Datum: 26.10.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2021
2 Vorlage der Jahresrechnung 2020
3 Jugendrat im Markt Altomünster
4 Sanierung des parallel zur Sandizeller Gasse nördlich verlaufenden Fußwegs
5 Standorte von Freiflächenfotovoltaikanlagen; Festlegen des Kriterienkatalogs
6 Freiflächenfotovoltaikanlage "Südlich von Teufelsberg"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung
7 Freiflächenfotovoltaikanlage "Pfaffenhofen"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung
8 Freiflächenfotovoltaikanlage "Halmsried"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung
9 Kanalerneuerung in der Adelstraße; Vergabe der Planungsarbeiten
10 Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Altomünster um eine zusätzliche Fahrzeughalle
11 Erwerb einer gebrauchten Feuerwehr-Drehleiter durch den Markt Altomünster
12 Erwerb eines Baggers für den gemeindlichen Bauhof
13 Bekanntgabe von Informationen
14 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.09.2021

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1. Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die Kämmerin berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2021:

Verwaltungshaushalt


Ansatz 2021

voraussichtliches Ergebnis 2021
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Grundsteuer A
146.000 €
147.000 €
+ 1.000 €
Grundsteuer B
645.000 €
649.000 €
+ 4.000 €
Gewerbesteuer
2.200.000 €
2.800.000 €
+ 600.000 €
Anteil Einkommensteuer
5.400.000 € 
5.407.000 €
+ 7.000 €
Familienleistungsausgleich
391.000 €
410.000 €
+ 19.000 €
Anteil Umsatzsteuer
268.000 €
276.000 €
+ 8.000 €
Hundesteuer
28.000 €
29.000 €
+ 1.000 €
Schlüsselzuweisung
1.036.500 €
1.036.504 €
+4 €
Grunderwerbsteuer
80.000 €
95.000 €
+ 15.000 €
Finanzzuweisungen
146.600 €
146.623 €
   + 23 €
Schmutzwassergebühr
1.482.100 €
1.495.000 €
+ 2.900 €
Niederschlagswassergebühr
215.000 €
216.000 €
+ 1.000 €
Konzessionsabgaben
180.000 €
182.000 €
+ 2.000 €
Straßenunterhaltszuschüsse
213.000 €
213.200 €
+ 200 €




Wichtigste Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
248.400 €
316.200 €
- 67.800 €
Kreisumlage
4.672.200 €
4.672.167 €
+ 33 €
Zinsen
207.434 €
188.930 €
+18.504 €


Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von 600.000 € sowie erzielt werden.

Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer erhöhten Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 1.250.000 € (Ansatz 474.900 €) gerechnet werden kann.

Vermögenshaushalt

Ansatz 2021

voraussichtliches Ergebnis 2021
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Zuführung vom Verwaltungshaushalt
474.900 €

1.250.000 €

+ 775.100 €
Staatszuwendung für 
HRB III Weiherwiesengraben
180.000 €


210.986 €


+ 30.986 €                                                                      
Städtebauförderung 
Schultreppe 4        
272.000 €

272.000 €

0 €




wichtigste Ausgaben



Kostenbeteiligung Ausbau
Staatsstraße 2047
70.000 €

70.000 €

0 €
Baumaßnahmen Bauhofsgebäude
60.000 €

40.000 €
  
20.000 €
Erwerb von beweglichem
Vermögen Bauhof
163.000 €

163.000 €

0 €
Fußgängerüberweg Marktplatz
30.000 €

30.000 €

0 €
Erwerb von beweglichem 
Vermögen Feuerwehr
78.000 €

178.000 €

-100.000 €
Sanierungsmaßnahmen 
Hauptpumpwerke, RÜB
220.000 €

145.000 €

75.000 €
Ausgleich Wärmedefizit
Kläranlage
70.000 €

0 €

70.000 €
Kanalbau Allgemeine
Maßnahmen
110.000 €

110.000 €

0 €
Kanalerneuerung Aichacher
Straße        
40.000 €
 
 40.000 €

0 €
Kanalsanierung Johann-
Michael-Fischer-Platz
870.000 €

820.000 €

50.000 €
Kanalsanierung Thalhausen 
Restzahlung         
70.000 €

70.500 €

-500 €
Straßenausbaumaßnahmen 
und Deckenverstärkungen
455.000 €

455.000 €

0 €
Grunderwerb 
Friedhöfe
240.000 €

0 €

240.000 €
Sanierung 
Friedhöfe
126.500 €

105.000 €

21.500 €
  • Grunderwerb in neuem
Baugebiet
300.000 €

300.000 €

0 €
Sanierung 
Gebäude Schultreppe 4
1.300.000 €

1.300.000 €

0 €
Sanierung Unfassungsmauer Schultreppe 4
60.000 €

60.000 €

0 €
Sanierung Außenanlagen Schultreppe 4
80.000 €

80.000 €

0 €
Wohnungsbau 
Sandgrubenfeld
50.000 €

25.000 €

25.000 €
Seniorentagesstätte

40.000 €

20.000 €

20.000 €
Schuldentilgung

562.500 €

562.500 €

0 €
Mit der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und den Mehreinnahmen sowie Minderausgaben im Vermögenshaushalt ist die Finanzierung des Vermögenshaushalts gesichert.


Gesamthaushalt


Ansatz 2021

voraussichtliches Ergebnis 2021
Veränderungen
Einnahmen

22.349.200 €

mind. 16.900.000 €

        22.332.300 €
Ausgaben
 22.349.200 €

16.400.000 €

         22.332.800 €
Rücklagenzuführung
= Jahresüberschuss
0 €

mind. 500.000 €

             500.000 €


Zusammenfassung:

  1. Aufgrund dieser Entwicklung kann mit einem positiven Ergebnis im Jahresabschluss 2021 gerechnet werden. 
  2. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

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2. Vorlage der Jahresrechnung 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Jahresrechnung 2020 schließt wie folgt ab:


Feststellung des Soll-Ergebnisses


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen
17.928.044,38 €
11.358.498,69 €
29.286.543,07 €
./. Abgang alter KER
16.528,85 €
0,00 €
16.528,85 €
ber. Soll-Einnahmen
17.911.515,53 €
11.358.498,69 €
29.270.014,22 €




Soll-Ausgaben
17.961.954,53 €
11.358.498,69 €
29.320.453,22 €
./. Abgang alter KAR
50.439,00 €
0,00 €
50.439,00 €
ber. Soll-Ausgaben
17.911.515,53 €
11.358.498,69 €
29.270.014,22 €




Zuführung zum Vermögenshaushalt
3.596.277,34 €
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
4.593.676,74 €
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
1.790.223,14 €



Feststellung des Ist-Ergebnisses



Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Ist-Einnahmen
17.923.078,64 €
11.361.307,04 €
29.284.385,68 €
Ist-Ausgaben
18.199.787,41 €
11.424.274,27 €
29.624.061,68 €
Ist-Fehlbetrag (KER)
-276.708,77 €
-62.967,23 €
-339.676,00 €


Die Kämmerin erläutert die Rechnungsergebnisse des Jahres 2020 anhand des Rechenschaftsberichts.


Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2020


Zusammenfassung des Rechnungsergebnisses 2020


Verwaltungshaushalt



Einnahmen

Ausgaben

Haushaltsansatz

14.642.800 €

14.642.800 €

Rechnungsergebnis 31.12.2020

17.911.515 €

14.315.238 €

(1)                          3.596.277 €

17.911.515 €


  1. Zuführung zum Vermögungshaushalt



Vermögenshaushalt



Einnahmen

Ausgaben

Haushaltsansatz

8.003.500 €

8.003.500 €

Rechnungsergebnis 31.12.2020

11.358.499 €

6.764.822 €

(2)                          4.593.677 €

11.358.499 €


  1. Zuführung zur Allgemeinen Rücklage



Gesamthaushalt



Einnahmen

Ausgaben

Haushaltsansatz



22.646.300 €


22.646.300 €

Rechnungsergebnis 31.12.2020


29.270.014 €


29.270.014 €

Jahresüberschuss =

Zuführung zur Allgemeinen Rücklage


4.593.677 €





















Verwaltungshaushalt


Wichtigste Einnahmen

Ansatz 2020  

Ergebnis 2020

Grundsteuer A
148.000 €
147.297 €
Grundsteuer B
632.000 €
641.450 €
Gewerbesteuer
1.921.000 €
3.402.121 €
Anteil Einkommensteuer
4.687.000 €
5.338.181 €
Familienlastenausgleich
347.000 €
390.674 €
Anteil Umsatzsteuer
184.000 €
267.831 €
Hundesteuer
27.000 €
29.100 €
Schlüsselzuweisung
1.480.000 €
1.482.192 €
Grunderwerbssteuer
60.000 €
168.980 €
Finanzzuweisungen
145.900 €
145.979 €
Abwassergeb./Schmutzwasser
1.414.700 €
1.354.681 €
Abwassergeb./Niederschlagswasser
213.000 €
213.895 €
Kindergartengebühren
134.800 €
82.952 €
Betriebskostenzuschüsse
1.225.000 €
1.367.201 €
Konzessionsabgabe
180.000 €
167.071 €
Miet- und Pachteinnahmen
208.000 €
218.133 €
Straßenunterhaltszuschüsse
213.000 €
213.200 €

Gegenüber den Haushaltsansätzen ergeben sich im Jahresrechnungsergebnis im Verwaltungshaushalt überwiegend Mehreinnahmen sowie Minderausgaben. 
Insbesondere im Bereich der Steuern und Zuweisungen bzw. allgemeinen Umlagen ergaben sich Mehreinnahmen (Gewerbesteuer + 1.481T€; Anteil an der Einkommensteuer + 651 T€) gegenüber den Ansätzen. Damit wurde das Ergebnis gegenüber den Ansätzen ganz erheblich verbessert.

Aufgrund von Zahlungsrückständen aus Grund- und Gewerbesteuern und gemeindlichen Gebühren wurden Kasseneinnahmereste von insgesamt 276.708,77 € gebildet.



Wichtigste Ausgaben

Ansatz 2020
         
Ergebnis 2020

Gewerbesteuerumlage
               216.100 €
             389.873 €
Kreisumlage
            4.253.900 €
          4.253.802 €
Personalausgaben
            3.529.100 €
          3.492.339 €
Verw.-Betriebsausgaben
            1.562.900 €
          1.468.303 €
Geschäftsausgaben
            1.655.800 €
          1.478.527 €
Schulverbandsumlagen
            1.369.131 €
          1.199.159 €
Zinsausgaben
               219.069 €
             197.941 €


Der maßgebliche Vervielfältiger für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage betrug 35,0 % der Messbeträge. Der Kreisumlage lag ein Hebesatz von 48,0 % (47,0 %) der Umlagekraftzahlen von 8.862.088 € (8.292.747 €) zugrunde. Beim Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlagen konnte ein Überschuss von 563.706 € (652.409 €) der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt werden. 

Auf Grund der erzielten Mehreinnahmen sowie Minderausgaben konnte anstatt der im Haushaltsplan mit 0 € angesetzten Zuführung zum Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 3.596.277 € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. 

Vermögenshaushalt


Wichtigste Einnahmen

Ansatz 2020

Ergebnis 2020

Straßenausbauzuschüsse
10.000 €
60.850 €
DSL-Bauzuschüsse
100.000 €
103.820 €
Zuschüsse Kindergarten
600.000 €
870.700 €
Kanalanschlussbeiträge
100.000 €
94.443 €
Kanalbauzuschüsse
490.000 €
496.306 €
Verkauf von Grundstücken
3.017.100 €
2.939.872 €
Investitionspauschale
132.400 €
132.493 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
0 €
3.596.277 €
Kreditaufnahmen
1.900.000 €
0 €


Wichtigste Ausgaben

Ansatz 2020

Ergebnis 2020

Straßenbau
814.500 €
343.854 €
Abwasserbeseitigung
2.067.000 €
1.833.773 €
Hochbau
1.575.100 €
1.336.04 €
Feuerwehren 
40.000 €
40.585 €
Anschaffungen bewegliches Vermögen
100.000 €
69.913 €
Tilgung von Krediten
442.200 €
461.623 €
Grunderwerb
2.175.700 €
1.097.530 €
DSL-Infrastruktur
217.000 €
132.890 €
Zuführung an Rücklage
0 €
4.593.677 €


Der Schuldenstand am Beginn des Rechnungsjahres betrug 15.534.221,73 €. An Tilgungen von Krediten wurden 461.623,28 € aufgewendet und neue Kredite wurden nicht aufgenommen, sodass der Schuldenstand am 31.12.2020 15.072.598,45 € betrug. 
Davon waren rentierliche Schulden für die gebührenfinanzierte Abwasserbeseitigung 13.133.398,45 € und Schulden für sonstige Maßnahmen (Feuerwehrhaus, Kindergarten etc.) von 1.939.200,00 €.
  
Außerhalb des Haushalts sind zum 31.12.2020 folgende Schulden nachgewiesen: 
Schulverband Altomünster 2.022.948 €, davon 77,78 % Markt Altomünster (1.573.449 €)


Der Rücklagebestand zum 31.12.2020 in Höhe von 5.158.342,42 € wird wie folgt nachgewiesen:
Allgemeine Rücklage                         4.593.676,74 €
Gebührenausgleichsrücklage                   563.705,68 €
Geschäftsanteile                                          960,00 €


Durch Zahlungsrückstände aus Anschlussbeiträgen und Erschließungsbeiträgen wurden Kassenreste in Höhe von 62.967,23 € gebildet. Der Ist-Bestand der Verwahrgelder betrug 81.451,55 €.


Haushaltsüberschreitungen:


HH.St.

Bezeichnung

Ansatz

Ergebnis

Überschreitung

7020.9506
Sanierung Hauptsammler Außenbereich
1.066.000 €  
1.196.333,89 €
130.333,89 €
7000.9510
Sanierungsmaßnahmen Kanalnetz
95.000 €
167.572,43 €
72.572,43 €


Alle anderen überplanmäßigen Ausgaben konnten über die eingerichteten Deckungskreise (§ 18 KommHV) ausgeglichen werden, bzw. lag die Genehmigung in der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters (bis 20.000,-- € gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 c Geschäftsordnung).

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3. Jugendrat im Markt Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Mitte dieses Jahres hat eine Gruppe Jugendlicher beim Ersten Bürgermeister vorgesprochen mit dem Ziel in Altomünster einen Jugendrat zu bilden.

Ein Jugendrat ist ein parteipolitisch unabhängiges Gremium mit dem Ziel, die Interessen aller Jugendlichen zu vertreten und den Gemeinderat bzw. die entsprechenden Ausschüsse in jugendrelevanten Belangen zu beraten. 
Für den Markt Altomünster bietet sich eine Gremiengröße von 5 bis 10 Jugendlichen an, die mindestens 12 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind. Die Mitglieder des Jugendrates werden von allen wahlberechtigten Jugendlichen des Marktes Altomünster gewählt.

Weitere Details zum Jugendrat, wie z.B.
  • Aufgaben und Rechte.
  • Zusammensetzung,
  • Wahl
und
  • Arbeitsweise
sind in einer vom Gemeinderat zu erlassenden Satzung zu regeln. 

Für die Einrichtung eines Jugendrats wird ein mehrstufiges Verfahren vorgeschlagen:

Stufe 1        Aussage, inwieweit der Gemeinderat grundsätzlich die Einrichtung eines Jugendrats positiv bewertet

Stufe 2        Beschluss zur Einrichtung eines Jugendrats, wenn sich ein entsprechendes Interesse der Jugendlichen an einem Jugendrat abzeichnet

Stufe 3        Erlass einer entsprechenden gemeindlichen Satzung

Die Interessenabfrage an einem Jugendrad erfolgt auf möglichst breiter Basis im gesamten Gemeindegebiet im Rahmen einer Jungbürgerversammlung und eines noch festzulegenden Folgeverfahrens unter der Leitung des gemeindlichen Jugendpflegers.

Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt auf eine möglichst auf alle Gemeindeteile bezogene Besetzung des Jugendrats hinzuwirken und im Bedarfsfall ähnlich wie im kommunalen Bereich mit dem Instrument eines „Ortssprecher“ zu verfahren.

Beschluss

  1. Die Bildung eines Jugendrats in Altomünster wird grundsätzlich positiv gesehen.
  2. Der Markt Altomünster beabsichtigt die Einrichtung eines Jugendrats unter der Voraussetzung, dass sich ein entsprechendes Interesse der Jugendlichen an einem Jugendrat abzeichnet.
  3. Der gemeindliche Jugendpfleger wird beauftragt, eine entsprechende Interessensabfrage im Nachgang zu einer Jungbürgerversammlung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Sanierung des parallel zur Sandizeller Gasse nördlich verlaufenden Fußwegs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Parallel zur Sandizeller Gasse verläuft zwischen dem „Kindergartenberg“ und der „Schultreppe“ eine Gasse ohne nähere Bezeichnung (vgl. gestrichelte rote Linie im Lageplan).



Während vergangenheitlich im umliegenden Bereich bereits Sanierungen an den Straßen vorgenommen wurden, ist diese noch in einem sehr ursprünglichen Zustand. 

Eine Barrierefreiheit der Gasse ist nicht gegeben, obwohl die Höhenunterschiede insgesamt nicht sehr umfangreich sind. 

Die unterschiedlichen Beläge sind insgesamt einem sanierungswürdigen Zustand:



Es wird vorgeschlagen sich diesem Projekt schrittweise anzunehmen und als erster eine Machbarkeitsstudie zu beauftragen, um belastbare Zahlen für das weitere Vorgehen zu erhalten.

  1. Machbarkeitsstudie

  1. Technische Beurteilung der Stützmauer durch IB Mayr / IB Haid:
  • Überschlägige statische Beurteilung
  • Konzept und Skizzen für mögliche Ertüchtigungsarbeiten
  • Überschlägige Schätzung der Kosten

  1. Vorschlag für den Ausbau der Gasse inkl. Entwässerungskonzept durch IB Mayr / IB Brugger
  • Konzept und Skizzen zu Lösungsansätzen aus technischer und städtebaulicher Sicht
  • Erstellung von möglichen Niederschlagswasserbeseitigungskonzepten
  • Überschlägige Schätzung der Baukosten

  1. Vorgespräche mit der Regierung von Oberbayern bzgl. Förderung

  1. Festlegen der weiteren Vorgehensweise im Gemeinderat

  1. Ggf. Förderantrag

  1. Ggf. Ausarbeiten der umsetzungsreifen Planung mit Ausführungsplanung, Ausschreibung


Auf die Verkehrssicherungspflicht durch den Markt Altomünster wird hingewiesen.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Erstellung der Machbarkeitsstudie einschließlich vermessungstechnische Bestandsaufnahme ist mit Kosten in Höhe von ca. 17.000,- € zu rechnen.

Beschluss 1

  1. Es wird eine Machbarkeitsstudie nach Ziffer 1.1 in Auftrag gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 2

  1. Es wird eine Machbarkeitsstudie nach Ziffer 1.2 in Auftrag gegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

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5. Standorte von Freiflächenfotovoltaikanlagen; Festlegen des Kriterienkatalogs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 20.07.2021 wurde ein vorläufiger Kriterienkatalog für die Bewertung von Standorten für Freiflächenfotovoltaikanlagen vorgestellt.

Der Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 28.09.2021 inhaltlich mit den einzelnen Kriterien („Blaue Kriterien“ = Weitere Kriterien (Leitbild des Marktes Altomünster)) auseinandergesetzt und eine entsprechende Empfehlung für den reduzierten Kriterienkatalog ausgesprochen.

Nach dieser Empfehlung verbleiben im Bereich der „Blauen Kriterien“ noch folgende Prüffelder:

Der Gesamtumfang von Freiflächenfotovoltaikanlagen darf einen prozentualen Anteil von 2% an der Gesamtfläche der Gemeinde nicht übersteigen.

Die (durchschnittliche) Ackerzahl der Fläche, auf der eine PV-Anlage beantragt ist, darf den Wert von 55 bzw. 60 nicht überschreiten.
Anmerkung: 
Hier ist noch die konkrete Zahl festzulegen.

Für die erforderliche Neuerrichtung eines Einspeisepunktes im Zusammenhang mit der Errichtung einer PV-Anlage hat die Gemeinde eine „Mitsprachemöglichkeit bzgl. des Zugangs zu diesem Einspeisepunkt“.
Anmerkung: 
Die Entscheidung über dieses Kriterium wurde vom UNA zurückgestellt. Diese Thematik war Gegenstand des GEA in der Sitzung am 19.10.2021.

Der reduzierte Kriterienkatalog ist im RIS eingestellt.


Das Kriterium einer „weithin sichtbaren/einsehbaren Hang- und Kuppenlage (= „rotes Kriterien“) wird anlagenbezogen vom Gemeinderat im Einzelfall betrachtet.


Da die bislang bewerteten Standorte 
  • Schmelchen II
  • Kiemertshofen
  • Rametsried
  • Pfaffenhofen
  • Teufelsberg
  • Halmsried
als grundsätzlich geeignet bewertet wurden und auch dem Leitbild des Marktes Altomünster entsprechen, wird vorgeschlagen, 

  • die bislang gefassten Aufstellungsbeschlüsse des Gemeinderates vom 23.07.2019 für die Standorte Schmelchen II und Kiemertshofen,

  • und den Absichtsbeschluss des Gemeinderates vom 23.06.2020 für den Standort Rametsried
weiterhin aufrecht zu erhalten und mit den Eigentümern entsprechende Kostenübernahmevereinbarungen abzuschließen.

Für die Standorte 
  • Pfaffenhofen
  • Teufelsberg
  • Halmsried
wird vorgeschlagen als nächsten Schritt jeweils einen entsprechenden Absichtsbeschluss zu fassen.

Der Start der erforderlichen Bauleitplanungsverfahren wird nach Eingang der Kostenübernahmevereinbarungen voraussichtlich im ersten Quartal 2022 angestrebt.

In der vorgenannten Sitzung werden auch bereits zwischenzeitlich eingegangene und bis dahin neu eingehende Anträge auf Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen behandelt.


Aus der Mitte des Gemeinderates wird auf ein Zertifikat „Einhaltung der Menschenrechte“ hingewiesen, das Modulhersteller ausstellen können.

Beschluss

  1. Dem reduzierten Kriterienkatalog („Blaue Kriterien“ = Weitere Kriterien (Leitbild des Marktes Altomünster)) wird mit folgenden Inhalten
  1. Der Gesamtumfang von Freiflächenfotovoltaikanlagen darf einen prozentualen Anteil von 2% an der Gesamtfläche der Gemeinde nicht übersteigen.
  2. Die (durchschnittliche) Ackerzahl der Fläche, auf der eine PV-Anlage beantragt ist, darf den Wert von 55 nicht überschreiten.
zugestimmt.
  1. Mit der vorgestellten Vorgehensweise zu den vorgenannten Standorten besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Freiflächenfotovoltaikanlage "Südlich von Teufelsberg"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Mit E-Mail vom 28.12.2020 wurde für die Flurnummer 746 der Gemarkung Thalhausen ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Teufelsberg beantragt.


Übersichtslageplan




Lageplan zur beantragten Fläche



Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Der Markt Altomünster beabsichtigt für das Grundstück Flurnummer 746 der Gemarkung Thalhausen unter der Maßgabe, dass sich der Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklärt, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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7. Freiflächenfotovoltaikanlage "Pfaffenhofen"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Mit E-Mail vom 11.06.2021 wurde für die Flurnummer 718 der Gemarkung Wollomoos ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage östlich von Pfaffenhofen beantragt.


Übersichtslageplan




Lageplan zur beantragten Fläche



Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Der Markt Altomünster beabsichtigt für das Grundstück Flurnummer 718 der Gemarkung Wollomoos unter der Maßgabe, dass sich der Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklärt, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Freiflächenfotovoltaikanlage "Halmsried"; Entscheidung über eine Verfahrenseinleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 29.08.2021 wurde für die Flurnummern 865, 864 Tfl. und 866 TFl. der Gemarkung Wollomoos ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage bei Halmsried beantragt. Bereits 2011 und 2015 wurde in diesem Bereich die Haltung des Marktes Altomünster vom Grundstückseigentümer abgefragt und unter den jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben bewertet. Der Antragsteller hat diese Anfragen dabei nicht weiterverfolgt.


Übersichtslageplan



Lageplan zur beantragten und reduzierten Fläche nach Bewertung



Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der knappen Personalressource für diesen Aufgabenbereich mit langen Verfahrenszeiträumen zu rechnen ist.

Beschluss

Der Markt Altomünster beabsichtigt für die Grundstücke Flurnummern 865 Tfl. und 866 Tfl. der Gemarkung Wollomoos im reduzierten Umfang gemäß der Bewertung unter der Maßgabe, dass sich der Grundstückseigentümer mit der Unterzeichnung der Kostenübernahmevereinbarung einverstanden erklärt, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7

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9. Kanalerneuerung in der Adelstraße; Vergabe der Planungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Nach dem gemeindlichen Abwassersanierungskonzept ist für das Jahr 2023 der Neubau eines Mischwasserkanals in der Adelstraße mit einer Länge von ca. 480 m vorgesehen.
 
  Ausschnitt Kanalkataster
 
Ergänzend zu der oben genannten Maßnahme werden kleinere Schäden im Kanalnetz bis zu einem Umfang von ca. 100.000,- € beseitigt.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, mit der Planung der vorbeschriebenen Sanierungsmaßnahmen bereits jetzt zu beginnen, damit die nächsten Schritte
  • Gespräche mit den anliegenden Eigentümern
  • Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger und weiteren Spartenträgern
  • Beantragung staatlicher Fördermittel
zeitnah durchgeführt werden können.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten für die Kanalerneuerung in der Adelstraße belaufen sich nach einer äußerst groben Kostenannahme im Rahmen einer Bedarfsplanung auf einen Betrag in Höhe von ca. 1,2 Mio €.

Nach den aktuellen Bestimmungen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas) kann mit einer Förderung in Höhe von voraussichtlich 40% der förderfähigen Kosten gerechnet werden.

Für das Haushaltsjahr 2022 ff sind entsprechende Mittel einzustellen.

Beschluss

  1. Mit der Durchführung der Planungsarbeiten wird das Büro Mayr Ingenieure beauftragt.
  2. Für das Haushaltsjahr 2022 ff werden entsprechende Mittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses Altomünster um eine zusätzliche Fahrzeughalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Das Feuerwehrgerätehaus weist derzeit folgende Fahrzeugstellplätze mit entsprechender Belegung aus:

       Stellplatz 1        Mehrzweckfahrzeug MZF

       Stellplatz 2        Tanklöschfahrzeug TLF 16/25

       Stellplatz 3        Hlifeleistungsfahrzeug HLF 10

       Stellplatz 4        Anhänger „Notstromaggregat“, Anhänger „Ölspur“, Anhänger „Logistik“


Die Waschhalle ist als Notstellplatz kurzfristig nutzbar, aber aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften (insbesondere Rutschgefahr im Nassbereich, ungewollte Kontamination mit Fremdstoffen aufgrund des Waschvorgangs) kritisch zu sehen. Bei dem Notstellplatz handelt sich um keinen DIN-gerechter und vollwertiger Stellplatz nach der geltenden Stellplatznorm. 
Des Weiteren ist der Arbeitsablauf behindert, da zunächst das darin befindliche Fahrzeug umgeparkt werden muss, um die Waschhalle für den eigentlichen Zweck nutzen zu können. Neben den Fahrzeugen der Feuerwehr nutzen auch die Johanniter die Waschhalle für die Außenreingung des an der Asbacher Straße stationierten RTWs.


Begründung für die Erweiterung der bestehenden Räumlichkeiten:

Der vom Bund an die Gemeinde überlassene Gerätewagen Dekon-P ist aktuell auf dem Notstellplatz in der Wachhalle untergebracht (weitere Erläuterungen vgl. oben). Für dieses Fahrzeug sollte mittelfristig ein „ordentlicher“ Stellplatz geschaffen werden

Spätestens mit Auslieferung des Löschfahrzeuges LF 20 ab 12/2022 und der Tatsache dass, das bisherige Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 als sonstiger Gerätewagen umgebaut wird und im Fahrzeugbestand verbleibt, ist eine Erweiterung zur gesicherten Unterbringung der Anhänger notwendig.

Für die Drehleiter ist ein weiterer Stellplatz notwendig.

Aus heutiger Sicht handelt es sich - vorbehaltlich zukünftiger DIN- oder sonstiger Richtlinienänderungen - baulich um den finalen Ausbau des Feuerwehrgerätehauses Altomünster. 

Es wird vorgeschlagen, eine Halle mit drei zusätzlichen Stellplätzen zu errichten:
       
Stellplatz 1        Mehrzweckfahrzeug MZF

       Stellplatz 2        Tanklöschfahrzeug TLF 16/25

       Stellplatz 3        Hlifeleistungsfahrzeug HLF 10

       Stellplatz 4        Anhänger „Notstromaggregat“, Anhänger „Ölspur“, Anhänger „Logistik“

       Stellplatz 5        Löschfahrzeuges LF 20

       Stellplatz 6        Gerätewagen Dekon-P

       Stellplatz 7        Drehleiter DLK 23-12


In der gemeindlichen Zielplanung für die Ausstattung und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren
im Marktgemeindebereich Altomünster ist der Erweiterungsbau für das Jahr 2025 mit einem Volumen von 800.000,- € beinhaltet.


Im Rahmen der angedachten Erweiterung wurde „platzmäßig“ die Errichtung einer möglichen Rettungswache berücksichtigt.

Diese Idee und die damit verbundene Ausführung in einem separaten Gebäude wird von der FF Altomünster mitgetragen und befürwortet. Es wird seitens der Feuerwehrführung darauf hingewiesen, dass die Errichtung in räumlicher Nähe wichtig für die Arbeitsabläufe und etwaige Förderungen seitens der Regierung von Oberbayern notwendig und sinnvoll ist.

Finanzielle Auswirkungen

Nach einer ersten Schätzung sind Baukosten in Höhe von ca. 400.000,- € (davon ca. 200.000,- für die Errichtung der Halle) und Planungskosten in Höhe von ca. 50.000,- € zu erwarten.

Auf Basis eines ersten Gesprächs mit der Regierung von Oberbayern ist von einer Förderung für insgesamt drei Stellplätze in Höhe von 89.000,- € auszugehen.

Beschluss

Das bestehende Feuerwehrhaus wird um eine Halle mit drei zusätzlichen Stellplätzen erweitert.
Die wegfallenden Stellplätze für die Einsatzkräfte werden an der vorgeschlagenen Stelle neu errichtet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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11. Erwerb einer gebrauchten Feuerwehr-Drehleiter durch den Markt Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 11

Sach- und Rechtslage

Die nächsten Drehleitern, die im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster eingesetzt werden können, sind bei den Freiwilligen Feuerwehren in Markt Indersdorf und in Aichach stationiert.

Diese Drehleitern halten nach Aussage des 1. Kommandanten die Hilfsfristen von 10 Min nicht ein.  Von Seiten der Feuerwehr wird auch für „sensiblen“ Gebäude (insbesondere Pflegeheime, Betreutes Wohnen, Schule), die über einen 2. baulichen Rettungsweg verfügen, eine Drehleiter sinnvoll und notwendig gehalten. 

Bei einer eigenen Drehleiter am Standort Altomünster ergeben sich bei der Brandbekämpfung und der Personenrettung gegenüber dem Ist-Zustand deutliche Zeitvorteile und damit eine höhere Effizienz und einen deutlich höheren Löscherfolg. Eine Übersichtstabelle ist im RIS eingestellt.

Vertreter der Feuerwehr Altomünster und der Verwaltung haben sich beim führenden Hersteller Magirus, Ulm insbesondere das nachstehende Fahrzeug angeschaut:




Technische Daten

Drehleiter:                 DLK 23-12 CC GL Gelenkdrehleiter DIN 14701

Rettungskorb:         RK 270 CC (3-Mann-Stülpkorb)

Fahrgestell Typ:         Mercedes 1524

Baujahr:                1998

Erstzulassung:         04.08.1998

Kilometerstand:        29.000

Betriebsstunden:        2.150

Fahrzeughöhe:        3,10 m        

Fahrzeugbreite:        2,50 m

Fahrzeuglänge:        10,00 m

Zul. Gesamtgewicht:        14.000 kg

Getriebeart:                Schaltgetriebe

Motorleistung:                240 PS

Anmerkung:                Große 10-Jahreswartung wurde 2018 durchgeführt.


Die Gelenkfunktion ermöglicht das Ablassen des Korbes vor dem Fahrerhaus des Trägerfahrzeuges. Dadurch wird z.B. in der engbebauten Kirchenstraße und im Klosterbereich den Einsatz einer Drehleiter erst effizient möglich gemacht.

Die Gelenkfunktion ist zum Sichern der Feuerwehrdienstleistenden bei Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich auf dem Dach zielführender und besser darstellbar (Sicherungsfixpunkt für Absturzsicherungssatz).


Aktuelle Situation
       
Der Landkreis Dachau hat im Jahr 2008 eine Drehleiter DLA (K) 23-12 erworben und dem Markt Indersdorf zum Zwecke des abwehrenden Brandschutzes, des Katastrophenschutzes, der technischen Hilfeleistung und der Personenrettung zur Nutzung, Wartung und zum Unterhalt überlassen.
Im Rahmen einer Zweckvereinbarung wurde festgehalten, dass die Feuerwehr Markt Indersdorf diese bedient und im Anforderungsfall auch die Gemeinden Erdweg, Hilgertshausen-Tandern, Schwabhausen, Vierkirchen und Weichs anfährt.
Der Markt Altomünster finanziert den Kostenaufwand, der für die Drehleiter anfällt mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 0,50 € pro Einwohner, jedoch max. bis zu 2.500,- € pro Jahr. 
Die Zweckvereinbarung kann unter Einhaltung einer Frist von einem Jahr zum 31.12. des Folgejahres gekündigt werden.

Unterstellmöglichkeit
Die Drehleiter kann im Feuerwehrgerätehaus auf dem Stellplatz 4 bis zur Auslieferung des LF 20 in 12/2022 untergebracht werden. Eine Unterstellmöglichkeit für den aktuell auf diesem Stellplatz stehenden Anhänger „Notstromaggregat“ wurde bereits geklärt.


In der gemeindlichen Zielplanung für die Ausstattung und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren
im Marktgemeindebereich Altomünster ist der Erwerb einer Drehleiter für das Jahr 2027 mit einem Volumen von 750.000,- € für ein Neufahrzeug beinhaltet.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für den Erwerb belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 117.215,- €. Eine staatliche Förderung ist aufgrund der Eigenschaft „Gebrauchtfahrzeug“ nicht möglich.

Für ein vergleichbares Neufahrzeug sind Kosten in Höhe von mind. 750.000,- € (abzüglich einer Förderung in Höhe von 225.000,- €) zu erwarten.

Für die Ausbildung zum „Drehleitermaschinist“ sind derzeit Kosten in Höhe von 6.000,- € (Lehrgänge und Lohnfortzahlung) zu erwarten.

Mit folgenden Wartungskosten für den sog. Leiterpark ist zu rechnen:
  • Jährlich          1.500,- €
  • Alle 5 Jahre          3.000,- €
  • Alle 10 Jahre        15.000,- €

Die Wartungs- und Unterhaltskosten (einschließlich der Wartungskosten für den Leiterpark) sind in ähnlicher Höhe wie in Markt Indersdorf zu erwarten. Diese belaufen sich im Durchschnitt auf einen Betrag in Höhe von ca. 10.000,- (Gesamtkostenaufwand) bzw. ca. 2.000,- € (Anteil Markt Altomünster).

Möglicherweise kann der Markt Altomünster mit weiteren benachbarten Gemeinden eine ähnlich gestaltete Zweckvereinbarung wie derzeit vorliegend abschließen.

Beschluss

  1. Dem Erwerb der vorgestellten Drehleiter wird zugestimmt.
  2. Die angesprochene Zweckvereinbarung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Erwerb eines Baggers für den gemeindlichen Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 12

Sach- und Rechtslage

Für den Ersatz des bestehenden Baggers wurden zwischenzeitlich verschiedene Angebote eingeholt.

Finanzielle Auswirkungen

Es ist mit Kosten in Höhe von ca. 130.000,- € für ein gebrauchtes Gerät zu rechnen.

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Kaufvertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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13. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 13

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister berichtet über:
  • den Beginn einer ersten Teilmaßnahme der Sanierungsarbeiten am Spielplatz „Hohenrieder Weg“ im Zusammenarbeit mit der Kooperation Jugendarbeit und interessierten Eltern am 05.11.2021 in einem Kostenumfang von 15.000,- € bis 20.000,- €.
  • Das Aufstellen eines Wunschbaums im Rathausfoyer in der Vorweihnachtszeit und der Bitte in diesem Zusammenhang bedürftige Personen dem Ersten Bürgermeister mitzuteilen.
  • den Beginn der Bürgerversammlungen Anfang November und der Durchführung unter der „3G+“-Regelung.
  • die Teilnahme an einem Projekt von DAH AGIL zur CO2-Kompensation mit einer Kostenbeteiligung des Marktes Altomünster in einem Kostenrahmen von ca. 800,- €.
  • die anstehende Stellenausschreibung zur stellvertretenden Kassenverwaltung aufgrund einer Kündigung in diesem Fachbereich.

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über
  • den Eingang eines weiteren Antrags zur Errichtung einer Freiflächenvoltaikanlage zwischen Oberndorf und Pfaffenhofen.
  • den positiven Abschluss der Kanalerneuerungsmaßnahme Johann-Michael-Fischer-Platz in technischer und finanzieller Sicht.

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14. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 14

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 21.09.2021 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Schreiner Fenster/Türen

  1. Der 12. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Schreiner Fenster/Türen“ wird zugestimmt. 
  2. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechende Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 2        Kanalsanierung 2021 in geschlossener Bauweise; Vergabe der Maßnahme

Der Auftrag für die ausgeschriebenen Maßnahmen wird an die Fa. Pfaffinger, Passau, zu einem Bruttoangebotspreis von 106.434,36 € erteilt. 

Datenstand vom 11.11.2021 10:02 Uhr