Datum: 18.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021, Stellenplan 2021 und Finanzplan 2020 - 2024
2 Erstattung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) für die Monate März bis Mai 2021
3 Bekanntgabe von Informationen
4 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2021

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1. Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021, Stellenplan 2021 und Finanzplan 2020 - 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Von der Kämmerei wurde der Entwurf des Haushaltsplans 2021, des Stellenplans 2021 und des Finanzplans 2020 – 2024 vorgetragen und in den entsprechenden Einzelpositionen erläutert.

Gegen den vorgelegten Entwurf wurden keine Einwendungen erhoben.

Beschluss 1

Vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde wird die nachstehende Haushaltssatzung samt ihren Anlagen erlassen und der Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Anschlussziffern aufgestellt:

Aufgrund des Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung erlässt der Markt Altomünster folgende

Haushaltssatzung:


§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                           15.782.200,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                             6.567.000,00 €
ab.


                                                     § 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

                                                    
§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 2.361.000,00 € festgesetzt.


                                                   § 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                                370 v.H.
    für die Grundstücke (B)                                                           330 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                310 v.H.


                                                  § 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf € 2.500.000,00 festgesetzt.


                                                  § 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stellenplan 2021 wird in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem vorgelegten Entwurf des Finanzplans 2020 – 2024 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Erstattung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) für die Monate März bis Mai 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Bayerische Staatsregierung hat am 13.04.2021 entschieden, Eltern und Kindertageseinrichtungen wie schon in den Monaten
  • April, Mai und Juni 2020
  • Januar, Februar und März 2021
auch für die Monate April und Mai 2021 pauschal bei den Elternbeiträgen zu entlasten.

Um den Aufwand für Träger und Einrichtungen so gering wie möglich zu halten, orientiert sich der Beitragsersatz an dem bereits bekannten Verfahren aus dem 1. Quartal 2021:
  • Der Beitragsersatz gilt rückwirkend ab dem 01.04. und ist ein Angebot an die Träger der Kindertagesbetreuung.
  • Der Beitragsersatz beträgt für Kindergartenkinder: 50 Euro (zusätzlich zum Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro), d.h. Entlastung um 150 Euro, davon trägt der Freistaat neben dem Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro weitere 35 Euro.

Der Beitragsersatz hat folgende Voraussetzungen:
  • Die Kindertageseinrichtung wird nach dem BayKiBiG gefördert.
  • Es wurden für Kinder, die die Kindertageseinrichtung an nicht mehr als fünf Tagen (Bagatellregelung) im betreffenden Monat besucht haben, tatsächlich keine Elternbeiträge erhoben. Wenn die Elternbeiträge bereits erhoben wurden, so werden diese bis zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt vollständig zurückerstattet.
  • Entscheidet sich ein Träger dazu, am Beitragsersatz teilzunehmen, so muss dies für alle Kinder gelten, die im jeweiligen Monat an nicht mehr als fünf Tagen betreut wurden. Ein Träger kann sich nicht dafür entscheiden, den Beitragsersatz nur für einzelne Kinder oder einzelne Altersgruppen zu beantragen.

Wenn ein Kind im betreffenden Monat an mehr als fünf Tagen betreut wurde, leistet der Freistaat für dieses Kind im jeweiligen Kalendermonat keinen Beitragsersatz.

Wie sich die teilweise Inanspruchnahme der Notbetreuung an mehr als fünf Tagen auf die Elternbeiträge auswirkt, entscheidet der Träger selbst.


Beispiel:
Ein Kind besucht die Kindertageseinrichtung im Januar 2021 an insgesamt sieben Tagen und im Februar 2021 an insgesamt fünf Tagen. Für den Monat Januar 2021 kann kein Beitragsersatz geleistet werden, da die Bagatellgrenze von fünf Tagen überschritten wurde. Für den Monat Februar 2021 hingegen kann der Beitragsersatz erfolgen.

Der Elternbeitrag umfasst alle Kosten, die die Eltern für die Betreuung des Kindes an den Träger leisten müssen, unabhängig davon, ob sie als Elternbeitrag oder anders bezeichnet werden. Davon umfasst sind insbesondere auch die Aufwendungen für das Mittagessen.

Nachweise für die Nichtbetreuung (z. B. Anwesenheitslisten der Notbetreuung) oder für die Rückzahlung der Elternbeiträge sind bei der Antragstellung nicht beizulegen. Sie sollten allerdings beim Träger für eventuelle Prüfungen vorhanden sein.


Da im März die gemeindlichen Einrichtungen von allen Kinder besucht wurden, ist keine Erstattung seitens des Freistaates möglich.

Die Situation für April 2021 stellt sich wie folgt dar:


 
Beitragseinnahmen
April 2021 (alle Kinder)
Erstattungssumme (Freistaat Bayern)
Differenz
Altomünster Kleine Strolche
3.379,60 €
5.265,00 €
1.885,40 €
Oberzeitlbach
1.868,10 €
4.320,00 €
   2.451,90 €
Pipinsried
256,00 €
1.485,00 €
1.229,00 €
Wollomoos
206,50 €
2.430,00 €
2.223,50 €
Summe:
5.710,20 €
13.500,00 €
7.789,80 €



Aufgrund der aktuellen Stabilität der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Dachau ist für die Kindertageseinrichtungen ab dem 17.05.2021 wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich. Es ist davon auszugehen, dass die Einrichtungen dann wieder nahezu von allen Kindern besucht werden und eine mögliche Erstattung durch den Freistaat Bayern nur in einem geringen Umfang zu erwarten ist.

Aufgrund der positiven Zahlen (bezogen auf die gemeindlichen Einrichtungen) und der Einsparung eines nicht unerheblichen Verwaltungsaufwands bei einer „Pauschalerstattung“ wird vorgeschlagen, allen Eltern die Beiträge für den Monat April zuerstatten, unabhängig davon, ob und wie oft eine Notbetreuung genutzt wurde.


Das BRK wird von der Möglichkeit der Gebührenerstattung Gebrauch machen und sich im Umfang des begünstigten Personenkreises dem Markt anschließen.

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster gewährt grundsätzlich für den Monat April 2021 eine Beitragsentlastung zugunsten der Eltern.
  2. Aufgrund der positiven Zahlen und der Einsparung eines nicht unerheblichen Verwaltungsaufwands erfolgt für den Monat April 2021 eine „Pauschalerstattung“, unabhängig davon, ob und wie oft eine Notbetreuung genutzt wurde.
  3. Die Vorgehensweise für eine mögliche Beitragsentlastung des Monats Mai 2021 wird voraussichtlich in der Juni-Sitzung des Gemeinderats festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • den aktuellen Stand der Notsicherungsmaßnahmen (Anbringen eines Stützgerüstes) an der Klostermauer entlang des Gehwegs in der Kirchenstraße und der angestrebten Benutzbarkeit des Gehwegs bis Ende Mai 2021.
  • die in den nächsten zwei bis drei Monaten laufende Mobilfunkmessung im Landkreis Dachau durch die Firma IK-T, um die Abdeckung der drei großen Mobilfunkunternehmen Telekom, Vodafon und Telefonica ermitteln zu können.
  • den Start eines Beweidungsprojekts mit Schafen auf gemeindlichen Flächen an den beiden Regenrückhaltebecken.
  • den gesamten Stromverbrauch im Gemeindegebiet des Marktes Altomünsters im Jahr 2019 mit 21,7 Mio kwh und der gesamten regenerativen Stromerzeugung im Gemeindegebiet des Marktes Altomünsters im Jahr 2020 mit 26,6 Mio kwh.

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4. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2021 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Anwesen Schultreppe 4, Nachträge Metallbau Treppenhaus

  1. Der 3. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Metallbau Treppenhaus“ wird zugestimmt.
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 3. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.



TOP 2        Anwesen Schultreppe 4, Nachträge Trockenbau

  1. Der 4. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Trockenbau“ wird zugestimmt.
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 4. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.

Datenstand vom 25.05.2021 08:36 Uhr