Datum: 25.01.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Tagesordnung; Antrag
2 Kläranlage Altomünster; Weitere Wärmequelle für die Schlammfaulung
3 Erwerb eines Schleppers für den gemeindlichen Bauhof
4 Pilotprojekt Blühstreifen an der Gemeindeverbindungsstraße von Altomünster nach Asbach
5 Pflege von Grünflächen aus der Flurbereinigung; Weiteres Vorgehen
6 Symposium „Künstlerfreunde arbeiten in Altomünster“
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.12.2021

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1. Änderung der Tagesordnung; Antrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Das Mitglied des Gemeinderates Sebastian Huber stellt den Antrag die Tagesordnung so abzuändern, dass der Tagesordnungspunkt „Erwerb eines Schleppers für den gemeindlichen Bauhof“ vor den Tagesordnungspunkten „Pilotprojekt Blühstreifen an der Gemeindeverbindungsstraße von Altomünster nach Asbach“ und „Pflege von Grünflächen aus der Flurbereinigung; Weiteres Vorgehen“ behandelt wird, da zwischen diesen Tagesordnungspunkten ein inhaltlicher Zusammenhang gesehen wird, der für das Abstimmungsverhalten ausschlaggebend sein kann. 

Beschluss

Die Tagesordnung wird geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

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2. Kläranlage Altomünster; Weitere Wärmequelle für die Schlammfaulung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der in der Kläranlage anfallenden Klärschlamm wird dem Faulbehälter zugeführt, um darin Klärgas zu erzeugen. 

Das Klärgas wird anschließend im BHKW verbrannt und damit Strom erzeugt. Mit der Abwärme aus dem BHKW wird der Klärschlamm entsprechend erwärmt.

Für eine optimale Gaserzeugung ist für den Klärschlamm eine Mindesttemperatur von 38°C Grad erforderlich. In den Wintermonaten ist die Temperaturanhebung des Klärgases über die BHKW-Abwärme nicht immer gewährleistet. In kalten Perioden wird das BHKW abgeschaltet und das Klärgas direkt über einen Heizbrenner verbrannt.

Um die Klärgasausbeute insgesamt zu erhöhen, wurde deshalb dem Klärschlamm für eine Testphase über einen Zeitraum von knapp 5 Jahren ein zusätzliches externes Material (Pro-Fermo; aufbereitete Speiseabfälle) zugeführt. 
Die Kosten pro Jahr belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 2.500,- €. 
Als nachteilig hat sich herausgestellt, dass dieses Zuführungsmaterial einen erhöhten Verschleiß bei den Rohrleitungen und Pumpen verursacht. 

Wenn dieses Provisorium als Dauerlösung erhalten werden soll, ist die Errichtung einer Annahme- und Dosierstation erforderlich.

Als weitere Varianten zur Verbesserung des Wärmedefizits kommt der Anschluss an das Erdgasnetz und damit die ergänzende Nutzung von Erdgas im BHKW und/oder der Heizbrenner in Frage.

Herr Dr. Schreff vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellt diese Thematik und die vorgenannten Varianten in der Sitzung vor. 

Aus der Mitte des Gemeinderats werden die nachstehenden Energiequellen als mögliche Lösungsansätze angefragt:
  • Flüssiggas
  • Hackschnitzel
  • Biogas (aus regionalen Anlagen)
  • Klärschlamm von anderen Kläranlagen

Die Ergebnisse der Vorstellung und eine Bewertung der vorgenannten Energiequellenalternativen können der beiliegenden Präsentation entnommen werden.

Finanzielle Auswirkungen

Es ist mit Kosten von bis zu 100.000,- € zu rechnen.

Beschluss

  1. Zur nachhaltigen Verbesserung des Wärmedefizits wird die Variante Erdgasanschluss umgesetzt.
  2. Die entsprechenden Mittel werden im Haushalt 2022 bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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3. Erwerb eines Schleppers für den gemeindlichen Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2021 wurde die Thematik eines Schleppers für die Pflege von gemeindlichen Flächen angesprochen.

Bei den Pflegeflächen handelt es sich voranging um Flächen die durch Ihre Beschaffenheit nur mit erhöhten Aufwand und nur mit „Spezialgeräten“ gepflegt werden können und in der Regel kein Interesse eines Dienstleisters besteht, diese Arbeiten zu übernehmen. 
Diese Flächen wurden bis dato nur sporadisch oder ggf. nicht gepflegt.

Als effizienteste Lösung wird von Bauhof und Verwaltung ein Kleintraktor „Sauerburger Grip 4“ angedacht.


Neben dem Grundgerät sind folgende Anbaugeräte erforderlich: 
  • Frontdoppelmesserbalken oder alternativ Scheiben-Mähwerk
  • Bandrechen
  • Ladewagen







Der praktische Einsatz eines entsprechenden Geräts wurde auf für die zukünftige Verwendung angedachten oder ähnlich aufgebauten Flächen aufgezeigt:

Vorführung am 23.07.2021 – Flächen im Baugebiet Altomünster Sandgrubenfeld 2.Erweiterung

Teilnehmer: GR Herr Riedlberger, GR Herr Huber, Bauhof, Herr Krimmer
Die Vorführung fand mit einem Mulchmähwerk statt und konnte alle vorhandenen Flächen und vor allem die steileren Böschungen in den jeweiligen Rückhaltebecken ohne Probleme mähen.
Eine Pflege mit einem „normalem“ Kleintraktor könnte in den Becken nicht erfolgen.


Vorführung am 29.09.2021 – Fläche bei St.-Wolfgang-Kirche (Pipinsried) und Altomünster HRB 3 Weiherwiesengraben

Teilnehmer: BGM Michael Reiter, GR Herr Riedlberger, GR Herr Huber, Bauhof
Die Vorführung fand mit einem Doppelmesserbalken statt und konnte alle vorhandenen Flächen und vor allem die steileren Böschungen am Rückhaltebecken HRB 3 und den steilen Ranken in der Nähe vom St. Wolfgang ohne Probleme mähen.
Eine Pflege mit einem „normalem“ Kleintraktor könnte in den Becken nicht erfolgen.


Vorführung am 21.10.2021 - Flächen der Flussmeisterei Augsburg entlang des Lechs
 
Teilnehmer: Herr Richter und Herr Krimmer
Die Vorführung fand mit einem Hangschlepper von AEWI mit Bandrechen statt. Eine große Böschung mit starker Neigung vergleichbar mit unseren gemeindlichen Flächen wurde in kürzester Zeit (5-10min) bergauf ohne Probleme bearbeitet.


Das Einsetzen von Dienstleistern für diese Arbeiten ist in den Jahren mit einer unbeständigen Witterung (wie im Jahr 2021) ein zeitaufwendiges und schwieriges Thema, da geeignete Firmen oft bei mehreren Auftraggebern beschäftigt und zu den gewünschten und witterungsmäßig geeigneten Zeitfenstern für den Markt Altomünster nicht verfügbar sind. 
(Anmerkung:
 Ähnliche Erfahrung hat auch schon der Wasserversorger Weilachgruppe gemacht.)


Erste lose Gespräche mit andere kommunalen Stellen wurden bereits geführt. Nähere Details für eine Zusammenarbeit müssen erst noch entwickelt werden.

Aus der Mitte des Gemeinderates wird insbesondere
  • auf die hohen Anschaffungskosten und mutmaßlich geringen Einsatzstunden (und daraus resultierend eine unwirtschaftliche Verwendung) des vorgeschlagenen Geräts
und 
  • das ausreichende Angebot von geeigneten Dienstleistern 
hingewiesen.

Finanzielle Auswirkungen

Mit folgenden Anschaffungskosten ist zu rechnen (Preisangaben von Ende 2021)
  • Grundgerät 
    • Neugerät 102.000,- € 
    • Vorführgerät 96.000,- €
  • Mähwerk
    • Frontdoppelmesserbalken 10.000,- €
    • Scheibenmähwerk 8.500,- €
  • Bandrechen 6.000,- €
  • Ladewagen (gebraucht) bis max. 5.000,- €

Beschluss

Mit dem Erwerb eines
  • Grundgeräts als Neugerät oder Vorführgerät
  • Mähwerks in der Ausführung Scheibenmähwerk 
  • Bandrechens
  • Ladewagens (gebraucht) 
besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 15

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4. Pilotprojekt Blühstreifen an der Gemeindeverbindungsstraße von Altomünster nach Asbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Bei den Gemeindeverbindungsstraßen befindet sich in der Regel neben der Fahrbahn ein Bereich, der im Zuge der Verkehrssicherungspflicht intensiver unterhalten werden muss. Dieser ist in der Praxis etwa 1,5 m breit - im Bereich von Straßenbegleitgräben entsprechend breiter - und wird aktuell durch einen Dienstleister zweimal im Jahr gemulcht.
Daran anschließend ergeben sich - je nach den örtlichen Begebenheiten - unregelmäßig breite Straßenböschungen oder „sonstige“ Grünflächen, die im Einzelfall einmal im Jahr gemulcht und im überwiegenden Bereich nicht gepflegt werden.

Diese Flächen können für den Naturschutz - insbesondere zum Erhalt der heimischen Insekten - und das Landschaftsbild bei einer Gesamtlänge der Gemeindeverbindungsstraßen von ca. 80 km dann eine bedeutende Rolle spielen, wenn diese Flächen ökologisch aufgewertet und damit naturnah und insektenfreundlich gestaltet und gepflegt werden.

Als mögliche „Musterstraße“ wurde eine Teillänge von ca. 1,1 km der Gemeindeverbindungsstraße von Altomünster nach Asbach betrachtet, da diese einen Querschnitt der verschiedenartigen Straßenbegleitflächen aufweist, und hierfür ein erstes Umsetzungskonzept durch das Landschaftsplanungsbüro Brugger erarbeitet.

Inhaltlich wird auf die beiliegenden Ausführungen des Büros Brugger verwiesen, die in der Sitzung vorgestellt werden.


Falls dieses Konzept und die damit verbundene Umsetzung positiv gesehen werden, wird sich der Markt Altomünster damit um eine einmalige Förderung in Höhe von 5.000,- € im Rahmen des Blühpaktes Bayern bewerben.

Finanzielle Auswirkungen

Nach einer vorläufigen Grobkostenschätzung des Büros Brugger ist von einmaligen Kosten in Höhe von ca. 15.000,- € und laufenden Jahreskosten in Höhe von 6.500,- € zu rechnen.

Beschluss

  1. Die oben beschriebene Teilfläche der Gemeindeverbindungsstraße Altomünster – Asbach wird auf der Basis des vorliegenden Konzepts ökologisch aufgewertet.
  2. Nach einem Zeitraum von 5 Jahren werden die Ergebnisse dieser Maßnahme betrachtet und darüber entschieden, inwieweit weitere Gemeindeverbindungsstraßen ökologisch aufgewertet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Pflege von Grünflächen aus der Flurbereinigung; Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

In den 1990er Jahren im Rahmen der ländlichen Neuordnung in der Verfahrensgruppe Altomünster (bestehend aus den Gemeinden Hilgertshausen-Tandern und Erdweg und dem Markt Altomünster) ein gemeindeübergreifendes Biotopverbundsystem unter dem Leitziel „Flurbereicherung in der bäuerlichen Agrarlandschaft“ geschaffen. 
Dabei wurden die wenigen vorhandenen naturnahen Bereiche und Kleinstrukturen erhalten und zusätzlich naturraumtypische Biotope mit einer Gesamtfläche von ca. 206 ha - überwiegend in ökologischen Defizitbereichen - gezielt neu angelegt.

In der Zwischenzeit haben sich die Flächen teilweise anders als zunächst gedacht entwickelt bzw. sind Pflegemaßnahmen durch den Rückgang an aktiven landwirtschaftlichen Betrieben und deren betriebliche Auslastung nicht mehr in der ursprünglichen Form möglich. 
Der Markt Altomünster, der in seinem Gemeindegebiet neben dem Landkreis Dachau die geschaffenen Flächen in sein Eigentum (und damit seinem Verantwortungsbereich) übernommen hat, sieht sich für einen Großteil der Flächen - insbesondere für kleinere und weit auseinander liegende Flächen - vor dem Problem eine fachlich sinnvolle und machbare Pflege oder extensive Bewirtschaftung zu organisieren.

Es wird angestrebt mit der Verwaltung für ländliche Entwicklung ein Pilotprojekt "Pflegemanagement in der ehemaligen Verfahrensgruppe Altomünster" anzustoßen, dass das zum Ziel hat, den Handlungsbedarf auf Landschaftspflegeflächen aus abgeschlossenen Flurneuordnungsverfahren und kommunalen Landschaftspflegeflächen zu ermitteln und unter heutigen Voraussetzungen machbare Lösungen für Pflege und Unterhalt zu finden. 

Das Etablieren von langfristigen Lösungen bedeutet unter Umständen, Abstriche in der fachlichen Eignung der Flächen in Kauf zu nehmen. In erster Priorität sollen die Flächen an Akteure mit extensiven und hinsichtlich der Landespflege verträglichen Landnutzungsformen (Pferdehof, Hütehaltung etc.) vermittelt werden oder durch möglichst pflegeextensive und stabile Strukturen wie Gehölze, Gewässer, etc. aufgewertet werden. Dazu müssen die betreffenden kommunalen Flächen identifiziert, der Handlungsbedarf geklärt sowie die Pflegemaßnahmen organisiert und koordiniert werden. Der Projektzeitraum beträgt 3 Jahre ab Erlass des Förderbescheids.

Es ist angedacht, dass der Landschaftspflegeverband Dachau e.V. die Federführung in der Bearbeitung des Pilotprojekts übernimmt.

Finanzielle Auswirkungen

Es ist mit einer gemeindlichen Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 5.000,- € über die gesamte Laufzeit zu rechnen.

Beschluss

Das oben beschriebene Pilotprojekt wird positiv bewertet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Symposium „Künstlerfreunde arbeiten in Altomünster“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Die Kulturreferentin stellt das Projekt und die aktuelle Beschlusslage des Kulturausschusses in der Sitzung vor.
Inhaltlich wird auf die Beschlüsse des Kulturausschusses vom 09.12.2021 und 20.01.2022 verwiesen.

Als Symposium-Beauftragte soll insbesondere aus Legitimationsgründen - analog zur EUMWA-Beauftragte Claudia Geisweid - Susanne Allers bestellt werden.

Beschluss

  1. Susanne Allers wird als „Symposiums-Beauftragte“ des Marktes Altomünster bestellt.
  2. Für dieses Projekt ist zeitnah eine Aufstellung der zu erwartenden Einnahmen und Ausgabe auszuarbeiten und dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • die „privat“ betriebene Teststation neben dem Jugendzentrum am Bahnhof Altomünster.
  • über kurzfristig zu erhaltende Termine für Impfungen gegen das Corona-Virus bei den niedergelassenen Ärzten in Altomünster und beim mobilen Impfteam im Vereinsheim am Sportgelände des TSV Altomünster.
  • den Blutspendetermin in der Sporthalle an der Grund- und Mittelschule in Altomünster am 18.02.2022 von 15.00 Uhr bis 20.00 Uhr.
  • mögliche Feierlichkeiten zum Thema „50 Jahre Gemeindegebietsreform“. Nachdem die Gebietsreform für die damals neu entstandene Gemeinde Altomünster erst zum 01.01.1978 abgeschlossen wurde, wird eine mögliche Feier frühestens im Jahr 2028 angestrebt.
  • In kürze anlaufende Stellenausschreibung für eine Reinigungskraft (Bauhof, Kläranlage, Bücherei) und eine Mitarbeiterin im Info-Büro.

Der Zweite Bürgermeister informiert über eine Fahrt nach Nagyvenyim im Rahmen der Gemeindepartnerschaft Anfang August 2022.

Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über
  • eine Erhöhung der bisherigen Fördersummen im Umfang von ca. 50.000,- € für Sanierungsmaßnahme Schultreppe 4.
  • eine Erweiterung einer bestehenden ortsfesten Funkanlage (5G-Sendeanlage) am Standort „Am Vogelgarten 2).
  • die im Tierheim Dachau im Jahr 2021 aus dem Gemeindegebiet Altomünster abgegebenen Fundtiere (14 Katzen, 1 Hund, 2 Landschildkröten und 1 Taube).
  • die auf der Homepage eingestellten Unterlagen zum Thema „1. Öffentlichkeitsbeteiligung ISEK“

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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.01.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der 1. Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 14.12.2021 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Einstellen einer/s Auszubildenden für den Ausbildungsberuf zur/m Verwaltungsfachange-
       stellten

Elain Freund erhält den Ausbildungsplatz für den Beruf zur/zum Verwaltungsfachangestellten zum 01.09.2022. 


TOP 2        Winterdienstverträge; Antrag auf Erhöhung der Grundpauschale

Der Erhöhung der Grundpauschale auf 800,- € pro Monat wird rückwirkend ab 01.11.2021 zugestimmt.


TOP 3        Personalangelegenheit

Jörg Schnitzke beginnt zum 01.02.2022 seine Tätigkeit am gemeindlichen Bauhof. 

Datenstand vom 14.02.2022 08:50 Uhr