Datum: 02.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ausarbeitung eines Kriterienkatalogs für Freiflächenfotovoltaikanlagen

zum Seitenanfang

1. Ausarbeitung eines Kriterienkatalogs für Freiflächenfotovoltaikanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses 02.03.2021 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 07.05.2019 wurde vom Gemeinderat eine Besichtigung von vier möglichen Standorten für Freiflächenfotovoltaikanlagen durchgeführt.

Damals wurde angeregt, einen Kriterienkatalog durch ein Gremium zu erarbeiten, das zur Entscheidungsfindung künftiger Freiflächenfotovoltaikanlagen beitragen soll.

Nachdem mittlerweile wieder ein Antrag für eine Freiflächenfotovoltaikanlage eingegangen ist und auch künftig durch eine Änderung der Voraussetzungen mit mehr Anträgen zu rechnen ist, empfiehlt es sich, Kriterien für eine transparente Bewertung zu erarbeiten.

Herr Brugger, Landschaftsplaner, stellte einen Überblick aus bauleitplanungsrechtlicher Sicht vor und teilte mit, welche Kriterien aus seiner Sicht zu harten oder weichen Ausschlusskriterien zu berücksichtigen sind. Er erläuterte diese Vorgaben anhand bestehenden bzw. genehmigten Anlagen.

Frau Schöttl, Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Dachau, erläuterte die gesetzlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes bei Eingriffen in die Natur durch Freiflächenfotovoltaikanlagen. Der Eingriff in das Landschaftsbild ist der deutlichste Eingriff, während der Artenschutz (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung: saP) nicht zu vergessen ist.

Aufgrund der bisherigen Vorgehensweise wurden untenstehende mögliche Kriterien und Fragen als Anregung und ohne Wertung vom Bürgermeister zur Diskussion vorgeschlagen.

Mögliche Kriterien könnten unter anderem sein:

  • gesetzliche Regelungen
  • landschaftsprägende Geländeabschnitte
  • Vorgaben aus Landes- und Regionalplan
  • Auswirkung auf mögliche künftige Bau- und Gewerbegebiete
  • Auswirkung auf geplante Straßen
  • Lage
    • ehemalige Deponie
    • Bodenqualität
  • Abstand zu Wohnbauflächen
  • Abstand zu Straßen
  • Blendwirkung
  • Einsehbarkeit
    • von Wohnbebauung
    • von Straßen
    • Ortseinfahrten        
    • von markanten Objekten
    • Fernwirkung
  • Höhenrücken
  • Biotopfläche
  • Betreiber und Gewerbesteuerbezug
  • Bewirtschaftung der Fläche Acker/Wiese/….

Wie viel soll maximal für diese Nutzung bereitgestellt werden. (evtl. 2 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche)

Zur Bewertung könnte das Gremium Punkte zwischen 1 und 10 vergeben

Eine Gewichtung verschiedener Kriterien mit einem Faktor nach Wichtigkeit

Ausschlusskriterien, die eine Zusage ausschließen

Welches Gremium soll entscheiden?
  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss
  • Gemeindeentwicklungsausschuss
  • beide oben genannten Ausschüsse zusammen
  • Bauausschuss
  • gesamter Gemeinderat


Es wurde kein Beschluss gefasst.
Das Landschaftsplanungsbüro Brugger soll die gesetzlichen Kriterien vorlegen, welche dem Gremium vorgelegt und anschließend vorgestellt werden. Zu dieser Grundlage sollen dann weiche Kriterien vom Ausschuss vorgeschlagen bzw. erarbeitet werden, damit ein beschließendes Gremium verbindliche Kriterien für Freiflächenfotovoltaikanlagen festlegen kann.

Datenstand vom 10.03.2021 11:43 Uhr