Datum: 27.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kanalerneuerung in der Aichacher Straße; Erweiterung des Maßnahmenumfangs
2 Serverumgebung für die Gemeindeverwaltung; Festlegen der weiteren Vorgehensweise
3 Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2022 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster
4 Kanalsanierung 2022 in geschlossener Bauweise; Festlegen der Maßnahme
5 Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Kinderkrippe und des Kindergartens Regenbogen
6 Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Fahrzeughalle am Feuerwehrgerätehaus Altomünster
7 Errichtung eines Geh- und Radweges bei Stumpfenbach
8 Bekanntgabe von Informationen
9 Bekanntgabe von Informationen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 15.03.2022 und 22.03.2022

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1. Kanalerneuerung in der Aichacher Straße; Erweiterung des Maßnahmenumfangs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Der Kanal in der Aichacher Straße besteht aus Betonspitzmuffenkanälen und wurde bei der Kanalzustandsbewertung in die Zustandsklasse 0 und 1 (sofortiger und kurzfristiger Handlungsbedarf) eingeordnet.

In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 wurde beschlossen im Rahmen des gemeindlichen Abwassersanierungskonzepts im Jahr 2022 den Neubau eines Schmutzwasserkanals in der Aichacher Straße (mit kurzen Teillängen in der Ganghofer Straße und Am Brechfeld) und die Umfunktionierung des bestehenden Mischwasserkanals in einen Regenwasserkanal (mit einem kurzen Neubaustück) vorzusehen und das Büro Mayr Ingenieure mit den weiteren Planungsarbeiten zu beauftragen.
 
Parallel zur o.g. Kanalsanierungsplanung läuft derzeit die Überrechnung der Mischwasserbehandlungsanlagen der Schiene Randelsried zur Kläranlage Altomünster. Dies wird vom Wasserwirtschaftsamt München (WWA) für die derzeit in Bearbeitung befindliche Erstellung der Unterlagen zur Neubeantragung der bis 31.12.2022 befristeten wasserrechtliche Erlaubnis für den Betrieb des Regenüberlaufbeckens RÜB 2 im Einmündungsbereich der Stumpfenbacher Sraße in die Aichacher Straße gefordert.
Hierbei wurde festgestellt, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanales, die im Bestand für die Ableitung des abgeschlagenen Mischwassers notwendig wird, nicht ausreicht ohne einen Rückstau in das RÜB 2 über die bestehende Klär- und Beckenüberlaufschwellen zu verursachen. Hierdurch wird die Absetzwirkung in der Mischwasserbehandlungsanlage negativ beeinträchtigt. 
 
Zur Verbesserung der Situation am RÜB 2 wurde zunächst die Variante 1 (Aichacher Straße verbleibt im Mischsystem) untersucht. 
Die Folge ist, dass die bestehenden Klär- und Beckenüberlaufschwellen im RÜB 2 deutlich anzuheben wären, um den Rückstrom aus dem Ableitungskanal zu verhindern. Hierdurch ergeben sich jedoch negative Auswirkungen hinsichtlich des Rückstauniveaus in den zuleitenden Kanälen bis zum oberhalb liegenden Stauraumkanal SK1 in der Halmsrieder Straße (bis zum Maibaum!), bei dem dann ebenfalls eine Schwellenerhöhung notwendig wird. Durch die stark begrenzte Überfallhöhe innerhalb des Bauwerkes SK 1 kann jedoch die erforderliche Entlastungswassermenge dann nicht mehr vollständig abgeleitet werden. 

Als Alternative wurde die Variante 2 (Umbau der Aichacher Straße in ein Trennsystem mit Anschluss des in diesem Einzugsgebiet anfallenden Oberflächenwassers an den Ableitungskanal des RÜB 2) beleuchtet. 
Eine Schwellenerhöhung kann bei dieser Variante entfallen und somit die negativen Einflüsse hinsichtlich des Rückstau. Zudem kann die hydraulische Leistungsfähigkeit des Entlastungskanales durch die zu erwartende zeitliche Verzögerung der Abflussspitzen als ausreichend bewertet werden. 
 
Unter Berücksichtigung der Variantenuntersuchung der Mischwasserbehandlungsanlagen und des baulichen Zustandes des bestehenden Mischwasserkanales in der Aichacher Straße wird der Umbau des Einzugsgebietes Aichacher Straße (mit Ganghoferstraße und Joseph-Magges-Straße; ohne Am Brechfeld) von einem Mischsystem dann zukünftig in ein Trennsystem erforderlich. 
Der bestehende Mischwasserkanal kann hierbei in weiten Teilen als Regenwasserkanal weiterverwendet werden. Es sind lediglich kleinere Sanierungsmaßnahmen erforderlich, da die Anforderung an die Dichtigkeit bei einem Regenwasserkanal gegenüber einem Mischwasserkanal deutlich reduziert ist. Die bestehenden Mischwasserhausanschlüsse werden weiterhin als Regenwasserhausanschlüsse genutzt. 
Parallel hierzu wird die Neuerstellung eines Schmutzwasserkanales erforderlich. Für das Schmutzwasser werden neue Hausanschlüsse errichtet. 
Auf den Grundstücken muss ebenfalls eine vollständige Trennung der schmutz- und oberflächenwasserführenden Grundleitungen vorgenommen werden.
 
Im Bereich Ganghofer Straße und Joseph-Magges-Straße wird der bestehende Mischwasserkanal aufgrund seines guten baulichen Zustandes bis auf eine Teillänge von ca. 30 m in der Ganghofer Straße (hier erfolgt ein Neubau des Schmutzwasserkanals) weiter als Schmutzwasserkanal verwendet und parallel hierzu ein Regenwasserkanal mit den entsprechenden Hausanschlüssen errichtet.

In der Straße Am Brechfeld wird der bestehende Mischwasserkanal auf einer Teillänge von ca. 40 m durch einen neuen Mischwasserkanal ersetzt. Die Errichtung eines zweiten Kanals für das Regenwasser ist aus räumlichen Gründen hier nicht möglich. 

Die Gesamtmaßnahme kann bauabschnittsweise erfolgen:
Bauabschnitt 1: Aichacher Straße und Am Brechfeld (Teillänge von ca. 40 m)
Bauabschnitt 2: Ganghofer Straße und Joseph-Magges-Straße

 
Es wird vorgeschlagen, 
  • die oben beschriebene Kanalerneuerung in der Aichacher Straße, Ganghoferstraße, Joseph-Magges-Straße und Am Brechfeld in zwei Bauabschnitten durchzuführen.
  • die für 2023 vorgesehene Kanalsanierung in der Adelstraße um ein Jahr nach hinten zu verschieben, da die im Kanalsanierungskonzept anvisierten von ca. Kosten von 1,3 Mio € (im weiteren Verlauf 1,0 Mio € pro Jahr) für den Einzugsbereich Aichacher Straße deutlich darüber liegen.


Ein Vertreter des Büros Mayr Ingenieure wird diese Thematik in der Sitzung erläutern.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten belaufen sich nach einer äußerst groben Kostenannahme im Rahmen einer Bedarfsplanung für den 
  • Bauabschnitt 1 auf einen Betrag in Höhe von ca. 1,4 Mio € und den
  • Bauabschnitt 2 auf einen Betrag in Höhe von ca. 0,6 Mio €.

Ein Kostenanteil für ein Regenrückhaltevolumen an der Einleitung in den Vorfluter ist in oben genannten Kosten nicht enthalten, da nach derzeitigem Stand der Abstimmung mit dem WWA München das notwendige Regenrückhaltevolumen gemeinsam mit dem erforderlichen Volumen der Mischwasserbehandlungsanlagen im OT Altomünster geschaffen werden kann. 
Nach den aktuellen Bestimmungen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas) kann mit einer Förderung in Höhe von voraussichtlich 40% der förderfähigen Kosten gerechnet werden.

Für das Haushaltsjahr 2022 ff sind entsprechende Mittel einzustellen.

Beschluss

  1. Die Kanalerneuerung in der Aichacher Straße, Ganghoferstraße, Joseph-Magges-Straße und Am Brechfeld wird wie beschrieben (und damit überwiegend im Trennsystem) in zwei Bauabschnitten durchgeführt.
  2. Die für 2023 vorgesehene Kanalsanierung in der Adelstraße wird um ein Jahr nach hinten verschoben.
  3. Für das Haushaltsjahr 2022 ff werden entsprechende Mittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Serverumgebung für die Gemeindeverwaltung; Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat im Frühjahr 2018 die Server für die Gemeindeverwaltung mit Standort im Rathaus neu angeschafft. 
Mit dem Kauf der Server wurde ein 5-jähriger Supportvertrag abgeschlossen, der im April 2023 abläuft. Im Supportvertrag ist zur Reduzierung von Ausfallzeiten die Lieferung und Reparatur der  Hardware innerhalb von einem Werktag nach Meldung beinhaltet. Nach Ablauf des Supportvertrages ist eine solche bevorzugte Behandlung nicht mehr gegeben. Bei einem Hardwareausfall kann die Gemeindeverwaltung ggf. einige Tage bis Wochen nicht elektronisch arbeiten. Gleiches gilt für die angebundenen Kindergärten, den Bauhof und insbesondere auch die Kläranlage.

Eine Verlängerung des Supportvertrages wurde bereits im Oktober 2021 über den Lieferanten der Server beim Hersteller angefragt. Hierbei wurde mitgeteilt, dass eine Verlängerung nicht möglich ist. 

Die austauschbaren Komponenten wie Netzwerkspeicher im Rathaus sowie die externen Backupspeicher im Feuerwehrhaus Altomünster reichen derzeit nicht aus, um die vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sowie vom externen Datenschutzbeauftragten empfohlenen mindestens 16 Vollsicherungen vorzuhalten (Mo1, Di1, Mit1, Do1, Fr1, Mo2 Di2, Mit2, Do2, Fr,2, Fr3, Fr4, Fr8, Fr12, einmal halbjährlich und einmal jährlich).

Nach Empfehlung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands wird ebenfalls vorgeschlagen Offline-Sicherungsmedien vorzuhalten. Hierbei wird aufgrund der leichteren Handhabung empfohlen, externe Festplatten in ausreichender Größe zu beschaffen und diese in einem Datenschutztresor in einem anderen (gemeindlichen) Gebäude zu lagern. Eine tägliche Sicherung auf externe Festplatten wird nicht als verhältnismäßig angesehen. Der Vorschlag der Verwaltung lautet daher eine Sicherung der 12 letzten Freitage auf externen Festplatten vorzuhalten. Der Standort für den Einbau eines entsprechenden Datensicherungstresors ist noch festzulegen. Der Verwaltungsaufwand für die Erstellung, Prüfung und Hinterlegung an geeigneter der Offline-Sicherung wird auf ca. 1 Stunde wöchentlich geschätzt. 

Bezüglich der Datensicherung besteht die Möglichkeit diese weiterhin im Feuerwehrgerätehaus Altomünster auf Festplatten zu erstellen. Hierfür muss der Festplattenspeicher entsprechend erweitert werden. Ebenfalls besteht jedoch auch die Möglichkeit eine Sicherung im Cloud-Speicher vorzunehmen. Die bestehenden Festplatten im Feuerwehrhaus können dann für eine Sicherung von nichtkritischen Dateien wie Bildern oder Videos genutzt werden. Der Verwaltungsaufwand für jede Form der Sicherung bleibt gleich. Bei einer Sicherung in die Cloud könnte die Sicherung auf externe Festplatten und Erweiterung des Netzwerkspeichers voraussichtlich entfallen. 

Für die Erstellung der entsprechenden Ausschreibungsunterlagen für die erforderliche Hardware (mit einem Supportvertrag für einen Zeitraum von insgesamt bis zu 7 Jahren) wird aufgrund der Komplexität und Kritikalität die Unterstützung durch eine externe IT-Firma benötigt. Es wird vorgeschlagen mit der Firma Davotec zusammen zu arbeiten, die bereits große Bereiche der Netzwerkbetreuung im Rathaus übernimmt.

Aufgrund der angespannten Lieferbedingungen für Hardware wird empfohlen bereits jetzt tätig zu werden.

Alternativ zu der Neubeschaffung der erforderlichen Serverkomponenten besteht grundsätzlich die die Möglichkeit mit dem Server in die Cloud zu gehen. 
Die funktioniert jedoch nicht mit allen in der Gemeindeverwaltung laufenden Anwendungen.
Es wird deshalb auch bei dieser Variante ein eigener (wenn auch kleinerer Server) und dazugehörige Sicherungsmedien gebraucht. Der Verwaltungsaufwand verringert sich daher nur geringfügig.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, für alle Anwendung einen eigenen Server mit den dazugehörigen Sicherungsmedien zu betreiben. 

Im Zuge der Umstrukturierung der Serverumgebung wird vorgeschlagen den elektronischen Rechnungs- und Anordnungslauf einschließlich eines revisionssicheres Anordnungsarchivs - wie vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband empfohlen - einzurichten. Hierfür wird zusätzlich zu den bereits oben beschriebenen Sicherungsstrukturen ein „FAST WORM Archiv“ angeschafft und im Rathaus betrieben. Zur Sicherstellung der Redundanz werden die Daten des Weiteren zusätzlich auf einem externen „FAST WORM Archiv“ in einer Hosting/Cloud-Lösung gesichert. 

Ein Vertreter der Firma Davotec wird in der Sitzung die Ist-Situation und die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten vorstellen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für 
  • die Neuanschaffung der gesamten Serverumgebung (einschließlich der erforderlichen Sicherungsmedien), der benötigten Lizenzen und der Einrichtung werden auf einen Betrag in Höhe von ca. 100.000,00 €,
  • den Abschluss eines Supportvertrages werden auf einen jährlichen Betrag in Höhe von ca. 8.000,00 €,
  • für eine Hosting/Cloud-Lösung der Server werden auf einen jährlichen Betrag in Höhe von ca. 60.000,- €,
  • die Sicherung der Daten in einer Cloud werden auf ca. 820,- € monatlich geschätzt. Die Kosten in Höhe von ca. 15.000,- € für die Erweiterung des Netzwerkspeichers, Beschaffung von externen Festplatten und einer geeigneten Lagermöglichkeit können hierbei eingespart werden.
  • die Neuanschaffung einer aufgrund der Cloud-Lösung kleineren Serverumgebung (einschließlich der Sicherungsmedien), der benötigten Lizenzen und der Einrichtung wird auf einen Betrag in Höhe von 45.000,- € geschätzt.
  • die Einrichtung des elektronischen Rechnungs- und Anordnungslaufs einschließlich eines revisionssicheres Anordnungsarchivs sowie der erforderlichen Schulungen werden auf ca. 20.000,- €
  • die laufenden Kosten des elektronischen Rechnungs- und Anordnungslaufs einschließlich eines revisionssicheres Anordnungsarchivs werden jährlich auf ca. 5.500,- € 
geschätzt.







Variante 1 - Eigener Server
Variante 2 - Cloudhosting Server und zusätzlich kleiner dimensionierter Server

eigene Datensicherung      im Haus
externe Datensicherung      in der Cloud
eigene Datensicherung      im Haus
externe Datensicherung      in der Cloud
Anschaffung/Einrichtung Server 
85.000,00 €
85.000,00 €
45.000,00 €
45.000,00 €
Verlängerung Supportvertrag auf 7 Jahre
16.000,00 €
16.000,00 €
10.000,00 €
10.000,00 €
Wartungs-/Betriebskosten Server, 7 Jahre
23.000,00 €
23.000,00 €
23.000,00 €
23.000,00 €
Cloudhosting Kosten Server 7 Jahre
0,00 €
0,00 €
420.000,00 €
420.000,00 €
Anschaffung/Einrichtung Datensicherungsstruktur
15.000,00 €
500,00 €
10.000,00 €
500,00 €
Wartungs-/Betriebskosten Datensicherung, 7 Jahre
6.000,00 €
2.000,00 €
6.000,00 €
2.000,00 €
Kosten Cloudsicherung 7 Jahre
0,00 €
69.000,00 €
0,00 €
69.000,00 €
voraussichtliche Gesamtkosten 7 Jahre
145.000,00 €
195.500,00 €
514.000,00 €
569.500,00 €
 

Beschluss

  1. In der Gemeindeverwaltung wird auch zukünftig eine eigene Serverumgebung betrieben.
  2. Die Daten sollen vorranging in die Cloud gesichert werden. Sollte im Zuge der weiteren Prüfung der daten- und informationssicherheitsrechtlichen Bestimmungen Probleme mit einer Cloud-Sicherung auftreten, wird der bestehende Netzwerkspeicher erweitert und externe Festplatten angeschafft und von einer Cloud-Sicherung abgesehen.
  3. Der Beschaffung der oben beschriebenen erforderlichen Hard- und Sofwarekomponenten wird grundsätzlich zugestimmt.
  4. Der elektronischen Rechnungs- und Anordnungslauf einschließlich eines revisionssicheres Anordnungsarchivs wird eingerichtet.
  5. Die Firma Davotec wird mit der Erstellung und anschließenden Auswertung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2022 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Anmeldung der Kinder, die für das Betreuungsjahr 2022/23 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Markt Altomünster benötigen, fand in der Krippe und den einzelnen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster befindlichen Kindergärten ausschließlich online vom 28.02.2022 bis 04.03.2022 statt.

Aufgrund der in den Kindertageseinrichtungen verbleibenden Kinder (= Bestandskinder) und den neu angemeldeten Kindern stellt sich zum Stichtag 15.04.2022 für den Zeitraum ab September 2022 (bzw. entsprechend später) die nachstehend beschriebene Situation dar. 

Änderungen sind bis zum Beginn am 01.09.2022 erfahrungsgemäß im geringen Umfang zu erwarten.

Aus der Ukraine geflüchtete Kinder, die einen Kindergarten besuchen wollen (Pipinsried: 3 Kinder; Altomünster - Kleine Strolche: 3 Kinder), haben derzeit nur einen Betreuungsvertrag bis 31.07.2022.


AWO Kinderhaus Regenbogen – Krippe

Verfügbare Plätze ab 09/2022        45         3 Gruppen mit je 15 Kindern
                                               
 
 
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2022)
 
42 Kinder
3

Abgänger in den Kindergarten        18 Kinder
Bestandskinder                        24 Kinder

 
Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2022
6 Kinder
30 Kinder
15
ab 10/2022
6 Kinder
36 Kinder
9
ab 11/2022
         4 Kind
40 Kinder
5
ab 01/2023
2 Kinder
42 Kinder
3





Altersstruktur zum 09/2022

0 Jahre
1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
0  Kinder
11 Kinder
18 Kinder
1 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2022


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
3 Kinder
4 h bis   5 h
+
3 Kinder
5 h bis   6 h
+
6 Kinder
6 h bis   7 h
+
10 Kinder
7 h bis   8 h
+
3 Kinder
8 h bis   9 h
+
3 Kinder
9 h bis 10 h
+
2 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2022
Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
Fr                           07:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Kindergarten Wollomoos

Verfügbaren Plätze ab 09/2022          25        1 Gruppe mit je 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2022)

28 Kinder
0

Abgänger in die Schule        11 Kinder
Bestandskinder        17 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2022
7 Kinder
24 Kinder 
1


Altersstruktur zum 09/2022

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
1 Kind
5 Kinder
9 Kinder
6 Kinder
3 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2022


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
13 Kinder
5 h bis   6 h
+
11 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2022
       Mo - Fr                 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr 



Besonderheiten zum 09/2022  
1 Kinder unter 3 Jahre (3. Geburtstag 09/2022)
3 Kinder mit Migrationshintergrund


Kindergarten Pipinsried

Verfügbaren Plätze ab 09/2022          25        1 Gruppe mit je 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2022)

25 Kinder
0

Abgänger in die Schule          5 Kinder
Auslauf befristeter Vertag          3 Kinder
Bestandskinder        17 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2022
5 Kinder
22 Kinder
3
ab 11/2022
1 Kind
23 Kinder
2
ab 05/2023
1 Kind
24 Kinder
1


Altersstruktur zum 09/2022 

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
3 Kinder
4 Kinder
7 Kinder
7 Kinder
1 Kind


Buchungszeiten zum 09/22


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
12 Kinder
5 h bis   6 h
+
10 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2022
       Mo – Fr        07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

       
Besonderheiten zum 09/2022  
3 Kinder unter 3 Jahre (3. Geburtstag 11/2022, 12/2022)
       4 Kinder mit Migrationshintergrund


Kindergarten Oberzeitlbach                

Verfügbaren Plätze ab 09/2022          50        2 Gruppen mit je 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/22)

50 Kinder
0


Abgänger in die Schule                16 Kinder 
Bestandskinder                        34 Kinder

Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2022
9 Kinder
43 Kinder
7
Ab 01/23
3 Kinder
46 Kinder
4
                       


Altersstruktur zum 09/2022

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
6 Kinder
7 Kinder
18 Kinder
9 Kinder
3 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2021


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
15 Kinder
5 h bis   6 h
+
 9 Kinder
6 h bis   7 h
+
12 Kinder
7 h bis   8 h
+
 3 Kinder
8 h bis   9 h
+
3 Kinder
9 h bis 10 h
+
1 Kind 


Öffnungszeiten zum 09/2022  
Mo - Do        07.00 Uhr bis 16.30 Uhr 
Fr                           07:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2022  
       1 Kind mit Behinderung
       6 Kinder unter 3 Jahre        (3. Geburtstag im Okt., Nov., Dez. 2022, Feb. 2023)
       1 Kind bis 16.30 Uhr (mit Entgeld-Sonderlösung)
                                       

Kindergarten Altomünster – Die kleinen Strolche        

Verfügbaren Plätze ab 09/2022          100        4 Gruppen mit je 25 Kindern


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/22)

90 Kinder
10

Abgänger in die Schule        28 Kinder
Auslauf befristeter Vertag        3 Kinder
Bestandskinder                59 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2022 
17 Kinder
76 Kinder
24
ab 10/2022
  1 Kind
77 Kinder
23
ab 01/2023 
  4 Kinder
81 Kinder
19
ab 02/2023
  2 Kinder
83 Kinder
17
Ab 03/2023
  1 Kind
84 Kinder
16



Altersstruktur zum 09/2022

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
6 Kinder
19 Kinder
33 Kinder
17 Kinder
1 Kind


Buchungszeiten zum 09/2022


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
31 Kinder
5 h bis   6 h
+
  9 Kinder
6 h bis   7 h
+
12 Kinder
7 h bis   8 h
+
15 Kinder
8 h bis   9 h
+
  5 Kinder   
9 h bis 10 h
+
  4 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2022  
       Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
               Fr                   07:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Besonderheiten zum 09/22         
       6 mit Migrationshintergrund
       6 Kinder unter 3 Jahre (3. Geburtstag in 09/2022, 10/2022, 12/2022, 1/2023)


BRK Kindergarten Regenbogen

Verfügbare Plätze ab 09/2022    75            3 Gruppe mit 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2021)

68 Kinder
7

Abgänger in die Schule        23 Kinder 
Bestandskinder                45 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2022
23 Kinder
68 Kinder 
7
ab 01/2023
1 Kind
69 Kinder
6

       
Altersstruktur zum 9/2022

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre    
7 Kinder
17 Kinder
19 Kinder
 18 Kinder
7 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2022


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
0 Kinder
4 h bis   5 h
+
7 Kinder
5 h bis   6 h
+
8 Kinder
6 h bis   7 h
+
      20 Kinder
7 h bis   8 h
+
      17 Kinder
8 h bis   9 h
+
9 Kinder   
9 h bis 10 h
+
7 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2022
Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr   
Fr                 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Besonderheiten zum 09/2022          
       13 Kinder mit Migrationshintergrund
         2 Integrationskinder


Besuchte Kindergärten außerhalb des Gemeindegebiets Altomünster – Stand 04/2022
                                                                       
Waldkindergarten Erdweg                                  3 Kinder
AWO Kinderhaus Spatzennest                          1 Kind
Jolly Kids, Odelzhausen                                  1 Kind
Schlawiner, Odelzhausen                                  1 Kind
Sulzemooser Kinderreich                                  1 Kind
Kath. Kiga St. Peter und Paul, Tandern                   1 Kind
Kinderhaus Germering                                          2 Kinder
Hort Grunertshofen                                           1 Kind
St. Martin, Aresing                                           1 Kind
Lebenshilfe Aichach                                          1 Kind
Kinderhaus Sonnenschein Sielenbach                   6 Kinder
Kindergarten St. Katharina Tödtenried                   3 Kinder

Gesamt                                                            22 Kinder 

Historie zu den Zahlen        

Stand 04/2015                20
Stand 04/2016                21
Stand 04/2017                20
Stand 04/2018                17
Stand 07/2019                37
Stand 04/2020                30
Stand 04/2021                26
Stand 04/2022                22



Situation bei der VHS-Gruppe Kleine Mäuse

Verfügbaren Plätze ab 09/2022          30 Kinder

Vor-Anmeldungen                        26 Kinder 


Situation bei der Schülerbetreuung    

Aktuelle Kinderzahl                              97 Kinder
Kinder aus den Ganztagsklassen
(in der anschließenden Betreuung)           14 Kinder

Abgänger                       ca. 20 Kinder
       Rückmeldungen laufen noch, es wird keine erhöhte Anzahl an Abgängern im Vergleich zum Vorjahr (27 Kinder) erwartet. 

Neuanmeldungen              ca. 17 Kinder        
       Rückmeldungen laufen noch

Öffnungszeiten zum 09/2022  
       11.00 Uhr bis 17.00 Uhr               an Schultagen 


Grund- und Mittelschule Altomünster 

Basis: 5-Jahres-Statistik der Schulverwaltung

Grundschule



Mittelschule


Historie zu den Schülerzahlen (Stand Oktober Vorjahr)        

Schuljahr
Grundschule GS
Mittelschule MS
MS davon Altomünster
Summe
2011/12
314
159

473
2012/13
289
159

448
2013/14
293
158

451
2014/15
278
154

432
2015/16
304
153

457
2016/17
332
139

471
2017/18
322
128

450
2018/19
311
136
90
447
2019/20
330
130
95
460
2020/21
299
144
110
443
2021/22
291
158
116
449

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4. Kanalsanierung 2022 in geschlossener Bauweise; Festlegen der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Im gemeindlichen Abwassersanierungskonzept sind jährlich „kleinere“ Maßnahmen mit einem Gesamtkostenumfang von ca. 100.000,- € brutto ohne Nebenkosten für Sanierungen in geschlossener Bauweise im Reparatur-, bzw. Renovierungsverfahren oder Sanierungen in offener Bauweise im Reparaturverfahren (z.B. Kopflöcher, einzelne Haltungserneuerungen) vorgesehen.

Diese Kosten wurden auch entsprechend im Haushalt verankert.

Die für das Jahr 2022 vorgesehenen Bereiche befinden sich in Stumpfenbach:
  • St.-Ulrich-Straße        von Hausnr. 14 bis 22        
  • Zeitlbacher Straße        vor Hausnr. 1                        
  • Schrannenstraße        gesamte Länge
  • Am Stiglberg                gesamte Länge

Ein entsprechender Lageplan ist im RIS eingestellt.

Finanzielle Auswirkungen

Für diese Maßnahme werden Kosten in Höhe von ca. 140.000,- € brutto inkl. Nebenkosten und eine Förderung der zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 40% erwartet.

Beschluss

Für die aufgezeigten Bereiche in Stumpfenbach erfolgt im Jahr 2022 die Sanierung der gemeindlichen Kanalisation.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der Kinderkrippe und des Kindergartens Regenbogen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die gemeindlichen Gebäude, in denen der Kindergarten Regenbogen (Am Brechfeld 10) und die Kinderkrippe Regenbogen (Am Brechfeld 9) untergebracht sind, verfügen über eine große Dachlandschaft, die aufgrund der Ausrichtung und der Dachneigung (Kindergarten 25° und Kinderkrippe 18°) in weiten Teilen grundsätzlich für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage geeignet ist.

Die statischen Voraussetzungen sind noch zu prüfen.





Es wird vorgeschlagen auf beiden Gebäudekomplexen jeweils eine Fotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 25 kwpeak zu errichten, die von der Größe her in erster Linie auf den Eigenverbrauch in Höhe von durchschnittlich jeweils 12.000 kwh pro Jahr ausgelegt ist, und diese durch jeweils einen Stromspeicher mit einer Kapazität von 22 kwh zu ergänzen.

Finanzielle Auswirkungen

Es ist mit gebäudebezogenen Investitionskosten in Höhe von jeweils ca. 55.000,- € zu rechnen. Bei einer Realisierung im Jahr 2023 ist eine Kostensteigerung zwischen 10% und 20% einzuplanen.

Beschluss

  1. Die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach des Kindergartens und der Kinderkrippe wird grundsätzlich positiv bewertet.
  2. Es wird geprüft, inwieweit der Einbau eines Stromspeichers wirtschaftlich sinnvoll ist.
  3. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2023 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Fahrzeughalle am Feuerwehrgerätehaus Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses Altomünster wird im Lauf des Jahres 2022 eine neue Fahrzeughalle errichtet, deren Dach aufgrund der Ausrichtung und der Dachneigung von 10°  grundsätzlich für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage geeignet ist.



Es wird vorgeschlagen eine Fotovoltaikanlage mit „beiddachseitiger“ Modulbelegung und damit einer Leistung von ca. 29 kwpeak zu errichten.

Für das vorhandene Gebäude liegt der durchschnittliche Stromverbrauch (einschließlich der Altonetz-Server) bei durchschnittlich 23.000 kwh pro Jahr.

Anmerkung:
Die auf dem bisherigen Gebäude befindliche Fotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 15 kwpeak ist im Eigentum des Feuerwehrvereins.

Finanzielle Auswirkungen

Es ist aktuell mit Investitionskosten in Höhe von ca. 35.000,- € zu rechnen. 
Bei einer Realisierung im Jahr 2023 ist eine Kostensteigerung zwischen 10% und 20% einzuplanen.

Beschluss

  1. Die Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Fahrzeughalle wird grundsätzlich positiv bewertet.
  2. Es wird geprüft, inwieweit der Einbau eines Stromspeichers wirtschaftlich sinnvoll ist.
  3. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2023 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Errichtung eines Geh- und Radweges bei Stumpfenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die Situation für die Radfahrer kann im Bereich Stumpfenbach durch die Errichtung eines neuen Verbindungsweges (vgl. rote Markierung) zwischen der Schrannenstraße und dem Weg entlang der Bahnlinie deutlich verbessert werden.

Das Grundstück mit einer Breite von 5,0 m bis 7,5 m für den ca. 500 m langen Verbindungsweg ist bereits im Eigentum des Marktes Altomünster.







Für die Ausführung des Weges stehen folgende Varianten zur Verfügung:

Variante
Oberfläche
Breite
Baukosten
„Charakter“
V 1
Schotter
2,5 m zzgl.
2 x 0,5 m
ca. 115.000,- €
Geh- und Radweg
V 2
Schotter
3,0 m zzgl.
2 x 0,75 m
ca. 180.000,- €
Wirtschaftsweg
V 3
Asphalt
2,5 m zzgl.
2 x 0,5 m
ca. 160.000,- €
Geh- und Radweg
V 4
Asphalt
3,0 m zzgl.
2 x 0,75 m
ca. 220.000,- €
Wirtschaftsweg


Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den oben genannten Kosten um einen groben Kostenrahmen für die Baukosten einschließlich Nebenkosten handelt. Es wurde davon ausgegangen, dass der Baugrund ausreichend tragfähig ist und nur gering belastete Böden anstehen.

Kosten für mögliche naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen sind noch nicht berücksichtigt.

Die Ausführung einer Oberfläche in Schotter ist nach den Regularien der Regierung von Oberbayern nach Art. 13c BayFAG nicht förderfähig.
Der konkreten Fördersatz für ein Vorhaben wird von der Regierung von Oberbayern regelmäßig erst auf der Grundlage der zuwendungsfähigen Kosten nach dem Ausschreibungsergebnis festgesetzt. Der Orientierungswert für durchschnittlich finanzkräftige Kommunen liegt bei Förderungen bei 55 %.
Inwieweit eine Förderung bei einer Breite nach den Anforderungen eines Wirtschaftsweges möglich, kann derzeit nicht beantwortet werden.

Von Seiten der Verwaltung wird aus wirtschaftlichen Gründen vorgeschlagen, für die Variante V 3 durch das Büro Mayr Ingenieure eine entsprechende Planung ausarbeiten zu lassen und für diese Maßnahme eine entsprechende Förderung zu beantragen (Stichtag für Maßnahmen, die in 2023 ausgeführt werden sollen ist der 01.09.2022). Die Ausführung der Maßnahme kann frühestens im Jahr 2023 erfolgen.

Beschluss

  1. Das Büro Mayr Ingenieure wird mit der Ausarbeitung einer Planung für die Errichtung eines asphaltierten Geh- und Radweges beauftragt.
  2. Für diese Maßnahme wird eine entsprechende Förderung bei der Regierung von Oberbayern beantragt.
  3. Die Ausführung der Maßnahme erfolgt im Jahr 2023.
  4. Im Haushalt 2023 ff. werden entsprechende Mittel bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 7

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8. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • eine kostenlose Führung durch das Abfallheizkraftwerk Geiselbullach für alle Interessierten am 11.05.2022.
  • eine vorgesehene Info-Veranstaltung zur Thematik der Ukraine-Flüchtlinge. Der Termin wird noch bekannt gegeben.
  • das Aufstellen von Maibäumen in Altomünster, Pipinsried, Hohenzell, Kiemertshofen, Thalhausen, Randelsried und Röckersberg am kommenden Sonntag.


Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über
  • die erfolgreiche Bewerbung beim Projekt „Starterkit – 100 blühende Kommunen“ und der damit verbundenen Förderung in Höhe von 5.000,- €.
  • die schon seit Jahren bewährte Ausgabe der Gemeindebroschüre an zuziehende Personen im Rahmen der Anmeldung.

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9. Bekanntgabe von Informationen aus den nichtöffentlichen Sitzungen vom 15.03.2022 und 22.03.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.04.2022 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.03.2022 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept; Bestandsaufnahme und Bestandsana-
       lyse

TOP 2        Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept; Handlungsfelder und Ziele


Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 22.03.2022 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1 Verkauf einer Teilfläche aus einem gemeindlichen Grundstück in Wollomoos

       Einem Grundstücksverkauf im beantragten Umfang wird nicht zugestimmt.

TOP 2        Annahme von Spenden 2021

       Der Erste Bürgermeister berichtet über die im Jahr 2021 beim Markt Altomünster eingegan-
       genen Spenden.


Das Mitglied des Gemeinderates Markus Hagl stellt die Thematik „Stadtradeln“ vor.

Datenstand vom 16.05.2022 10:32 Uhr