Datum: 20.07.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Energiewende zum Mitmachen – Energiewende-Module für Kommunen; Vortrag der Bayernwerk Netz GmbH
2 Ausarbeitung eines Kriterienkatalogs für Standorte von Freiflächenfotovoltaikanlagen
3 Gemeindeverbindungsstraße "Altomünster - Staatsstraße 2047"; Weiteres Vorgehen
4 Zielplanung für die gemeindlichen Feuerwehren im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster
5 Bauleitplanung: Aufstellungsbeschlüsse für laufende Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB
6 Bekanntgabe von Informationen
7 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.06.2021

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1. Energiewende zum Mitmachen – Energiewende-Module für Kommunen; Vortrag der Bayernwerk Netz GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Ein Vertreter der Bayernwerk Netz GmbH stellte die Thematik „Energiewende zum Mitmachen - Energiewende-Module für Kommunen“ mit folgenden Inhalten vor:

  • Energiemonitor: Visualisierung der regionalen regenerativen Erzeugung
  • Bürgerbeteiligungsmodell: Errichtung neuer PV-Anlagen durch Bayernwerk, Kommune und Bürger
  • Regionaler Strommarkt: Bezug regionaler Energie nach dem Hofladenprinzip
  • Infrastruktur-Service-GmbH: Errichtung eines Umspannwerkes als Service-Unternehmen für verschiedene PV-Park-Betreiber

Der Vortrag ist als Anlage zu diesem Beschluss im RIS abrufbar.

Ein Beschluss wurde nicht gefasst.

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2. Ausarbeitung eines Kriterienkatalogs für Standorte von Freiflächenfotovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Vor dem Hintergrund vermehrter Anträge zu Freiflächen-Photovoltaikanlagen möchte der
Markt Altomünster einen Kriterienkatalog für eine transparente Bewertung von künftigen
Anträgen erarbeiten.

Dadurch soll eine planlose, den Landschaftsraum der Marktgemeinde überproportional
beanspruchende Entwicklung vermieden und Freiflächen-Photovoltaikanlagen auf
konfliktfreie Standorte gelenkt werden.

Den Mitgliedern des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses wurde in der Sitzung vom 15.06.2021 ein erster Entwurf für einen „Kriterienkatalog für Standorte von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ - ausgearbeitet durch das Landschaftsplanungsbüro Brugger - vorgestellt.

Aus der Mitte des Ausschusses wurden weitere Kriterien in die Diskussion eingebracht und in den Kriterienkatalog integriert.

Die vorläufige Endfassung mit den vom Ausschuss eingebrachten Kriterien (Fassung vom 07.07.2021) ist als Anlage ins RIS eingestellt.

Es wird empfohlen in einem nächsten Schritt die im Anhang unter Ziffer 4 aufgeführten möglichen, weiteren (einschließlich der vom Ausschuss eingebrachten) Kriterien (Leitbild des Marktes Altomünster) zu konkretisieren.

Im Einzelnen sind dies folgende Kriterien:

Nummer-ierung

Eine PV-Anlage wird positiv bewertet, wenn…
Kriterium bleibt im Katalog (ja/nein)
Kriterium wird wie folgt konkretisiert
1
Konzentration von Standorten oder Verteilung im Gemeindegebiet
… die Flächen konzentriert auftreten/nicht konzentriert auftreten.

Konzentriert oder nicht konzentriert
2
ggf. Gesamtumfang der Flächen
    • prozentualer Anteil an der Gesamtfläche der Gemeinde 
(z. B. max. 2% der Gemeindefläche 7.566 ha x 2 % = ca. 150 ha)
    • oder bezogen auf die landwirtschaftliche Fläche 
(5.122 ha x 2% = ca. 100 ha)
… die Gesamtfläche den festgelegten Wert nicht überschreitet.

_____% der Gemeindefläche dürfen nicht überschritten werden.
3
max. Anlagen / Fläche (ha) pro Jahr (oder bis 202x)
… die max. Anzahl von xx (Modul)Flächen pro Jahr nicht überschritten wird.
… die max. Größe von xx ha Gesamt(modul)flächen pro Jahr nicht überschritten wird.
(bezogen auf alle Flächen in einem Jahr)

____ Anlagen pro Jahr  dürfen nicht überschritten werden
oder
____ Anlagen bis 2026  dürfen nicht überschritten werden
oder
die max. Größe von ____ ha Gesamt(modul)flächen pro Jahr darf nicht überschritten werden
oder
die max. Größe von ____ ha Gesamt(modul)flächen bis 2026 darf nicht überschritten werden
4
Flächengröße (z. B. mind. / max.)

… eine (Modul)Fläche von mind. xx ha überschritten und max. xx ha unterschritten wird.
(bezogen auf die Einzelfläche)

Eine (Modul)Fläche von mind. ____ ha überschritten und max. ____ ha unterschritten wird.
5
Agri-PV-Anlagen
… es sich um eine Agri-PV-Anlage handelt.


6
wirtschaftliche Bedeutung für den Markt Altomünster
… der Markt Altomünster dadurch Einnahmen generieren kann?


7
ggf. Bürgerinformation oder -beteiligung im Vorfeld
... sich der Investor bereit erklärt im Vorfeld eine Bürgerinformationsveranstaltung abzuhalten.


8
Möglichkeit zur Beteiligung der Bürger an der geplanten Anlage mit einem noch festzulegenden Anteil („Bürgeranlage / -park“) 
… sich Bürger an der PV-Anlage mit einem Beteiligungssatz in Höhe von xx% finanziell beteiligen können (evtl. ab einer bestimmten Größe).

Eine finanzielle Beteiligung der Bürger muss mind. in einer Höhe von ____% ermöglicht werden ab einer Größe von ____ ha.
9
nachhaltige Pflege und Beweidung der Anlage

... sich der Investor vertraglich bereit erklärt nachweislich (Berichte / Bestätigungen durch entsprechendes Fachpersonal im Abstand von 1 – 2 Jahren vorzulegen) und ggf. durch eine Bürgschaft abgesichert eine nachhaltige Pflege und Beweidung der Anlage
durchzuführen.


10
keine Überschreitung eines noch festzulegenden Wertes bei der Bodenzahl und/oder Ackerzahl (Bodengüte; besonders „gute“ Böden sollen nicht mit einer PV-Anlage überbaut werden)
… eine bestimmte Boden- bzw. Ackerzahl nicht überschritten wird.

Eine Bodenzahl von ____ darf nicht überschritten werden.
Eine Ackerzahl von ____ darf nicht überschritten werden.

11
keine Überschreitung eines noch festzulegenden Vielfachen einer noch festzulegenden Einspeiseleistung durch die Summe aller Anlagen
(Anmerkung: Es sollte kein absoluter Wert festgelegt werden, sondern z. B. eine Zahl, die in 3 bis 5 Jahren erreicht bzw. nicht überschritten werden soll
… innerhalb eines bestimmten Zeitraums ein Vielfaches der Einspeiseleistung durch regenerative Anlagen  oder in der Gemeinde vorhandenen Stromverbrauchs nicht überschritten wird.

Ein ___ -faches der Einspeiseleistung durch regenerative Anlagen darf nicht überschritten werden.
oder
Ein ___ -faches des in der Gemeinde vorhandenen Stromverbrauchs darf nicht überschritten werden.

12
Hinterlegung von Bürgschaften vor Satzungsbeschluss für spätere Durchgriffsrechte bei fehlenden Umsetzungsstandards
... sich der Investor vertraglich bereit erklärt, entsprechende Bürgschaften vorzulegen.




Agri-PV-Anlagen bezeichnet eine Technologie zur gleichzeitigen Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzenproduktion (Photosynthese) und die PV-Stromproduktion (Photovoltaik). Weitere Unterlagen können z.B. auf der Homepage des Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) unter www.agri-pv.org  abgerufen werden.

Die Ackerzahl ist ein Element zur Ermittlung der Bodengüte. Diese ist ein nicht unwesentlicher Faktor bei der Wertermittlung einer Ackerfläche. Eine hohe Ackerzahl steht für eine hohe Ertragsfähigkeit. […] Die Ackerzahl ist eine Verhältniszahl, die unter Verwendung des Bodenschätzungsgesetzes (BodSchätzG) ermittelt wird. […] Sehr gute bis gute Böden für landwirtschaftliche genutzte Flächen haben Ackerzahlen von über 60. Ein guter Acker weist demnach eine Ackerzahl zwischen 40 und 60 auf und der mittlere Acker hat einen Wert von 20 bis 40. (Quelle: www.Immobilienscout24.de)


Die vorgenannten Kriterien sind nicht als „ja/nein“, „schwarz/weiß“ oder „realisierbar/nicht realisierbar“ Kriterien zu verstehen, sondern fließen in die Abwägung über die Geeignetheit eines Standortes mit ein. So kann ein Standort auch dann weiter entwickelt werden, wenn einzelne Kriterien nicht erfüllt sind. Diese Vorgehensweise wurde bereits bei den bisherigen der sog. Eignungskriterien erprobt (vgl. Seite 30 des Kriterienkatalogs).


Herr Brugger vom Landschaftsplanungsbüro Brugger stellt in der Sitzung die vorläufige Endfassung (Fassung vom 07.07.2021) - insbesondere die Vorgehensweise zur Definition eines Kriterienkatalogs - vor und steht für entsprechende Fragen zur Verfügung.

Beschluss

  1. Die vorgenannten Kriterien aus der vorgestellten Auflistung bleiben erhalten. 
  2. Die Auflistung wird um folgende Kriterien erweitert:
    1. Anlage wird nachhaltig hergestellt wird (analog zu den Anforderungen des Lieferkettengesetzes, keine Verwendung von Schwermetallen, keine Kinderarbeit, etc.),
    2. Für die erforderliche Neuerrichtung eines Einspeisepunktes im Zusammenhang mit der Errichtung einer PV-Anlage hat die Gemeinde eine „Mitsprachemöglichkeit bzgl. des Zugangs zu diesem Einspeisepunkt“.
  3. Um die Auswirkungen der Kriterien besser abschätzen zu können, werden die ausgewählten Kriterien bei den aktuell beantragten Flächen (vgl. Sitzung des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses vom 15.06.2021) angewandt und in einer weiteren Sitzung des Umwelt- und Nachhaltigkeitsauschusses (voraussichtlich im September 2021) abschließend festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Gemeindeverbindungsstraße "Altomünster - Staatsstraße 2047"; Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in einem Workshop Argumente ausgearbeitet, die für und gegen die Gemeindeverbindungsstraße „Altomünster - Staatstraße 2047“ sprechen. 

Die „Fotodokumentation Argumente und Meinungsbild“ und „Argumente „Reinschrift““ sind als Anlage ins RIS eingestellt.

Aufgrund des eindeutigen Meinungsbildes für die Realisierung der Gemeindeverbindungsstraße in der Ausführung des Bebauungsplanes wird vorgeschlagen, diese Trasse aktiv weiter zu verfolgen und insbesondere
  • keine Machbarkeitsstudie für eine Trasse „Schauerschorn“ durchzuführen,
  • keine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung zu beauftragen (solange diese aus Fördergründen nicht erforderlich wird),        
  • die Grundstücksverhandlungen weiterzuführen und
  • ein Honorarangebot bei Mayr Ingenieure für die Ausarbeitung der weiteren Unterlagen anzu- fordern.

Für den Herbst 2021 ist eine Bürger-Informations-Veranstaltung angedacht, wenn dies pandemiebedingt möglich ist.

Vom Mitglied des Gemeinderates Josef Riedlberger wird beantragt vor einer weiteren Beschlussfassung zu der Gemeindeverbindungsstraße über die vorrangige Planung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Stumpfenbacher/Aichacher Straße abzustimmen.

Das Mitglied des Gemeinderates Roland Schweiger erklärt, dass sich das „Arbeitspapier der CSU-Fraktion“ mit dieser Beschlussfassung erledigt hat.

Beschluss 1

Vor einer weiteren Beschlussfassung zu der Gemeindeverbindungsstraße wird über die vorrangige Planung eines Kreisverkehrs an der Einmündung Stumpfenbacher/Aichacher Straße abgestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Beschluss 2

Eine Machbarkeitsstudie für eine Trasse „Schauerschorn“ wird nicht durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

Eine Aktualisierung der Verkehrsuntersuchung wird nicht beauftragt.         

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 4

Die Grundstücksverhandlungen werden durch den Ersten Bürgermeister weitergeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 5

Ein Honorarangebot bei Mayr Ingenieure für die Ausarbeitung der weiteren Unterlagen wird ange- fordert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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4. Zielplanung für die gemeindlichen Feuerwehren im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass 
  • drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie 
  • ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Gemäß Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG haben die Gemeinden zur Erfüllung dieser Aufgaben in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.

Ziff. 1.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zum Vollzug des BayFwG (VollzBekBayFwG) bestimmt darüber hinaus, dass die Gemeinden ihre Feuerwehren so aufstellen und ausrüsten müssen, dass diese möglichst schnell Menschen retten, Schadenfeuer begrenzen und wirksam bekämpfen sowie technische Hilfe leisten können.
Hierfür ist es notwendig, dass grundsätzlich jede an einer Stra­ße gelegene Einsatzstelle von einer gemeindlichen Feuerwehr in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle (Hilfsfrist) erreicht werden kann.

Um objektiv feststellen zu können, 
  • wie die gemeindlichen Feuerwehren 
  • technisch und 
  • personell 
ausgestattet werden müssen 
und 
  • ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, 
ist es sinnvoll, dass die Gemeinden vor Ort das Gefahrenpotenzial und die vorhandenen gemeindlichen Gefahrenabwehrkräfte (= Feuerwehr) erfassen, die Situation analysieren und gegebenenfalls Verbesserungsmöglichkeiten und Maßnahmen zu deren Umsetzung formulieren.

Um eine ausreichende Berück­sichtigung des örtlichen Gefahrenpotentials und eine optimale Aufgabenwahrnehmung durch die gemeindlichen Feuerwehren zu gewährleisten, sollen nach Ziff. 1.1 VollzBekBayFwG grundsätzlich alle Gemeinden einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Da ein Feuerwehrbedarfsplan nur durch ein entsprechendes Fachbüro erstellt werden darf, wird die vorliegende Ausarbeitung mit feuerwehrbedarfsplanähnlichen Inhalten mit dem bisher verwendeten Begriff der Zielplanung betitelt.

Der Kommandant der Feuerwehr Altomünster (Sebastian Eggendinger) hat diese Aufgabe übernommen und in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Kreisbrandrat eine Zielplanung für die freiwilligen Feuerwehren des gesamten Gemeindegebiets ausgearbeitet.

Als Zusammenfassung ist nachstehend eine Übersicht der aus feuerwehrtechnischer Sicht erforderlichen Baumaßnahmen und Fahrzeugbeschaffungen abgebildet:


Jahr


Maßnahme / Feuerwehr

Investitionsbedarf

2021


Neue Einsatzkleidung
FF Altomünster


60.000€

2022

Neue Einsatzkleidung
FF Hohenzell + Wollomoos


 60.000€


2022

Beschaffung LF 20 KATS
FF Hohenzell + Wollomoos


565.000€
(Zuschuss 176.000€)

2022


Beschaffung Beladung 
LF 20 FF Altomünster


60.000€

2023

Beschaffung LF 20 Fahrgestell + Aufbau
FF Altomünster


440.000€
(Zuschuss 100.000€)

2023

Neue Einsatzkleidung
Ortsteile I


 60.000€


2023

Planungskosten Erweiterung Gerätehaus
FF Altomünster


30.000€

2024

Neue Einsatzkleidung
Ortsteile II


 60.000€


2024


Neubau Gerätehaus Oberzeitlbach


? €
(Zuschuss 110.000€)


2025


Erweiterung Gerätehaus FF Altomünster


800.000 €
(Zuschuss 110.000 /165.000€)


2026

Neubau Gerätehaus
FF Pipinsried


300.000€
(Zuschuss 55.000€)


2027

Beschaffung Drehleiter DLK 23/12 
FF Altomünster


750.000€
(Zuschuss 225.000€)

Der Kommandant der Feuerwehr Altomünster stellte die Zielplanung im Detail in der Sitzung vor.

Beschluss

  1. Die Ausführungen zur Zielplanung werden zur Kenntnis genommen.

  1. Über die Umsetzung der Maßnahmen im Einzelnen wird im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Haushalts beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung: Aufstellungsbeschlüsse für laufende Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Für die nachstehenden Bebauungsplangebiete 

Altomünster Nr. 48 „Am Krautgarten“

Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“


Randelsried Nr. 3 „Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“

Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße“


wurden Aufstellungsbeschlüsse nach § 13 b BauGB (BauGB-Novelle 2017 (= a.F.)) noch vor dem 31.12.2019 gefasst, jedoch erst nach diesem Datum bekannt gemacht.

In Fachkreisen wurde vergangenheitlich die Meinung vertreten, dass für die förmliche Einleitung des Verfahrens der Aufstellungsbeschluss maßgebend ist. 

Mittlerweile wird vom Bayerischen Gemeindetag und auch vom Landratsamt Dachau die Meinung vertreten, dass zur förmlichen Einleitung des Verfahrens die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses vor Ablauf der Frist (= 31.12.2019) erforderlich ist. Das Landratsamt Dachau führt dazu im Rahmen einer Stellungnahme zu einem laufenden Bebauungsplanverfahren folgendes aus:

Zwar ist der § 13 b BauGB durch das am 23.06.2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz „verlängert“ worden. Allerdings finden sich hierin keine speziellen Übergangsvorschriften, sodass die allgemeine Übergangsvorschrift des § 233 Abs.1 BauGB Anwendung findet: 
§ 233 Abs.1 S.1 BauGB besagt, dass Verfahren, die nach diesem Gesetz (= BauGB), vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung förmlich eingeleitet worden sind, nach den bisher geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 
Das Verfahren ist jedoch bereits vor dem 23.06.2021 förmlich eingeleitet worden, sodass die Beurteilung nach § 13 b BauGB a.F. erfolgt. 

Auch § 233 Abs.1 S.2 BauGB („ist mit gesetzlich vorgeschriebenen einzelnen Schritten des Verfahrens noch nicht begonnen worden, können diese auch nach den Vorschriften dieses Gesetzes (= neues Gesetz) durchgeführt werden“) hilft über dieses Problem nicht hinweg. Nach dem Wortlaut des § 13 b BauGB ist die förmliche Einleitung vorgeschrieben und mit dieser wurde bereits begonnen, sodass der „neue“ § 13 b BauGB nicht i. S. eines nahtlosen Übergangs Anwendung finden kann.

Aus diesem Grund ist zur Rechtssicherheit für die o.g. Bebauungspläne der Aufstellungsbeschluss nach dem neuen § 13 b BauGB neu zu fassen und die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses jeweils erneut durchzuführen. 

Da für diese Bebauungspläne weitere Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erforderlich sind, entsteht dadurch keine zeitliche Verzögerung bei den Verfahren.

Beschluss

1.
Der Markt Altomünster stellt für die Grundstücke Flurnummern 198 (Teilfläche), 199 (Teilfläche) und 201 (Teilfläche) der Gemarkung Altomünster einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Altomünster Nr. 48 „Am Krautgarten“ nach § 13 b BauGB auf.

2.
Der Markt Altomünster stellt für die Grundstücke Flurnummern 1063 (Teilfläche), 1072/5, 1072/20 und 1075/2 (Teilfläche) der Gemarkung Kiemertshofen einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“ nach § 13 b BauGB auf.

3.
Der Markt Altomünster stellt für die Grundstücke Flurnummern 11 (Teilfläche), 11/2, 121 (Teilfläche), 143/1 (Teilfläche), 143/2 (Teilfläche), 155/1, 202 (Teilfläche), 207 (Teilfläche), 222, 222/1 (Teilfläche) und 223, 223/1 der Gemarkung Randelsried einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Randelsried Nr. 3 „Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“ nach § 13 b BauGB auf. 

4.
Der Markt Altomünster stellt für die Grundstücke Flurnummern 397 (Teilfläche), 397/1, 397/2, 410, 411, 411/1, 411/2, 411/3, 411/4, 411/5, 411/7, 411/8 und 412 (Teilfläche) der Gemarkung Wollomoos einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße“ nach § 13 b BauGB auf.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • den aktuellen Ausgabestand bei der Sanierung des Anwesens Schultreppe 4 auf einem seit etwa drei Monaten gleichbleibenden Stand in Höhe von 3,5 Mio €.
  • die nächsten Impftermine in Altomünster am 24.07.2021 und ___________________

Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über die 
  • die noch ausstehenden Arbeiten bei der Sanierung des Anwesens Schultreppe 4
  • neu aufgelegte Demenzbroschüre des Landkreises Dachau.

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7. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.06.2021 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20; Vergabebeschluss
       
  • Die Lose 1 und 2 werden an die Albert Ziegler GmbH, 89537 Giengen zum Bruttoangebotspreis von 405.550,76 € vergeben.
  • Das Los 3 wird an die BAS Vertriebs GmbH, 82152 Planegg zum Bruttoangebotspreis von 44.272,40 € vergeben.
  • Das Los 4 wird an die Stirner GmbH, 84567 Perach zum Bruttoangebotspreis von 25.326,27 € vergeben.


TOP 2        Beschaffung Einsatzkleidung

Der Auftrag wird an Brandschutzdienstleistungen Graf, 86937 Scheuring, zum Bruttoangebotspreis von 59.699,34 € vergeben.


TOP 3        Bestellung von zwei Mitarbeiterinnen zur jeweiligen Leitung von gemeindlichen Kindergärten; Höhergruppierung

  • Melanie Richter wird mit Wirkung zum 01.09.2021 zur Leiterin des Kindergartens Pipinsried bestellt und damit in die Entgeltgruppe S9 Stufe 4 eingruppiert
  • Susanne Schallenberger wird mit Wirkung zum 01.01.2022 zur Leiterin des Kindergartens „Die kleinen Strolche“ bestellt und damit in die Entgeltgruppe S15 Stufe 4 eingruppiert.

Datenstand vom 30.07.2021 11:58 Uhr