Datum: 27.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fuhrpark am gemeindlichen Bauhof; Bestand und zukünftiger Investitionsbedarf
2 Anschluss des Alten Schulhauses Pipinsried an eine Nahwärmeversorgung
3 Anschluss des Alten Schulhauses Wollomoos an eine Nahwärmeversorgung
4 Umrüstung auf LED Beleuchtung; Zuschussantrag des FC Pipinsried e.V.
5 Konzessionsvertrag für das Erdgasnetz; Vorbereitung der Neuvergabe für den Zeitraum ab 2024
6 Errichtung von zwei E-Ladesäulen auf dem erweiterten P&R-Platz am Bahnhof Altomünster;
7 Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2021 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster
8 Bekanntgabe von Informationen
9 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02./23.03.2021

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1. Fuhrpark am gemeindlichen Bauhof; Bestand und zukünftiger Investitionsbedarf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Fuhrpark des gemeindlichen Bauhofes beinhaltet mehrere Fahrzeuge und Maschinen, die zum Teil nicht unerhebliche finanzielle Mittel binden.

Um einen zukünftig „Investitionsstau“ vermeiden zu können, sind regelmäßige Ersatzbeschaffungen zu überdenken und in der Haushalts- und Finanzplanung zu berücksichtigen.

Eine Übersicht zum derzeitiger Fuhrpark (Stand Januar 2021) und der vorgesehenen Neuanschaffung bzw. Ersatzbeschaffung ist jeweils im RIS eingestellt.

Durch den deutlichen höheren Aufwand in den letzten Jahren im Bereich der Pflege von gemeindlichen Flächen ist es erforderlich ein zusätzliches Gerät am Bauhof anzuschaffen.
Hier handelt es sich voranging um Flächen die durch Ihre Beschaffenheit nur mit erhöhten Aufwand und nur mit „Spezialgeräten“ gepflegt werden können und in der Regel kein Interesse eines Dienstleisters besteht, diese Arbeiten zu übernehmen.
Diese Flächen wurden bis dato nur sporadisch oder ggf. nicht gepflegt.

Als effizienteste Lösung wird von Bauhof und Verwaltung ein Kleintraktor „Sauerburger Grip 4“ angedacht.


   

Grundgerät:
  • Grib 4 mit 75 PS 94.000,- €

Ausstattung:
  • Frontdoppelmesserbalken mit Bandrechen 15.500,- €
  • Ladewagen (gebraucht ca. 5.000,- €)

Die Ausstattung mit einem Messerbalken ist aus wartungstechnischer Sicht als aufwendig zu bewerten, jedoch aus naturschutzfachlicher Sicht deutlich zu bevorzugen, da hier die vorhandene Klein-Biologie mehr geschont wird.
Die Anschaffung eines Ladewagens ist erforderlich, damit das geschnittene Material aus der Fläche entnommen werden kann und dadurch diese Flächen ausgemagert werden können.


Anhänger DAH; MA 714

Der Anhänger kommt derzeit selten zum Einsatz, weil dieser nur über eine manuelle Kippeinrichtung verfügt.
Es ist vorgesehen diesen durch einen hydraulisch-kippbaren Anhänger mit Aufsteckwänden (wie bereits einmal vorhanden) und einer größeren Ladefläche (2,1 m x 4,2 m) zu ersetzen und im Bereich der Grünpflege einzusetzen.

Die Kosten belaufen sich unter Berücksichtigung eines geschätzten Verkaufspreises in Höhe von 2.000,- € auf einen Betrag in Höhe von ca. 7.000.- €.


Balkenmäher

Für besonders schwieriges und steiles Gelände (Steile Böschungen an z.B. RRB, die nicht befahrbar sind) kommt ein Balkenmäher inkl. Bandrechen zum Einsatz.

Die Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 6.000.- €.


Bagger

Der gemeindliche Bagger ist derzeit 23 Jahre alt. In den letzten Jahren häufen sich die Schäden wie z.B. defekte Hydraulikzylinder, Steuergerät, Steuerelemente usw..
Der Einsatzbereich umfasst derzeit insbesondere:
  • Grabenräumen
  • Bankettpflege
  • Feldwegunterhalt
  • Aufladen der Sinkkastenabfälle im Bereich der Kläranlage
  • Aufbauen Markthütten

Die Einsatzzeit beläuft sich derzeit auf ca. 300 Std. im Jahr. Das entspricht bei einer Vergabe dieser Arbeiten einem Betrag in Höhe von ca. 25.000,- € zuzüglich der Arbeitsstunden eines Mitarbeiters, der während der Tätigkeiten anwesend sein muss.  

Aus Sicht des Bauhofs und der Verwaltung ist der Bagger ein äußerst nützliches und wertvolles Arbeitsgerät. Bei einer Neuanschaffung sind zusätzlichen Anbaugeräten wie Heckenschere/Baumschere, Greifer/Sortiergreifer (Hecke aufladen) auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen.

Ziel ist die Steigerung der effektiven Nutzungszeit in Anbetracht der Aufgaben des Bauhofs in vorgegeben Zeitfenster (Vogelschutzzeit, Witterung usw.).

Für ein
  • Neufahrzeug werden Kosten in Höhe von ca. 130.000,- € angenommen.
  • Vorführfahrzeug/Fahrzeug mit „Tageszulassung“/Gutes gebrauchtes Gerät werden Kosten in Höhe von ca. 90.000,- € bis 100.000,- € angenommen.

Finanzielle Auswirkungen

Derzeit ist im Entwurf für den Haushalt 2021 ein Betrag in Höhe von 163.000,- € für den gemeindlichen Fuhrpark beinhaltet.

Beschluss

  1. Die Entscheidung über den Erwerb eines Kleintraktors Grip 4 mit Anbaugerät (Frontdoppelmesserbalken mit Bandrechen) und einem gebrauchten Ladewagen wird bis
  • zu einem geeigneten Vorführtermin unter Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder Huber Georg und Riedlberger Josef,
  • zur Abklärung, inwieweit ein Dienstleister diese Arbeiten zeitgerecht und kostengünstig ausführen kann und
  • zur Ausarbeitung einer Bewertungs- und Vergleichsmatrix für die Bereiche „Spezialfahrzeug“ und „Standard-Schlepper“
zurückgestellt.
  1. Eine gemeinsame Beschaffung und/oder Nutzung eines „Spezialfahrzeugs“ mit einer benachbarten Gemeinde und die damit verbundenen Vor- und Nachteile werden geprüft.
  2. Dem Erwerb eines
  • Anhängers zum Preis von ca. 7.000,- €
  • Balkenmähers zum Preis von ca. 6.000,- €
im Jahr 2021 wird zugestimmt.
  1. Der Ersatz des Baggers durch ein Vorführfahrzeug/Fahrzeug mit „Tageszulassung“/Gutes gebrauchtes Gerät wird in naher Zukunft für erforderlich gehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Anschluss des Alten Schulhauses Pipinsried an eine Nahwärmeversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Das Alte Schulhaus Pipinsried (Schulberg 1) - aktuell genutzt als Räumlichkeiten für den Kindergarten (EG) und für den Musikverein (OG und DG) - und das Ehemalige Lehrerwohnhaus (Pfarrstr. 3) - aktuell genutzt als Wohnungen (EG und OG) - werden derzeit durch eine Ölheizung (Heizungsanlage aus dem Jahr 1991) im Gebäude Schulberg 1 und anschließend einer Wärmeverbindungsleitung zwischen diesen Gebäuden beheizt.
Im Feuerwehrgerätehaus Pipinsried wird derzeit nur der Aufenthaltsraum und dieser elektrisch beheizt.

Durch die Errichtung eines Nahwärmenetzes in Pipinsried bietet sich für den Markt Altomünster die Gelegenheit die Wärmeversorgung für die vorgenannten Gebäude auf regenerative Energie umzustellen.

Derzeit liegt der durchschnittliche Verbrauch für die Gebäude Schulberg 1 und Pfarrstr. 3 zusammen bei ca. 7.700 l Heizöl (75.460 Kwh) pro Jahr. Beim Feuerwehrgerätehaus liegt der Stromverbrauch bei ca. 7.400 kWh pro Jahr.


Im Folgenden wird lediglich der Anschluss für die Gebäude Schulberg 1 und Pfarrstr. 3 betrachtet, da ein Anschluss des Feuerwehrgerätehauses in Anbetracht eines angedachten zeitnahen Neubaus derzeit wirtschaftlich keinen Sinn macht.


Laufende Kosten - Brutto-Heizkosten inkl. Nebenkosten (Wartung, Kaminkehrer, ohne Reparaturen)

Heizöl                  6,66 Ct/kwh          4.980,- €        aktueller Preis im Bundesdurchschnitt bei Abnahme von 3.000 l
                                    400,- €        Wartungskosten

Nahwärme:          9,30 Ct/kwh          7.018,- €        Biomasse-Wärmeverbund AIC

                                     10,10 Ct/kwh          7.621,- €        Alto Ökoenergie GbR

                                       9,80 Ct/kwh          7.555,- €        Angebot Nahwärme Pipinsried GbR


Quelle: www. brennstofhandel.de


Folgende Preisgleitklausel ist vorgesehen (d.h. keine Preisgarantie):

Obige Preise sind für das Abrechnungsjahr 2020/21 gültig.
Die Preise werden erstmalig für das Abrechnungsjahr 2022 angepasst. Die Änderung des Arbeitspreises berechnet sich nach folgender Formel, in Abhängigkeit des Preisindex für Hackschnitzel (Referenz: Preisindex C.A.R.M.E.N. Hackschnitzel Wassergehalt 35% Süden; Referenz 2020: 80,11€/t):
Arbeitspreis NEU,2022 = Arbeitspreis 2020 ∙ Preisindex NEU,2022 / Preisindex2020


Einmalige (Schätz-)Kosten

Erneuerung des Ölbrenners                        ca.   5.500,- €
oder
Anschlusskosten (inkl. Übergabestation)        ca.   5.000,- €
Weitere Kosten                                ca.   4.000,- €


Die Nahwärmeversorgung weist deutlich niedrigere CO2-Emmission durch die Verwendung von Hackschnitzel auf:

Nahwärme        198 g/kWh
Heizöl                319 g/kWh
Flüssiggas        277 g/kWh
Erdgas        250 g/kWh

Die Verwaltung schlägt aus ökologischen Gründen vor - trotz derzeit höheren Heizkosten – das Altes Schulhaus (Schulberg 1) und das ehemalige Lehrerhaus (Pfarrstr. 3) an die Nahwärmeversorgung anzuschließen.

Ein Anschluss an das Feuerwehrgerätehaus wird erst mit Inbetriebnahme desselben durchgeführt. Es ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht entschieden, ob dieses Gebäude über eine private Wärmeleitung vom Gebäude Schulberg 1 versorgt wird oder einen eigenen Anschluss erhalten soll.


Der Anbieter führt derzeit eine Interessensabfrage für einen Anschluss an das Nahwärmenetz durch.

Mit einer entsprechenden Wärmeversorgung wird ab der Oktober 2022 gerechnet.

Beschluss

  1. Es wird beabsichtigt, das Alte Schulhaus Pipinsried (Schulberg 1) und das Ehemalige Lehrerhaus Pipinsried (Pfarrstr. 3) an die Fernwärmeversorgung anzuschließen.
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Absichtserklärung für einen Anschluss zu unterzeichnen.
  3. Das Feuerwehrgerätehaus wird erst mit Inbetriebnahme desselben an die Fernwärmeversorgung angeschlossen. Eine entsprechende Absichtserklärung für einen Anschluss dieses Gebäudes wird bereits jetzt abgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Anschluss des Alten Schulhauses Wollomoos an eine Nahwärmeversorgung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Das Alte Schulhaus in Wollomoos (Schulweg 1) - aktuell genutzt als Schützenheim Wollomoos (EG und OG) - wird derzeit mit einer Gasheizung (derzeit Flüssiggas, Heizungsanlage aus dem Jahr 2016) beheizt.

Durch den Anschluss an das bestehende Nahwärmenetz zur Versorgung u.a. des Pflegeheims in Wollomoos (Wärmeeinspeisung durch eine Anlage auf Sielenbacher Gemeindegebiet) bietet sich für den Markt Altomünster die Gelegenheit die Wärmeversorgung für das vorgenannte Gebäude auf regenerative Energie umzustellen.

Derzeit liegt der durchschnittliche Verbrauch im Jahr bei ca. 2.150 l Gas (14.125 Kwh).


Laufende Kosten - Brutto-Heizkosten inkl. Nebenkosten (Wartung, Kaminkehrer, ohne Reparaturen)

Gas:        10,3 Ct/kwh                1.450,00 €

Nahwärme:          9,30 Ct/kwh          7.018,- €        Biomasse-Wärmeverbund AIC

                                     10,10 Ct/kwh          7.621,- €        Alto Ökoenergie GbR

                                       6,0 Ct/kwh                   847,50 €        Angebot Josef Held (mündlich)


Einmalige (Schätz-)Kosten

Anschlusskosten (inkl. Übergabestation)        ca.   5.000,- €
 

Eine Nahwärmeversorgung weist deutlich niedrigere CO2-Emmission durch die Verwendung der Abwärme der Biogasanlage auf:

Nahwärme        198 g/kWh
Heizöl                319 g/kWh
Flüssiggas        277 g/kWh
Erdgas        250 g/kWh


Die Verwaltung schlägt aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen vor das Alte Schulhaus Wollomoos an die Nahwärmeversorgung anzuschließen.
Der durch einen Anschluss an das Nahwärmenetz in Wollomoos freiwerdende Gasbrenner kann den defekten Ölbrenner im Alten Schulhaus Hohenzell in der Steinbachstraße 1 (Verbrauch ca. 4.000 Liter/Jahr) in Hohenzell ersetzen.

Anfallende Kosten für den Umbau:
  • Erneuerung des Ölbrenners        ca.   5.500,- €
  • Einbau des Gasbrenners                ca.   9.000,- €

Beim laufenden Betrieb ist die Nutzung von Flüssiggas gegenüber Heizöl teurer:

Quelle: www. brennstofhandel.de


Die Verwaltung schlägt aus ökologischen (niedrigerer CO2-Ausstoss) und wirtschaftlichen Gründen (Verwendung eines vorhandenen Gasbrenners) vor die Heizungsanlage im Alten Schulhaus Hohenzell zukünftig mit Gas zu betreiben.

Beschluss

  1. Es wird beabsichtigt, das Alte Schulhaus Wollomoos an die Fernwärmeversorgung anzuschließen.
  2. Es wird beabsichtigt, die Heizungsanlage im Alten Schulhaus Hohenzell von Öl auf Flüssiggas umzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Umrüstung auf LED Beleuchtung; Zuschussantrag des FC Pipinsried e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der FC Pipinsried beabsichtigt die bestehende Beleuchtung des Trainingsplatzes und der Stockbahn auf LED Leuchtmittel umzurüsten.

Die Gesamtkosten werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 36.000,- € geschätzt. Darin sind keine Eigenleistungen beinhaltet.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten, gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Der Maximalförderbetrag wird auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festgelegt.

Daraus errechnet sich folgende Förderung

       36.000,- € x 20% = 7.200,- €                Maximalförderbetrag: 7.900,- €

Beschluss

  1. Die vorgestellte Investition wird nicht als "Erstinvestition/Neubeschaffung" bewertet.
  2. Der Antrag wird bis zur Verabschiedung einer Richtlinie zur Förderung für Investitionen im energetischen Bereich zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Konzessionsvertrag für das Erdgasnetz; Vorbereitung der Neuvergabe für den Zeitraum ab 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Als Konzessionsvertrag wird ein privatrechtliches Vertragsverhältnis bezeichnet, das zwischen Gebietskörperschaften und Versorgungsunternehmen besteht. Verträge über Konzessionen werden hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und sonstiger Verkehrsflächen zum Zweck der meist ausschließlichen Versorgung  der Endverbraucher (= Niederdruck- bzw. -spannungsnetz) mit Energie (Gas, Elektrizität, Fernwärme, Fernkälte) oder Wasser auf kommunaler Ebene geschlossen. Die Gemeinde erhält im Gegenzug für die Gewährung des Leitungsrechts und des Verzichts auf eigene Durchführung der öffentlichen Versorgung die Konzessionsabgabe, die den Gegenwert für die Belastung der öffentlichen Flächen anlässlich der wirtschaftlichen Betätigung durch Dritte darstellt.

Sie enthalten üblicherweise folgende Klauseln:
  • Wegerechtsklausel (Recht des Versorgers zur Nutzung der gemeindlichen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze)
  • Verzichtsklausel (Verzicht der Kommune auf die Durchführung der öffentlichen Versorgung)
  • Kontrahierungsklausel (Verpflichtung des Versorgers, alle Nutzer der Gemeinde zu versorgen)
  • Kostenaufteilungsklausel (Regelungen über Kostentragung und Kostenaufteilung für den Fall, dass Leitungen umverlegt werden müssen)
  • Konzessionsabgabeklausel (Berechnung und Zahlungsmodalitäten der Konzessionsabgabe)
  • Endschaftsregelungen (Regelungen über die Weiterführung oder Ablösung des Wegerechts zu einem bestimmten Wert)

Wichtig:
Abzugrenzen ist der Konzessionsvertrag von den Verträgen, die zwischen einem Versorgungsunternehmen und Verbrauchern geschlossen werden (z. B. Gasliefervertrag).


Der Markt Altomünster hat derzeit zwei Konzessionsverträge abgeschlossen:

  • Strom        Bayernwerk Netz GmbH        
                       Vertrag vom 05.07.2017                Laufzeitbeginn 01.01.2019
                                                               Laufzeitende         31.12.2028
                       Konzessionsabgabe 2020                ca. 186.000,- €
                
  • Erdgas        Erdgas Südbayern GmbH, München
                       Vertrag vom 04.10.1994 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom                                30.06.2004                                Laufzeitbeginn 04.10.1994
                                                               Laufzeitende         30.04.2024
                       Konzessionsabgabe 2020                ca. 4.000,- €
                                                       (Es erfolgt keine Auszahlung sondern eine Verrechnung mit dem ursprünglich vereinbarten Baukostenzuschuss; 42.500,- € von 98.000,- € sind abgegolten.)

Die Höhe der Konzessionsabgabe unterliegt gesetzlichen Regelungen.


Eine "einfache" Verlängerung des Konzessionsvertrages mit dem gleichen Versorgungsunternehmen per Gemeinderatsbeschluss ist - wie in der Vergangenheit praktiziert - heute nicht mehr möglich.
Es ist vielmehr ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahl- und Vergabeverfahren zur Auswahl eines neuen Wegenutzungsberechtigten durchzuführen.

Nachdem der Gaskonzessionsvertrag zum 30.04.2024 abläuft, ist spätestens im 4. Quartal des Jahres 2021 mit der Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG das vorgenannte Verfahren zu beginnen. Aufgrund der Komplexität der Thematik ist für ein solches Verfahren ein Dritter (z.B. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) einzuschalten. Nach einer ersten Einschätzung ist hierfür mit Kosten in Höhe von 10.000,- € bis 15.000,- € zu rechnen.


Im Vorfeld eines solchen Verfahrens ist es notwendig, mögliche Alternative zu betrachten:

  • Alternative 1 - Konzessionsvergabe an den bisherigen Konzessionsinhaber.
Die Durchführung eines Vergabeverfahrens ist erforderlich. Dies kann aber verkürzt ablaufen.

  • Alternative 2 - Konzessionsvergabe an einen neuen Energieversorger oder sonstigen dritten Infrastrukturdienstleister.
Hierbei ist auch eine Zusammenarbeit verschiedener Partner, ggf. auch unter Einbindung der konzessionsgebenden Gemeinde möglich. Dies ist in Bayern in den letzten Jahren auch öfters erfolgt.
Die Durchführung eines Vergabeverfahrens ist erforderlich.        

  • Alternative 3 - Konzessionsvergabe der Gemeinde an sich selbst.
Auch das ist in den letzten Jahren "in Mode" gekommen. Es erfordert ein „Instrument“, in das die Gemeinde das Netz-Vermögen reinpacken kann .
Die Durchführung eines Vergabeverfahrens ist erforderlich, weil anzunehmen ist, dass sich der bisherige Inhaber auch für die Zukunft bewerben wird.


Das Verfahren zum Neuabschluss einer Gaskonzession beginnt mit der Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dass der bestehende Konzessionsvertrag für das Gasverteilnetz im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster zum 30.04.2024 ausläuft.
 
Sollte der Markt Altomünster beabsichtigen, das Gasverteilnetz selbst zu übernehmen oder sich an einem Unternehmen zu beteiligen, das diese übernehmen möchte, ist in der Bekanntmachung entsprechend darauf hinzuweisen.

Beschluss

  1. Von Seiten des Marktes Altomünster ist nicht beabsichtigt, das Gasverteilnetz selbst zu übernehmen.
  2. Das Verfahren zur Suche eines geeigneten Konzessionärs nach den Regularien des Energiewirtschaftsgesetzes wird begonnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Errichtung von zwei E-Ladesäulen auf dem erweiterten P&R-Platz am Bahnhof Altomünster;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Landkreis Dachau hat im Jahr 2020 ein Ladesäuleninfrastrukturkonzept für den Landkreis Dachau ausarbeiten lassen.

Der Ergebnisbericht ist auf der Homepage des Landratsamtes unter
https://www.landratsamt-dachau.de/landkreis-kultur-tourismus/landkreis/buergerdialog/nachlese-der-bisherigen-veranstaltungen/
abrufbar.

Die nachstehenden, aus Sicht der Verwaltung zentralen Aussagen wurden dem Ergebnisbericht „Ladesäuleninfrastrukturkonzept für den Landkreis Dachau“ und dessen Anlagen sowie dem Kurzbericht „Markt Altomünster“ und dessen Anlagen entnommen.


Elektromobilität – eine Aufgabe der Gemeinde

Im Zusammenhang mit dem Thema Elektromobilität wird regelmäßig die Frage diskutiert, ob die Errichtung und der Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den kommunalen Aufgabenbereich fallen.

Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass die Errichtung und der Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge grundsätzlich von der Aufgabe der Energieversorgung gedeckt sein können - auch dann, wenn die Infrastruktur nicht nur kommunalen Fahrzeugen zur Verfügung stehen soll.

Die Förderung der Elektromobilität ist auch aus verkehrs-, umwelt- und gesundheitsbezogenen Blickwinkeln von Bedeutung, sodass sich auch aus diesen Gründen kommunale Aufgaben herleiten lassen können.

Inwieweit eine Gemeinde diese Aufgabe übernimmt, ist ihr überlassen. Es handelt sich dabei nicht um eine Pflicht-, sondern um eine freiwillige Aufgabe.









Nachhaltige Elektromobilität

Die verstärkte Nutzung der Elektromobilität ist gesamtheitlich nur dann nachhaltig, wenn der Strom zur Ladung der Batterien aus regenativer Energieerzeugung stammt.



Wichtige Begriffe




Im Rahmen europaweiter Regelungen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur sind mittlerweile einheitliche Standards für die zu verwendenden Ladekabelanschlüsse definiert worden:

„Normalladen“, „Wechselstromladen (AC)“: Typ 2-Stecker mit > 3,7 kW Ladeleistung



„Schnellladen“, „Gleichstromladen (DC)“: CCS-Stecker mit > 22 kW Ladeleistung)



Da die asiatischen Hersteller von Elektrofahrzeugen standardmäßig den CHAdeMO-Stecker verbauen
und der Marktanteil der asiatischen Hersteller relativ hoch ist, ist die zusätzliche Bereitstellung dieses Steckertyps als Alternative zum CCS-Stecker zu empfehlen.

Die Hersteller von Ladesäulen bieten auch sogenannte Multicharger-Systeme an, bei denen i. d. R. ein Normalladeanschluss häufig mit 22 kW und ein Schnellladeanschuss häufig mit 50 kW angeboten werden
Zusammenhänge bei der Errichtung der öffentlichen Ladeinfrastruktur

Für die Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur sind neben der Bereitstellung eines Ladepunktes und eines Stellplatzes auch die Stromversorgung und der Anschluss des Ladepunktes an ein Backendsystem notwendig.



Backendsystem im Hintergrund (blau)

Diese Software im Hintergrund ist notwendig, um die Auffindbarkeit der Ladeinfrastruktur
über Internetplattformen und Apps zu gewährleisten sowie die Ladevorgänge zu verwalten
und Abrechnungen der Nutzer zu ermöglichen. Durch die Autorisierung des Nutzers an der
Ladesäule (z. B. durch eine RFID-Karte des Nutzers oder den Scan eines QR-Codes) wird der Ladevorgang eindeutig zugeordnet und im Nachgang abgerechnet.
Verantwortlicher Akteur: Backendsystembetreiber während des Betriebs 


Eigentliche Ladeinfrastruktur (grün)

Dabei handelt es sich um Ladesäule(n) mit den entsprechenden Ladepunkten als Schnittstelle zum ladenden Elektrofahrzeug. Ggf. ist standortabhängig an dieser Stelle über weitere
Sensoren zur Überwachung der Belegung des Parkplatzes nachzudenken, um sicherzustellen, dass ein als frei ausgewiesener Ladepunkt nicht aufgrund eines parkenden Fahrzeugs blockiert wird und somit nicht zur Verfügung steht.
Verantwortlicher Akteur: Ladesäulenbetreiber während des Betriebs


Stromversorgung (orange)

Hierbei ist neben einem Netzanschlusskasten und einem Netzanschluss zur grundsätzlichen
Anbindung an das vorhandene Stromverteilernetz (Ansprechpartner: Stromnetzbetreiber)
ebenfalls ein Vertrag zur Stromlieferung (Ansprechpartner: Energieversorgungsunternehmen) notwendig.
Verantwortlicher Akteur: Ladesäulenbesitzer vor Errichtung der Ladesäule



Vertragsbeziehungen



Anforderungen aus Nutzersicht








Die 5 Nachfragegruppen






Tätigwerden des Marktes Altomünster möglich und erforderlich

Tätigwerden von privater Seite erforderlich; Markt Altomünster prüft eine Umsetzung für seine Wohnimmobilien

Bereits in einem ersten Schritt durch die Lademöglichkeit im Hechthof abgearbeitet.


Ermittlung der Ladenachfrage:

Im Rahmen der Erstellung des Ladesäuleninfrastrukturkonzeptes wurde die notwendige Ladesäulenanzahl zur Bereitstellung eines ausreichenden Angebots für die zu erwartende Ladenachfrage durch die Nachfragegruppen P+R, Arbeit, Wohnen, Hotels und folgende Szenarien betrachtet.

Szenario 1
  • 1 % der Fahrzeugflotte besteht aus Elektrofahrzeugen.
  • Die durchschnittliche Reichweite der Elektrofahrzeuge beträgt 200 km
  • Je Ladepunkte werden täglich 1,5 Ladevorgänge durchgeführt.

Szenario 2
  • 5 % der Fahrzeugflotte besteht aus Elektrofahrzeugen.
  • Die durchschnittliche Reichweite der Elektrofahrzeuge beträgt 300 km
  • An zentralen Orten, Freizeitzielen und Einkaufsmöglichkeiten werden täglich 2,5 Ladevorgänge durchgeführt.
  • An allen anderen Ladepunkten finden täglich 1,5 Ladevorgänge statt.

Szenario 3
  • 15 % der Fahrzeugflotte besteht aus Elektrofahrzeugen.
  • Die durchschnittliche Reichweite der Elektrofahrzeuge beträgt 400 km
  • An zentralen Orten, Freizeitzielen und Einkaufsmöglichkeiten werden täglich 2,5 Ladevorgänge durchgeführt.
  • An allen anderen Ladepunkten finden täglich 1,5 Ladevorgänge statt.


Anzahl der Fahrzeuge zum 01.03.2021 (Diese Zahlen werden nachgereicht)


Gesamtzahl PKW
Elektro-Fahrzeuge
Hybrid-Fahrzeuge
Szenario 1
(1%)
Szenario 2
(5%)
Szenario 3
(15%)
Landkreis
Dachau
91.984
728
1.855
920
4.599
13.798
Markt
Altomünster
4.984
32
97

59
150
450


Auslastung der E-Ladesäule im Hechthof


Standzeit
in h
Geladene kwh
Ladevorgänge
2019
413,66
1830,30
115
2020
1621,00
2928,91
297
2021 (bis 09.03.)
338,20
698,47
50













Erwartete Ladenachfrage als Gesamtanzahl der benötigten Ladesäulen (mit je 2 Ladepunkten) für den Landkreis in den einzelnen Szenarien ist in Tabelle 1 aufgelistet


Szenario
P&R
Plätze
Arbeiten
Wohnen
Hotels
Freizeit
Gesamtzahl
Landkreis Dachau






1
4
12
4
6
5
31
2
14
17
32
12
16
91
3
25
86
51
21
40
223
Markt
Altomünster






1
0
1
0
0
0
0
2
1
1
0
1
1
4
3
2
3
0
1
1
7

Arbeiten = Unter Arbeiten werden die Standorte von Unternehmen verstanden
Wohnen = Unter Wohnen werden hier Gebiete mit maßgeblichem Geschosswohnungsbau und geringer Wahrscheinlichkeit vorhandener Heimlademöglichkeiten für die Bewohner verstanden


Förderprogramm (Stand bis 31.12.2020)




Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

  • Die Beschaffung der Ladeinfrastruktur sollte durch die einzelnen Kommunen erfolgen.
  • Es ist ein einheitliches Layout bzw. Hinweiskonzept für die Standorte der Ladeinfrastruktur anzustreben, sodass die aufgebaute Ladeinfrastruktur eindeutig erkennbar und entsprechend auffindbar ist.
  • Bei den Planungen von Neubauvorhaben sollte eine ausreichende Versorgung mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden.


Aufgrund der Aussage in der Machbarkeitsstudie, dass am P&R-Platz Schnelllademöglichkeiten nur einen geringen Mehrwert haben, wird im Weiteren empfohlen auf der in 2020 umgesetzten Erweiterungsfläche des P&R-Platzes im Bereich der Stellplätze zwei bis fünf 2 Normalladesäulen zu errichten.





Variante 1 „Stromtankstellen Contracting“

Die Kosten für den Netzanschluss sind durch den Markt Altomünster in voller Höhe bis zur Zähleranschlusssäule zu tragen.

Die restlichen Kosten für die Anschaffung und Inbetriebnahme der Ladesäule, den laufenden Betrieb (inkl. Abrechnung mit Benutzern, Roaming-Anbietern und Bezahldiensten), Wartung und Entstörung werden vom Anbieter (vorerst) übernommen und dem Markt Altomünster über eine monatliche Gebühr in Höhe von 320,- € in Rechnung gestellt.

Pro geladener Kilowattstunde wird derzeit eine Rückvergütung von 5 Cent gewährt. Die entsprechende Höhe der Rückvergütung ist abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbeindigen der Ladesäulenverordnung.


Variante 2 „Baukostenzuschuss“

Die Kosten für den Netzanschluss und die Kosten für die Errichtung der Ladesäulen werden anteilig an den Markt Altomünster weiterverrechnet (= Eigenbeteiligung). Die Eigenbeteiligung für den Markt Altomünster ist nur dann in dieser Höhe möglich, wenn der Anbieter eine Förderung erhält.

Die Kosten für den laufenden Betrieb (inkl. Abrechnung mit Benutzern, Roaming-Anbietern und Bezahldiensten), Wartung und Entstörung werden vom Anbieter übernommen.

Eine Rückvergütung für geladene Kilowattstunden wird nicht gewährt.

Variante 3 „Kauf“

Die Kosten für den Netzanschluss und die Kosten für die Errichtung der Ladesäulen werden vom Markt Altomünster getragen.

Die Kosten für den laufenden Betrieb (inkl. Abrechnung mit Benutzern, Roaming-Anbietern und Bezahldiensten), Wartung und Entstörung werden vom Markt Altomünster.


Übersicht zu den einzelnen Varianten

Variante
Kosten für Anschaffung
Förder-annahme
Kosten für den Unterhalt
Rückvergütung durch laden
Gesamtkosten
Stromtankenstellen
Contracting
14.300,- €
5.000,- €

23.100,- €
1.800,- €
30.600,- €
Baukostenzuschuss
10.500,- €
-
-
-
10.500,- €
Kauf
38.000,- €
19.000,- €
  8.400,- €
-
27.400,- €

Die Gesamtkosten beinhalten die Kosten für die Anschaffung, die auf den Markt Altomünster zukommen, die Kosten für den Unterhalt (z.B. Betriebsführung) über eine Laufzeit von 6 Jahren (= Mindestnutzungsdauer nach den Förderhinweisen) abzgl. etwaiger Erstattungen, die sich aus den geladenen Kilowattstunden ergibt.

Finanzielle Auswirkungen

Aus wirtschaftlicher Sicht und insbesondere aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird die Errichtung der beiden Ladesäulen über die Variante „Baukostenzuschuss“ empfohlen.

Beschluss

  1. Die Errichtung der beiden Ladesäulen erfolgt über die Variante „Baukostenzuschuss“.
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt mit einem geeigneten Anbieter für die Variante „Baukostenzuschuss“ die erforderlichen Verträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2021 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die Anmeldung der Kinder, die für das Betreuungsjahr 2021/22 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Markt Altomünster benötigen, fand in der Krippe und den einzelnen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster befindlichen Kindergärten erstmals ausschließlich online vom 01.03.2021 bis 5.05.03.2021 statt.

Aufgrund der in den Kindertageseinrichtungen verbleibenden Kinder (= Bestandskinder) und den neu angemeldeten Kindern stellt sich zum Stichtag 15.04.2021 für den Zeitraum ab September 2021 (bzw. entsprechend später) die nachstehend beschriebene Situation dar.

Änderungen sind bis zum Beginn am 01.09.2021 erfahrungsgemäß im geringen Umfang zu erwarten.


AWO Kinderhaus Regenbogen – Krippe

Verfügbare Plätze ab 09/2021        45         3 Gruppen mit je 15 Kindern

 
 
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2021)
 
39 Kinder
6

Abgänger in den Kindergarten        16 Kinder
Bestandskinder                        23 Kinder

 
Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2021
8 Kinder
31 Kinder
14
ab 10/2021
4 Kinder
35 Kinder
10
ab 11/2021
1 Kind
36 Kinder
9
ab 01/2022
2 Kinder
38 Kinder
7
ab 04/2022
2 Kinder
40 Kinder
5


Altersstruktur zum 09/2021

0 Jahre
1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
0  Kinder
13 Kinder
17 Kinder
1 Kinder

Buchungszeiten zum 09/2021


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
-
4 h bis   5 h
+
6 Kinder
5 h bis   6 h
+
6 Kinder
6 h bis   7 h
+
7 Kinder
7 h bis   8 h
+
8 Kinder
8 h bis   9 h
+
 4 Kinder
9 h bis 10 h
+
 -


Öffnungszeiten zum 09/2021
Mo – Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr (aktuell coronabedingt bis 16:00 Uhr)
Fr                07:00 Uhr bis 16:00 Uhr



Kindergarten Wollomoos

Verfügbaren Plätze ab 09/2021          25        1 Gruppe mit je 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2021)

25 Kinder
0

Abgänger in die Schule          2 Kinder
Bestandskinder        23 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2021
5 Kinder
28 Kinder
0

Neuanmeldungen gesamt 8 Kinder:
  • Bei den eingetragenen 5 Kindern handelt es sich ausschließlich um Geschwisterkinder; Eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt Dachau liegt bereits vor.
  • Den Eltern der 3 verbleibenden Kinder wurde der Besuch eines anderen gemeindlichen Kindergartens angeboten. Die Eltern haben sich für den Kindergarten in Pipinsried entschieden.


Altersstruktur zum 09/2021

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
0 Kinder
8 Kinder
6 Kinder
11 Kinder
3 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2021


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
17 Kinder
5 h bis   6 h
+
11 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2021
       07.00 Uhr bis 13.00 Uhr



Besonderheiten:
2 Kinder mit Migrationshintergrund



Kindergarten Pipinsried

Verfügbaren Plätze ab 09/2021          25        1 Gruppe mit je 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2021)

18 Kinder
7

Abgänger
in die Schule          4 Kinder
Bestandskinder        14 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2021
7 Kinder
21 Kinder
4
ab 10/2021
1 Kind
22 Kinder
3
ab 04/2022
1 Kind
23 Kinder
2


Altersstruktur zum 09/2021

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
2 Kind
5 Kinder
9 Kinder
5 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/21


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
8 Kinder
5 h bis   6 h
+
13 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2021
       07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

       
Besonderheiten zum 09/2021  
2 Kinder unter 3 Jahre (3. Geburtstag 11 und 12/2021)
       2 Kinder mit Migrationshintergrund



Kindergarten Oberzeitlbach                

Verfügbaren Plätze ab 09/2021          50        2 Gruppen mit je 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/21)

49 Kinder
1


Abgänger in die Schule                14 Kinder
Bestandskinder                        35 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2021
15 Kinder
50 Kinder
0
                       
Neuanmeldungen gesamt 21 Kinder:
  • Den Eltern der 6 verbleibenden Kinder wurde der Besuch eines anderen gemeindlichen Kindergartens angeboten. Die Eltern haben sich für den Kindergarten „Die Kleinen Strolche“ in Altomünster entschieden.


Altersstruktur zum 09/2021

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
1 Kinder
16 Kinder
10 Kinder
20 Kinder
3 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2021


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
13 Kinder
5 h bis   6 h
+
12 Kinder
6 h bis   7 h
+
12 Kinder
7 h bis   8 h
+
 6 Kinder
8 h bis   9 h
+
 4 Kinder
9 h bis 10 h
+
 3 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2021  
       07.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2021  
       1 Kind mit Migrationshintergrund
       1 Kind mit Behinderung
       1 Kind unter 3 Jahre        (3. Geburtstag in 12/2021)



Kindergarten Altomünster – Die kleinen Strolche        

Verfügbaren Plätze ab 09/2021          100        4 Gruppen mit je 25 Kindern


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/21)

84 Kinder
16

Abgänger in die Schule        28 Kinder
Bestandskinder                56 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2021
30 Kinder
86 Kinder
14
ab 10/2021
  1 Kind
87 Kinder
13


Altersstruktur zum 09/2021

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
11 Kinder
36 Kinder
18 Kinder
20 Kinder
1 Kinder
Buchungszeiten zum 09/2021


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
27 Kinder
5 h bis   6 h
+
12 Kinder
6 h bis   7 h
+
14 Kinder
7 h bis   8 h
+
19 Kinder
8 h bis   9 h
+
10 Kinder  
9 h bis 10 h
+
  4 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2021  
       07.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Besonderheiten zum 09/21        
       7 mit Migrationshintergrund
       8 Kinder unter 3 Jahre (3. Geburtstag in 10/2021, 11/2021, 12/2021, 2/2022, 3/2022,)
       1 Kind mit Behinderung



BRK Kindergarten Regenbogen

Verfügbare Plätze ab 09/2021    75           3 Gruppe mit 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2021)

65 Kinder
0

Abgänger in die Schule        10 Kinder
Bestandskinder                55 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2021
13 Kinder
68 Kinder
7
ab 10/2021
14 Kinder
69 Kinder
6

       
Altersstruktur zum 9/2021

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre    
0 Kinder
21 Kinder
17 Kinder
 28 Kinder
2 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2021


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
0 Kinder
4 h bis   5 h
+
4 Kinder
5 h bis   6 h
+
8 Kinder
6 h bis   7 h
+
      22 Kinder
7 h bis   8 h
+
11 Kinder
8 h bis   9 h
+
16 Kinder  
9 h bis 10 h
+
7 Kinder



Öffnungszeiten zum 09/2021
Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr  
Fr                07:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Besonderheiten zum 09/2021          
       22 Kinder mit Migrationshintergrund
         3 Integrationskinder



Besuchte Kindergärten außerhalb des Gemeindegebiets Altomünster – Stand 04/2021
                                                                       
Waldkindergarten Erdweg                                  6 Kinder
Jolly Kids, Odelzhausen                                  1 Kind
Schlawiner, Odelzhausen                                  1 Kind
AWO Brummkreisel, Dachau                                  1 Kind
Naturkindergarten Schwabhausen                          1 Kind
Sulzemooser Kinderreich                                  1 Kind
Kinderhaus Germering                                          2 Kinder
Kath. Kiga St. Peter und Paul, Tandern                  1 Kind
Kath. Kindergarten St.-Stephan, Hilgertshausen          1 Kind
Hort Grunertshofen                                          1 Kind
St. Martin, Aresing                                          1 Kind
Lebenshilfe Aichach                                          1 Kind
JVA Aichach                                                  1 Kind
Waldkindergarten Aichhörnchenkobel                  1 Kind
Kinderhaus Sonnenschein Sielenbach                  4 Kinder
Kindergarten St. Katharina Tödtenried                  2 Kinder

Gesamt                                                            26 Kinder

Historie zu den Zahlen        

Stand 04/2015                20
Stand 04/2016                21
Stand 04/2017                20
Stand 04/2018                17
Stand 07/2019                37
Stand 04/2020                30



Situation bei der VHS-Gruppe Kleine Mäuse

Verfügbaren Plätze ab 09/2021          30 Kinder

Anmeldungen                          9 Kinder

Von Seiten der VHS wird davon ausgegangen, dass sich die Anmeldezahlen noch erhöhen, wenn sich die Corona-Zahlen positiv entwickeln.







Situation bei der Schülerbetreuung    

Aktuelle Kinderzahl                              96 Kinder
Kinder aus den Ganztagsklassen
(in der anschließenden Betreuung)          16 Kinder

Abgänger                      ca. 20 Rückmeldungen laufen noch, es wird keine erhöhte Anzahl an Abgängern im Vergleich zum Vorjahr (27 Kinder) erwartet.

Neuanmeldungen              15 Kinder        
Es handelt sich um keine endgültigen Zahlen, da die An- und Rückmeldefrist noch bis zum 12.05.2021 läuft, und derzeit noch offen ist, ob in der 1. Jahrgangsstufe eine Ganztagesklasse entsteht oder nicht.
(Vorjahr 22 Kinder)

Öffnungszeiten zum 09/2020  
       11.00 Uhr bis 17.00 Uhr              an Schultagen
       07.30 Uhr bis 16.30 Uhr                    in den Ferien (Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen))



Grund- und Mittelschule Altomünster

Basis: 5-Jahres-Statistik der Schulverwaltung

Grundschule






Mittelschule



Historie zu den Schülerzahlen (Stand Oktober Vorjahr)        

Schuljahr
Grundschule GS
Mittelschule MS
MS davon Altomünster
Summe
2011/12
314
159

473
2012/13
289
159

448
2013/14
293
158

451
2014/15
278
154

432
2015/16
304
153

457
2016/17
332
139

471
2017/18
322
128

450
2018/19
311
136
90
447
2019/20
330
130
95
460
2020/21
299
144
110
443

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8. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • den Aufenthalt des Impfbusses am 30.04.2021 zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr am Marktplatz.
  • die Absage des Marktfestes 2021 und des Pfingstmarktes 2021.


Der Geschäftsleitende Beamte informiert über
  • das stetig steigende Angebot an Online-Formularen für die Bürger auf der Homepage des Marktes Altomünster.
  • die Möglichkeit mit der LUCA-App bei Gremiensitzungen und bei weiteren Besuchen des Rathauses einzuchecken.
  • das Vorliegen eines Antrags auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage bei Teufelsberg
  • das Vorliegen eines Antrags auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche für einen Bereich östlich von Unterzeitlbach.
  • die Verkabelung einer 20-kv-Freileitung zwischen Altomünster, Pipinsried, Reichertshausen und Ottelsburg
  • die weiterhin kostenlose Abgabe von FFP2-Masken für pflegende Angehörige
  • die aktuelle Kostenprognose bei der Sanierung des Anwesens Schultreppe 4 auf einen zu erwartenden Ausgabestand von 3,5 Mio €.
  • die Erhöhung der Förderung durch Städtebauförderungsmittel um 270.000,- € und damit eine insgesamt zu erwartende Gesamtförderung in Höhe von ca. 2,17 Mio €.
  • die Förderung für die Ausarbeitung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts in Höhe von 94.600,- €.

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9. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02./23.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2021 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02.2021 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Ausarbeiten eines ISEK für Altomünster; Vergabe des Auftrags

Das Büro Dragomir Stadtplanung GmbH wird mit der Ausarbeitung eines ISEK zur Bruttoauftragssumme i.H.v. 118.327,65 €/brutto beauftragt.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern.


TOP 2        Möglichkeit des Fahrrad-Leasings für die Beschäftigten des Marktes Altomünster; Abschluss von Verträgen

  1. Der Markt Altomünster bietet seinen Tarifbeschäftigten die Möglichkeit des Fahrrad-Leasings über die Variante Gehaltsumwandlung an.
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Leasing-Rahmenvertrag mit der JobRad Leasing GmbH und den Dienstleistungsvertrag mit der JobRad GmbH zu unterzeichnen.


TOP 3        Verkauf des Grundstücks Flurnummer 962 Tfl., Gemarkung Randelsried an den Freistaat Bayern

       Die Urkunde des Notars Dr. Odersky vom 09.02.2021 mit der Urkundennummer O 418/2021 wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.



Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.03.2021 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Beschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen LF 20 Kats; Vergabebeschluss

  1. Das Angebots der Wiss GmbH & Co.KG wird ausgeschlossen.
  2. Die Lose 1 und 2 werden an die Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde zum Bruttoangebotspreis von 237.506,15 € je Fahrzeug vergeben.
  3. Das Los 3 wird an die BAS Vertriebs GmbH, Planegg zum Bruttoangebotspreis von 31.409,48 € vergeben.
  4. Das Los 4 wird an die BAS Vertriebs GmbH, Planegg zum Bruttoangebotspreis von 23.490,99 € vergeben.


TOP 2        Sanierung von Straßen im Gemeindebereich Altomünster; Festlegung des Umfangs und Vergabe der Maßnahmen

       1. Beide vorgenannten Gemeindeverbindungsstraßen werden saniert.
       2. Der Auftrag für die Sanierungsmaßnahmen wird an die Firma Schweiger, Schmelchen
                   Vergeben.

Datenstand vom 12.05.2021 07:08 Uhr