Datum: 28.09.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Standorte von Freiflächen-Photovoltaikanlagen; Festlegung des Kriterienkatalogs

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1. Standorte von Freiflächen-Photovoltaikanlagen; Festlegung des Kriterienkatalogs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses 28.09.2021 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.09.2021 wurde der vorläufiger Kriterienkatalog für die Bewertung von Standorten für Freiflächenfotovoltaikanlagen durch einen Vertreter des Landschaftsplanungsbüro Brugger vorgestellt.

Der Kriterienkatalog ist in Ziffer 4 „Mögliche weitere Kriterien (Wirtschaftlichkeit des Marktes Altomünster)) noch mit konkreten Inhalten zu füllen. 

Kriterium 1         Wirtschaftlichkeit (Vorhabensträger)
  • vergütungsfähige Flächen gem. EEG  8z. B. versiegelte Flächen, Konversionsflächen, Acker-/Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten, 200 m breiter Streifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen)
  • Abstand zum Einspeisepunkt
  • keine Senklagen mit häufiger Nebelbildung
  • keine Verschattung durch umgebende Bebauung, Topographie
    oder Vegetation

Bewertung:        Wirtschaftliche Kriterien, die den Vorhabensträger betreffen, sind für die Gemeinde nicht maßgebend.

Empfehlung:        Das Kriterium 1 wird gestrichen.


Kriterium 2        Konzentration von Standorten oder Verteilung im Gemeindegebiet

Bewertung:        Dieses Kriterium wird nicht für entscheidungsrelevant gehalten.

Empfehlung:        Das Kriterium 2 wird gestrichen.


Kriterium 3        Gesamtumfang der Flächen
  • prozentualer Anteil an der Gesamtfläche der Gemeinde
(z. B. max. 2%; 7.566 ha x 2 % = ca. 150 ha)
  • prozentualer Anteil an der landwirtschaftlichen Fläche
(z. B. max. 2%; 5.122 ha x 2% = ca. 100 ha)

Bewertung:        Der Bezug auf die Gesamtfläche der Gemeinde setzt auf eine konstante Zahl. Es ist eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen Nutzungen gegeben, da diese ebenfalls im Bezug auf die Gesamtfläche der Gemeinde gesetzt werden.

Empfehlung:        Das Kriterium 3 wird wie folgt formuliert:
Der Gesamtumfang von Fotovoltaikfreiflächenanlagen darf einen prozentualen Anteil von 2% an der Gesamtfläche der Gemeinde nicht übersteigen.


Kriterium 4        max. Anlagen / Fläche (ha) pro Jahr (oder bis 202x)

Bewertung:        Dieses Kriterium wird nicht für entscheidungsrelevant gehalten.

Empfehlung:        Das Kriterium 4 wird gestrichen.


Kriterium 5        Flächengröße (z. B. mind. / max.)
  • z. B. besonders intensive Prüfung ab einer bestimmten Größe 
  • zu kleinteilige Flächen werden nicht weiterverfolgt

Bewertung:        Dieses Kriterium wird nicht für entscheidungsrelevant gehalten.

Empfehlung:        Das Kriterium 5 wird gestrichen.
               (Anmerkung: 
Bei der (ersten) Abstimmung ging die Abstimmung zugunsten der Beibehaltung dieses Kriteriums aus. Es erfolgt eine weitere Diskussion und der Antrag aus Reihen der Mitglieder, darüber ein zweites Mal abzustimmen. Dem Antrag auf erneute Abstimmung wurde einstimmig stattgegeben. Die zweite Abstimmung brachte das Ergebnis dieses Kriterium zu streichen.


Kriterium 6        Agri-PV-Anlagen

Bewertung:        Dieses Kriterium wird nicht für entscheidungsrelevant gehalten.

Empfehlung:        Das Kriterium 6 wird gestrichen.


Kriterium 7        wirtschaftliche Bedeutung für den Markt Altomünster

Bewertung:        Seit Juni 2021 gilt folgende Regelung bei der Zerlegung der Gewerbesteuer:
Zerlegungsmaßstab ist 
1.vorbehaltlich der Nummer 2 das Verhältnis, in dem die Summe der Arbeitslöhne, die an die bei allen Betriebsstätten (§ 28) beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind, zu den Arbeitslöhnen steht, die an die bei den Betriebsstätten der einzelnen Gemeinden beschäftigten Arbeitnehmer gezahlt worden sind;
2.bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus Windenergie und solarer Strahlungsenergie betreiben, 
a) vorbehaltlich des Buchstabens b zu einem Zehntel das in Nummer 1 bezeichnete Verhältnis und zu neun Zehnteln das Verhältnis, in dem die Summe der installierten Leistung im Sinne von § 3 Nummer 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in allen Betriebsstätten (§ 28) zur installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten steht,
b) für die Erhebungszeiträume 2021 bis 2023 bei Betrieben, die ausschließlich Anlagen zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus solarer Strahlungsenergie betreiben, 
aa) für den auf Neuanlagen im Sinne von Satz 3 entfallenden Anteil am Steuermessbetrag zu einem Zehntel das in Nummer 1 bezeichnete Verhältnis und zu neun Zehnteln das Verhältnis, in dem die Summe der installierten Leistung im Sinne von § 3 Nummer 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes in allen Betriebsstätten (§ 28) zur installierten Leistung in den einzelnen Betriebsstätten steht, und
bb) für den auf die übrigen Anlagen im Sinne von Satz 4 entfallenden Anteil am Steuermessbetrag das in Nummer 1 bezeichnete Verhältnis.
Der auf Neuanlagen und auf übrige Anlagen jeweils entfallende Anteil am Steuermessbetrag wird ermittelt aus dem Verhältnis, in dem 
aa) die Summe der installierten Leistung im Sinne von § 3 Nummer 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für Neuanlagen und
bb) die Summe der installierten Leistung im Sinne von § 3 Nummer 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes für die übrigen Anlagen
zur gesamten installierten Leistung im Sinne von § 3 Nummer 31 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes des Betriebs steht. Neuanlagen sind Anlagen, die nach dem 30. Juni 2013 zur Erzeugung von Strom und anderen Energieträgern sowie Wärme aus solarer Strahlungsenergie genehmigt wurden. Die übrigen Anlagen sind Anlagen, die nicht unter Satz 3 fallen.

Empfehlung:        Das Kriterium 7 wird gestrichen.


Kriterium 8        Bürgerinformation oder -beteiligung im Vorfeld

Bewertung:        Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplanaufstellung findet eine Beteiligung der Bürger statt.

Empfehlung:        Das Kriterium 8 wird gestrichen.


Kriterium 9        Möglichkeit zur (finanziellen) Beteiligung der Bürger an der geplanten Anlage mit einem noch festzulegenden Anteil („Bürgeranlage / -park“) 
  • der Beteiligungssatz kann abhängig von der Leistungsgröße der Anlage sein
  • kann in städtebaulichem Vertrag geregelt werden

Bewertung:        Dieses Kriterium führt zu hohen Anforderungen an einen Investor.

Empfehlung:        Das Kriterium 9 wird gestrichen.


Kriterium 10        nachhaltige Pflege und Beweidung der Anlage

Bewertung:        Forderungen in diesem Bereich werden im Bebauungsplan und im städtebaulichen Vertrag geregelt.

Empfehlung:        Das Kriterium 10 wird gestrichen.


Kriterium 11        keine Überschreitung eines noch festzulegenden Wertes bei der Bodenzahl und/oder Ackerzahl

Bewertung:        Die Ackerzahl darf den Wert von 60 nicht überschreiten. Sollte sich für das Gemeindegebiet ein belastbarer Wert von 55 ermitteln lassen, wird der Wert von 55 als Obergrenze festgelegt.

Empfehlung:        Die Ackerzahl darf den Wert von 55 bzw. 60 nicht überschreiten.



Kriterium 12        keine Überschreitung eines noch festzulegenden Vielfachen einer noch festzulegenden Einspeiseleistung durch die Summe aller Anlagen

Bewertung:        Dieses Kriterium wird nicht für entscheidungsrelevant gehalten.


Empfehlung:        Das Kriterium 12 wird gestrichen.


Kriterium 13        Hinterlegung von Bürgschaften vor Satzungsbeschluss für spätere Durchgriffsrechte bei fehlenden Umsetzungsstandards

Bewertung:        Forderungen in diesem Bereich werden im städtebaulichen Vertrag geregelt.

Empfehlung:        Das Kriterium 13 wird gestrichen.


Kriterium 14        Nachhaltige Herstellung der Anlage (analog zu den Anforderungen des Lieferkettengesetzes, keine Verwendung von Schwermetallen, keine Kinderarbeit, etc.)

Bewertung:        Forderungen in diesem Bereich werden im städtebaulichen Vertrag geregelt.

Empfehlung:        Das Kriterium 13 wird gestrichen.


Kriterium 15        Für die erforderliche Neuerrichtung eines Einspeisepunktes im Zusammenhang mit der Errichtung einer PV-Anlage hat die Gemeinde eine „Mitsprachemöglichkeit bzgl. des Zugangs zu diesem Einspeisepunkt“

Bewertung:        Diese Thematik wurde nicht abschließend diskutiert.

Empfehlung:        Die Entscheidung über das Kriterium 15 zurückgestellt.


Aus der Mitte des Ausschusses wird angeregt, sich in einer der nächsten Sitzungen mit der Thematik „Windkraft im Gemeindegebiet Altomünster“ zu beschäftigen.

Beschluss 1

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 1 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Beschluss 2

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 2 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

Dem Gemeinderat wird empfohlen, das Kriterium 3 wie folgt zu formulieren:

  1. Der Gesamtumfang von Fotovoltaikfreiflächenanlagen darf einen prozentualen Anteil von 2% an der Gesamtfläche der Gemeinde nicht übersteigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

Beschluss 4

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 4 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 5 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 3

Beschluss 6

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 6 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 7

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 7 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Beschluss 8

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 8 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 9

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 9 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Hagl war zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend.

Beschluss 10

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 10 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 11

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. die Obergrenze bei der Ackerzahl auf den Wert von 55 bzw. 60 festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 12

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 12 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 13

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 13 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 14

Dem Gemeinderat wird empfohlen,

  1. das Kriterium 14 aus dem Katalog zu streichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 15

Die Entscheidung über das Kriterium 15 wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2021 07:52 Uhr