Datum: 19.07.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung einer Seniorentagesstätte in Altomünster; Vorstellen von möglichen Betreibern
2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Altomünster und Stumpfenbach; Beschlussfassung zu den Ziele
3 Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Kiemertshofen Nr. 4 "Südlich der Straße nach Übelmanna" und Übertragung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau
4 Umrüstung der Beleuchtung des Hauptplatzes auf dem Sportgelände des TSV Altomünster auf LED Leuchtmittel; Zuschussantrag des TSV Altomünster e.V.
5 Vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrages über das Sportgelände des TSV Altomünster e.V.
6 Verbesserung der Breitbandstruktur im Markt Altomünster; Beginn des Förderverfahrens nach der Bundesförderung Breitband "Graue Flecken"
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.06.2022

zum Seitenanfang

1. Errichtung einer Seniorentagesstätte in Altomünster; Vorstellen von möglichen Betreibern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Im Vorfeld der Gemeinderatssitzung wurde mit möglichen Betreibern einer zukünftigen Seniorentagesstätte in Altomünster Kontakt aufgenommen und diesen Unterlagen zu den Räumlichkeiten sowie zur Höhe einer angestrebten Quadratmeterkaltmiete zur Verfügung gestellt.

Die Vertreter der Organisationen 
  • Bayerisches Rotes Kreuz Kreisverband Dachau
  • Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Dachau e.V.
  • Caritas-Zentrum Dachau (Caritasverband der Erzdiözese München und Freising e.V.)
stellten Ihre Organisation und ihr jeweiligen Konzepts für den Betrieb einer Seniorentagesstätte in einem Zeitfenster von 10 bis 15 Minuten vor.

Die entsprechenden Präsentationen der einzelnen Bewerber sind im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

zum Seitenanfang

2. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Altomünster und Stumpfenbach; Beschlussfassung zu den Ziele

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat und der Steuerkreis haben in ihren jeweiligen Sitzungen die Ziele für das Integrierte Stadtentwicklungskonzept erarbeitet. 

Diese wurden vom Büro Dragomir ausformuliert und in dem im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellten Dokument zusammengestellt.

Beschluss

Den Zielen wird in den vorgestellten Formulierungen zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Anordnung einer Umlegung für das Baugebiet Kiemertshofen Nr. 4 "Südlich der Straße nach Übelmanna" und Übertragung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Im Baugebiet Kiemertshofen Nr. 4 "Südlich der Straße nach Übelmanna" sind neben dem Markt Altomünster noch drei weitere Grundstückseigentümer vertreten. Da die Grundstücke im jetzigen Zuschnitt nicht den zukünftigen Bauparzellen entsprechen, ist eine Neuordnung der Grundstückssituation durch ein Umlegungsverfahren erforderlich.

Nach § 45 BauGB können zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke durch eine Umlegung in der Weise neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. 

Die Umlegung ist von der Gemeinde (Umlegungsstelle) in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur Verwirklichung eines Bebauungsplans oder aus Gründen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zur Verwirklichung der innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zulässigen Nutzung erforderlich ist (§ 46 Abs. 1 BauGB).

Für die Durchführung der Umlegung gibt es zwei Varianten:

Alternative 1: 
Durchführung der Umlegung durch den Markt Altomünster und damit Bildung eines Umlegungsausschusses

Alternative 2: 
Übertragen der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau (ADBV Dachau)

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, die Alternative 2 zu wählen, da dies insbesondere aus zeitlichen Gründen einen deutlichen Vorteil bringt, ohne dass der Markt Altomünster ein geringeres Maß an Mitwirkungsmöglichkeiten (z.B. bei der Zuteilung der neuen Grundstücke) hat. 

Finanzielle Auswirkungen

Vom ADBV Dachau wurden aufgrund des aktuellen Bebauungsplanentwurfs und den derzeit geltenden Gebührenordnungen die Kosten für die Durchführung der Umlegung ermittelt:

       Alternative 1:                 ca. 25.500,- €
               Alternative 2:                 ca. 30.000,- €

Der finanzielle Mehraufwand bei der Übertragung beträgt ca. 4.500,- €. Dies relativiert sich jedoch wieder durch entsprechend geringere Aufwendungen bei den gemeindeinternen Verwaltungskosten.

Hierzu kommen bei beiden Alternativen noch jeweils die Kosten für das Abmarkungsmaterial, die Feldgeschworenen und für amtliche Bekanntmachungen. Gegebenenfalls können noch Kosten für Sachverständige, Kosten für Gutachten, Kosten für Rechtsstreitigkeiten und Kosten für ein Widerspruchsverfahren, Kosten für sonstige Leistungen, die nicht durch die Verfahrenskosten abgedeckt sind oder Gebühren für die Änderung des Umlegungsplanes entstehen.

Beschluss

1.        Der Markt Altomünster ordnet für das Baugebiet Kiemertshofen Nr. 4 "Südlich der Straße nach Übelmanna" die Umlegung nach dem vierten Teil des ersten Kapitels des Baugesetzbuches an. Die parzellengenaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes erfolgt im Umlegungsbeschluss.

2.        Für das Baugebiet Kiemertshofen Nr. 4 "Südlich der Straße nach Übelmanna" wird die Durchführung der Umlegung auf das ADBV Dachau übertragen. 

3.        Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt eine entsprechende Vereinbarung mit dem ADBV Dachau zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Umrüstung der Beleuchtung des Hauptplatzes auf dem Sportgelände des TSV Altomünster auf LED Leuchtmittel; Zuschussantrag des TSV Altomünster e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der TSV Altomünster beabsichtigt die bestehende Beleuchtung des Hauptplatzes auf LED Leuchtmittel umzurüsten und hat hierzu mit Schreiben vom 04.07.2022 einen Antrag auf Förderung gestellt.

Die Gesamtkosten werden derzeit auf einen Betrag in Höhe von 52.000,- € geschätzt. Darin sind keine Eigenleistungen beinhaltet.

Die zuletzt angewandte, vergleichbare Förderpraxis sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine derartige Maßnahme mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen. 

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des ermittelten Förderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen. 

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Daraus errechnet sich folgender Förderbetrag

       52.000,- € x 20% = 10.400,- €                

Der Fördermittelempfänger hat einen Mindesteigenanteil in Höhe von 10% der Investitionskosten zu tragen.

Der Antrag ist im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

Beschluss

Für diese Maßnahme wird eine Förderung in Höhe von 20 % und damit ein Förderbetrag in Höhe von 10.400,- € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrages über das Sportgelände des TSV Altomünster e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 04.07.2022 beantragte der TSV Altomünster e.V. die vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrages für das Sportgelände (Grundstücke Flurnummern 808, 899, Gemarkung Altomünster) über das derzeit vereinbarte Vertragsende zum 31.05.2025 hinaus. 


Luftbild des Sportgeländes


Eine vorzeitige Verlängerung des Pachtvertrages über den vorgenannten Zeitpunkt hinaus ist erforderlich, da der TSV Altomünster e.V. eine Baumaßnahme (Umrüstung der bestehenden Flutlichtanlage auf LED-Beleuchtung) plant, für die im Rahmen einer Bezuschussung u.a. durch den BLSV eine Mindestrestlaufzeit des Pachtvertrages von 10 Jahren notwendig ist.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, den Pachtvertrag bis zum 31.12.2050 zu verlängern, da der TSV Altomünster e.V. in den nächsten Jahren eine Maßnahme plant, für die im Rahmen einer Bezuschussung u.a. durch den BLSV eine Mindestrestlaufzeit des Pachtvertrages von 25 Jahren notwendig ist.

Der Antrag des TSV Altomünster und der zukünftige Pachtvertrag sind im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

Beschluss

Der Verlängerung des Pachtvertrages mit dem TSV Altomünster e.V. bis zum 31.12.2050 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Verbesserung der Breitbandstruktur im Markt Altomünster; Beginn des Förderverfahrens nach der Bundesförderung Breitband "Graue Flecken"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Um die Breitbandversorgung in Teilen des Hauptortes Altomünster zu verbessern, wurde das Förderverfahren nach der Bayerischen Gigabit-Richtlinie angestoßen und im November 2021 aufgrund der Verdreifachung des gemeindlichen Eigenanteils beendet.

Das Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert ab dem 01.01.2023 Ausbaumaßnahmen auch in den Gebieten, die über kein gigabitfähiges Netz verfügen. Diesen Anspruch kann aus heutiger Sicht nur ein Glasfasernetz sicherstellen.

Finanzielle Auswirkungen

Es wird eine Wirtschaftlichkeitslücke in Höhe von mind. 1,5 Mio € und eine Förderung in Höhe von bis zu 90% erwartet.

Beschluss

Das Förderverfahren im Rahmen der Bundesförderung Breitband "Graue Flecken" wird begonnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über 

Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über 
  • das weitere Einpendeln der Prognosekosten bei der Sanierung des Anwesens Schultreppe 4 bei einem Ausgabestand in Höhe von 3,5 Mio €.
  • den Bauzeitenablauf der Sanierung der Klostermauer mit einem voraussichtlichen Maßnahmenabschluss im Herbst 2023.

zum Seitenanfang

8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.06.2022 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Umschuldung eines Darlehens

  1.        Der o.g. Betrag wird über einen Bausparvertrag mit einem entsprechenden „Zwischenfinanzierungsdarlehen umgeschuldet“.
  2. Für die Gestaltung des Bausparvertrages und des „Zwischenfinanzierungsdarlehen“ werden über die örtlichen Kreditinstitute entsprechende Angebote eingeholt.
  3. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die für den Markt Altomünster wirtschaftlicheren Verträge zu unterzeichnen.


TOP 2        Weiterführung eines Darlehensvertrags

  1.        Für die Weiterführung des Darlehens wird das Kreditangebot der Sparkasse Dachau mit einem Zinssatz von 2,30 % angenommen.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Kreditvertrag zu unterzeichnen.


TOP 3        Symposium „Künstlerfreunde arbeiten in Altomünster“; Finanzierungsplan

       Das Symposium „Künstlerfreunde arbeiten in Altomünster“ wird durchgeführt. 
       Die Finanzierungsübersicht wird zur Kenntnis genommen. 

Datenstand vom 04.08.2022 06:53 Uhr