Datum: 31.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan Altomünster Nr. 51 „Hochwasserschutz- und Ausgleichsflächen nordwestlich von Altomünster“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung
2 Bebauungsplanverfahren Wollomoos Nr. 11 "Westlich der Weilachstraße" und Kiemertshofen Nr. 4 "Südlich der Straße nach Übelmanna" ; Änderung der GRZ und Billigung
3 Antrag auf Ersatzbau eines Wochenendhauses; Bauort: Zum Altobrünnl 26, Altomünster
4 Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten, Garagen und offenen Stellplätzen; Bauort: Faberweg 1, Altomünster
5 Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage; Bauort: St.-Nikolaus-Straße 11, Kiemertshofen
6 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von Wohngebäuden für Pflegekräfte; Bauort: Lindenbergstraße 3, Wollomoos
7 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaflichen Halle und eines Doppelhauses; Bauort: Am Mühlberg 8 a und b, Thalhausen
8 Antrag auf Errichtung eines Carports mit Balkon und Überdachung; Bauort: Bgm.-Keller-Straße 12, Oberzeitlbach
9 Antrag auf Neubau eines Gewerbegebäudes mit zwei Betriebsleiterwohnungen; Bauort: Falteräcker 18, Altomünster
10 Antrag auf Nutzungsänderung eines ehem. Schwimmbades in einem Wohnhaus zur Wohnfläche; Bauort: Blumenstraße 18, Unterzeitlbach
11 Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Gartenstraße 1, Wollomoos
12 Antrag auf Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker; Bauort: Flurweg 28, Wollomoos
13 Bekanntgabe von Informationen

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1. Bebauungsplan Altomünster Nr. 51 „Hochwasserschutz- und Ausgleichsflächen nordwestlich von Altomünster“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 1

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Die Reihenfolge Teil A Planzeichnung und anschließend Teil B mit Präambel wird beibehalten.

Das Landesamt für Denkmalpflege wurde im Verfahren beteiligt und hat sich nicht geäußert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Der Markt Altomünster definiert mit dem Bebauungsplan u.a. Flächen, die für eine Hochwasserrückhaltung zur Verfügung stehen sollen. Aufgrund der Topografie zeichnen sich die dafür vorgesehenen Flurstücke 1110, 1111 und 1113 im Umgriff des Stumpfenbaches im Nordwesten von Altomünster im Besonderen aus. 
Die Flächen sind Teil des Hochwasserschutzkonzeptes im Einzugsgebiet des Stumpfenbaches von 2014. Neben dem bestehenden Rückhalteflächen am Ziegelhütten Graben im Norden beinhaltet dieses Konzept Maßnahmen am Stumpfenbach (Teil A) und eine Rückhaltemaßnahme am Halmsrieder Graben (Teil B). 

Mit dem Bebauungsplan werden Gebiete definiert, die - neben Flächen zur Entwicklung von Natur und Landschaft - für den Hochwasserschutz von Altomünster von zentraler Bedeutung sind. Eine konkrete Entwurfsplanung der Hochwasserschutzmaßnahme liegt dem Bebauungsplan im Teilbereich A nicht zugrunde. Für die Umsetzung der Maßnahme erfolgt ein wasserrechtliches Verfahren einschließlich eines landschaftspflegerischen Begleitplanes. In diesem werden die konkreten Maßnahmen einschl. Vermeidung und Minimierung und ggf. Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt. 

Mit der südlich verlaufenden Talangerstraße liegt bereits ein Dammbauwerk quer zum Stumpfenbach vor. Mit weiteren Höhenanpassungen der dortigen Verkehrswege und einer Aufweitung der natürlichen Geländerinne kann das im Bebauungsplan liegende Areal ohne große Eingriffe in das Orts- und Landschaftsbild für die beabsichtigten Zwecke Verwendung finden. Mit diesen Maßnahmen lässt sich Rückhaltevolumen im Talbereich des Stumpfenbaches herstellen. In das Abflussverhalten des Gewässers bei Normalwasser muss nicht eingegriffen werden. Eine Tieferlegung des Gewässers ist damit nicht verbunden. Vielmehr können mit einer Aufweitung der Geländerinne nach Osten hin weiteren Feuchtlebensräume im Gebiet entwickelt werden. 

Die von der UNB dargelegte Alternative mit mehreren kleinen und kaskadenförmigen Rückhaltebereichen unter landwirtschaftlicher Nutzung hält der Markt Altomünster aufgrund der tatsächlichen Flächenverfügbarkeit für nicht realistisch. 
Wie in der Begründung dargelegt, beabsichtigt der Markt Altomünster gerade mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Möglichkeit des § 24 BauGB und damit ein Vorkaufsrecht für öffentliche Zwecke – hier Hochwasserschutz - in Anspruch zu nehmen. 

Der Umweltbericht sowie nähere Ausführungen zu Vermeidungsmaßnahmen werden im weiteren Bauleitplanverfahren ergänzt. 
Die konkrete Abstimmung der Maßnahmen erfolgt innerhalb des wasserrechtlichen Verfahrens einschließlich eines Landschaftspflegerischen Begleitplanes. Bzgl. der vorgeschlagenen Aufwertungsmaßnahmen (Ziffer 2.2 der Festsetzungen) ist auf die Ausführungen im beiliegenden Umweltbericht zu verweisen.

Das Hochwasserrückhaltebecken in Teil B des Bebauungsplanes wurde in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt geplant. Da mehrere Komponenten berücksichtigt und vor allem eine dauerhafte Funktionalität des Beckens gesichert werden muss, des Weiteren der Markt Altomünster nicht unbeschränkt Flächen erwerben und somit darüber verfügen kann, kann nicht jeder Vorschlag der Fachgebiete erfüllt werden.

An der bestehenden Planung wird daher festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Umweltrecht

Das Wasserwirtschaftsamt München wurde am Verfahren beteiligt und hat keine Bedenken geäußert.

Zu Nr. 2.1 der Festsetzungen: 
Die Formulierung wird geändert in „Eine Einzäunung ist zulässig, dabei ist ein Bodenabstand von 15 cm einzuhalten.“ Die Möglichkeit der Einzäunung bleibt zulässig, da sich die haftungsrechtlichen Bedingungen ändern können und ein gesicherter Betrieb der Becken gewährleistet werden muss. 

Zu den Hinweisen:
Unter „Denkmalschutz“ wird der fehlerhafte Text zur Kiesabbaufläche berichtigt. Es handelt sich bisher um landwirtschaftlich genutzte Flächen. 
Unter „Schädliche Bodenverunreinigungen und Altlasten“ wird die Bezeichnung des Sachgebiets „Bodenschutzrecht“ ersetzt in „Umweltrecht“ und die veraltete Faxnummer wird komplett gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme des Landratsamtes Dachau, Fachbereich: Geoinformation (GIS)

In der Planzeichnung wird im Teilbereich B, die falsch eingetragene Flurgrenze gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme der Energienetze – Bayern

Die Erdgasleitungen liegen außerhalb der überplanten Bereiche. 
Vor Baubeginn werden die Spartenträger beteiligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme der Bayernwerk AG

Vor Baubeginn werden die Spartenträger beteiligt.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Ingenieurbüros Mayr

Der Begriff „Regenrückhaltebecken“ wird durch „Hochwasserrückhaltebecken“ ersetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 9

9.Billigungsbeschluss

Der Bebauungsplanentwurf wird mit den eingearbeiteten Änderungen in der Fassung vom 31.05.2022 gebilligt, öffentlich ausgelegt und den Behörden zur Stellungnahme zugeleitet (§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplanverfahren Wollomoos Nr. 11 "Westlich der Weilachstraße" und Kiemertshofen Nr. 4 "Südlich der Straße nach Übelmanna" ; Änderung der GRZ und Billigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 2

Beschluss 1

Die Festsetzung beim Bebauungsplan Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße“ wird wie folgt geändert:
- die GRZ von 0,28 wird für die Parzellen 1, 2, 3, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 17, 19, 20, 22, 26, 27, 28, 29 und 30 auf 0,3 geändert, die Formulierungen zu den Überschreitungen bleiben unverändert.

Der Bebauungsplan Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße“ wird nach Einarbeitung der oben beschlossenen Änderung, in der Fassung vom 31.05.2022 gebilligt und ausgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bebauungsplan Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“ wird bezüglich der Überschreitungen nicht geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Ersatzbau eines Wochenendhauses; Bauort: Zum Altobrünnl 26, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird aufgrund der fehlenden Voraussetzungen für das Bauen im Außenbereich nicht erteilt. Die Erschließung bezüglich der Abwasserbeseitigung ist aus Sicht des Marktes Altomünsters mit der vorhandenen veralteten Hausgrube nicht gewährleistet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten, Garagen und offenen Stellplätzen; Bauort: Faberweg 1, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu den Änderungsplänen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage; Bauort: St.-Nikolaus-Straße 11, Kiemertshofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von Wohngebäuden für Pflegekräfte; Bauort: Lindenbergstraße 3, Wollomoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 35 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer landwirtschaflichen Halle und eines Doppelhauses; Bauort: Am Mühlberg 8 a und b, Thalhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Errichtung eines Carports mit Balkon und Überdachung; Bauort: Bgm.-Keller-Straße 12, Oberzeitlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 8

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat als Planfertiger an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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9. Antrag auf Neubau eines Gewerbegebäudes mit zwei Betriebsleiterwohnungen; Bauort: Falteräcker 18, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 9

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Den beantragten Ausnahmen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat als Planfertiger an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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10. Antrag auf Nutzungsänderung eines ehem. Schwimmbades in einem Wohnhaus zur Wohnfläche; Bauort: Blumenstraße 18, Unterzeitlbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 10

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Gartenstraße 1, Wollomoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 11

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.
Für dieses Freistellungsverfahren hat der Bauherr dem Landratsamt Dachau eine Einmessbescheinigung eines Vermessungsbüros vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker; Bauort: Flurweg 28, Wollomoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 12

Beschluss

Der Bauantrag wird zurückgestellt, bis die gesicherte Erschließung nachgewiesen wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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13. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 31.05.2022 ö beschließend 13
Datenstand vom 10.06.2022 10:02 Uhr