Datum: 22.11.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Umrüsten der Straßenlampen auf LED-Beleuchtung und Ergänzen der bestehenden Straßenbeleuchtung in Teilbereichen von PIpinsried
2 Befahrung der öffentlichen Abwasserkanäle; Festlegen der weiteren Vorgehensweise
3 Feststellung der Jahresrechnung 2020; Beschluss über die Entlastung
4 Vorbereitende Untersuchung im Vorfeld der Festlegung eines Sanierungsgebiets für die erweiterte Ortsmitte Altomünster; Einleitungsbeschluss
5 Bedarfsplanung und Qualitätsumfrage bei den Kindertageseinrichtungen
6 Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft
7 Bekanntgabe von Informationen
8 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2022

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1. Umrüsten der Straßenlampen auf LED-Beleuchtung und Ergänzen der bestehenden Straßenbeleuchtung in Teilbereichen von PIpinsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die gesamte Straßenbeleuchtung im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster verbrauchte in den letzten 14 Jahren eine durchschnittliche Menge von ca. 255.000 kwh Stunden.


Die Verbrauchsminderung im Jahr 2009 ist auf die Umrüstung der sog. Peitschenleuchten mit einem innenliegenden Reflektor und der Reduzierung um ein Leuchtmittel zurückzuführen.

Der zwischen 2011 und 2016 zu verzeichnenden Anstieg liegt in der Erhöhung der Brennstellen insbesondere aufgrund von neuen Ortsstraßen in den Baugebieten.

Seit 2017 wurden ca. 210 bestehenden Leuchten in Stumpfenbach, Oberzeitlbach, Pipinsried, Hohenzell, Kiemertshofen, Irchenbrunn, Arnberg, Asbach, Randelsried und Maisbrunn, Unterzeitlbach und Wollomoos zum Preis von insgesamt ca. 100.000,- € auf LED umgerüstet.

Aufgrund der für den Markt mit Ablauf des bisherigen Stromlieferungsvertrages ab 2024 zu erwartenden Preissteigerung für den Strombezug (Der reine Energiepreis liegt derzeit 4,8 Ct/kwh netto) und des aktuell noch laufenden Bundes- und Landesförderprogramms wird vorgeschlagen, für das Jahr 2023 ein Umrüstungsprogramm für alle noch nicht mit einem LED-Modul ausgestatteten Straßenlampen zumindest zu beginnen.

Die Situation der Straßenbeleuchtung schaut derzeit wie folgt aus:
Leuchtmittel
Anzahl der Brennstellen
Anmerkung
Natriumdampf-Hochdruck-lampen (= „Gelblicht“)
  390 Stück
HSE, HSE-X5, HST-X5
Leuchtstofflampen
  272 Stück
T-Reflector X10, T-U
Kompakt-Leuchtstofflampen
(= Energiesparlampen)
    62 Stück
TC-S X5
LED-Module
  329 Stück
LED, LED-Hella Circle
Summe
1053 Stück



Nachstehendes Umrüstungssystem wird vorgeschlagen:

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Langfeld
  • SR 50/SR100
erhalten unter Beibehaltung des bisherigen Masten einen Lampenkopf des Typs Teceo 1 + 2 LED (längere Gewährleistung und günstiger als SL 11 Midi LED) mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Bega Große Glocke
erhalten unter Beibehaltung des bisherigen Masten einen Lampenkopf des bereits in diesem Gemeindeteil vorhandenen Typs Saturn 2 LED mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Bavaria
erhalten im bisherigen Lampenkopf ein LED-Modul mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • ML240 Ratisbona
erhalten im bisherigen Lampenkopf ein LED-Modul mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 2200 bis 3000 Kelvin).

Anmerkung:
Bei einem Tausch des Lampenkopfs wird aufgrund einer ähnlichen Lampenhöhe von einer ähnlichen Ausleuchtung wie im Bestand ausgegangen. 
Ein Tausch des Lampenkopfes kann jedoch dazu führen, dass sich in einem Straßenzug unterschiedliche Lampentypen befinden.
Eine Überprüfung, inwieweit eine DIN-gerechte Straßenbeleuchtung vorliegt, wird nicht durchgeführt.


Ein Vertreter des Bayernwerks wird das vorgenannten Umrüstungssystem anhand einer Präsentation vorstellen.


Aussage zu Schaltzeiten

Seit 2010 ist die Straßenbeleuchtung flächendeckend von der bis dahin genutzten Dämmerungsschaltung auf „feste“ Schaltzeiten umgestellt. Die Schaltzeiten orientieren sich an den regionalen Sonnenaufgangs- bzw. Sonnenuntergangszeiten und sind auf eine jährliche Brenndauer von 4050 Stunden ausgelegt.



Beispiel:

Datum
Beleuchtung aus
Beleuchtung ein
Sonnenaufgang
Sonnenuntergang
14.01
07:45
17:00
07:51
16:53
24.06.
03:50
20:40
04:03
20:28
22.11.
07:15
16:45
07:22
16:39


Es gibt ausschließlich eine Alternative, die auf eine jährliche Brenndauer von 4170 Stunden ausgelegt ist. Damit verbunden ist eine Erhöhung des Stromverbrauchs um ca. 3%.

Beispiel:

Datum
Beleuchtung aus
Beleuchtung ein
Sonnenaufgang
Sonnenuntergang
14.01
07:55
16:50
07:51
16:53
24.06.
03:55
20:40
04:03
20:28
22.11.
07:25
16:35
07:22
16:39


Der Bayerische Gemeindetag hat in seinem Schreiben vom 20.09.2022 zum vollständigen Abschalten der Straßenbeleuchtung Stellung genommen:

Art. 51 Abs 1 Satz 1 BayStrWG formuliert wie folgt. „Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach
ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten, …“. Eine generelle Pflicht
besteht nach dem Gesetzeswortlaut also nicht.

Eine innerörtliche Beleuchtungspflicht wird aber dann anzunehmen sein, wenn die Verkehrssicherungspflicht dies erfordert. Das bedeutet, dass eine Beleuchtung von Verkehrsflächen dort
zwingend zu erfolgen hat, wo konkrete Gefahrenstellen dies erfordern. Die Verkehrsbedeutung und Gefährlichkeit der Verkehrsflächen sind entscheidend. Allgemein anerkannt ist eine Beleuchtungspflicht innerorts (innerhalb der geschlossenen Ortslage) an konkreten Gefahrenstellen. Das sind z.B. nicht ohne weiteres erkennbare Straßenverengungen, Verkehrsinseln, Fußgängerüberwege, Wasserflächen und ähnliche Hindernisse sowie entsprechend stark befahrene Hauptverkehrsstraßen insbesondere im Kreuzungs- und Einmündungsbereich. Grundsätzlich gilt aber, dass Kraftfahrzeuge und Fahrräder eine ordnungsgemäße Beleuchtungsanlage haben müssen.

Das Abschalten der Straßenbeleuchtung von z.B. 22:00 bis 5:00 Uhr wird in den Wohngebieten mit Blick auf die vorgenannten Gegebenheiten in aller Regel unproblematisch sein. Ob und inwieweit hier ausnahmsweise eine Beleuchtung notwendig ist, ist im Einzelfall zu ermitteln.

Die Entscheidung die Straßenbeleuchtung nachts zu betreiben oder (teilweise) abzuschalten liegt im Ermessen der betroffenen Kommune. Wichtig ist, dass die Einwohner und Besucher über entsprechende Abschaltungen informiert werden, damit sie sich auf die Situation einstellen können und sich gegebenenfalls mit Taschen- oder Stirnlampen ausrüsten. Auch sollten Feuerwehr und THW im Notfall die Möglichkeit haben, die Beleuchtung einzuschalten.

Bei entsprechenden Abschaltungen müssen jedenfalls, zur Vermeidung von Haftungsfällen, an den Lichtmasten, deren Lampen nachts nicht dauerhaft leuchten, Laternenringe (vgl. Z. 394, Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO)
angebracht werden, damit der dort parkende Autofahrer entsprechend informiert ist (im roten Feld des Laternenrings kann in weißer Schrift angegeben werden, wann die Laterne erlischt).        
Eine Abschaltung von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr in Wohngebieten ist technisch nicht umsetzbar.

Eine technisch umsetzbare Möglichkeit den Stromverbrauch zu reduzieren besteht darin, die Beleuchtungsstärke in verkehrsarmen Zeiten zu reduzieren. Derzeit werden vom Bayernwerk folgende Dimmprofile angeboten:

Profil 1                                        
  • Einschalten        100 %                        
  • ab 1.00 Uhr          50 %                        
  • ab 5.00 Uhr        100 %                        

Profil 2
  • Einschalten        100 %
  • ab 0.30 Uhr           50 %
  • ab 4.30 Uhr        100 %

Profil 3                                        
  • Einschalten        100 %                        
  • ab 1.00 Uhr            50 %                        
  • ab 4.00 Uhr        100 %        

Profil 4
  • Einschalten        100 % 
  • ab 22.00 Uhr          50 %
  • ab 05.00 Uhr        100 %


Im Bereich der Ilmstraße, Maisbrunner Straße und Pipinstraße ist die Straßenbeleuchtung im sehr geringen Umfang vorhanden.




Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der vorhandenen Langfeldleuchten durch die in Pipinsried schon vorhandene Saturn2-Leuchte zu ersetzen und entsprechend zu ergänzen, so dass aus insgesamt derzeit 8 zukünftig ca. 25 Leuchten entstehen werden.

Die in der Sitzung vorgestellte Präsentation ist im Ratsinformationssystem abrufbar. 

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die gesamte LED-Umrüstung werden aktuell mit einem Betrag in Höhe von ca. 324.000,- geschätzt.
An staatlichen Landes- und Bundesmitteln wird ein Betrag in Höhe von bis zu 105.000,- € erwartet. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bearbeitung der Förderanträge von einer Dauer bis zu 7 Monate gerechnet werden muss.

Die Kosten für die Umrüstung und Ergänzung im Bereich der Ilmstraße, Maisbrunner Straße und Pipinstraße im vorgeschlagenen Umfang werden aktuell mit einem Betrag in Höhe von ca. 81.000,- geschätzt. Die sich aufgrund des verminderten Umfangs ergebenden Kosten sind noch zu ermitteln.
Fördermittel sind für diese Maßnahme nicht zu erwarten.

Beschluss 1

  1. Alle noch nicht mit einem LED-Modul ausgestatteten Straßenlampen werden beginnend mit dem Jahr 2023 so umgerüstet bzw. ersetzt, dass diese zukünftig auf der Basis eines LED-Moduls funktionieren. Für das Jahr 2023 wird mit den nicht förderfähigen Umrüstungsmaßnahmen begonnen.

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Langfeld
  • SR 50/SR100
erhalten unter Beibehaltung des bisherigen Masten einen Lampenkopf des Typs Teceo 1 + 2 LED mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Bavaria
erhalten im bisherigen Lampenkopf ein LED-Model mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • Langmatz Parasolic
  • Bega Große Glocke
erhalten unter Beibehaltung des bisherigen Masten einen Lampenkopf des Typs Saturn2-Leuchten mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 3000 Kelvin).

  1. Die Straßenlampen mit dem bisherigen Lampenkopf
  • ML240 Ratisbona
erhalten im bisherigen Lampenkopf ein LED-Model mit der Lichtfarbe warmweiß (ca. 2200 bis 3000 Kelvin).

  1. Die Schaltzeiten werden nach dem bisher genutzten Schaltprogramm aufrechterhalten. Eine komplette Abschaltung der Straßenbeleuchtung erfolgt damit nicht.

  1. Soweit technisch möglich werden alle Straßenlampen nach dem Dimmprofil 4 gedimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

  1. Die entsprechenden Fördermittel nach dem Landes- und Bundesprogramm werden beantragt.

  1. Im Bereich der Ilmstraße, Maisbrunner Straße und Pipinstraße wird die Anzahl der vorhandenen Langfeldleuchten durch die Saturn2-Leuchte ersetzt und um 8 bis 10 Stück Saturn2-Leuchten ergänzt.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Verträge zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Befahrung der öffentlichen Abwasserkanäle; Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster ist als Betreiber von Abwasseranlagen gemäß der aktuellen Eigenüberwachungsverordnung (Stand: 20.09.1995) gehalten, für Schmutz-, Regen- und Mischwasserkanäle im Umfang von derzeit 80 km Länge mit den dazugehörigen Bauwerken in der Regel einmal in 10 Jahren eine eingehende Sichtprüfung durchzuführen.
Für Kanäle mit einem Durchmesser > DN 1200 gilt ein Untersuchungsintervall von 5 Jahren.
Für Kanäle älter als 40 Jahre ist einmal in 20 Jahren eine Prüfung auf Wasserdichtheit
vorgeschrieben.
Für Regenwasserkanäle ist eine eingehende Sichtprüfung und Prüfung auf Wasserdichtheit nur dann notwendig, wenn das im Kanal ablaufende Niederschlagswasser behandlungsbedürftig ist oder sich der Regenwasserkanal innerhalb von festgesetzten Trinkwasser- oder Heilquellenschutzgebieten befindet.

Von Ingenieursseite wird empfohlen die Untersuchungen zukünftig getrennt nach Gemeindeteilen für den gesamten Untersuchungsumfang (Hauptkanäle, Hauptschächte, Hausanschlussleitungen, Hausrevisionsschächte und Straßensinkkastenleitungen) so durchzuführen, dass die gesamte Kanallänge in einem Zeitraum von 8 Jahren vollständig untersucht worden ist, um im 10. Jahr wiederum von vorne zu beginnen. Als Untersuchungsturnus sollten zwei Jahre gewählt werden. Im darauffolgenden Jahr der Kanaluntersuchung erfolgt eine bauliche und hydraulische Kanalzustandsbewertung und ggf. eine Sanierung.

Ein Vertreter des Büros Mayr Ingenieure stellt ein zeitlich und räumlich getaktetes Konzept vor, wie es nach der Erstbefahrung der öffentlichen Abwasserkanäle in den zukünftigen Jahren weitergehen soll.

Die in der Sitzung vorgestellte Präsentation ist im Ratsinformationssystem abrufbar. 
 

Finanzielle Auswirkungen

Für die Untersuchungen (einschließlich der Kanalreinigung) ist im Zweijahresrhytmus mit Kosten in Höhe von aktuell 150.000,- € zu rechnen.

Beschluss

  1. Die Befahrungen der öffentlichen Abwasserkanäle werden wie vorgestellt durchgeführt.

  1. Die erforderlichen finanziellen Mittel werden in den Haushalten ab 2023 bereitgestellt.

  1. Die Leistungen der Befahrungen werden entsprechend ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Feststellung der Jahresrechnung 2020; Beschluss über die Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 fand in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 19.01.2022 statt.

Neben der stichprobenartigen Prüfung der allgemeinen Haushaltstätigkeiten wurden die nachstehenden Baumaßnahmen in den Bereichen
  • Beschlüsse des Gemeinderats
  • Planzeichnungen
  • Kostenaufstellungen
  • Zuwendungsbescheide des Wasserwirtschaftsamts für Förderung der Maßnahme (soweit zutreffend)
  • Zahlungsanordnung für Zahlungseingang der Zuwendung
geprüft:

Erhöhung des Damms am Hochwasserrückhaltebecken Weiherwiesengraben HRB III
Ergebnis: 
keine Beanstandung

Kanalsanierung Thalhausen - „Am Kreuzberg“ und „Am Mühlberg“
In der Gemeinderatssitzung vom 26.01.2021 wurde die gesamte Kostenentwicklung dieser Maßnahme und insbesondere die Preissteigerungen dargestellt und den Mehrkosten mit dem Abschluss der entsprechenden Nachtragsvereinbarungen zugestimmt.
Möglicherweise war diese Beschlusslage in der Rechnungsprüfungsausschusssitzung nicht bekannt und hat deshalb zu der Fehleinschätzung, dass noch ein Nachtragsbeschluss über die Mehrkosten der Baumaßnahme zu fassen sei geführt.
Im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung wurde diese Baumaßnahme auch nochmals betrachtet und nicht weiter beanstandet.
Ergebnis:
Der Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses kann damit als erledigt betrachtet werden.

Baumaßnahme: Straßenbau Pipinstraße Pipinsried
Die Bauverwaltung nimmt zu den Kostenerhöhungen wie folgt Stellung:
Für die damals geplante Maßnahme wurden Kosten in Höhe von 67.011,54 € brutto berechnet. Als Grundlage für die Kostenermittlung wurden die aktuellen Sanierungskosten auf Basis des LV „Umbau Kreuzung Kellerbergstraße/Pipinsriederstraße“ von 2012 verwendet

Bei der Submission 2019 lag der günstigste Anbieter bei 91.198,60€.

Im Zuge der Ausführung wurden folgende Änderungen aufgrund des Zustandes vor Ort in Absprache mit dem Ersten Bürgermeister und dem Geschäftsleiter entschieden:

  1. Der Gehweg im Bereich der Pipinstraße 20 war auch in einen sehr schlechten Zustand. Es wurden auf eine Länge von 22m der Gehweg und die Wasserführung erneuert. 

  1. Die vorhandene Fahrbahn wies starke Fahrspuren bzw. Fahrrinnen auf. Eine Asphaltierung nur im Bereich des Zweizeilers in einer ursprünglich geplanten Breite von 80 cm war nicht möglich, da sonst die Entwässerung der Straße nicht mehr funktioniert hätte. Aufgrund dessen musste ein Bereich mit einer Breite von ca. 2,70 m asphaltiert werden.
Desweitern war die Reichertshauser Straße im Anschlussbereich zur Pipinstraße in einem sehr schlechten Zustand, so das entschieden wurde, auch diesen Bereich in die Sanierung mit auf zu nehmen. Beim Abfräsen der Straße wurde festgestellt, dass kein ausreichender Asphaltaufbau an der Straße vorhanden war. Ein Asphalttragschickt musste als Unterbau eingebaut werden.

Für diese ursprünglich nicht vorgesehenen, aber durchaus erforderlichen zusätzlichen Maßnahmen entstanden Mehrosten:

  1. am Gehweg Mehrkosten in Höhe von 3.574,62 €.

  1. an der Fahrbahn Mehrkosten in Höhe von 28.997,24 €
  • Unterbau Frostschutz                2.058,44 € 
  • Unterbau ATS (75,56m²)                 3.253,17 €
  • Abfräsen (626,20m²)                9.140,71 € 
  • Asphaltdecksicht (769,98m²)          14.544,92 € 

  1. im Bereich der Strassenentwässerung Mehrkosten in Höhe von 4.377,93 €
  • Erneuerung von 4 defekten Straßensinkkästen (Zum Zeitpunkt der ersten Kostenschätzung waren 2 eingeplant)                 2.438,33 €
  • Einbau eines zusätzliche SSK               1.939,60 €

In der gesamten Auftragssumme handelt es sich hauptsächlich um Massenmehrungen. 

  1. Kosten für nachträgliche Positionen im Bereich der Brücke, die nicht im LV ausgeschrieben wurden, belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 6.451,68 €. 
Dies betrifft hauptsächlich:
  • Böschungsverbau                 3.253,17 €
  • Arbeiten im Bereich der Brücke           1.243,00 €
Ergebnis:
Es wird vorgeschlagen den aufgeführten Mehrkosten zuzustimmen, da diese im genannten Umfang erforderlich waren, um die Baumaßnahme technisch sinnvoll und letztendlich kostengünstig mit eigenem (Planungs-)Personal umzusetzen.

Im Bereich der allgemeinen Haushaltstätigkeiten gab es keine Beanstandungen.

Beschluss 1

  1. Den angefallenen Mehrkosten bei der Baumaßnahme Straßenbau Pipinstraße Pipinsried wird zugestimmt.

  1. Nach Durchführung der örtlichen Prüfung wird die Jahresrechnung 2020 gemäß Art. 102 GO festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat die Entlastung des Ersten Bürgermeisters. Er hat deshalb an der Beratung und Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung nicht teilgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Vorbereitende Untersuchung im Vorfeld der Festlegung eines Sanierungsgebiets für die erweiterte Ortsmitte Altomünster; Einleitungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Geltungsdauer der Satzung des Marktes Altomünsters über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Altomünster“ und damit das aktuell rechtkräftige Sanierungsgebiet „Ortskern Altomünster“ aus dem Jahr 1997 wurde durch den Gemeinderat in der Sitzung vom 21.09.2021 bis nach Abschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) jedoch bis spätestens 30.06.2023 verlängert. Nach dieser Frist läuft das bestehende Sanierungsgebiet aus. Die Ziele der damaligen Sanierung wurden bisher weitgehendst erfüllt.

Im Rahmen des aktuellen ISEK-Prozesses werden neue Zukunftsaufgaben und Sanierungsziele erarbeitet. Es zeichnet sich ab, dass für die zukünftige Gemeindeentwicklung und die Umsetzung und finanzielle Förderung der Maßnahmen aus dem ISEK die Festlegung eines neuen Sanierungsgebietes sinnvoll ist. 
 
Vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets sind nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen, um Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele zu gewinnen.

Mit der Regierung von Oberbayern wurde der nachstehende Umgriff der Vorbereitenden Untersuchungen besprochen und als nachvollziehbar und schlüssig bewertet:


Die Originaldatei ist im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich ein zukünftig neues Sanierungsgebiet nur innerhalb des Umgriff der Vorbereitenden Untersuchungen befinden kann.

Die Vorbereitung der Sanierung wird durch den Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen eingeleitet. Dieser Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht. 


In der Klausurtagung des Gemeinderats Ende Januar 2023 werden
  • der Umgriff des Sanierungsgebiets
  • der Entwurf einer Sanierungssatzung und
  • das Sanierungsverfahren
vorgestellt.
Die Beschlussfassung erfolgt in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im ersten Halbjahr 2023.

Beschluss

  1. Die Festlegung eines neuen Sanierungsgebietes wird grundsätzlich befürwortet.

  1. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für den vorgestellten Bereich der erweiterten Ortsmitte Altomünster wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bedarfsplanung und Qualitätsumfrage bei den Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote im Gemeindebereich des Marktes Altomünster nach den Kriterien des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes (BayKiBiG)

Nach Art. 6 ff des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) hat der Markt Altomünster eine örtliche Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuungsangebote durchzuführen. 

Damit soll insbesondere festgestellt werden, für welche Altersgruppen vorhandene Kindertagesbetreuungsangebote ausreichen und für welche Zielgruppen bis zu 14 Jahren noch Betreuungsplätze benötigt werden. 


Nach Art. 7 BayKiBiG entscheidet der Markt Altomünster, welchen örtlichen Bedarf er unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Eltern und ihrer Kinder für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung sowie sonstiger bestehender schulischer Angebote anerkennt. 

Hierbei sind auch die Bedürfnisse von Kindern mit bestehender oder drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im Sinn dieses Gesetzes zu berücksichtigen. [...] 

Die Gemeinde hat die Entscheidung nach Satz 1 entsprechend den örtlichen Gegebenheiten regelmäßig zu aktualisieren.


Die Durchführung der örtlichen Bedarfsplanung gliedert sich in drei Schritte, die mit einer entsprechenden Fragstellung hinterlegt sind:

  1. Bestandsfeststellung - Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese im Gemeindebereich des Marktes Altomünster vorhanden?

  1. Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?

  1. Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?

  1. Bestandsfeststellung - Wie viele Betreuungsplätze und in welcher Ausgestaltung sind diese im Gemeindebereich des Marktes Altomünster vorhanden?

Die Bestandsfeststellung stellt die Erfassung aller Betreuungsplätze in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege im Gemeindebereich des Marktes Altomünster dar. 
Ergänzend werden weitere vorhandene, jedoch aufgrund einer angebotenen Betreuungszeit von unter 20 Stunden pro Woche nicht unter das Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes fallende Betreuungsangebote aufgezeigt.


Kindertageseinrichtungen

Der Markt Altomünster betreibt als öffentliche gemeindliche Einrichtung die nachstehenden Kindergärten: 

  • Naturkindergarten Wollomoos
               Kapazität:                  1 Gruppe
                                       25 Kinder

  • Kindergarten Pipinsried
               Kapazität:                  1 Gruppe
                                       25 Kinder

  • Kindergarten Oberzeitlbach
               Kapazität:                  2 Gruppen
                                       50 Kinder

  • Kindergarten Altomünster „Kleine Strolche“
Kapazität:                  4 Gruppen                                                                                               100 Kinder


Das Bayerische Rote Kreuz Kreisgruppe Dachau betreibt als sog. freier Träger das Kinderhaus „Regenbogen“:

  • Kindergarten
               Kapazität:                   3 Gruppen
                                       75 Kinder 
 
  • Kinderkrippe
               Kapazität:                  3 Gruppen
                                       45 Kinder


Damit ergibt sich derzeit folgende Gesamtzahl an möglichen Betreuungsplätzen

  • Kindergartenplätze
               Kapazität:                   11 Gruppen                  
                                       275 Kinder                

  • Kinderkrippenplätze
               Kapazität:                     3 Gruppen
                                         45 Kinder

  • Gesamtbetreuungsplätze
               Kapazität:                   14 Gruppen
                                        320 Kinder


Anmerkungen:

Die Schließtage bei den einzelnen Kindergärten sind so gelegt, dass nur während drei Wochen im August keine Betreuung in einer Einrichtung im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster angeboten werden kann. 
Während der übrigen Schließtage besteht die Möglichkeit, Kinder in einem anderen Kindergarten im Gemeindegebiet betreuen zu lassen. Dieses Angebot wurde vergangenheitlich allerdings äußerst selten angenommen.


Einrichtungen der Tagespflege
Aktuell liegen keine weiteren Informationen zum Thema Tagespflege vor.


Ergänzende nicht zu den Kindertageseinrichtungen i.S.d. Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes zählende Betreuungsangebote
  • Eltern-Kind-Programm unter der Trägerschaft des Dachauer Forums
(Betreuung mit Elternteil an 1 Tag in der Woche 2,0 Std.; 1 Gruppe mit max. 9 Plätzen)
  • 2-Tages-Kinderbetreuung unter der Trägerschaft der VHS Altomünster
(Betreuung an jeweils 2 Tage in der Woche je 2,5 Std.; 2 Gruppen mit jeweils 15 Plätzen)

Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster 
  • Gebundenes Ganztagsangebot an der Grund- und Mittelschule in einzelnen Jahrgangsstufen
  • Betreuung der Schülerinnen und Schüler (vorrangig) der Grundschule inkl. Mittagessen durch den Förderverein zur Schülerbetreuung:
  • an Schultagen von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
  • an Ferientagen von 7:30 Uhr bis 15:00 Uhr (bei Bedarf bis 16:30 Uhr) in den Herbst-, Faschings-, Oster- und Pfingstferien und in den Sommerferien (3 Wochen) 


  1. Bedürfnisabfrage - Welche Bedürfnisse (= Anforderungen an einen Betreuungsplatz) haben die Eltern?

Das Angebot in der Kindertagesbetreuung soll - im Rahmen des Möglichen - enthalten, was die Eltern und ihre Kinder benötigen. Nicht alles jedoch, was Eltern sich wünschen, ist realisierbar.


Die Ermittlung der Bedürfnisse erfolgt durch

  1. eine Auswertung der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster,
  2. ein zentrales Anmeldeverfahren und
  3. eine schriftliche Befragung der Eltern.

1)        Auswertung der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster

Die Belegungszahlen sehen zu den aufgeführten Stichtagen wie folgt aus:


BRK Kinderhaus Regenbogen - Kinderkrippe

Belegung
Freie Plätze
ab 12/2022
31 Kinder
14
ab 01/2023
45 Kinder
  0
               
Bewertung
Aufgrund der zum 01/2023 vorliegenden Vollauslastung ist zu beobachten, inwieweit kurzfristig die bereitgestellten Betreuungsplätze durch bauliche Maßnahmen zu erhöhen sind.

 
Kindergarten Wollomoos

Belegung
Freie Plätze
ab 12/2022
23 Kinder
2
ab 01/2023
23 Kinder
2

Kindergarten Pipinsried

Belegung
Freie Plätze
ab 12/2022
23 Kinder
2
ab 01/2023
23 Kinder
2

Kindergarten Oberzeitlbach

Belegung
Freie Plätze
ab 12/2022
44 Kinder
6
ab 01/2023
47 Kinder
3

Kindergarten Altomünster „Die kleinen Strolche“

Belegung
Freie Plätze
ab 12/2022
81 Kinder
19
ab 01/2023
89 Kinder
11
ab 04/2023
93 Kinder
  7

BRK Kinderhaus Regenbogen - Kindergarten 

Belegung
Freie Plätze
ab 12/22
75 Kinder
0


Zusammenfassung

Belegung
Freie Plätze
ab 12/2022
246 Kinder
29
ab 01/2023
257 Kinder
18
ab 04/2023
261 Kinder
14

       Bewertung
Aufgrund der freien Plätze sind die angebotenen Betreuungsplätze der Anzahl nach derzeit als ausreichend zu betrachten. Der gesetzliche Rechtsanspruch kann damit erfüllt werden. Es ist zu beobachten, wie sich die Anzahl der freien Betreuungsplätze entwickelt, um mittelfristig bauliche Maßnahmen in die Wege leiten zu können.
(Fast) Alle Kinder können auch in ihrem „Wunschkindergarten“ betreut werden.

               

Es besuchen derzeit (Stand 042022) 22 Kinder aus dem Gemeindegebiet des Marktes Altomünster auf Wunsch der Eltern eine Kindertageseinrichtung in benachbarten Gemeinden.  Diese Zahl ist seit Jahren rückläufig und liegt damit etwas unter dem Durchschnitt der letzten Jahre.

       Bewertung
Der bisher stark von Altomünsterer Kindern besuchten Waldkindergarten in der Gemeinde Erdweg (3 Kinder) hat seinen „Spitzenplatz“ an das Kinderhaus Sonneschein Sielenbach (6 Kinder) abgegeben. 
Die verbliebenden Kinder besuchen vermutlich bedingt durch den Arbeitsplatz der Eltern eine Einrichtung außerhalb des Gemeindegebiets des Marktes Altomünster.
Zumindest mittelfristig ist hier nicht von einer deutlichen, über die normalen Maße hinausgehenden Schwankung dieser Zahlen auszugehen.


Betreuung von Schülerinnen und Schülern an der Grund- und Mittelschule Altomünster
       
Bewertung
Aufgrund der vergangenheitlich geschaffenen Räumlichkeiten sind aktuell - insbesondere auch unter Berücksichtigung der i.d.R. am Nachmittag verfügbaren Klassenzimmer - ausreichende „Betreuungsflächen“ vorhanden.
Kurz bis mittelfristig wird sich ein erhöhter Bedarf an Räumlichkeiten im Bereich der Mensa ergeben.


2)        Zentrales Anmeldeverfahren

Die Anmeldung erfolgt online über die gemeindliche Homepage in einem festgelegten Zeitfenster durch die Eltern.
Anschließend werden die Anmeldeunterlagen mit den beteiligten Einrichtungsleitungen zentral in der Gemeindeverwaltung ausgewertet und die Vergabe der Betreuungsplätze in Abstimmung diesen durchgesprochen.


3)        Schriftliche Befragung der Eltern

Eine erste schriftliche Befragung der Eltern auf der Basis eines standardisierten Fragebogens erfolgte im Jahr 2006. 
Die aktuelle Elternbefragung wurde im Juli 2022 mit dem Versand von ca. 1.100 Fragebögen durchgeführt. 
Angeschrieben wurden die Eltern von Kindern bis 14 Jahre, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gemeindebereich des Marktes Altomünster haben.


  1. Bedarfsanerkennung - Welche Bedürfnisse der Eltern und damit welcher Bedarf wird vom Markt Altomünster anerkannt?





















Aus den Auswertungen der Belegungszahlen bei den einzelnen Einrichtungen im Gemeindebereich des Marktes Altomünster und der schriftlichen Befragung der Eltern kann festgehalten werden, dass die Anzahl der angebotenen Plätze im Bereich der Kinderkrippe maximal kurzfristig und im Bereich der Kindergärten aktuell mittelfristig ausreicht, um dem gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz zu genügen. 

Bei der Ortswahl der Einrichtung konnten in 2022 weitgehenst alle Elternwünsche im vorgesehenen Maß berücksichtigt werden. 

Mit der Ausgestaltung des aktuellen Angebots besteht eine sehr hohe Zufriedenheit. Alle Elternwünsche können jedoch nicht vollumfänglich erfüllt werden. Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Marktes Altomünster und einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise muss dies unter Abwägung allen Für und Widers in Kauf genommen werden.

Änderungswünsche bei den Öffnungszeiten und in der Ferienbetreuung sind weiterhin zu beobachten und bei entsprechender Nachfrage in das zukünftige Angebot zu integrieren.        

Die aktuell vorhandenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster werden damit als bedarfsnotwendig anerkannt.


Qualitätssicherungsmaßnahmen

Nach Art. 19 BayKiBiG setzt der Förderanspruch in Bezug auf die Kindertageseinrichtungen u.a. voraus, dass der Träger geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen durchführt. Eine dieser Maßnahmen ist eine jährliche Elternbefragung.

Diese führt zu überwiegend guten bis sehr guten Ergebnisse.

Beispiel Kindergarten Kleine Strolche – exemplarische Fragen:

  • Geht Ihr Kind gerne in unsere Einrichtung?        98% sehr gerne und gerne
  • Wie beurteilen Sie unsere Informationsmedien?        95% sehr gut und gut
  • Können wir die Zusammenarbeit mit Ihnen verbessern?        87% nein
  • Entsprechen unsere Öffnungszeiten Ihren Wünschen?        91% ja
  • Wie beurteilen Sie unsere Betreuungszeiten?
  • Wie beurteilen Sie das Mittagessen in unserer Einrichtung?        69% sehr gut und gut
  • Wie beurteilen Sie uns und unsere Arbeit insgesamt?


Die Ergebnisse mit den Anmerkungen und Anregungen der Eltern wie z.B.
  • Was gefällt Ihrem Kind in unserer Einrichtung besonderes gut?
  • Was gefällt Ihrem Kind in unserer Einrichtung nicht?
  • Was sollten wir Ihrer Meinung nach bei Ihrem Kind stärker fördern?
  • Welche Aktivitäten sollten wir häufiger unternehmen?
erhalten die Kindertageseinrichtungen, um teamintern und in Absprache mit der Gemeindeverwaltung festzulegen, welche Ideen umgesetzt werden.

Beschluss

  1. Der Bedarf an Betreuungsplätzen im Bereich der Kinderkrippe ist aufgrund der aktuell vorliegenden Vollauslastung kritisch zu beobachten, um kurzfristig bauliche Maßnahmen in die Wege leiten zu können.

  1. Der Bedarf an Betreuungsplätzen im Bereich der Kindergärten ist aufgrund der aktuell Belegung zu beobachten, um mittelfristig bauliche Maßnahmen in die Wege leiten zu können.
 
  1. Die aktuell vorhandenen Plätze in den Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster werden als bedarfsnotwendig anerkannt.

Die Qualität der Einrichtungen ist weiterhin als sehr gut einzustufen. Maßnahmen, um diesen Standard zu erhalten, sind im gleichen Maße auch zukünftig erforderlich und im Rahmen der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

In einer Bürgerenergiegenossenschaft organisieren sich Bürgerinnen und Bürger auf vorwiegend regionaler Ebene in der Rechtsform einer eingetragenen Genossenschaft (e.G.), um das Ziel einer dezentralen, i.d.R. konzernunabhängigen und erneuerbaren Gewinnung, Speicherung und Verteilung von Energie zu verfolgen. 

Für die Mitglieder besteht die Möglichkeit sich finanziell z.B. an der Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von erneuerbaren Energien etc. vor Ort zu beteiligen und von den Ergebnissen wirtschaftlich unmittelbar zu profitieren.

Ein Beispiel für eine Bürgerenergiegenossenschaft im näheren Umkreis findet sich in der Stadt Pfaffenhofen an der Ilm. Weitere Informationen können unter www.buergerenergie-pfaffenhofen.de abgerufen werden.

Beschluss

Die Gründung einer regionalen Bürgerenergiegenossenschaft wird grundsätzlich positiv gesehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über
  • den Stopp der Gigabitförderung des Bundes (Graue Flecken) zum 17.10.2022.
  • den Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern im Landkreis Dachau.
  • das Vorliegen des Förderbescheids für die Ausarbeitung eines Pflegemanagements betreffend die Biotopflächen aus den ländlichen Neuordnungsverfahren.
  • die aktuelle Broschüre „Gemeindedaten 2021“ (Download über www.pv-muenchen.de/leistungen/daten)
  • eine Personalveränderung in der Finanzverwaltung und der damit verbundenen Stellenausschreibung
  • die Downloadmöglichkeit der Markt Altomünster App auf den entsprechenden Stores


Das Mitglied des Gemeinderats Josef Riedlberger weist auf den am Freitag, den 25.11.2022 in der Zeit von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Landratsamt Dachau stattfindenden Klimaschutztags hin.

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8. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 22.11.2022 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 18.10.2022 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes; Erhöhung der Großraumzulage

       Die Zulage auf den Grundbetrag wird ab 01.01.2023 erhöht.
       Die Zulage auf den Grundbetrag wird ab 01.01.2023 auf 75 % erhöht.

       
TOP 2        Abschluss von Bausparverträgen

       Zur künftigen Zinssicherung werden Bausparverträge abgeschlossen.
       Es werden entsprechende Vergleichsangebote eingeholt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die für den Markt Altmünster wirtschaftlicheren Verträge zu unterzeichnen. 

Datenstand vom 06.12.2022 07:13 Uhr