Datum: 07.12.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeindeentwicklungsausschuss
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung und Betrieb von (kommunalen) Wärmenetzen

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1. Errichtung und Betrieb von (kommunalen) Wärmenetzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeindeentwicklungsausschuss (Markt Altomünster) Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschuss 07.12.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Aktuell gibt es im Gemeindebereich des Marktes Altomünster in folgenden Gemeindeteilen Nahwärmenetzte (ohne „Kleinstnetze“ = Versorgung bis zu 3 Häuser):
  • Wollomoos
  • Pfaffenhofen        
  • Plixenried        
  • Altomünster         
  • Haag 

Für das Jahr 2023 ist die Erweiterung in den Gemeindeteilen Wollomoos und Altomünster geplant.                
In der Sitzung werden die Lagepläne der bestehenden Netze und geplanten Erweiterungen vorgestellt.

Nahwärmenetze, die aus einer nachhaltigen (idR erneuerbaren) und regionalen Quelle oder ansonsten nicht genutzten „Abfallwärme“ gespeist werden, können einen zentralen Beitrag für die Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudebereich leisten.

Anders als bei Strom- und Gasnetzen gibt es keinen „Markt“, so dass bislang dieser Themenbereich „ungesteuert“ der privaten Wirtschaft überlassen wurde.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, als Gemeinde bei der Wärmeplanung eine aktive Rolle zu übernehmen und entsprechende Eignungsgebiete für die Errichtung und die Erweiterung von Wärmenetzen herauszuarbeiten. 
Dies ist nur umsetzbar, wenn eine entsprechende Dienstleistung an eine fachkundige externe Stelle vergeben wird.
Kosten einer derartigen Studie können derzeit nicht angegeben werden.
Nach der Kommunalrichtlinie des Bundes kann hierfür eine Förderung in Höhe von bis zu 90% erwartet werden.
Möglicherweise soll es zu einer gesetzlichen Verpflichtung für eine kommunale Wärmeplanung kommen. Weitere Details zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens liegen aktuell nicht vor.

Die Umsetzung kann dann privatwirtschaftlich, öffentlich oder im Rahmen einer Kooperation erfolgen.

In diesem Zusammenhang können u.a. diskutiert werden:
  • Möchte sich die Gemeinde an einem Wärmenetz eines Dritten beteiligen?
  • Errichtet die Gemeinde oder ein Kommunalunternehmen allein oder unter Beteiligung eines Dritten ein Wärmenetz?
  • Spricht die Gemeinde Anschlusspflichten aus? Welche Möglichkeiten gibt es da?
  • Erhebt die Gemeinde eine Art Konzession für die Verlegung der Leitung in den öffentlichen Straßen?
  • Soll in einem Vertrag geregelt werden, dass ein Wärmenetz bei Insolvenz eines Anbieters durch die Gemeinde erworben werden kann?


Der Energienutzungsplan aus dem Jahr 2014 ist im Ratsinformationssystem abrufbar. Bei Bedarf kann auf diesen in der Sitzung eingegangen werden.


Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Aufgabenbereich nur mit zusätzlichem Personal bearbeitet werden kann.

Datenstand vom 16.01.2023 12:11 Uhr