Datum: 24.05.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erstellen einer Bürger-App für den Markt Altomünster
2 Mobilfunk im Markt Altomünster; Vorstellen der Ergebnisse der landkreisweiten Messung und Festlegen der weiteren Vorgehensweise
3 Errichtung einer Seniorentagesstätte in Altomünster; Festlegen der weiteren Vorgehensweise
4 Sicherung der Wasserversorgung; Antrag von Martina Englmann
5 Kläranlage Altomünster; Weitere Wärmequelle für die Schlammfaulung
6 Baulandmodell Altomünster (Vertragsmodell 1994); Änderung der Vorgehensweise nach Ablauf der 15-Jahres-Frist
7 Personalangelegenheit; Sachbearbeiter für den IT-Bereich
8 Bekanntgabe von Informationen
9 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2022

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1. Erstellen einer Bürger-App für den Markt Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Aktuell werden Informationen für die Bürgerinnen und Bürger über die bekannten Wege der Presse (Tagesszeitung und Mitteilungsblatt), die gemeindliche Homepage und die amtlichen Bekanntmachungstafeln nach außen gegeben.

Diese Verbreitungswege sind - jeweils für sich betrachtet- 
  • zeitlich schwer steuerbar (Tageszeitung),
  • erscheinen in großen Zeitabständen (Mitteilungsblatt),
  • erreichen nicht alle (gemeindliche Homepage) oder
  • sind personalintensiv und wenig ressourcenschonend (amtliche Bekanntmachungstafeln).

Die vorgenannten, bisherigen Informationswege können durch die Einführung einer Bürger-App ergänzt werden.

Ein Vertreter der Firma Cosmema stellt die App in der Sitzung vor.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten stellen sich wie folgt dar:
Einrichtungskosten        4.391,10 € (einmalig)
laufende Kosten           362,75 € (monatlich)

Beschluss

Der Einführung einer Bürger-App wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Mobilfunk im Markt Altomünster; Vorstellen der Ergebnisse der landkreisweiten Messung und Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Im Zeitraum von 06.07.2021 bis 26.07.2021 fanden Messungen zur Mobilfunkversorgung im Gemeindebereich des Marktes Altomünster (und darüber hinaus auch in den weiteren Gemeinden des Landkreises Dachau) durch die vom Landkreis Dachau beauftragte Firma IKT, Regensburg statt. 

Vorrangige Ziele waren 
  • die messtechnische Erfassung der derzeit vorhandenen Mobilfunkabdeckung und das Feststellen der Mobilfunklöcher, 
  • Darstellung der Messergebnisse als Grundlage zur Durchführung von Mobilfunk-Förderverfahren,
  • Erstellen einer Planung zur Vervollständigung des 4G/LTE-Netzes und der Ableitung des Bedarfs für weitere Mobilfunkstandorte.

In erster Linie wurden alle befahrbaren Straßen und Wege messtechnisch erfasst.

Bei der Darstellung der Messergebnisse wurde neben den Outdoorwerten auch sog. Indoorwerte aufgezeigt, da sich insbesondere durch die Zusatzdämpfung von Fahrzeugkarosserien und Gebäuden sowie die geringere Eindringtiefe von 5G-Frequenzen reduzierte Empfangswerte ergeben.


Funkplanung – grundsätzliche Informationen

Die Planung neuer Standorte basiert auf 4G/LTE, weil dies das aktuelle Mobilfunknetz ist und voraussichtlich noch eine Reihe von Jahren das physikalische Mobilfunknetz sein wird, um auch 5G-Funktionalitäten zur Verfügung stellen zu können.
 
Für 5G werden die 4G/LTE-Netze mit der Technik DSS (Dynamic Spectrum Sharing) beaufschlagt. Hierbei handelt es sich aber um eine Softwareerweiterung der 4G/LTE-Netze. Die genutzten Frequenzen sind unverändert die 4G/LTE-Frequenzen.
 
Wenn also ein möglichst flächendeckendes 5G-Netz realisiert werden soll, so ist es erforderlich, die Lücken im 4G/LTE-Netz zu schließen. Dort können dann über DSS auch die 5G-Fnktionalitäten genutzt werden.
 
Für den Fall, dass es sich um Bereiche handelt, welche eine sehr intensive mobile Datenübertragung erforderlich machen (z. B. in manchen Gewerbegebieten), wurde die Planung neuer 5G-Standorte durchgeführt, an denen auch 5G-Frequenzen im höheren Bereich von 3,6 GHz zur Anwendung kommen könnten. Ob dies in der Praxis durch die Mobilfunkbetreiber tatsächlich realisiert wird, stellt mehr eine wirtschaftliche Frage bezüglich der erforderlichen Investitionen dar, zumal in diesen Gewerbegebieten in der Regel auch Glasfaserverbindungen zu den Unternehmen vorhanden sind.


Funkplanung – Vorgehensweise

  • Jeder 4G-Lücke werden entweder vorhandene oder neue Funkstandorte zugeordnet.
    Vorzugsweise kommen exponierte Standorte zum Ansatz.
  • Für die gewählten Funkstandorte erfolgt mittels eines Tools die Berechnung der zugehörigen Mobilfunkabdeckungen. Hierbei werden fallweise unterschiedliche Antennen- bzw. Masthöhen angesetzt.
  • Die maximale Reichweite des Funksignals wird berücksichtigt.
  • Durch Variation der Funkstandorte wird eine Optimierung der Funkstandorte durchgeführt.
  • Hierbei erfolgt auch eine Kostenminimierung für die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen:
    • Herstellen eines geeigneten Glasfaseranschlusses.
    • Herstellen eines Stromanschlusses vom nächstgelegenen Anschlusspunkt (Trafostation, Kabelverteiler oder Gebäude).
    • Anordnung des Funkmastes möglichst so, dass eine Zufahrtsstraße vorhanden ist oder in der Nähe liegt

                                                                               Karte Funkplanung
Ergebnis der Markterkundung im "vereinfachten Verfahren" (Abfrage im Rahmen einer Netzbetreiber-Konferenz durch das Mobilfunkzentrum Bayern)
      Karte Markterkundung

Blauer Kreis:         Suchkreis Telekom
Rote Fläche:         Suchkreis Vodafone M_B3F
Blaues Raster:         Versorgungslücken gemäß Mobilfunkrichtlinie
Violettes Raster:         zusätzliche Versorgungslücken gemäß Nachmessung (= Messung Landkreis durch IKT)

Die Suchkreise Telekom und Vodafone werden vermutlich im weiteren Verfahren zu einem Suchkreis und damit einem Mast zusammengefasst


Das Mobilfunkzentrum Bayern hat aktuell die Netzbetreiber analog einer neuen Markterkundung nach geplanten eigenwirtschaftlichen Ausbauten sowie nach weiteren Suchkreisen für das Förderprogramm im Rahmen einer Netzbetreiber-Konferenz mit folgendem Ergebnis befragt:

Vodafone:
  • Am o.g. Suchkreis M_B3F (entspricht ca. dem Bereich 4 der Funkplanung) wird festgehalten.
  • Es ist ein neuer Standort D057M (östlich von Unterzeitlbach; entspricht ca. dem Bereich 5 der Funkplanung) im angestrebten eigenwirtschaftlichen Ausbau in Planung; hier liegt eine Anfrage zur Errichtung eines Masts. 
  • Für das übrige Gemeindegebiet gibt Vodafone keinen weiteren Suchkreis ab.

 
Telekom:
  • Am o.g. Suchkreis (entspricht ca. dem Bereich 4 der Funkplanung) wird weiter festgehalten. 
  • Es ist ein neuer Standort MY7122 in Kleinberghofen (entspricht ca. dem Bereich 5 der Funkplanung) in Planung, der nach Aussage des Netzbetreibers im südöstlichen Gemeindebereich die Mobilfunkversorgung entlang der Straßen in Richtung Oberzeitlbach erheblich verbessern wird.
  • Für das übrige Gemeindegebiet gibt Telekom keinen weiteren Suchkreis ab.


Telefónica
  • Es wird kein Suchkreis genannt.
 

Die Staatsstraße 2047 ist aus Sicht der Bundesnetzagentur im Rahmen der Versorgungsauflagen bereits versorgt. 
 

Anmerkung:
Ein Funkmast hat üblicherweise eine Reichweite von ca. 3 km und benötigt in der Regel eine Sichtbeziehung zum Nutzer.
Die Standorte aus der Funkplanung betreffen überwiegend die Siedlungsbereiche. Im Gemeindegebiet gibt es jedoch noch weitere, unbewohnte Bereiche, die nicht ausreichend mit Mobilfunk versorgt sind. Hier ist der Aufbau eines Mobilfunknetzes vermutlich noch unwirtschaftlicher als im übrigen Gemeindebereich, jedoch z.B. für den Verkehrsteilnehmer oder praktizierenden Land- und Forstwirt ebenso wichtig.


Nach der Förderrichtlinie erhält der Markt Altomünster, keine Förderung für 
  • die Bereiche 1 bis 3, weil hier von Seiten der Netzbetreiber kein Bedarf angegeben wurde und
  • den Bereich 5 eine Abdeckung durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erreicht wird.

Eine mögliche Förderung verbleibt damit lediglich für den Bereich 4. Für diesen Bereich wurde in der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2019 die Stellung eines Antrags auf Förderung im Rahmen des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms abgelehnt.

Von Seiten der Verwaltung wird kein Beschlussvorschlag unterbreitet.

Beschluss

Der Markt Altomünster sieht den Abbau der bestehenden Mobilfunklücken nicht als gemeindliche Aufgabe und stellt deshalb weiterhin keinen Antrag auf Förderung im Rahmen des Bayerischen Mobilfunk-Förderprogramms.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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3. Errichtung einer Seniorentagesstätte in Altomünster; Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Mit der Regierung von Oberbayern hat ein erstes Gespräch in Sachen Förderfähigkeit der im Obergeschoß 1 und 2 vorgesehenen Wohnungen stattgefunden. Die noch geringfügig zu überarbeitenden Grundrisse wurden in der Sitzung vorgestellt.


Es wird vorgeschlagen das Gebäude in Hybridbauweise zu errichten:
  1. Unter- und Erdgeschoß        Massivbauweise (Beton, Ziegel)
  2. Obergeschoß 1 und 2        Holz(ständer)bauweise

Die Energieversorgung erfolgt durch einen Anschluss an das geplante Nahwärmenetz und die Errichtung einer Dachflächenfotovoltaikanlage.


Es ist vorgesehen, dass mit der Wohnungsbaugesellschaft mbH im Landkreis Dachau (WLD) ein Generalunternehmervertrag für die Errichtung des Unter-, Erd- und Obergeschosses 1 abgeschlossen wird und die WLD das Obergeschoß 2 in eigener Verantwortung errichtet. Die entsprechenden Verträge werden in einer eigenen Sitzung behandelt.


Voraussichtlich erfolgt in der Juni-Sitzung die Vorstellung möglicher Betreiber der Seniorentagesstätte.

Beschluss 1

Das Gebäude wird in Hybridbauweise errichtet:
  • Unter- und Erdgeschoß        Massivbauweise (Beton, Ziegel)
  • Obergeschoß 1 und 2        Holz(ständer)bauweise. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Energieversorgung erfolgt durch einen Anschluss an das geplante Nahwärmenetz und die Errichtung einer Dachflächenfotovoltaikanlage.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Mit dem Abschluss eines Generalunternehmervertrags besteht grundsätzlich Einverständnis.
Der Generalunternehmer kann für eine Wohnnutzung ein Obergeschoß in eigener Verantwortung errichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Generalunternehmer kann für eine Wohnnutzung ein Obergeschoß in eigener Verantwortung errichten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

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4. Sicherung der Wasserversorgung; Antrag von Martina Englmann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf den Antrag des Gemeinderatsmitglieds Martina Englmann vom 22.03.2022 verwiesen.
Der Antrag ist im Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschluss

Die Thematik der Sicherung der Wasserversorgung wird für die geplante Umwelt- und Nachhaltigkeitssitzung am 05.07.2022 aufbereitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Kläranlage Altomünster; Weitere Wärmequelle für die Schlammfaulung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat sich in seiner Sitzung vom 25.01.2022 zur nachhaltigen Verbesserung des Wärmedefizits an der Kläranlage für die Variante Erdgasanschluss entschieden.

Aufgrund der aktuellen politischen Situation wurde dieser Beschluss bislang nicht umgesetzt.

Mögliche Varianten werden in der nachstehenden Matrix vergleichend bewertet:


Punkteverteilung 



5 (Punkte)
Erreicht das Kriterium am besten

1 (Punkt)
Erreicht das Kriterium am schlechtesten


Durch bauliche Maßnahmen kann das Wärmedefizit verringert, aber nicht komplett gelöst werden.
 
Ein Aufheizen des Klärschlamms über eine Stromheizung scheidet aus.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, weiterhin am beschlossenen Erdgasanschluss festzuhalten.

Beschluss

Zur nachhaltigen Verbesserung des Wärmedefizits wird auch weiterhin an der Variante Erdgasanschluss festgehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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6. Baulandmodell Altomünster (Vertragsmodell 1994); Änderung der Vorgehensweise nach Ablauf der 15-Jahres-Frist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat seit 1994 neue Baugebiete unter der Anwendung eines
Baulandmodells entwickelt, das über eine notarielle Urkunde gestaltet und anschließend im
Grundbuch entsprechend gesichert ist.

In Ziffer 3 Nummer 2 einer jeden Urkunde wird dem Markt Altomünster ein Ankaufsrecht für den
Fall eingeräumt, dass das Grundstück innerhalb einer Frist von fünfzehn Jahren nicht mit einem
Wohnhausneubau bebaut worden und dieses nicht bezugsfertig sein sollte.

Die Frist wird von der Rechtskraft des zugrundeliegenden Bebauungsplanes an gerechnet und
wurde später an die Rechtskraft des Umlegungsverfahrens gekoppelt, falls ein solches
durchgeführt wurde.


Dieses Baulandmodell ist derzeit noch für die nachstehenden Bebauungsplangebiete in Anwendung:
  • Ortsrandsatzung Pipinsried Ost
  • Bebauungsplan Altomünster Nr. 34 „Innere Stumpfenbacher Straße“
  • Bebauungsplan Altomünster Nr. 32 „Äußere Pipinsrieder Straße“
  • Bebauungsplan Altomünster Nr. 30 „Südlich der äußeren Aichacher Straße“
  • Bebauungsplan Altomünster Nr. 31 „Reitwiesen“

1 - Ortsrandsatzung Pipinsried Ost
 
freiverkäuflich
 
Baulandmodell gebunden
 
Anmerkung
Ablauf
 
Flurnr
Größe
 
Flurnr
Größe

 
22.11.2022

 
 
 
497/5
1000

unbebaut
 
 
2 - Bebauungsplan Altomünster Nr. 34 Innere Stumpfenbacher Straße
 
freiverkäuflich
 
Baulandmodell gebunden
 
Anmerkung
Ablauf

Flurnr
Größe

Flurnr
Größe

 
10.12.2024

781/1 Tfl
326

781/1 Tfl
232

unbebaut
 

 
 

787/2
512

unbebaut
 

 
 

787/3
654

unbebaut
 

 
 

787/13
618

unbebaut, genehmigter Bauplan
 
 
3 - Bebauungsplan Nr. 32 Äußere Pipinsrieder Straße
 
freiverkäuflich
 
Baulandmodell gebunden
 
Anmerkung
Ablauf

Flurnr
Größe

Flurnr
Größe

 
18.03.2025

1307/7 Tfl
322,5

1307/7 Tfl
322,5

unbebaut
 

 
 

1307/24
516

unbebaut, genehmigter Bauplan
 

 
 

1307/27
544

unbebaut
 

1307/30 Tfl
302,5

1307/30 Tfl
302,5

unbebaut
 

1307/35 Tfl
273

1307/35 Tfl
273

unbebaut, genehmigter Bauplan
 
 
4 - Bebauungsplan Nr. 30 Südl der äußeren Aichacher Straße
 
freiverkäuflich
 
Baulandmodell gebunden
 
Anmerkung
Ablauf

Flurnr
Größe

Flurnr
Größe

 
27.12.2026

 
 

802
500

unbebaut
 

 
 

802/8
330

unbebaut
 

 
 

802/11
568

unbebaut
 
 
 
5 - Bebauungsplan Altomünster Nr. 31 Reitwiesen
 
freiverkäuflich
 
Baulandmodell gebunden
 
Anmerkung
Ablauf

Flurnr
Größe

Flurnr
Größe

 
23.09.2030

 
 

781/7
658

unbebaut
 

 
 

781/15
645

unbebaut
 

 
 

781/16
625

unbebaut
 

 
 

781/17
70

unbebaut
 

 
 

781/18
464

unbebaut
 

 
 

781/20
440

unbebaut
 

 
 

781/21
403

unbebaut
 


In der Gemeinderatssitzung vom 31.01.2012 wurde beschlossen, das für alle laufenden Baulandmodelle verankerte Ankaufsrecht des Marktes Altomünster wird weiterhin beibehalten.
Der Grundstückseigentümer erhält bei Ablauf der 15-Jahres-Frist zukünftig die Wahlmöglichkeit, ob er das Grundstück
  • im Rahmen des Ankaufrechts an den Markt Altomünster verkauft oder
  • behält und sich für weitere 15 Jahre der (schon bisherigen) Bindungen in notarieller und grundbuchrechtlicher Form unterwirft. Das bisherige Ankaufsrecht des Marktes Altomünster nach Ablauf der (weiteren) 15 Jahre entfällt dann.


Von Seiten des Ersten Bürgermeisters wird vorgeschlagen, den Gemeinderatsbeschluss vom 31.01.2012 aufzuheben und durch eine noch festzulegende Übergangsfrist mit vom Eigentümer zu erfüllenden Bedingungen eine deutliche Verkürzung der zweiten 15-Jahres-Zeitraums zu erreichen.

Inwieweit das dem Markt Altomünster zustehende Ankaufsrecht tatsächlich ausgeübt wird, wird im jeweiligen Einzelfall entschieden.

Beschluss

  1. Der Gemeinderatsbeschluss vom 31.01.2012 wird aufgehoben.
  2. Die Grundstückseigentümer im Plangebiet 1 erhalten bei Ablauf der 15-Jahres-Frist zukünftig die Wahlmöglichkeit, ob sie das Grundstück
    1. im Rahmen des Ankaufrechts an den Markt Altomünster verkaufen oder
    2. behalten, innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf der (ursprünglichen) 15 Jahre einen genehmigungsfähigen Bauantrag bzw. Genehmigungsfreistellungsantrag für ein Wohngebäude vorlegen und innerhalb von weiteren drei Jahren ein bezugsfertiges Wohnhaus errichten. Der Gemeinderat entscheidet vor Ablauf der „2+3“-Jahres-Frist, ob er von dem Ankaufsrecht Gebrauch macht.
  3. Die Grundstückseigentümer in den Plangebieten 2,3 und 4 erhalten bei Ablauf der 15-Jahres-Frist zukünftig die Wahlmöglichkeit, ob sie das Grundstück
    1. im Rahmen des Ankaufrechts an den Markt Altomünster verkaufen oder
    2. behalten und innerhalb von drei Jahren nach Ablauf der (ursprünglichen) 15 Jahre ein bezugsfertiges Wohnhaus errichten. Der Gemeinderat entscheidet vor Ablauf der 3-Jahres-Frist, ob er von dem Ankaufsrecht Gebrauch macht.
  4. Die Grundstückseigentümer im Plangebiet 5 erhalten bei Ablauf der 15-Jahres-Frist keine weitere Fristverlängerung. Der Gemeinderat entscheidet vor Ablauf der 15-Jahres-Frist, ob er von dem Ankaufsrecht Gebrauch macht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Stich hat an der Beratung und Abstimmung aufgrund persönlicher Beteiligung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

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7. Personalangelegenheit; Sachbearbeiter für den IT-Bereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Die Anforderungen im IT-Bereich haben sich in den letzten Jahren derart stark erhöht, dass die Einstellung eines Sachbearbeiters erforderlich wird, der sich vollumfänglich dieser Aufgabe widmen kann. Von dieser Person wird auch die IT an der Schule betreut und auf der Kostenseite mit dem Schulverband entsprechend verrechnet.

Die dadurch im Bauamt freiwerdenden Kapazitäten werden dringend für die Aufgabenbewältigung im Bauamt benötigt.

Es wird darauf hingewiesen, dass auch weiterhin für spezielle Aufgaben geeignete Dienstleister beauftragt werden müssen.

Aufgrund des Aufgabenumfangs wird von einer Vollzeitstelle ausgegangen.

Die Stelle eines Sachbearbeiters IT ist organisatorisch dem Hauptamt zuzuordnen.


Parallel mit dieser Stellenausschreibung wird die Stelle für eine Erzieherin im Kindergarten Kleine Strolche und für einen Mitarbeiter am Bauhof ausgeschrieben.

Beschluss

Die vorgenannten Stellen werden zum nächstmöglichen Zeitpunkt öffentlich ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • die Weiterführung der Neugestaltung des Spielplatzes Hohenrieder Weg Anfang/Mitte Juli 2022
  • die geplante Nahwärmeversorgung in Wollomoos. Nach Vorliegen der Unterlagen wird diese Thematik dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.
  • das Angebot des „Corona-Impfbuses“ am 25.05.2022 in Altomünster.

Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über einen weiteren eingegangenen Antrag auf Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Oberzeitlbach.

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9. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.05.2022 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.04.2022 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Putz und Maler

       Der 3. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Putz- und Malerarbeiten“ wird zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 3. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.


TOP 2        Kostenerstattung für die Benutzung öffentlicher Flächen beim Verlegen von privaten 
Strom-Leitungen für die Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom

       Für die Erhebung eines Benutzungsentgelts wird Alternative 3 B gewählt.
Zusätzlich wird je abgeschlossenem Vertrag eine Pauschale in Höhe von 500,00 € erhoben.         

Datenstand vom 09.06.2022 09:51 Uhr