine Staatsstraße, hier sind der Gemeinde bezüglich der Geschwindigkeit die Hände gebunden. Ein Absenken der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist dort aber unrealistisch.
Für Zebrastreifen genügt auch nicht das Fußgängeraufkommen zur Querung der Straße, gleiches würde bei einer Ampel gelten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zum Bürgereinwand 3

Die derzeitige Straßenführung hat den Nachteil der fehlenden Wendemöglichkeit für Müllfahrzeuge, der landwirtschaftliche Verkehr ist weiterhin möglich, wird durch eine Verbreiterung des Ausbaus des vorhandenen Feldweges eventuell sogar verbessert. Sollte eine Änderung der Ringerschließung erfolgen, wären die südlichen Parzellen (1-3 und eventuell 4) doppelt erschlossen (sowohl im Norden, als auch im Süden lägen diese an einer Straße).

Die bisherige Ringerschließung wird so beibehalten. Auch bei einer Änderung der Straßenführung wäre ein Notweg (Weg A) über den bisherigen Flurbereinigungsweg jedoch weiterhin unbedingt erforderlich.

Am Ende des Flurbereinigungsweges und somit am westlichen neuen Ortsende ist eine Wendeplatte für 4 Parzellen ortsplanerisch nicht sinnvoll, dies erweckt nur unnötig Bauerwartungen.

Der Standort des Bushäuschens wird nicht geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zum Bürgereinwand 4

Der Straßenverlauf für die vorhandene Garage mit Zufahrt von Norden kann nicht verbessert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Es sollen keine verdichtetere Siedlungsformen in Wollomoos entstehen. Dies erscheint im Hauptort Altomünster sinnvoller aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Rechtliche Belange


S.4 B. Festsetzungen Nr.3:
Die Zitierung wird ergänzt: § 9 Abs.1 Nr.1 Var.1 BauGB i.V.m. […]).
Für Art und Maß der baulichen Nutzung werden bereits die vorgesehenen Planzeichen (WA, GRZ) nach der PlanzV verwendet.

S.4 und S.5 Festsetzungen Nr.4.1:
Es handelt sich hier um eine Reduzierung der nach § 19 Abs. 4 S. 1 Nr.1 BauNVO möglichen Gründe für die Überschreitung der Grundfläche: Gemäß § 19 Abs. 4 Satz 3 BauNVO können im Bebauungsplan abweichende Bestimmungen getroffen werden. Es sollen nur Überschreitungen für „Stellplätze mit ihren Zufahrten“ zugelassen werden.

S. 7 Festsetzung 4.3.2. wird deutlicher formuliert.

S. 7 Festsetzung 5.2.:
Eine Überbauung des Nachbargrundstückes ist damit nicht möglich, da dies aus privatrechtlichen Gründen nicht zulässig ist.

Bezüglich der Nebengebäude werden im Bebauungsplan abweichende Regeln getroffen.

Der FNP wird bei Gelegenheit angepasst.

Für Wollomoos ist keine höhere Verdichtung als Einzel- und Doppelhäuser sinnvoll. Die Anzahl der Wohneinheiten für die Einzelhäuser ist darüber hinaus nicht geregelt.

Die Normenzitate auf S. 42 / Umweltprüfung erster Absatz und auch im zweiten Absatz werden berichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich Technischer Umweltschutz


Die Angaben zur Tierhaltung auf den Flur-Nrn. 9 bzw. 10 wird nochmal geprüft bzw. mit dem Eigentümer geklärt.
Ggf. kann eine Verzichtserklärung für die Milchviehhaltung vorgelegt werden.


Auf Seite 17 wird der Satz: „Der Innenraumpegel in Aufenthaltsräumen von Wohnungen von 30 dB(A) muss eingehalten werden“ berichtigt, dass dieser für Schlaf- und Kinderzimmer gilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

In Ziffer 12.2 der Festsetzungen sind die zusätzlichen Möglichkeiten der Nutzung der Grünflächen nur vorsorglich erwähnt, falls einmal ein Spielplatz benötigt würde, müsste dafür der Bebauungsplan geändert werden. Wege sind deshalb ebenfalls nur vorsorglich erwähnt, da jetzt wo genau Zugänge zur Grünfläche erfolgen. Konkrete Planungen stehen hinter diesen Aussagen derzeit noch nicht.
Die ökologische Funktion der Ortsrandeingrünung soll gewahrt bleiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 9

9. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Geoinformation (GIS)

Die Flächengrößen für Parzelle 4 werden berichtigt.

Die Höhenangaben üNN werden soweit möglich im Plan deutlicher dargestellt.

Die Höhenangaben (Erdgeschossrohfußboden u. die des natürlichen Geländes in üNN) werden nicht in einem Plan dargestellt, da dies zu unübersichtlichen Plänen führt.

Es wird geprüft, ob ein zusätzlicher Plan im Maßstab 1: 500 erstellt wird auf Maßstäblichkeit wird geachtet.

Es wird überprüft, ob die PlanZV für die Darstellung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sind verwendet wird.

Der allgemeine Hinweis wird zur Kenntnis genommen, die rechtskräftigen Bauleitpläne werden dem Landratsamt weiterhin als PDF zur Verfügung gestellt, soweit möglich auch als DXF.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 10

10. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Öffentlicher Personennahverkehr

Alleine eine Erweiterung des Hauptortes Altomünster ist aufgrund der geringen zur Verfügung stehenden geeigneten Flächen unrealistisch. Des Weiteren besteht von den ortsansässigen Grundstückseigentümern der einzelnen Ortsteile auch der Wunsch, dass deren Jugend durch Schaffung von Baurecht am Ort bleibt bzw. bleiben kann, weshalb auch bei geringer Anbindung durch den ÖPNV eine Erweiterung der Ortsteile und somit auch für Wollomoos unabdingbar ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 11

11. Zur Stellungnahme des Landratsamtes, Fachbereich: Brandschutzdienststelle

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bei der Erschließungsplanung berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 12

12. Zur Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes München

Es wird überprüft, ob der Regenwasserkanal und das Regenrückhaltebecken ausreichende Kapazitäten für die zusätzlichen Parzellen aufweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 13

13. Zur Stellungnahme des Staatlichen Bauamt Freising

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Die Anbauverbotszone ist im Bebauungsplan bereits dargestellt, wird aber deutlicher gekennzeichnet.

Es wird ein Hinweis aufgenommen, dass Werbende oder sonstige Hinweisschilder gemäß Art. 23 BayStrWG innerhalb der Anbauverbotszone unzulässig sind. Außerhalb der Anbauverbotszone sind sie so anzubringen, dass die Aufmerksamkeit des Kraftfahrers nicht gestört wird (§ 33 StVO i.V.m. § 1 Abs. 6 Nr. 9 BauGB).

In die Satzung wird folgender Text aufgenommen: ”Unmittelbare Zugänge oder Zufahrten von den Grundstücken zu der im Betreff genannten Straße sind nicht zulässig.”

Die in den Plan eingetragenen Sichtflächen werden mit den Abmessungen Tiefe 3 m in der Zufahrtsstraße, Länge parallel zur Straße 85 m in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
übernommen.
Zur Freihaltung der Sichtflächen wird folgender Text in die Satzung zum Bebauungsplan aufgenommen:

”Innerhalb der im Bebauungsplan gekennzeichneten Sichtflächen dürfen außer Zäunen neue Hochbauten nicht errichtet werden; Wälle, Sichtschutzzäune, Anpflanzungen aller Art und Zäune sowie Stapel, Haufen u.ä. mit dem Grundstück nicht fest verbundene Gegenstände dürfen nicht angelegt werden, wenn sie sich mehr als 0,80 m über die Fahrbahnebene erheben. Ebenso wenig dürfen dort genehmigungs- und anzeigefreie Bauten oder Stellplätze errichtet und Gegenstände gelagert oder hinterstellt werden, die diese Höhe überschreiten. Dies gilt auch für die Dauer der Bauzeit. Einzelbaumpflanzungen im Bereich der Sichtflächen sind mit der Straßenbauverwaltung abzustimmen.”

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 14

14. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Die Sicherheit und der Betrieb der Bayernwerk Anlagen wird nicht beeinträchtigt, die Vorgaben für die Kabelverlegung werden im Zuge der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Der Hinweis über die Ausstattung der Kabelhausanschlüsse wird nicht mit aufgenommen.
Die Bayernwerk AG wird rechtzeitig über geplante Erschließungsmaßnahmen informiert.
Die weitere Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 15

15. Zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Hinweise werden nicht aufgenommen. Es ist bereits folgender vereinfachter Hinweis unter Ziffer 18 aufgeführt:
Auf Immissionen (Lärm-, Geruch- und Staubeinwirkungen) aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, zeitweiser Lärmbelästigung (Verkehrslärm aus dem landwirtschaftlichen Fahrverkehr) auch vor 6 Uhr und Lärmbeeinträchtigungen während der Erntezeit auch nach 22 Uhr wird hingewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 16

16. Zur Stellungnahme des Behindertenbeauftragten des Marktes Altomünster

Soweit möglich wird auf Barrierefreiheit im Straßenplanung geachtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 17

17. Zum Vorschlag der Verwaltung

Im Bebauungsplan wird folgende abweichende Regelung zum Abstandsflächenrecht mit Vorrang der Festsetzungen eingearbeitet.

Die Abstandsflächentiefen werden bestimmt durch die jeweiligen Baugrenzen, wenn im Übrigen die maximal zulässigen Wand- und Firsthöhen eingehalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 18

18. Erneute Billigung

Der Bebauungsplanentwurf wird nach Einarbeitung der oben beschlossenen Änderungen, in der vorgestellten Fassung vom 13.04.2021 gebilligt und erneut ausgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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25. Bebauungsplan Unterzeitlbach Nr. 1 „Aufhebung des Bebauungsplanes Unterzeitlbach Nr. 1"; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 25

Beschluss

Der Entwurf der Aufhebungssatzung wird in der Fassung vom 13.04.2021 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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26. Bebauungsplan Altomünster Nr. 48 "Krautgarten"; Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 13.04.2021 ö beschließend 26

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes samt Grünordnung wird in der Fassung vom 13.04.2021 gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 07.05.2021 07:00 Uhr