Datum: 27.04.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Fuhrpark am gemeindlichen Bauhof; Bestand und zukünftiger Investitionsbedarf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.04.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Der Fuhrpark des gemeindlichen Bauhofes beinhaltet mehrere Fahrzeuge und Maschinen, die zum Teil nicht unerhebliche finanzielle Mittel binden.
Um einen zukünftig „Investitionsstau“ vermeiden zu können, sind regelmäßige Ersatzbeschaffungen zu überdenken und in der Haushalts- und Finanzplanung zu berücksichtigen.
Eine Übersicht zum derzeitiger Fuhrpark (Stand Januar 2021) und der vorgesehenen Neuanschaffung bzw. Ersatzbeschaffung ist jeweils im RIS eingestellt.
Durch den deutlichen höheren Aufwand in den letzten Jahren im Bereich der Pflege von gemeindlichen Flächen ist es erforderlich ein zusätzliches Gerät am Bauhof anzuschaffen.
Hier handelt es sich voranging um Flächen die durch Ihre Beschaffenheit nur mit erhöhten Aufwand und nur mit „Spezialgeräten“ gepflegt werden können und in der Regel kein Interesse eines Dienstleisters besteht, diese Arbeiten zu übernehmen.
Diese Flächen wurden bis dato nur sporadisch oder ggf. nicht gepflegt.
Als effizienteste Lösung wird von Bauhof und Verwaltung ein Kleintraktor „Sauerburger Grip 4“ angedacht.
Grundgerät:
- Grib 4 mit 75 PS 94.000,- €
Ausstattung:
- Frontdoppelmesserbalken mit Bandrechen 15.500,- €
- Ladewagen (gebraucht ca. 5.000,- €)
Die Ausstattung mit einem Messerbalken ist aus wartungstechnischer Sicht als aufwendig zu bewerten, jedoch aus naturschutzfachlicher Sicht deutlich zu bevorzugen, da hier die vorhandene Klein-Biologie mehr geschont wird.
Die Anschaffung eines Ladewagens ist erforderlich, damit das geschnittene Material aus der Fläche entnommen werden kann und dadurch diese Flächen ausgemagert werden können.
Anhänger DAH; MA 714
Der Anhänger kommt derzeit selten zum Einsatz, weil dieser nur über eine manuelle Kippeinrichtung verfügt.
Es ist vorgesehen diesen durch einen hydraulisch-kippbaren Anhänger mit Aufsteckwänden (wie bereits einmal vorhanden) und einer größeren Ladefläche (2,1 m x 4,2 m) zu ersetzen und im Bereich der Grünpflege einzusetzen.
Die Kosten belaufen sich unter Berücksichtigung eines geschätzten Verkaufspreises in Höhe von 2.000,- € auf einen Betrag in Höhe von ca. 7.000.- €.
Balkenmäher
Für besonders schwieriges und steiles Gelände (Steile Böschungen an z.B. RRB, die nicht befahrbar sind) kommt ein Balkenmäher inkl. Bandrechen zum Einsatz.
Die Kosten belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 6.000.- €.
Bagger
Der gemeindliche Bagger ist derzeit 23 Jahre alt. In den letzten Jahren häufen sich die Schäden wie z.B. defekte Hydraulikzylinder, Steuergerät, Steuerelemente usw..
Der Einsatzbereich umfasst derzeit insbesondere:
Die Einsatzzeit beläuft sich derzeit auf ca. 300 Std. im Jahr. Das entspricht bei einer Vergabe dieser Arbeiten einem Betrag in Höhe von ca. 25.000,- € zuzüglich der Arbeitsstunden eines Mitarbeiters, der während der Tätigkeiten anwesend sein muss.
Aus Sicht des Bauhofs und der Verwaltung ist der Bagger ein äußerst nützliches und wertvolles Arbeitsgerät. Bei einer Neuanschaffung sind zusätzlichen Anbaugeräten wie Heckenschere/Baumschere, Greifer/Sortiergreifer (Hecke aufladen) auf ihre Wirtschaftlichkeit zu prüfen.
Ziel ist die Steigerung der effektiven Nutzungszeit in Anbetracht der Aufgaben des Bauhofs in vorgegeben Zeitfenster (Vogelschutzzeit, Witterung usw.).
Für ein
- Neufahrzeug werden Kosten in Höhe von ca. 130.000,- € angenommen.
- Vorführfahrzeug/Fahrzeug mit „Tageszulassung“/Gutes gebrauchtes Gerät werden Kosten in Höhe von ca. 90.000,- € bis 100.000,- € angenommen.
Finanzielle Auswirkungen
Derzeit ist im Entwurf für den Haushalt 2021 ein Betrag in Höhe von 163.000,- € für den gemeindlichen Fuhrpark beinhaltet.
Beschluss
- Die Entscheidung über den Erwerb eines Kleintraktors Grip 4 mit Anbaugerät (Frontdoppelmesserbalken mit Bandrechen) und einem gebrauchten Ladewagen wird bis
- zu einem geeigneten Vorführtermin unter Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder Huber Georg und Riedlberger Josef,
- zur Abklärung, inwieweit ein Dienstleister diese Arbeiten zeitgerecht und kostengünstig ausführen kann und
- zur Ausarbeitung einer Bewertungs- und Vergleichsmatrix für die Bereiche „Spezialfahrzeug“ und „Standard-Schlepper“
zurückgestellt.
- Eine gemeinsame Beschaffung und/oder Nutzung eines „Spezialfahrzeugs“ mit einer benachbarten Gemeinde und die damit verbundenen Vor- und Nachteile werden geprüft.
- Dem Erwerb eines
- Anhängers zum Preis von ca. 7.000,- €
- Balkenmähers zum Preis von ca. 6.000,- €
im Jahr 2021 wird zugestimmt.
- Der Ersatz des Baggers durch ein Vorführfahrzeug/Fahrzeug mit „Tageszulassung“/Gutes gebrauchtes Gerät wird in naher Zukunft für erforderlich gehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Anschluss des Alten Schulhauses Pipinsried an eine Nahwärmeversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Das Alte Schulhaus Pipinsried (Schulberg 1) - aktuell genutzt als Räumlichkeiten für den Kindergarten (EG) und für den Musikverein (OG und DG) - und das Ehemalige Lehrerwohnhaus (Pfarrstr. 3) - aktuell genutzt als Wohnungen (EG und OG) - werden derzeit durch eine Ölheizung (Heizungsanlage aus dem Jahr 1991) im Gebäude Schulberg 1 und anschließend einer Wärmeverbindungsleitung zwischen diesen Gebäuden beheizt.
Im Feuerwehrgerätehaus Pipinsried wird derzeit nur der Aufenthaltsraum und dieser elektrisch beheizt.
Durch die Errichtung eines Nahwärmenetzes in Pipinsried bietet sich für den Markt Altomünster die Gelegenheit die Wärmeversorgung für die vorgenannten Gebäude auf regenerative Energie umzustellen.
Derzeit liegt der durchschnittliche Verbrauch für die Gebäude Schulberg 1 und Pfarrstr. 3 zusammen bei ca. 7.700 l Heizöl (75.460 Kwh) pro Jahr. Beim Feuerwehrgerätehaus liegt der Stromverbrauch bei ca. 7.400 kWh pro Jahr.
Im Folgenden wird lediglich der Anschluss für die Gebäude Schulberg 1 und Pfarrstr. 3 betrachtet, da ein Anschluss des Feuerwehrgerätehauses in Anbetracht eines angedachten zeitnahen Neubaus derzeit wirtschaftlich keinen Sinn macht.
Laufende Kosten - Brutto-Heizkosten inkl. Nebenkosten (Wartung, Kaminkehrer, ohne Reparaturen)
Heizöl 6,66 Ct/kwh 4.980,- € aktueller Preis im Bundesdurchschnitt bei Abnahme von 3.000 l
400,- € Wartungskosten
Nahwärme: 9,30 Ct/kwh 7.018,- € Biomasse-Wärmeverbund AIC
10,10 Ct/kwh 7.621,- € Alto Ökoenergie GbR
9,80 Ct/kwh 7.555,- € Angebot Nahwärme Pipinsried GbR
Quelle: www. brennstofhandel.de
Folgende Preisgleitklausel ist vorgesehen (d.h. keine Preisgarantie):
Obige Preise sind für das Abrechnungsjahr 2020/21 gültig.
Die Preise werden erstmalig für das Abrechnungsjahr 2022 angepasst. Die Änderung des Arbeitspreises berechnet sich nach folgender Formel, in Abhängigkeit des Preisindex für Hackschnitzel (Referenz: Preisindex C.A.R.M.E.N. Hackschnitzel Wassergehalt 35% Süden; Referenz 2020: 80,11€/t):
Arbeitspreis NEU,2022 = Arbeitspreis 2020 ∙ Preisindex NEU,2022 / Preisindex2020
Einmalige (Schätz-)Kosten
Erneuerung des Ölbrenners ca. 5.500,- €
oder
Anschlusskosten (inkl. Übergabestation) ca. 5.000,- €
Weitere Kosten ca. 4.000,- €
Die Nahwärmeversorgung weist deutlich niedrigere CO2-Emmission durch die Verwendung von Hackschnitzel auf:
Nahwärme 198 g/kWh
Heizöl 319 g/kWh
Flüssiggas 277 g/kWh
Erdgas 250 g/kWh
Die Verwaltung schlägt aus ökologischen Gründen vor - trotz derzeit höheren Heizkosten – das Altes Schulhaus (Schulberg 1) und das ehemalige Lehrerhaus (Pfarrstr. 3) an die Nahwärmeversorgung anzuschließen.
Ein Anschluss an das Feuerwehrgerätehaus wird erst mit Inbetriebnahme desselben durchgeführt. Es ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht entschieden, ob dieses Gebäude über eine private Wärmeleitung vom Gebäude Schulberg 1 versorgt wird oder einen eigenen Anschluss erhalten soll.
Der Anbieter führt derzeit eine Interessensabfrage für einen Anschluss an das Nahwärmenetz durch.
Mit einer entsprechenden Wärmeversorgung wird ab der Oktober 2022 gerechnet.
Beschluss
- Es wird beabsichtigt, das Alte Schulhaus Pipinsried (Schulberg 1) und das Ehemalige Lehrerhaus Pipinsried (Pfarrstr. 3) an die Fernwärmeversorgung anzuschließen.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Absichtserklärung für einen Anschluss zu unterzeichnen.
Das Feuerwehrgerätehaus wird erst mit Inbetriebnahme desselben an die Fernwärmeversorgung angeschlossen. Eine entsprechende Absichtserklärung für einen Anschluss dieses Gebäudes wird bereits jetzt abgegeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Anschluss des Alten Schulhauses Wollomoos an eine Nahwärmeversorgung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.04.2021
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Das Alte Schulhaus in Wollomoos (Schulweg 1) - aktuell genutzt als Schützenheim Wollomoos (EG und OG) - wird derzeit mit einer Gasheizung (derzeit Flüssiggas, Heizungsanlage aus dem Jahr 2016) beheizt.
Durch den Anschluss an das bestehende Nahwärmenetz zur Versorgung u.a. des Pflegeheims in Wollomoos (Wärmeeinspeisung durch eine Anlage auf Sielenbacher Gemeindegebiet) bietet sich für den Markt Altomünster die Gelegenheit die Wärmeversorgung für das vorgenannte Gebäude auf regenerative Energie umzustellen.
Derzeit liegt der durchschnittliche Verbrauch im Jahr bei ca. 2.150 l Gas (14.125 Kwh).
Laufende Kosten - Brutto-Heizkosten inkl. Nebenkosten (Wartung, Kaminkehrer, ohne Reparaturen)
Gas: 10,3 Ct/kwh 1.450,00 €
Nahwärme: 9,30 Ct/kwh 7.018,- € Biomasse-Wärmeverbund AIC
10,10 Ct/kwh 7.621,- € Alto Ökoenergie GbR
6,0 Ct/kwh 847,50 € Angebot Josef Held (mündlich)
Einmalige (Schätz-)Kosten
Anschlusskosten (inkl. Übergabestation) ca. 5.000,- €
Eine Nahwärmeversorgung weist deutlich niedrigere CO2-Emmission durch die Verwendung der Abwärme der Biogasanlage auf:
Nahwärme 198 g/kWh
Heizöl 319 g/kWh
Flüssiggas 277 g/kWh
Erdgas 250 g/kWh
Die Verwaltung schlägt aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen vor das Alte Schulhaus Wollomoos an die Nahwärmeversorgung anzuschließen.
Der durch einen Anschluss an das Nahwärmenetz in Wollomoos freiwerdende Gasbrenner kann den defekten Ölbrenner im Alten Schulhaus Hohenzell in der Steinbachstraße 1 (Verbrauch ca. 4.000 Liter/Jahr) in Hohenzell ersetzen.
Anfallende Kosten für den Umbau:
- Erneuerung des Ölbrenners ca. 5.500,- €
- Einbau des Gasbrenners ca. 9.000,- €
Beim laufenden Betrieb ist die Nutzung von Flüssiggas gegenüber Heizöl teurer:
Quelle: www. brennstofhandel.de
Die Verwaltung schlägt aus ökologischen (niedrigerer CO2-Ausstoss) und wirtschaftlichen Gründen (Verwendung eines vorhandenen Gasbrenners) vor die Heizungsanlage im Alten Schulhaus Hohenzell zukünftig mit Gas zu betreiben.
Beschluss
- Es wird beabsichtigt, das Alte Schulhaus Wollomoos an die Fernwärmeversorgung anzuschließen.
Es wird beabsichtigt, die Heizungsanlage im Alten Schulhaus Hohenzell von Öl auf Flüssiggas umzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Umrüstung auf LED Beleuchtung; Zuschussantrag des FC Pipinsried e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.04.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Der FC Pipinsried beabsichtigt die bestehende Beleuchtung des Trainingsplatzes und der Stockbahn auf LED Leuchtmittel umzurüsten.
Die Gesamtkosten werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 36.000,- € geschätzt. Darin sind keine Eigenleistungen beinhaltet.
Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:
Der Markt Altomünster fördert eine "Erstinvestition/Neubeschaffung" i.d.R. mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten, gedeckelt auf einen Maximalförderbetrag.
Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen.
Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des Maximalförderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen.
Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.
Der Maximalförderbetrag wird auf 9% des Förderbetrags (aufgerundet auf volle hundert) festgelegt.
Daraus errechnet sich folgende Förderung
36.000,- € x 20% = 7.200,- € Maximalförderbetrag: 7.900,- €
Beschluss
- Die vorgestellte Investition wird nicht als "Erstinvestition/Neubeschaffung" bewertet.
Der Antrag wird bis zur Verabschiedung einer Richtlinie zur Förderung für Investitionen im energetischen Bereich zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Konzessionsvertrag für das Erdgasnetz; Vorbereitung der Neuvergabe für den Zeitraum ab 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.04.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Als Konzessionsvertrag wird ein privatrechtliches Vertragsverhältnis bezeichnet, das zwischen Gebietskörperschaften und Versorgungsunternehmen besteht. Verträge über Konzessionen werden hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und sonstiger Verkehrsflächen zum Zweck der meist ausschließlichen Versorgung der Endverbraucher (= Niederdruck- bzw. -spannungsnetz) mit Energie (Gas, Elektrizität, Fernwärme, Fernkälte) oder Wasser auf kommunaler Ebene geschlossen. Die Gemeinde erhält im Gegenzug für die Gewährung des Leitungsrechts und des Verzichts auf eigene Durchführung der öffentlichen Versorgung die Konzessionsabgabe, die den Gegenwert für die Belastung der öffentlichen Flächen anlässlich der wirtschaftlichen Betätigung durch Dritte darstellt.
Sie enthalten üblicherweise folgende Klauseln:
- Wegerechtsklausel (Recht des Versorgers zur Nutzung der gemeindlichen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze)
Verzichtsklausel (Verzicht der Kommune auf die Durchführung der öffentlichen Versorgung)
Kontrahierungsklausel (Verpflichtung des Versorgers, alle Nutzer der Gemeinde zu versorgen)
Kostenaufteilungsklausel (Regelungen über Kostentragung und Kostenaufteilung für den Fall, dass Leitungen umverlegt werden müssen)
Konzessionsabgabeklausel (Berechnung und Zahlungsmodalitäten der Konzessionsabgabe)
Endschaftsregelungen (Regelungen über die Weiterführung oder Ablösung des Wegerechts zu einem bestimmten Wert)
Wichtig:
Abzugrenzen ist der Konzessionsvertrag von den Verträgen, die zwischen einem Versorgungsunternehmen und Verbrauchern geschlossen werden (z. B. Gasliefervertrag).
Der Markt Altomünster hat derzeit zwei Konzessionsverträge abgeschlossen:
Vertrag vom 05.07.2017 Laufzeitbeginn 01.01.2019
Laufzeitende 31.12.2028
Konzessionsabgabe 2020 ca. 186.000,- €
- Erdgas Erdgas Südbayern GmbH, München
Vertrag vom 04.10.1994 in der Fassung des Nachtragsvertrages vom 30.06.2004 Laufzeitbeginn 04.10.1994
Laufzeitende 30.04.2024
Konzessionsabgabe 2020 ca. 4.000,- €
(Es erfolgt keine Auszahlung sondern eine Verrechnung mit dem ursprünglich vereinbarten Baukostenzuschuss; 42.500,- € von 98.000,- € sind abgegolten.)
Die Höhe der Konzessionsabgabe unterliegt gesetzlichen Regelungen.
Eine "einfache" Verlängerung des Konzessionsvertrages mit dem gleichen Versorgungsunternehmen per Gemeinderatsbeschluss ist - wie in der Vergangenheit praktiziert - heute nicht mehr möglich.
Es ist vielmehr ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahl- und Vergabeverfahren zur Auswahl eines neuen Wegenutzungsberechtigten durchzuführen.
Nachdem der Gaskonzessionsvertrag zum 30.04.2024 abläuft, ist spätestens im 4. Quartal des Jahres 2021 mit der Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG das vorgenannte Verfahren zu beginnen. Aufgrund der Komplexität der Thematik ist für ein solches Verfahren ein Dritter (z.B. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband) einzuschalten. Nach einer ersten Einschätzung ist hierfür mit Kosten in Höhe von 10.000,- € bis 15.000,- € zu rechnen.
Im Vorfeld eines solchen Verfahrens ist es notwendig, mögliche Alternative zu betrachten:
Die Durchführung eines Vergabeverfahrens ist erforderlich. Dies kann aber verkürzt ablaufen.
- Alternative 2 - Konzessionsvergabe an einen neuen Energieversorger oder sonstigen dritten Infrastrukturdienstleister.
Hierbei ist auch eine Zusammenarbeit verschiedener Partner, ggf. auch unter Einbindung der konzessionsgebenden Gemeinde möglich. Dies ist in Bayern in den letzten Jahren auch öfters erfolgt.
Die Durchführung eines Vergabeverfahrens ist erforderlich.
Auch das ist in den letzten Jahren "in Mode" gekommen. Es erfordert ein „Instrument“, in das die Gemeinde das Netz-Vermögen reinpacken kann .
Die Durchführung eines Vergabeverfahrens ist erforderlich, weil anzunehmen ist, dass sich der bisherige Inhaber auch für die Zukunft bewerben wird.
Das Verfahren zum Neuabschluss einer Gaskonzession beginnt mit der Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), dass der bestehende Konzessionsvertrag für das Gasverteilnetz im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster zum 30.04.2024 ausläuft.
Sollte der Markt Altomünster beabsichtigen, das Gasverteilnetz selbst zu übernehmen oder sich an einem Unternehmen zu beteiligen, das diese übernehmen möchte, ist in der Bekanntmachung entsprechend darauf hinzuweisen.
Beschluss
- Von Seiten des Marktes Altomünster ist nicht beabsichtigt, das Gasverteilnetz selbst zu übernehmen.
Das Verfahren zur Suche eines geeigneten Konzessionärs nach den Regularien des Energiewirtschaftsgesetzes wird begonnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Errichtung von zwei E-Ladesäulen auf dem erweiterten P&R-Platz am Bahnhof Altomünster;
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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27.04.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Der Landkreis Dachau hat im Jahr 2020 ein Ladesäuleninfrastrukturkonzept für den Landkreis Dachau ausarbeiten lassen.
Der Ergebnisbericht ist auf der Homepage des Landratsamtes unter
abrufbar.
Die nachstehenden, aus Sicht der Verwaltung zentralen Aussagen wurden dem Ergebnisbericht „Ladesäuleninfrastrukturkonzept für den Landkreis Dachau“ und dessen Anlagen sowie dem Kurzbericht „Markt Altomünster“ und dessen Anlagen entnommen.
Elektromobilität – eine Aufgabe der Gemeinde
Im Zusammenhang mit dem Thema Elektromobilität wird regelmäßig die Frage diskutiert, ob die Errichtung und der Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in den kommunalen Aufgabenbereich fallen.
Das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) weist in seiner Stellungnahme daraufhin, dass die Errichtung und der Betrieb einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge grundsätzlich von der Aufgabe der Energieversorgung gedeckt sein können - auch dann, wenn die Infrastruktur nicht nur kommunalen Fahrzeugen zur Verfügung stehen soll.
Die Förderung der Elektromobilität ist auch aus verkehrs-, umwelt- und gesundheitsbezogenen Blickwinkeln von Bedeutung, sodass sich auch aus diesen Gründen kommunale Aufgaben herleiten lassen können.
Inwieweit eine Gemeinde diese Aufgabe übernimmt, ist ihr überlassen. Es handelt sich dabei nicht um eine Pflicht-, sondern um eine freiwillige Aufgabe.
Nachhaltige Elektromobilität
Die verstärkte Nutzung der Elektromobilität ist gesamtheitlich nur dann nachhaltig, wenn der Strom zur Ladung der Batterien aus regenativer Energieerzeugung stammt.
Wichtige Begriffe
Im Rahmen europaweiter Regelungen zum Aufbau einer Ladeinfrastruktur sind mittlerweile einheitliche Standards für die zu verwendenden Ladekabelanschlüsse definiert worden:
„Normalladen“, „Wechselstromladen (AC)“: Typ 2-Stecker mit > 3,7 kW Ladeleistung
„Schnellladen“, „Gleichstromladen (DC)“: CCS-Stecker mit > 22 kW Ladeleistung)
Da die asiatischen Hersteller von Elektrofahrzeugen standardmäßig den CHAdeMO-Stecker verbauen
und der Marktanteil der asiatischen Hersteller relativ hoch ist, ist die zusätzliche Bereitstellung dieses Steckertyps als Alternative zum CCS-Stecker zu empfehlen.
Die Hersteller von Ladesäulen bieten auch sogenannte Multicharger-Systeme an, bei denen i. d. R. ein Normalladeanschluss häufig mit 22 kW und ein Schnellladeanschuss häufig mit 50 kW angeboten werden
Zusammenhänge bei der Errichtung der öffentlichen Ladeinfrastruktur
Für die Errichtung öffentlicher Ladeinfrastruktur sind neben der Bereitstellung eines Ladepunktes und eines Stellplatzes auch die Stromversorgung und der Anschluss des Ladepunktes an ein Backendsystem notwendig.
Backendsystem im Hintergrund (blau)
Diese Software im Hintergrund ist notwendig, um die Auffindbarkeit der Ladeinfrastruktur
über Internetplattformen und Apps zu gewährleisten sowie die Ladevorgänge zu verwalten
und Abrechnungen der Nutzer zu ermöglichen. Durch die Autorisierung des Nutzers an der
Ladesäule (z. B. durch eine RFID-Karte des Nutzers oder den Scan eines QR-Codes) wird der Ladevorgang eindeutig zugeordnet und im Nachgang abgerechnet.
Verantwortlicher Akteur: Backendsystembetreiber während des Betriebs
Eigentliche Ladeinfrastruktur (grün)
Dabei handelt es sich um Ladesäule(n) mit den entsprechenden Ladepunkten als Schnittstelle zum ladenden Elektrofahrzeug. Ggf. ist standortabhängig an dieser Stelle über weitere
Sensoren zur Überwachung der Belegung des Parkplatzes nachzudenken, um sicherzustellen, dass ein als frei ausgewiesener Ladepunkt nicht aufgrund eines parkenden Fahrzeugs blockiert wird und somit nicht zur Verfügung steht.
Verantwortlicher Akteur: Ladesäulenbetreiber während des Betriebs
Stromversorgung (orange)
Hierbei ist neben einem Netzanschlusskasten und einem Netzanschluss zur grundsätzlichen
Anbindung an das vorhandene Stromverteilernetz (Ansprechpartner: Stromnetzbetreiber)
ebenfalls ein Vertrag zur Stromlieferung (Ansprechpartner: Energieversorgungsunternehmen) notwendig.
Verantwortlicher Akteur: Ladesäulenbesitzer vor Errichtung der Ladesäule
Vertragsbeziehungen
Anforderungen aus Nutzersicht
Die 5 Nachfragegruppen
Tätigwerden des Marktes Altomünster möglich und erforderlich
Tätigwerden von privater Seite erforderlich; Markt Altomünster prüft eine Umsetzung für seine Wohnimmobilien
Bereits in einem ersten Schritt durch die Lademöglichkeit im Hechthof abgearbeitet.
Ermittlung der Ladenachfrage:
Im Rahmen der Erstellung des Ladesäuleninfrastrukturkonzeptes wurde die notwendige Ladesäulenanzahl zur Bereitstellung eines ausreichenden Angebots für die zu erwartende Ladenachfrage durch die Nachfragegruppen P+R, Arbeit, Wohnen, Hotels und folgende Szenarien betrachtet.
Szenario 1
- 1 % der Fahrzeugflotte besteht aus Elektrofahrzeugen.
Die durchschnittliche Reichweite der Elektrofahrzeuge beträgt 200 km
Je Ladepunkte werden täglich 1,5 Ladevorgänge durchgeführt.
Szenario 2
- 5 % der Fahrzeugflotte besteht aus Elektrofahrzeugen.
- Die durchschnittliche Reichweite der Elektrofahrzeuge beträgt 300 km
- An zentralen Orten, Freizeitzielen und Einkaufsmöglichkeiten werden täglich 2,5 Ladevorgänge durchgeführt.
- An allen anderen Ladepunkten finden täglich 1,5 Ladevorgänge statt.
Szenario 3
- 15 % der Fahrzeugflotte besteht aus Elektrofahrzeugen.
- Die durchschnittliche Reichweite der Elektrofahrzeuge beträgt 400 km
- An zentralen Orten, Freizeitzielen und Einkaufsmöglichkeiten werden täglich 2,5 Ladevorgänge durchgeführt.
- An allen anderen Ladepunkten finden täglich 1,5 Ladevorgänge statt.
Anzahl der Fahrzeuge zum 01.03.2021 (Diese Zahlen werden nachgereicht)
|
Gesamtzahl PKW
|
Elektro-Fahrzeuge
|
Hybrid-Fahrzeuge
|
Szenario 1
(1%)
|
Szenario 2
(5%)
|
Szenario 3
(15%)
|
Landkreis
Dachau
|
91.984
|
728
|
1.855
|
920
|
4.599
|
13.798
|
Markt
Altomünster
|
4.984
|
32
|
97
|
59
|
150
|
450
|
Auslastung der E-Ladesäule im Hechthof
|
Standzeit
in h
|
Geladene kwh
|
Ladevorgänge
|
2019
|
413,66
|
1830,30
|
115
|
2020
|
1621,00
|
2928,91
|
297
|
2021 (bis 09.03.)
|
338,20
|
698,47
|
50
|
Erwartete Ladenachfrage als Gesamtanzahl der benötigten Ladesäulen (mit je 2 Ladepunkten) für den Landkreis in den einzelnen Szenarien ist in Tabelle 1 aufgelistet
Szenario
|
P&R
Plätze
|
Arbeiten
|
Wohnen
|
Hotels
|
Freizeit
|
Gesamtzahl
|
Landkreis Dachau
|
|
|
|
|
|
|
1
|
4
|
12
|
4
|
6
|
5
|
31
|
2
|
14
|
17
|
32
|
12
|
16
|
91
|
3
|
25
|
86
|
51
|
21
|
40
|
223
|
Markt
Altomünster
|
|
|
|
|
|
|
1
|
0
|
1
|
0
|
0
|
0
|
0
|
2
|
1
|
1
|
0
|
1
|
1
|
4
|
3
|
2
|
3
|
0
|
1
|
1
|
7
|
Arbeiten = Unter Arbeiten werden die Standorte von Unternehmen verstanden
Wohnen = Unter Wohnen werden hier Gebiete mit maßgeblichem Geschosswohnungsbau und geringer Wahrscheinlichkeit vorhandener Heimlademöglichkeiten für die Bewohner verstanden
Förderprogramm (Stand bis 31.12.2020)
Empfehlungen zum weiteren Vorgehen
- Die Beschaffung der Ladeinfrastruktur sollte durch die einzelnen Kommunen erfolgen.
- Es ist ein einheitliches Layout bzw. Hinweiskonzept für die Standorte der Ladeinfrastruktur anzustreben, sodass die aufgebaute Ladeinfrastruktur eindeutig erkennbar und entsprechend auffindbar ist.
- Bei den Planungen von Neubauvorhaben sollte eine ausreichende Versorgung mit Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorgesehen werden.
Aufgrund der Aussage in der Machbarkeitsstudie, dass am P&R-Platz Schnelllademöglichkeiten nur einen geringen Mehrwert haben, wird im Weiteren empfohlen auf der in 2020 umgesetzten Erweiterungsfläche des P&R-Platzes im Bereich der Stellplätze zwei bis fünf 2 Normalladesäulen zu errichten.
Variante 1 „Stromtankstellen Contracting“
Die Kosten für den Netzanschluss sind durch den Markt Altomünster in voller Höhe bis zur Zähleranschlusssäule zu tragen.
Die restlichen Kosten für die Anschaffung und Inbetriebnahme der Ladesäule, den laufenden Betrieb (inkl. Abrechnung mit Benutzern, Roaming-Anbietern und Bezahldiensten), Wartung und Entstörung werden vom Anbieter (vorerst) übernommen und dem Markt Altomünster über eine monatliche Gebühr in Höhe von 320,- € in Rechnung gestellt.
Pro geladener Kilowattstunde wird derzeit eine Rückvergütung von 5 Cent gewährt. Die entsprechende Höhe der Rückvergütung ist abhängig von den jeweiligen gesetzlichen Rahmenbeindigen der Ladesäulenverordnung.
Variante 2 „Baukostenzuschuss“
Die Kosten für den Netzanschluss und die Kosten für die Errichtung der Ladesäulen werden anteilig an den Markt Altomünster weiterverrechnet (= Eigenbeteiligung). Die Eigenbeteiligung für den Markt Altomünster ist nur dann in dieser Höhe möglich, wenn der Anbieter eine Förderung erhält.
Die Kosten für den laufenden Betrieb (inkl. Abrechnung mit Benutzern, Roaming-Anbietern und Bezahldiensten), Wartung und Entstörung werden vom Anbieter übernommen.
Eine Rückvergütung für geladene Kilowattstunden wird nicht gewährt.
Variante 3 „Kauf“
Die Kosten für den Netzanschluss und die Kosten für die Errichtung der Ladesäulen werden vom Markt Altomünster getragen.
Die Kosten für den laufenden Betrieb (inkl. Abrechnung mit Benutzern, Roaming-Anbietern und Bezahldiensten), Wartung und Entstörung werden vom Markt Altomünster.
Übersicht zu den einzelnen Varianten
Variante
|
Kosten für Anschaffung
|
Förder-annahme
|
Kosten für den Unterhalt
|
Rückvergütung durch laden
|
Gesamtkosten
|
Stromtankenstellen
Contracting
|
14.300,- €
|
5.000,- €
|
23.100,- €
|
1.800,- €
|
30.600,- €
|
Baukostenzuschuss
|
10.500,- €
|
-
|
-
|
-
|
10.500,- €
|
Kauf
|
38.000,- €
|
19.000,- €
|
8.400,- €
|
-
|
27.400,- €
|
Die Gesamtkosten beinhalten die Kosten für die Anschaffung, die auf den Markt Altomünster zukommen, die Kosten für den Unterhalt (z.B. Betriebsführung) über eine Laufzeit von 6 Jahren (= Mindestnutzungsdauer nach den Förderhinweisen) abzgl. etwaiger Erstattungen, die sich aus den geladenen Kilowattstunden ergibt.
Finanzielle Auswirkungen
Aus wirtschaftlicher Sicht und insbesondere aufgrund der aktuellen Haushaltslage wird die Errichtung der beiden Ladesäulen über die Variante „Baukostenzuschuss“ empfohlen.
Beschluss
- Die Errichtung der beiden Ladesäulen erfolgt über die Variante „Baukostenzuschuss“.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt mit einem geeigneten Anbieter für die Variante „Baukostenzuschuss“ die erforderlichen Verträge zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2021 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sach- und Rechtslage
Die Anmeldung der Kinder, die für das Betreuungsjahr 2021/22 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Markt Altomünster benötigen, fand in der Krippe und den einzelnen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster befindlichen Kindergärten erstmals ausschließlich online vom 01.03.2021 bis 5.05.03.2021 statt.
Aufgrund der in den Kindertageseinrichtungen verbleibenden Kinder (= Bestandskinder) und den neu angemeldeten Kindern stellt sich zum Stichtag 15.04.2021 für den Zeitraum ab September 2021 (bzw. entsprechend später) die nachstehend beschriebene Situation dar.
Änderungen sind bis zum Beginn am 01.09.2021 erfahrungsgemäß im geringen Umfang zu erwarten.
AWO Kinderhaus Regenbogen – Krippe
Verfügbare Plätze ab 09/2021 45 3 Gruppen mit je 15 Kindern
|
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (04/2021)
|
|
39 Kinder
|
6
|
Abgänger in den Kindergarten 16 Kinder
Bestandskinder 23 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2021
|
8 Kinder
|
31 Kinder
|
14
|
ab 10/2021
|
4 Kinder
|
35 Kinder
|
10
|
ab 11/2021
|
1 Kind
|
36 Kinder
|
9
|
ab 01/2022
|
2 Kinder
|
38 Kinder
|
7
|
ab 04/2022
|
2 Kinder
|
40 Kinder
|
5
|
Altersstruktur zum 09/2021
0 Jahre
|
1 Jahr
|
2 Jahre
|
3 Jahre
|
0 Kinder
|
13 Kinder
|
17 Kinder
|
1 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2021
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
3 h bis 4 h
|
+
|
-
|
4 h bis 5 h
|
+
|
6 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
6 Kinder
|
6 h bis 7 h
|
+
|
7 Kinder
|
7 h bis 8 h
|
+
|
8 Kinder
|
8 h bis 9 h
|
+
|
4 Kinder
|
9 h bis 10 h
|
+
|
-
|
Öffnungszeiten zum 09/2021
Mo – Do 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr (aktuell coronabedingt bis 16:00 Uhr)
Fr 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kindergarten Wollomoos
Verfügbaren Plätze ab 09/2021 25 1 Gruppe mit je 25 Kindern
|
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (04/2021)
|
|
25 Kinder
|
0
|
Abgänger in die Schule 2 Kinder
Bestandskinder 23 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2021
|
5 Kinder
|
28 Kinder
|
0
|
Neuanmeldungen gesamt 8 Kinder:
- Bei den eingetragenen 5 Kindern handelt es sich ausschließlich um Geschwisterkinder; Eine Ausnahmegenehmigung vom Landratsamt Dachau liegt bereits vor.
Den Eltern der 3 verbleibenden Kinder wurde der Besuch eines anderen gemeindlichen Kindergartens angeboten. Die Eltern haben sich für den Kindergarten in Pipinsried entschieden.
Altersstruktur zum 09/2021
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
0 Kinder
|
8 Kinder
|
6 Kinder
|
11 Kinder
|
3 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2021
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
17 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
11 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2021
07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Besonderheiten:
2 Kinder mit Migrationshintergrund
Kindergarten Pipinsried
Verfügbaren Plätze ab 09/2021 25 1 Gruppe mit je 25 Kindern
|
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (04/2021)
|
|
18 Kinder
|
7
|
Abgänger
in die Schule 4 Kinder
Bestandskinder 14 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2021
|
7 Kinder
|
21 Kinder
|
4
|
ab 10/2021
|
1 Kind
|
22 Kinder
|
3
|
ab 04/2022
|
1 Kind
|
23 Kinder
|
2
|
Altersstruktur zum 09/2021
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
2 Kind
|
5 Kinder
|
9 Kinder
|
5 Kinder
|
0 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/21
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
8 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
13 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2021
07.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2021
2 Kinder unter 3 Jahre (3. Geburtstag 11 und 12/2021)
2 Kinder mit Migrationshintergrund
Kindergarten Oberzeitlbach
Verfügbaren Plätze ab 09/2021 50 2 Gruppen mit je 25 Kindern
|
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (04/21)
|
|
49 Kinder
|
1
|
Abgänger in die Schule 14 Kinder
Bestandskinder 35 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2021
|
15 Kinder
|
50 Kinder
|
0
|
Neuanmeldungen gesamt 21 Kinder:
- Den Eltern der 6 verbleibenden Kinder wurde der Besuch eines anderen gemeindlichen Kindergartens angeboten. Die Eltern haben sich für den Kindergarten „Die Kleinen Strolche“ in Altomünster entschieden.
Altersstruktur zum 09/2021
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
1 Kinder
|
16 Kinder
|
10 Kinder
|
20 Kinder
|
3 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2021
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
13 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
12 Kinder
|
6 h bis 7 h
|
+
|
12 Kinder
|
7 h bis 8 h
|
+
|
6 Kinder
|
8 h bis 9 h
|
+
|
4 Kinder
|
9 h bis 10 h
|
+
|
3 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2021
07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2021
1 Kind mit Migrationshintergrund
1 Kind mit Behinderung
1 Kind unter 3 Jahre (3. Geburtstag in 12/2021)
Kindergarten Altomünster – Die kleinen Strolche
Verfügbaren Plätze ab 09/2021 100 4 Gruppen mit je 25 Kindern
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (04/21)
|
|
84 Kinder
|
16
|
Abgänger in die Schule 28 Kinder
Bestandskinder 56 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2021
|
30 Kinder
|
86 Kinder
|
14
|
ab 10/2021
|
1 Kind
|
87 Kinder
|
13
|
Altersstruktur zum 09/2021
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
11 Kinder
|
36 Kinder
|
18 Kinder
|
20 Kinder
|
1 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2021
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
4 h bis 5 h
|
+
|
27 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
12 Kinder
|
6 h bis 7 h
|
+
|
14 Kinder
|
7 h bis 8 h
|
+
|
19 Kinder
|
8 h bis 9 h
|
+
|
10 Kinder
|
9 h bis 10 h
|
+
|
4 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2021
07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Besonderheiten zum 09/21
7 mit Migrationshintergrund
8 Kinder unter 3 Jahre (3. Geburtstag in 10/2021, 11/2021, 12/2021, 2/2022, 3/2022,)
1 Kind mit Behinderung
BRK Kindergarten Regenbogen
Verfügbare Plätze ab 09/2021 75 3 Gruppe mit 25 Kindern
|
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
aktuell (04/2021)
|
|
65 Kinder
|
0
|
Abgänger in die Schule 10 Kinder
Bestandskinder 55 Kinder
|
Neuzugänge
|
Belegung
|
Freie Plätze
|
ab 09/2021
|
13 Kinder
|
68 Kinder
|
7
|
ab 10/2021
|
14 Kinder
|
69 Kinder
|
6
|
Altersstruktur zum 9/2021
2 Jahre
|
3 Jahre
|
4 Jahre
|
5 Jahre
|
6 Jahre
|
0 Kinder
|
21 Kinder
|
17 Kinder
|
28 Kinder
|
2 Kinder
|
Buchungszeiten zum 09/2021
|
Angeboten
|
Nachgefragt
|
3 h bis 4 h
|
+
|
0 Kinder
|
4 h bis 5 h
|
+
|
4 Kinder
|
5 h bis 6 h
|
+
|
8 Kinder
|
6 h bis 7 h
|
+
|
22 Kinder
|
7 h bis 8 h
|
+
|
11 Kinder
|
8 h bis 9 h
|
+
|
16 Kinder
|
9 h bis 10 h
|
+
|
7 Kinder
|
Öffnungszeiten zum 09/2021
Mo - Do 07.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Besonderheiten zum 09/2021
22 Kinder mit Migrationshintergrund
3 Integrationskinder
Besuchte Kindergärten außerhalb des Gemeindegebiets Altomünster – Stand 04/2021
Waldkindergarten Erdweg 6 Kinder
Jolly Kids, Odelzhausen 1 Kind
Schlawiner, Odelzhausen 1 Kind
AWO Brummkreisel, Dachau 1 Kind
Naturkindergarten Schwabhausen 1 Kind
Sulzemooser Kinderreich 1 Kind
Kinderhaus Germering 2 Kinder
Kath. Kiga St. Peter und Paul, Tandern 1 Kind
Kath. Kindergarten St.-Stephan, Hilgertshausen 1 Kind
Hort Grunertshofen 1 Kind
St. Martin, Aresing 1 Kind
Lebenshilfe Aichach 1 Kind
JVA Aichach 1 Kind
Waldkindergarten Aichhörnchenkobel 1 Kind
Kinderhaus Sonnenschein Sielenbach 4 Kinder
Kindergarten St. Katharina Tödtenried 2 Kinder
Gesamt 26 Kinder
Historie zu den Zahlen
Stand 04/2015 20
Stand 04/2016 21
Stand 04/2017 20
Stand 04/2018 17
Stand 07/2019 37
Stand 04/2020 30
Situation bei der VHS-Gruppe Kleine Mäuse
Verfügbaren Plätze ab 09/2021 30 Kinder
Von Seiten der VHS wird davon ausgegangen, dass sich die Anmeldezahlen noch erhöhen, wenn sich die Corona-Zahlen positiv entwickeln.
Situation bei der Schülerbetreuung
Aktuelle Kinderzahl 96 Kinder
Kinder aus den Ganztagsklassen
(in der anschließenden Betreuung) 16 Kinder
Abgänger ca. 20 Rückmeldungen laufen noch, es wird keine erhöhte Anzahl an Abgängern im Vergleich zum Vorjahr (27 Kinder) erwartet.
Neuanmeldungen 15 Kinder
Es handelt sich um keine endgültigen Zahlen, da die An- und Rückmeldefrist noch bis zum 12.05.2021 läuft, und derzeit noch offen ist, ob in der 1. Jahrgangsstufe eine Ganztagesklasse entsteht oder nicht.
(Vorjahr 22 Kinder)
Öffnungszeiten zum 09/2020
11.00 Uhr bis 17.00 Uhr an Schultagen
07.30 Uhr bis 16.30 Uhr in den Ferien (Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen))
Grund- und Mittelschule Altomünster
Basis: 5-Jahres-Statistik der Schulverwaltung
Grundschule
Mittelschule
Historie zu den Schülerzahlen (Stand Oktober Vorjahr)
Schuljahr
|
Grundschule GS
|
Mittelschule MS
|
MS davon Altomünster
|
Summe
|
2011/12
|
314
|
159
|
|
473
|
2012/13
|
289
|
159
|
|
448
|
2013/14
|
293
|
158
|
|
451
|
2014/15
|
278
|
154
|
|
432
|
2015/16
|
304
|
153
|
|
457
|
2016/17
|
332
|
139
|
|
471
|
2017/18
|
322
|
128
|
|
450
|
2018/19
|
311
|
136
|
90
|
447
|
2019/20
|
330
|
130
|
95
|
460
|
2020/21
|
299
|
144
|
110
|
443
|
zum Seitenanfang
8. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister informiert über
- den Aufenthalt des Impfbusses am 30.04.2021 zwischen 22.00 Uhr und 24.00 Uhr am Marktplatz.
die Absage des Marktfestes 2021 und des Pfingstmarktes 2021.
Der Geschäftsleitende Beamte informiert über
- das stetig steigende Angebot an Online-Formularen für die Bürger auf der Homepage des Marktes Altomünster.
- die Möglichkeit mit der LUCA-App bei Gremiensitzungen und bei weiteren Besuchen des Rathauses einzuchecken.
- das Vorliegen eines Antrags auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage bei Teufelsberg
- das Vorliegen eines Antrags auf Änderung des Flächennutzungsplanes in Wohnbaufläche für einen Bereich östlich von Unterzeitlbach.
- die Verkabelung einer 20-kv-Freileitung zwischen Altomünster, Pipinsried, Reichertshausen und Ottelsburg
- die weiterhin kostenlose Abgabe von FFP2-Masken für pflegende Angehörige
- die aktuelle Kostenprognose bei der Sanierung des Anwesens Schultreppe 4 auf einen zu erwartenden Ausgabestand von 3,5 Mio €.
- die Erhöhung der Förderung durch Städtebauförderungsmittel um 270.000,- € und damit eine insgesamt zu erwartende Gesamtförderung in Höhe von ca. 2,17 Mio €.
- die Förderung für die Ausarbeitung des Städtebaulichen Entwicklungskonzepts in Höhe von 94.600,- €.
zum Seitenanfang
9. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02./23.03.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.02.2021 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Ausarbeiten eines ISEK für Altomünster; Vergabe des Auftrags
Das Büro Dragomir Stadtplanung GmbH wird mit der Ausarbeitung eines ISEK zur Bruttoauftragssumme i.H.v. 118.327,65 €/brutto beauftragt.
Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung durch die Regierung von Oberbayern.
TOP 2 Möglichkeit des Fahrrad-Leasings für die Beschäftigten des Marktes Altomünster; Abschluss von Verträgen
- Der Markt Altomünster bietet seinen Tarifbeschäftigten die Möglichkeit des Fahrrad-Leasings über die Variante Gehaltsumwandlung an.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Leasing-Rahmenvertrag mit der JobRad Leasing GmbH und den Dienstleistungsvertrag mit der JobRad GmbH zu unterzeichnen.
TOP 3 Verkauf des Grundstücks Flurnummer 962 Tfl., Gemarkung Randelsried an den Freistaat Bayern
Die Urkunde des Notars Dr. Odersky vom 09.02.2021 mit der Urkundennummer O 418/2021 wird vollinhaltlich zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 23.03.2021 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1 Beschaffung von zwei Löschgruppenfahrzeugen LF 20 Kats; Vergabebeschluss
- Das Angebots der Wiss GmbH & Co.KG wird ausgeschlossen.
- Die Lose 1 und 2 werden an die Rosenbauer Deutschland GmbH, Luckenwalde zum Bruttoangebotspreis von 237.506,15 € je Fahrzeug vergeben.
- Das Los 3 wird an die BAS Vertriebs GmbH, Planegg zum Bruttoangebotspreis von 31.409,48 € vergeben.
- Das Los 4 wird an die BAS Vertriebs GmbH, Planegg zum Bruttoangebotspreis von 23.490,99 € vergeben.
TOP 2 Sanierung von Straßen im Gemeindebereich Altomünster; Festlegung des Umfangs und Vergabe der Maßnahmen
1. Beide vorgenannten Gemeindeverbindungsstraßen werden saniert.
2. Der Auftrag für die Sanierungsmaßnahmen wird an die Firma Schweiger, Schmelchen
Vergeben.
Datenstand vom 12.05.2021 07:08 Uhr