Datum: 18.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Kommunalunternehmen
2 Vorlage der Jahresrechnung 2021
3 Zwischenbericht zur Abwicklung des Haushalts 2022
4 Beseitigung von Biberschäden am Vereinsweiher des Angelerclubs Unterzeitlbach e.V. ; Antrag auf Förderung
5 Bekanntgabe von Informationen
6 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom

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1. Kommunalunternehmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 86 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann eine Gemeinde Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung in folgenden Rechtsformen betreiben:
  • als Eigenbetrieb,
  • als selbständiges Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts,
  • in den Rechtsformen des Privatrechts.

Die Gemeinde darf ein Unternehmen im Sinn von Art. 86 GO nur errichten, wenn
  • ein öffentlicher Zweck das Unternehmen erfordert, insbesondere wenn die Gemeinde mit ihm gesetzliche Verpflichtungen oder ihre Aufgaben gemäß Art. 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung (BV) und Art. 57 GO (vgl. Anlage) erfüllen will,
  • das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht,
  • die dem Unternehmen zu übertragenden Aufgaben für die Wahrnehmung außerhalb der allgemeinen Verwaltung geeignet sind,
  • bei einem Tätigwerden außerhalb der kommunalen Daseinsvorsorge der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen anderen erfüllt wird oder erfüllt werden kann.

Ein Kommunalunternehmen hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist formal betrachtet rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch von der sie tragenden Kommune getrennt. Der kommunalpolitische Einfluss und damit die Bindung an die Kommune kann durch die Unternehmenssatzung weitgehend gestaltet werden. 

Ein Kommunalunternehmen kann sich auch aktiv an anderen Unternehmen beteiligen, jedoch können andere Private (Unternehmen oder Privatpersonen) sich nicht unmittelbar an Kommunalunternehmen beteiligen.

Nach Art. 90 GO wird ein Kommunalunternehmen von einem Vorstand in eigener Verantwortung geleitet, soweit nicht gesetzlich oder durch die Unternehmenssatzung etwas anderes bestimmt ist. Die Geschäftsführung des Vorstands wird von einem Verwaltungsrat überwacht. 

Weitere Regelung finden sich in der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV). Diese Verordnung ist unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKUV abrufbar.


Als mögliche nächste Schritte werden vorgeschlagen:
  • Erarbeiten von möglichen Geschäftsfeldern
  • Wirtschaftliche Betrachtung
  • Ausarbeiten einer entsprechenden Unternehmenssatzung

  • Besetzung des Vorstandes und des Verwaltungsrats 



Die Präsentation der Kanzlei BeckerBüttnerHeld zu dieser Thematik ist im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

Beschluss

  1. Die Gründung eines gemeindlichen Kommunalunternehmens wird grundsätzlich positiv gesehen.

  1. Mit den vorgeschlagenen nächsten Schritten besteht Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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2. Vorlage der Jahresrechnung 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Jahresrechnung 2021 schließt wie folgt ab:


Feststellung des Soll-Ergebnisses


Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Soll-Einnahmen
18.115.128,00 €
9.910.967,22 €
28.026.095,22 €
./. Abgang alter KER
19.750,01 €
0,00 €
19.750,01 €
ber. Soll-Einnahmen
18.095.377,99 €
9.910.967,22 €
28.006.345,21 €




Soll-Ausgaben
18.095.374,99 €
9.910.967,22 €
28.006.342,21 €
./. Abgang alter KAR
-3,00 €
0,00 €
-3,00 €
ber. Soll-Ausgaben
18.095.377,99 €
9.910.967,22 €
28.006.345,21 €




Zuführung zum Vermögenshaushalt
2.909.923,33 €
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
4.373.904,54 €
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
4.593.676,74 €




Feststellung des Ist-Ergebnisses



Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
Gesamthaushalt
Ist-Einnahmen
18.245.089,51 €
9.947.980,00 €
28.193.069,51 €
Ist-Ausgaben
18.370.785,88 €
9.983.934,45 €
28.354.720,33 €
Ist-Fehlbetrag (KER)
-125.696,37 €
-35.954,45 €
-161.650,82 €


Die Kämmerin erläutert die Rechnungsergebnisse des Jahres 2021 anhand des Rechenschaftsberichts.









Verwaltungshaushalt


Wichtigste Einnahmen

Ansatz 2021  

Ergebnis 2021

Grundsteuer A
146.000 €
147.356 €
Grundsteuer B
645.000 €
650.294 €
Gewerbesteuer
2.200.000 €
3.380.571 €
Anteil Einkommensteuer
5.400.000 €
5.770.265 €
Familienlastenausgleich
391.000 €
393.492 €
Anteil Umsatzsteuer
268.000 €
298.373 €
Hundesteuer
28.000 €
29.430 €
Schlüsselzuweisung
1.036.500 €
1.036.504 €
Grunderwerbssteuer
80.000 €
149.067 €
Finanzzuweisungen
146.600 €
146.623 €
Abwassergebühr Schmutzwasser
1.482.100 €
1.593.337 €
Abwassergebühr Niederschlagswasser
215.000 €
211.629 €
Kindergartengebühren
114.100 €
103.887 €
Betriebskostenzuschüsse
1.275.000 €
1.434.165 €
Konzessionsabgabe
180.000 €
236.035 €
Miet- und Pachteinnahmen
234.000 €
217.897 €
Straßenunterhaltszuschüsse
213.000 €
213.200 €

Gegenüber den Haushaltsansätzen ergeben sich im Jahresrechnungsergebnis im Verwaltungshaushalt überwiegend Mehreinnahmen sowie Minderausgaben. 
Insbesondere im Bereich der Steuern und Zuweisungen bzw. allgemeinen Umlagen ergaben sich Mehreinnahmen gegenüber den Ansätzen. Damit wurde das Ergebnis gegenüber den Ansätzen ganz erheblich verbessert.

Aufgrund von Zahlungsrückständen aus Grund- und Gewerbesteuern und gemeindlichen Gebühren wurden Kasseneinnahmereste von insgesamt 125.696 € gebildet.


Wichtigste Ausgaben

Ansatz 2021

Ergebnis 2021

Gewerbesteuerumlage
               248.400 €
             319.195 €
Kreisumlage
            4.672.200 €
          4.672.167 €
Personalausgaben
            3.550.100 €
          3.609.740 €
Verw.-Betriebsausgaben
            1.718.400 €
          1.477.195 €
Geschäftsausgaben
            1.943.700 €
          1.619.971 €
Schulverbandsumlagen
            1.117.166 €
          1.058.006 €
Zinsausgaben
               207.434 €
             188.930 €


Der maßgebliche Vervielfältiger für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage betrug 35,0 % der Messbeträge. Der Kreisumlage lag ein Hebesatz von 48,5 % (48,0 %) der Umlagekraftzahlen von 9.633.333 € (8.862.088 €) zugrunde. 
Beim Betrieb der Abwasserbeseitigungsanlagen konnte ein Überschuss von 698.601 € (563.706 €) der Gebührenausgleichsrücklage zugeführt werden. 

Auf Grund der erzielten Mehreinnahmen sowie Minderausgaben konnte anstatt der im Haushaltsplan mit 474.900 € angesetzten Zuführung zum Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von 2.909.923 € dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. 

Vermögenshaushalt


Wichtigste Einnahmen

Ansatz 2021

Ergebnis 2021

Straßenausbauzuschüsse
10.000 €
100.572 €
Zuschüsse Hochwasserschutz
180.000 €
210.987 €
Zuschüsse Städtebauförderung Kindergarten
272.000 €
393.600 €
Zuschüsse Breitbandförderung
69.200 €
69.214 €
Verkauf von Grundstücken
41.600 €
67.079 €
Investitionspauschale
133.000 €
133.095 €
Zuführung vom Verwaltungshaushalt
474.900 €
2.909.923 €
Kreditaufnahmen
1.000.000 €
0 €


Wichtigste Ausgaben

Ansatz 2021

Ergebnis 2021

Straßenbau
662.800 €
518.678 €
Abwasserbeseitigung
1.921.000 €
1.364.333 €
Hochbau
1.937.000 €
1.144.773 €
Feuerwehren 
125.000 €
277.032 €
Anschaffungen bewegliches Vermögen
224.400 €
202.365 €
Tilgung von Krediten
562.500 €
562.246 €
Grunderwerb
1.017.500 €
75.324 €
DSL-Infrastruktur
86.000 €
90.182 €


Der Schuldenstand am Beginn des Rechnungsjahres betrug 15.072.598,45 €. An Tilgungen von Krediten wurden 562.245,62 € aufgewendet und neue Kredite wurden nicht aufgenommen, sodass der Schuldenstand am 31.12.2021 14.510.352,83 € betrug. 
Davon waren rentierliche Schulden für die gebührenfinanzierte Abwasserbeseitigung 12.590.352,83 € und Schulden für sonstige Maßnahmen (Feuerwehrhaus, Kindergarten etc.) von 1.920.000,00 €.
  
Außerhalb des Haushalts sind zum 31.12.2021 folgende Schulden nachgewiesen: 
Schulverband Altomünster 1.861.804 €, davon 76,58 % Markt Altomünster (1.425.770 €)

Der Rücklagebestand zum 31.12.2021 in Höhe von 5.072.505,82 € wird wie folgt nachgewiesen:
Allgemeine Rücklage                         4.373.904,54 €
Gebührenausgleichsrücklage                   698.601,28 €

Durch Zahlungsrückstände aus Anschlussbeiträgen und Erschließungsbeiträgen wurden Kassenreste in Höhe von 35.954,45 € gebildet. Der Ist-Bestand der Verwahrgelder betrug 72.131,22 €.


Haushaltsüberschreitung

HH.St.

Bezeichnung

Ansatz

Ergebnis

Überschreitung

1300.9350
Erwerb von Feuerwehrausrüstung
78.000 €  
253.100,98 €
175.100,98 €


Alle anderen überplanmäßigen Ausgaben konnten über die eingerichteten Deckungskreise (§ 18 KommHV) ausgeglichen werden, bzw. lag die Genehmigung in der Zuständigkeit des 1. Bürgermeisters (bis 20.000,- € gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 c Geschäftsordnung).

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3. Zwischenbericht zur Abwicklung des Haushalts 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die Kämmerin berichtet über die Entwicklung des Haushalts zum Ende des 3. Quartal 2022:

Verwaltungshaushalt


Ansatz 2022

voraussichtliches Ergebnis 2022
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Grundsteuer A
147.000 €
145.090 €
- 1.910 €
Grundsteuer B
652.000 €
654.900 €
+ 2.900 €
Gewerbesteuer
2.700.000 €
3.700.000 €
+ 1.000.000 €
Anteil Einkommensteuer
5.800.000 € 
6.000.000 €
+ 200.000 €
Familienleistungsausgleich
400.000 €
425.300 €
+ 25.300 €
Anteil Umsatzsteuer
252.000 €
261.500 €
+ 9.500 €
Hundesteuer
29.500 €
31.090 €
+ 1.590 €
Schlüsselzuweisung
1.004.000 €
1.004.104 €
+104 €
Grunderwerbsteuer
80.000 €
84.000 €
+ 4.000 €
Finanzzuweisungen
146.400 €
146.439 €
   + 39 €
Schmutzwassergebühr
1.594.000 €
1.575.000 €
- 19.000 €
Niederschlagswassergebühr
211.000 €
214.000 €
+ 3.000 €
Konzessionsabgaben
200.000 €
196.980 €
- 3.020 €
Straßenunterhaltszuschüsse
213.000 €
213.200 €
+ 200 €




Wichtigste Ausgaben



Gewerbesteuerumlage
304.900 €
417.740 €
+ 112.840 €
Kreisumlage
4.789.200 €
4.789.186 €
- 14 €
Zinsen
195.644 €
179.700 €
- 15.944 €


Aus derzeitiger Sicht kann für den Verwaltungshaushalt festgestellt werden, dass die wichtigsten Einnahmen in der veranschlagten Höhe erreicht werden und speziell bei der Gewerbesteuer Mehreinnahmen von 1.000.000 € sowie bei der Einkommensteuer Mehreinnahmen von ca. 200.000 € erzielt werden.
Bei den Personal- und Sachausgaben im Verwaltungshaushalts werden derzeit keine größeren Haushaltsüberschreitungen erwartet, weshalb mit einer erhöhten Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 1.780.000 € (Ansatz 683.100 €) gerechnet werden kann.
Vermögenshaushalt


Ansatz 2022

voraussichtliches Ergebnis 2022
Veränderungen
wichtigste Einnahmen



Zuführung vom Verwaltungshaushalt
683.100 €

1.780.000 €

+ 1.096.900 €
Staatszuwendung für 
Kanalsanierung J.M.F.Platz+Thalhsn. Teil 2
680.000 €


681.441 €


+ 1.441 €                                                                      
Zuwendungen für
Schultreppe 4
382.600 €

382.600 €

0 €

Kreditaufnahmen
1.700.000 €

0 €

- 1.700.000 €




wichtigste Ausgaben



Spielplätze
85.000 €

85.000 €

0 €
Sanierung Rathaus: Altes Rathaus, Verbindungsbau
450.000 €

60.000 €
  
- 390.000 €
Feuerwehrhaus
Altomünster
417.500 €

200.000 €

-217.500 €
Erwerb von beweglichem 
Vermögen Feuerwehr
635.000 €

664.968 €

+ 29.968 €
Kanalbau Allgemeine
Maßnahmen
110.000 €

110.000 €

0 €
Kanalerneuerung Aichacher
Straße        
500.000 €
 
 50.000 €

- 450.000 €
Straßenausbaumaßnahmen 
und Deckenverstärkungen
500.000 €

500.000 €

0 €
Grunderwerb 
Straßenbau
170.000 €

10.500 €

- 159.500 €
Grunderwerb 
Friedhöfe
342.000 €

0 €

- 342.000 €
Sanierung 
Friedhöfe
171.500 €

171.500 €

0 €
  • Grunderwerb 
allgemein
1.411.200 €

608.000 €

- 803.200 €
Sanierung 
Gebäude Schultreppe 4
276.000 €

276.000 €

0 €
Umbau Gebäude
Marktplatz 1
75.000 €

50.000 €

- 25.000 €
Wohnungsbau 
Sandgrubenfeld
40.000 €

40.000 €

0 €

Seniorentagesstätte
30.000 €

30.000 €

0 €

Schuldentilgung
649.000 €

584.640 €

- 64.360 €


Mit der Zuführung vom Verwaltungshaushalt und den Mehreinnahmen sowie Minderausgaben im Vermögenshaushalt ist die Finanzierung des Vermögenshaushalts gesichert.





Zusammenfassung:

  1. Aufgrund dieser Entwicklung kann mit einem positiven Ergebnis im Jahresabschluss 2022 gerechnet werden. 
  2. Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist nicht erforderlich.


Ein Beschluss ist nicht erforderlich.

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4. Beseitigung von Biberschäden am Vereinsweiher des Angelerclubs Unterzeitlbach e.V. ; Antrag auf Förderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Mit Mail vom 06.09.2022 teilt der 1. Vorstand des Angelerclubs Unterzeitlbach e.V. folgendes mit:

Der Anglerclub Unterzeitlbach e.V. bittet um finanzielle Unterstützung zur Behebung der Biberschäden vom Oktober 2021 und Juli 2022.
In beiden Fällen durchbohrte der Biber den Hauptdamm zum Krebsenbach, so dass der Vereinsweiher innerhalb kürzester Zeit auslief. Mit der Folge, dass der komplette Fischbestand verendete.
Um weiteren Schäden vorzubeugen sind wir gezwungen umfangreiche bauliche Maßnahmen durchzuführen.
Wir wollen auch weiterhin das Vereinsgelände als Naherholungsgebiet und Naturparadies präsentieren.


Die zuletzt angewandte Förderpraxis bei Sportvereinen sieht wie folgt aus:

Der Markt Altomünster fördert eine Maßnahme mit einem Fördersatz in Höhe von max. 20% des Anteils der nachgewiesenen Gesamtkosten.

Ausgegangen wird von den nachgewiesenen Gesamtkosten (inkl. Mehrwertsteuer), d.h. eine Unterscheidung in zuschussfähige und nichtzuschussfähige Kosten wird nicht getroffen. 

Der abschließend festzusetzende Förderbetrag richtet sich nach den zum Abschluss der Maßnahme nachgewiesenen Gesamtkosten aus der tatsächlich Abrechnung der beauftragten Firmen bzw. erworbenen Materialien unter Berücksichtigung des ermittelten Förderbetrags. Die Abrechnungen sind dem Markt Altomünster in Kopie vorzulegen. 

Eigenleistungen und "Eigenmaterialbereitstellung" werden nicht gefördert.

Daraus errechnet sich folgender maximaler Förderbetrag

       50.000,- € x 20% = 10.000,- €                

Der Fördermittelempfänger hat einen Mindesteigenanteil in Höhe von 10% der Investitionskosten zu tragen.

Finanzielle Auswirkungen

Die angesprochenen Maßnahmen belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 50.000,- €.

Beschluss

Für diese Maßnahme wird unter der Voraussetzung, dass der Fördermittelempfänger ein mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmtes Maßnahmenkonzept vorlegt, eine Förderung in Höhe von maximal 20 % und damit ein maximaler Förderbetrag in Höhe von 10.000,- € gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über
  • den Abschluss der Arbeiten und damit die Wiederinbetriebnahme des Spielplatzes am Hohenrieder Weg
  • die Verschiebung der nächsten Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses auf den 07.12.2022

Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über das Schreiben der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG vom 15.10.2022 zur Erweiterung der bestehenden ortsfesten Funkanlage in Schmarnzell um eine 5G-Sendeanlage.

Das Mitglied des Gemeinderates Martina Englmann weist auf den internationalen Aktions- und Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ am 25.11.2022 und der in diesem Zusammenhang im Evangelischen Gemeindezentrum stattfindenden Abendveranstaltung hin.

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6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 18.10.2022 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.09.2022 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Sanierung Anwesen Schultreppe 4; Nachtrag Gewerk Kirchenmaler

Der 4. Nachtragsvereinbarung im Gewerk „Putz- und Malerarbeiten“ wird zugestimmt. 
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die 4. Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen


TOP 2        Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Randelsried Nr. 3 „Nördlicher und mittlerer Bereich der Schiltberger Straße“; Vergabe der Erschließungsträgerschaft

               Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB Baumanagement GmbH übertragen.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen


TOP 3        Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Kiemertshofen Nr. 4 „Südlich der Straße nach Übelmanna“; Vergabe der Erschließungsträgerschaft

               Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB Baumanagement GmbH übertragen.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.


TOP 4        Erschließungsmaßnahmen für das Baugebiet Plixenried Nr. 2 „Westlich von Langengern“; Vergabe der Erschließungsträgerschaft

       Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB Baumanagement GmbH übertragen.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

       

TOP 5        Erschließungsmaßnahmen für die Baugebiete Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße“ und Wollomoos Nr. 9 „Östlich der Weilach- und Gartenstraße“; Vergabe der Erschließungsträgerschaft

Die Erschließung des vorgenannten Baugebiets wird für den gemeindlichen Aufgabenbereich (insbesondere Kanal, Straße, Grünordnung) auf die KFB Baumanagement GmbH übertragen.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.



Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.09.2022 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Notstromversorgung der Abwasserpumpwerke

Mit dem Erwerb von zwei Aggregaten im Rahmen der vorgenannten Kosten besteht Einverständnis.

Datenstand vom 27.10.2022 09:51 Uhr