Datum: 21.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Standorte von Freiflächen-Photovoltaikanlagen; Anwendung des vorläufigen Kriterienkatalogs
2 ISEK Altomünster; Vorstellen des aktuellen Standes und der weiteren Vorgehensweise sowie Benennen der Mitglieder des Steuerkreises
3 Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtung
4 Sanierungssatzung "Ortskern Altomünster"; Verlängerung der Geltungsdauer
5 Ausbildungsplätze beim Markt Altomünster
6 Bekanntgabe von Informationen
7 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.07.2021

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1. Standorte von Freiflächen-Photovoltaikanlagen; Anwendung des vorläufigen Kriterienkatalogs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.07.2021 wurde ein vorläufiger Kriterienkatalog für die Bewertung von Standorten für Freiflächenfotovoltaikanlagen vorgestellt.

Um die Auswirkungen der Kriterien besser abschätzen zu können, wurden die Inhalte des vorläufigen Kriterienkatalogs bei den aktuell beantragten Flächen angewandt.

Ein Vertreter des Landschaftsplanungsbüro Brugger stellt in der Sitzung die Bewertung der Standorte vor.

Weitere Unterlagen sind in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschluss

  1. Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
  2. Der Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss legt in seiner nächsten Sitzung die Kriterien abschließend fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. ISEK Altomünster; Vorstellen des aktuellen Standes und der weiteren Vorgehensweise sowie Benennen der Mitglieder des Steuerkreises

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Vertreter des planenden Büros Dragomir Stadtplanung stellen den aktuellen Stand und die nächsten Schritte des ISEKs vor.

Vorgesehener Projektablauf



Die Präsentation des Büros Dragomir Stadtplanung ist im Ratsinformationssystem eingestellt.


Die Ausarbeitung des ISEKs wird durch einen Steuerkreis begleitet. Der Steuerkreis ist als begleitendes Gremium einer der wesentlichen Bestandteile bei der Erarbeitung eines ISEK. Hier geschieht die Abstimmungsarbeit mit allen relevanten Akteursgruppen vor Ort zur Beratung und Begleitung des Prozesses. 

Weitere Hintergrundinfos zu den Aufgaben und Funktionsweise des Steuerkreises sind im Ratsinformationssystem eingestellt.

Der Steuerkreis hat idealerweise eine Teilnehmerzahl von ca. 20 Personen. Die Teilnehmer setzen sich aus Vertretern der Verwaltung, politischen Gremien und sonstigen lokalen Akteuren (z.B. Vertreter Einzelhandel, Gastronomie, Soziales etc.) zusammen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Verwaltung und politische Vertreter möglichst nicht mehr als ein Drittel der Teilnehmer stellen. Die Zusammensetzung des Steuerkreises bleibt über den gesamten Planungsprozess gleich, damit ein kontinuierlicher Arbeitsprozess möglich ist. 

Vorschlag für die Zusammensetzung des Steuerkreises
       
Erster Bürgermeister                                         Michael Reiter

Gemeinderat                        Vertreter der FWG        Hubert Güntner
                               Vertreter der CSU        Roland Schweiger
                               Vertreter der FDP        Susanne Köhler

Verwaltung                                                 Michaela Felber
Christian Richter

Vertreter lokales Gewerbe/Handwerk/
Gastronomie/Einzelhandel                                Michaela Daurer
Vertreter Vereine                                        Jürgen Hilbig
Vertreter Kirche/Erzdiözese                                 Dr. Armin Wouters
Vertreter Landwirtschaft                                Johann Kreitmair
Vertreter sozialer Bereich                                Benedikt Jung
Vertreter Schulen                                        Christian Ofer
Vertreter Kunst/Kultur                                          Martina Schwarzmann
Vertreter Feuerwehr                                        Florian Metzger
Vertreter Kinder/Jugend                                Julia Heinik
Vertreter Senioren/Barrierefreiheit                        Manfred Keller
Vertreter Geschichte/Historie                                Prof. Dr. Wilhelm Liebhart
Vertreter Umwelt/Naturschutz                        Markus Zieglwallner

Allgemeine Vertreter/-innen der Bürger                Veronika Holzmüller
                                                       Sacha Lehmann

Der Erste Bürgermeister hat bei den vorgeschlagenen Personen die Bereitschaft zur Mitarbeit im Steuerkreis abgefragt und durchwegs positive Rückmeldungen erhalten.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird vorgeschlagen, 
  • den Bereich Umwelt/Naturschutz um weitere Vertreter aus der Gruppierung Plan A zu erweitern und die Vertreter aus der Gruppierung Plan A bestimmen zu lassen.
  • einen Bereich Wasserwirtschaft zu bilden und Josef Riedlberger als Vertreter zu benennen.

Beschluss 1

Die Ausführungen des planenden Büros werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bereich Umwelt/Naturschutz wird um weitere Vertreter aus der Gruppierung Plan A erweitert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 15

Beschluss 3

Es wird ein Bereich Wasserwirtschaft gebildet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 12

Beschluss 4

Die obigen, vorgeschlagenen Personen werden zu Mitgliedern des Steuerkreises benannt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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3. Kalkulation der Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster erhebt bei Bestattungen Gebühren nach der rechtskräftigen Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtung (Bestattungsgebührensatzung) in der Fassung vom 26.06.2009. 

Die nachstehenden Gebühren sind seit 01.07.2009 unverändert:

Leichenhausbenutzungsgebühr 
  • pro Benutzung                                    200,00 €                        

Grabnutzungsgebühr 
für die Dauer des Nutzungsrechts (25 Jahre)
  • Familiengrabstätte                            330,00 €                                
  • Einzelgrabstätte                                    165,00 €        
für die Dauer des Nutzungsrechts (15 Jahre)
  • Urnengrabstätte                                    100,00 €                                

Friedhofspflegegebühr
pro Jahr
  • Familiengrabstätte                             60,00 €                                
  • Einzelgrabstätte                                     30,00 €                                
  • Urnengrabstätte                                     30,00 €

Ursächlich für eine Neukalkulation ist der relativ lang zurückliegende Gültigkeitszeitraum der 2009 festgelegten Gebühren und die Einführung der Urnenstelen/-nische als neue Grabart.

Für die Zukunft ist geplant, auch die Bestattungsgebühren regelmäßig (= alle vier Jahre) und durch ein Fachbüro kalkulieren zu lassen (analog der Vorgehensweise bei der Gebührenkalkulation im Abwasserbereich).

Die Fa. Kubus Kommunalberatung und Service GmbH hat für die Jahre 2022 bis 2025 die Gebührenkalkulation für die gemeindlichen und von der Gemeinde verwalteten Bestattungseinrichtungen ausgearbeitet und stellt diese in der Sitzung vor.

Dem Entwurf der Gebührenkalkulation liegt für die Verzinsung ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 3% zugrunde.

Die gemeindlichen Friedhöfe haben aufgrund ihrer Struktur nur einen sehr geringen „parkartigen“ Charakter. Die Aufwendungen für die Arbeiten an den Grünflächen müssen deshalb zu einem sehr hohen Anteil dem Gebührenzahler in Rechnung gestellt werden. Es wird vorgeschlagen, den sog. Grünflächenabzug auf max. 5% festzulegen.

Der erhöhte Personalaufwand und die Investitionen im Bereich der Friedhöfe (vgl. Beschluss vom 23.03.2021) sind in der Kalkulation entsprechend berücksichtigt.

Die Grabnutzungsgebühr und die Leichenhausbenutzungsgebühr können einen unterschiedlichen Kostendeckungsgrad aufweisen.

Weitere Unterlagen der Kalkulation sind im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschluss 1

  1. Der Kalkulationszeitraum wird auf 4 Jahre (2022 bis 2025) festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Für die Kalkulation wird ein kalkulatorischer Zinssatz von 3,0% angewandt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

  1. Der sog. Grünflächenabzug wird auf 5% angesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Die Grabnutzungsgebühren werden auf der Basis der grabidentischen Kosten festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 5

  1. Als Kostendeckungsgrad für die Grabnutzungsgebühr und die Leichenhausbenutzungsgebühr wird ein Prozentsatz in Höhe von 40% festgesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

Beschluss 6

  1. Die Leichenhausbenutzungsgebühr wird so kalkuliert, dass für den ersten Tag eine höhere Gebühr und für die Folgetage eine niedrigere Gebühr festgelegt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Sanierungssatzung "Ortskern Altomünster"; Verlängerung der Geltungsdauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Um im Rahmen der Städtebauförderung entsprechende Finanzmittel erhalten zu können, ist es erforderlich ein entsprechendes Sanierungsgebiet festzulegen.

Der Gemeinderat hat mit der Satzung vom 18.02.1997 das Sanierungsgebiet „Ortskern Altomünster“ festgelegt. Die Satzung ist im RIS eingestellt.

Nach § 235 Abs. 4 BauGB sind Sanierungssatzungen, die vor dem 1. Januar 2007 bekannt gemacht worden sind, spätestens bis zum 31. Dezember 2021 mit den Rechtswirkungen des § 162 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BauGB aufzuheben, es sei denn, es ist entsprechend § 142 Abs. 3 Satz 3 oder 4 BauGB eine andere Frist für die Durchführung der Sanierung festgelegt worden.

Nach § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB kann die Frist durch Beschluss verlängert werden.

In Absprache mit der Regierung von Oberbayern wird vorgeschlagen, die Satzung für das Sanierungsgebiet „Ortskern Altomünster“ im Vorgriff auf das im ISEK-Prozess zu entwickelnde Untersuchungsgebiet bis nach Abschluss des ISEKs jedoch bis spätestens 30.06.2023 zu verlängern.
 
Der Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer wird ortsüblich bekanntgemacht.

Beschluss

Die Geltungsdauer der Satzung des Marktes Altomünsters über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Altomünster“ wird gemäß § 235 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB bis nach Abschluss des ISEKs jedoch bis spätestens 30.06.2023 verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Ausbildungsplätze beim Markt Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die derzeitige Auszubildende im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte hat zum 01.09.2021 das dritte Ausbildungsjahr begonnen und wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2022 (spätestens jedoch zum 31.08.2022) ihre Ausbildung beim Markt Altomünster positiv abschließen.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen für den Zeitraum ab 01.09.2022 (und damit bis spätestens 31.08.2025) einen dualen Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten zur Verfügung zu stellen und zeitnah in das Bewerbungsverfahren einzusteigen.


Ein Mitarbeiter an der Kläranlage wird voraussichtlich den Markt Altomünster altersbedingt Ende 2024 verlassen.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen für den Zeitraum ab 01.09.2022 (und damit bis spätestens 31.08.2025) einen dualen Ausbildungsplatz zur Fachkraft für Abwassertechnik zur Verfügung zu stellen und zeitnah in das Bewerbungsverfahren einzusteigen. Die Ausbildung kann bis auf den elektrotechnischen Bereich im Umfang von ca. 8 Wochen an der Kläranlage Zeitlbachtal durchgeführt werden.


Rechtlich ist für beide Ausbildungen keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. In der Praxis werden überwiegend Absolventen mit einem mittleren Bildungsabschluss eingestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Für den Bereich der vorgenannten Ausbildungen ist jeweils mit durchschnittlich jährlichen Ausbildungs- und Personalkosten in Höhe von ca. 25.000,- € zu rechnen.

Beschluss 1

  1. Für den Zeitraum ab 01.09.2022 wird beim Markt Altomünster ein Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten zur Verfügung gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Für den Zeitraum ab 01.09.2022 wird beim Markt Altomünster ein Ausbildungsplatz zur Fachkraft für Abwassertechnik zur Verfügung gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • vorliegende Anträge auf bauleitplanerisches Tätigwerden des Marktes Altomünster im Bereich Fotovoltaikfreiflächenanlagen und Ausweisung einer Wohnbebauung
  • die Bürgerversammlung im Herbst 2021
  • den aktuellen Stand zur Thematik Lüftungsanlagen in Schulen und Kindergärten.

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7. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.07.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 21.09.2021 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.07.2021 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Schreiner Fenster/Türen
       
Der 11. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Schreiner Fenster/Türen“ wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.

Datenstand vom 01.10.2021 07:34 Uhr