Datum: 21.06.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Bauausschuss
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan Randelsried Nr. 3 „Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
2 Bebauungsplan Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
3 Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garagen sowie Stellplätzen; Bauort: Bergstraße 25 a und b, Wollomoos
4 Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker; Bauort: Flurweg 28, Wollomoos
5 Verlängerung eines Antrags auf Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus; Bauort: An der Schwemme 7, Altomünster
6 Antrag auf Erstaufforstung auf Flurnummer 962 der Gemarkung Randelsried

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1. Bebauungsplan Randelsried Nr. 3 „Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 21.06.2022 ö beschließend 1

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern, Höhere Landesplanungsbehörde

Wie bereits in der Abwägung vom 10.11.2020 ausgeführt bildet das landschaftliche Vorbehaltsgebiet bei Randelsried den Talraum des Flussgrabens mit angrenzenden Zuflüssen ab. 

Unter Ziffer 1.2 Landschaftliche Vorbehaltsgebiete führt der Regionalplan folgendes aus: 
G 1.2.1 In den landschaftlichen Vorbehaltsgebieten soll die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes gesichert oder wiederhergestellt werden, die Eigenart des Landschaftsbildes bewahrt und die Erholungseignung der Landschaft erhalten oder verbessert werden.
Für das landschaftliche Vorbehaltsgebiet Weilachtal mit Nebentälern und Altoforst (05.1) ist auf folgende Sicherungs- und Pflegemaßnahmen hinzuwirken:
  • Erhaltung und Vernetzung der Feucht- und Gewässerbiotope
  • Sicherung der Quellzonen des Altoforstes
  • Erhaltung der mäandrierenden Bachläufe, einschl. der Schilfbestände sowie der Bruchwälder und angrenzender Hangwälder 
  • Umbau der Fichtenwälder in Mischwälder

Eine wesentliche Zielsetzung der landschaftlichen Vorbehaltsgebiete liegt gemäß Regionalplan darin, die ökologische Stabilität nachhaltig zu sichern und ökologische Ausgleichsräume sowie Lebens- und Rückzugsräume für standorttypische Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie dienen im besonderen Maß auch dazu, das Naturerleben für Menschen zu erhöhen. 

Die beabsichtigten Bauflächen im Talraum des Flussgrabens engen diesen zwar im Bereich der Schiltberger Straße ein, die wesentliche Barriere für die Verbundfunktion des etwa 2 km langen Gewässerverlaufes stellt jedoch die etwa 1,7 m über dem Talgrund verlaufende Schiltberger Straße dar. Die Vernetzungsstruktur der westlich und östlich vorhandenen Biotopstrukturen bleibt somit weitgehend auf den tatsächlichen Gewässerverlauf begrenzt. Die bauliche Entwicklung im innerörtlichen Bereich von Randelsried entlang der Schiltberger Straße schränkt die Verbundfunktion daher nicht entscheidend ein. Die weiteren Areale des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes und der Flussgraben auf etwa 2 km Länge sind von den Maßnahmen ohnehin nicht betroffen. 
Aus Sicht des Markt Altomünster führt die an der Schiltberger Straße vorgesehene einreihige Bebauung auf bisherigen intensiven Standweiden daher zu keinen wesentlichen Beeinträchtigungen der Biotop- und Verbindungsstrukturen und damit auch des landschaftlichen Vorbehaltsgebietes mit dessen Zielaussagen. 

Die Bedenken zur Verstärkung der Durchtrennung und Beeinträchtigung des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets durch die geplante Bebauung im Süden des Baugebiets werden nicht geteilt und können im Rahmen der Abwägung den höherrangigen Belangen zur Schaffung von dringendem Wohnraum für die ortsansässigen jüngeren Generationen in dem Ortsteil Randelsried hinten an stehen, zumal hierbei auch eine Aufwertung der ufernahen Flächen im Zuge der Bauleitplanung erfolgt, ist dieser kleine Bereich für 3 Wohngebäude geradezu vernachlässigbar.
Die Aufweitung bzw. Schaffung der Ableitungsmulde westlich der Schiltberger Straße trägt zur Verbesserung des bisher wild abfließenden Niederschlagswassers erheblich bei. Diese Optimierung des Grabens ist eine Aufwertung und erhält die entsprechenden Funktionen des schützenwerten Talraumes. 

Aus den o.g. höherrangigen Gründen geht die gemeindliche Planung vor dem Grundsatz des Regionalplanes zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets.

An der Planung wird weiter festgehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Rechtliche Belange

Auf den Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird verwiesen.
Des Weiteren wird auf den Beschluss vom 13.04.2021 verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Naturschutzbehörde

Auf den Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

In Ziff. 8 der Begründung wird der Verweis auf die schalltechnische Untersuchung des Ingenieurbüros CHC berichtigt: Es handelt sich um die Projektnummer 1907-2019 SU V01 mit Datum der Untersuchung vom 01.08.2019.

Ebenso wird die veraltete DIN 4109-2016-07 berichtigt in DIN 4109:2018-01 berichtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme des Regionalen Planungsverbands München

Auf den Abwägungsbeschluss zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 6

6. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Auf den Beschluss vom 13.04.2021 wird verwiesen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 7

7. Zur Stellungnahme der Handwerkskammer München

Auf den Beschluss vom 13.04.2021 wird verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 8

8. Zur Stellungnahme des Ingenieurbüros Mayr

Punkt 13.: Wasserwirtschaft
Das Nutzvolumen der Regenspeicherschächte wird auf 3 m³ berichtigt. Die Angaben zur Drosselung werden ergänzt: Der Abfluss aus dem Regenspeicherschacht ist auf 1,0 l/s zu drosseln.

Teil E: Begründung
Punkt 9.: Wasserwirtschaft
Teilbereich Süd:
Die Ausführungen zur Ableitungsmulde bzw. Böschungen werden ergänzt, dass die Grundstückseigentümer der Parzellen 13 und 14 die Böschungen mit identischer Böschungsneigung bis zur geplanten Mindestgeländehöhe auf den Grundstücken erweitern müssen bzw. dies im Zuge der Errichtung der Mulde durch die Gemeinde bereits so weit erhöht wird.

Zur Sicherung dieser Anforderungen wird bereits im Bebauungsplan darauf verwiesen, dass eine entsprechende Grunddienstbarkeit eingetragen wird.

Da es sich um eine Bestandsstraße handelt und auch keine indirekten Zufahrten möglich sind, wird nach Errichtung der Zufahrten überprüft, ob ggf. mittels Hinweisschilder oder anderer Verkehrsmaßnahmen die jeweiligen Ausfahrten sicherer zu benutzen sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Beschluss 9

9. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt 
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90) 
diesen Bebauungsplan mit den o.g. beschlossenen redaktionellen Änderungen in der Fassung vom 21.06.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stichlmair hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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2. Bebauungsplan Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“; Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 21.06.2022 ö beschließend 2

Beschluss 1

1. Zur Stellungnahme der Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Zum Ortsteil Kiemertshofen passt ein groß angelegter Geschoßwohnungsbau nicht, aber für die Einzelhäuser ist die Anzahl der Wohneinheiten nicht geregelt, hier sind unter Einhaltung des Bebauungsplanes auch Mehrparteienhäuser möglich. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Technischer Umweltschutz

Unter Ziffer 8. werden die Fakten zu den Lärmimmissionen incl. der getroffenen Maßnahmen ergänzt. Auch die die Faktenermittlung zu den nördlich in Kiemertshofen noch oder nicht mehr betriebenen, aber genehmigten Tierhaltungen, wird mit aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Zur Stellungnahme des Landratsamt Dachau, Fachbereich: Untere Denkmalschutzbehörde

Der Hinweis auf die Einholung einer Denkmalerlaubnis nach Art. 7 Abs. 1 BayDSchG wurde in der Fassung vom 03.08.2021 unter Ziffer 17 der Hinweise ergänzt.
Ein entsprechender Nachtrag ist nicht erforderlich.
 
Der Hinweis gilt für Bodeneingriffe jeglicher Art und damit auch für das Abschieben von Oberboden, weshalb der Hinweis Ziffer 22 keine weitere Ergänzung bedarf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Zur Stellungnahme des Ingenieurbüros Mayr

Teil B: Festsetzungen 
Punkt 4.2.4 Höhenlage: 
Die Änderung der Höhenlage bei Parzelle 14 erscheint nicht notwendig, da die angrenzende Straße nur an den südwestlichen Punkt nur knapp unter dem EG Rohfußboden zum Liegen kommt, der weitere Straßenverlauf fällt immer mehr ab.
In Ziffer 19 der Hinweise im Bebauungsplan wird bereits darauf verwiesen, dass das Gelände in den Privatgrundstücken so zu planieren ist, dass anfallendes Niederschlagswasser nicht in Richtung Lichtschächte oder äußere Kellerabgänge abfließen kann.

Punkt 13: Wasserwirtschaft 
Der Text wird bezüglich der Planung der Regenspeicherschächte auf die beiden Parzellen (Parzelle 1 und 2), welche im Mischsystem entwässern und dem Nutzvolumen der Regenspeicherschächte auf 3 m³ berichtigt.


Teil C: Begründung 
Punkt 7.4: Abwasserbeseitigung 
Der Text wird berichtigt:

Das Bebauungsplangebiet wird grundsätzlich über eine getrennte Kanalisation für Schmutzwasser und Niederschlagswasser entsorgt (Trennsystem). 

Die Parzellen 1 und 2 werden im reduzierten Mischsystem erschlossen werden, da aufgrund der Höhenlage ein Anschluss an den neu geplanten Regenwasserkanal nicht möglich ist. 
 
Bei dem in der „Hirtenstraße“ bzw. „An der Hutbreite“ bestehenden Kanal handelt es sich nicht um Schmutzwasserkanäle, sondern um Mischwasserkanäle. 
 
Als Vorfluter wird im letzten Absatz der Rametsrieder Bach berichtigt in „Zulaufgraben zum Rametsrieder Bach“. 


Die beengten Straßenverhältnisse bleiben so bestehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 5

5. Zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

Auf den Beschluss vom 13.04.2021 wird verwiesen.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 6

6. Satzungsbeschluss

Der Markt Altomünster beschließt 
aufgrund der §§ 2, 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB), des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) und der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhaltes (PlanZV 90) 
diesen Bebauungsplan mit der o.g. beschlossenen redaktionellen Änderung in der Fassung vom 21.06.2022 als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines Wohnhauses mit 2 Wohneinheiten und Garagen sowie Stellplätzen; Bauort: Bergstraße 25 a und b, Wollomoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 21.06.2022 ö beschließend 3

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird im Genehmigungsfreistellungsverfahren zugestimmt.
Für dieses Freistellungsverfahren hat der Bauherr dem Landratsamt Dachau eine Einmessbescheinigung eines Vermessungsbüros vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die festgelegte Grundfläche und Höhenlage eingehalten wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Erneute Behandlung eines Antrags auf Neubau einer Hackschnitzelheizung mit Bunker; Bauort: Flurweg 28, Wollomoos

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 21.06.2022 ö beschließend 4

Beschluss

Dem Antrag mit der beantragten Befreiung wird zugestimmt. Die Nutzung der nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldwege (Fl.Nr. 419/17 (Teilfläche) und Fl.Nr. 420 der Gemarkung Wollomoos) bis zur Hackschnitzelheizung wird nur für die Anlieferung der Hackschnitzel zum Holzbunker mittels eines 1-Achs-Anhängers mit zulässigen Gesamtgewicht von 8 t etwa 3-mal pro Jahr gewährt. Dabei entstehende Schäden sind auf eigene Kosten zu beseitigen.
Für Oberflächenwasser, welches durch die Öffnung des bisherigen Walls, ins Grundstück eintritt ist der Bauherr selbst verantwortlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Verlängerung eines Antrags auf Umbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus; Bauort: An der Schwemme 7, Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 21.06.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Dem Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gailer hat als Planfertiger an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

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6. Antrag auf Erstaufforstung auf Flurnummer 962 der Gemarkung Randelsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Bauausschusses 21.06.2022 ö beschließend 6

Beschluss

Dem Antrag auf Erstaufforstung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2022 08:06 Uhr