Datum: 27.09.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung "Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Wollomoos - Thalhausener Feld, nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand und nordwestlich von Deutenhofen, 1.Änderung"; Änderungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 wurden die Anträge für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage
- auf dem Grundstück Flurnummer 78 der Gemarkung Wollomoos mit einer Größe von 7,51 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 48,39
(Teilbereich 1 „nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld“)
- auf dem Grundstück Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 9,00 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 48,52 und
(Teilbereich 2 „nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand“)
- auf Grundstück Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach mit einer Größe von 0,97 ha und durchschnittlichen Ackerzahl von 51,49
(Teilbereich 3 „nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“)
behandelt und die Absichtsbeschlüsse zur Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.
Inzwischen liegen für o.g. beantragten Flächen die positiven Beurteilungen nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog vor.
Zur Verfahrensvereinfachung wurden die o.g. Anträge in ein Änderungsverfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I zusammengefasst.
Lageplanübersicht
Standort
|
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
|
Anteil am Gemeindegebiet in %
|
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
|
südlich von Arnberg
|
8,44
|
0,11
|
|
südlich von Lichtenberg
|
3,68
|
0,05
|
|
südlich von Lichtenberg, 1. Änderung
|
1,42
|
0,02
|
|
nordwestlich von Deutenhofen
|
1,37
|
0,02
|
|
nördlich von Rudersberg
|
9,05
|
0,12
|
|
südlich von Lichtenberg, 2. Änderung
|
2,86
|
0,04
|
|
südlich von Rametsried
|
1,50
|
0,02
|
|
südlich von Arnberg,
1. Erweiterung
|
14,26
|
0,19
|
47,40
|
südöstlich von Kiemertshofen
|
10,68
|
0,14
|
54,10
|
östlich von Pfaffenhofen
|
7,76
|
0,10
|
43,70
|
südlich von Halmsried
|
4,44
|
0,06
|
49,60
|
nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld
|
7,51
|
0,10
|
48,39
|
nordöstlich von Deutenhofen –
Am Brand
|
9,00
|
0,12
|
48,52
|
nordwestlich von Deutenhofen,
1. Änderung
|
0,97
|
0,01
|
51,49
|
Gesamt
|
82,94
|
1,10
|
|
Tabellarische Übersicht der Standorte
Teilbereich 1 „nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld“
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Grundstück Flurnummer 78 der Gemarkung Wollomoos und hat eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 7,51 ha. Die Fläche liegt nordöstlich von Wollomoos.
Flächennutzungsplanausschnitt Teilbereich 1
Teilbereich 2 „nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand“
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Grundstück Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach und hat eine Gesamtfläche von ca. 9,0 ha. Die Fläche liegt nordöstlich von Deutenhofen.
Flächennutzungsplanausschnitt Teilbereich 2
Teilbereich 3 „nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Grundstück Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach und hat eine Gesamtfläche von ca. 0,97 ha. Die Fläche liegt nordwestlich von Deutenhofen und grenzt direkt an die bestehende Freiflächenfotovoltaikanlage aud dem Jahre 2019 an.
Flächennutzungsplanausschnitt Teilbereich 3
Der durch das Büro Brugger angewandte Kriterienkatalog des Marktes Altomünster für die oben genannten Flächen ist im RIS eingestellt.
Beim Thema Grünordnung und Ausgleich wird in vorliegenden Fällen der Ausgangszustand der Anlagenflächen gemäß Biotopwertliste als „intensiv genutzter Acker“ bzw. „intensiv genutztes Grünland“ (BNT A11 bzw. BNT G11 gem. Biotopwertliste) eingeordnet. Durch geeignete Maßnahmen (u. a. Standortwahl, ökologische Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen, Erhalt wertvoller Landschaftselemente) können erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden werden. In diesem Fall entsteht gemäß Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 kein Ausgleichsbedarf. Zur Einbindung der Anlage in die Landschaft sind entsprechende Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen.
Beschluss
- Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass die Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung unterzeichnen, die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Überarbeitungsbereichs I für das Grundstück Flurnummer 78 der Gemarkung Wollomoos sowie für die Grundstücke Flurnummern 1006 (TF) und 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach.
- Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich I, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen nordöstlich von Wollomoos - Thalhausener Feld, nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand und nordwestlich von Deutenhofen, 1. Änderung“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Keller hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.
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2. Bebauungsplan Wollomoos Nr. 12 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Wollomoos - Thalhausener Feld"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 wurde ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Wollomoos auf dem Grundstück Flurnummer 78 der Gemarkung Wollomoos behandelt und der Absichtsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.
Die beantragte Fläche wurde nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog positiv beurteilt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 7,51 ha. Die Ausbaugröße beträgt ca. 6,0 MWp.
Lageplanübersicht
Flächennutzungsplanausschnitt
Der durch das Büro Brugger angewandte Kriterienkatalog des Marktes Altomünster ist im vorangegangenen TOP 1 zur Flächennutzungsplanänderung im RIS eingestellt.
Beschluss
- Der Markt Altomünster stellt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Aufstellung des Bebauungsplanes unterzeichnet, einen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 78 der Gemarkung Wollomoos auf.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Wollomoos Nr. 12 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. Bebauuungsplan Deutenhofen Nr. 3 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen - Am Brand"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 wurde ein Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen auf dem Grundstück Flurnummer 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach behandelt und der Absichtsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.
Die beantragte Fläche wurde nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog positiv beurteilt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 9,00 ha. Die Ausbaugröße beträgt ca. 8,0 MWp.
Lageplanübersicht
Flächennutzungsplanauszug
Der durch das Büro Brugger angewandte Kriterienkatalog des Marktes Altomünster ist im vorangegangenen TOP 1 zur Flächennutzungsplanänderung im RIS eingestellt.
Beschluss
- Der Markt Altomünster stellt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Aufstellung des Bebauungsplanes unterzeichnet, einen Bebauungsplan für das Grundstück 1006 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach auf.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Deutenhofen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordöstlich von Deutenhofen – Am Brand“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Keller hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.
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4. Bebauuungsplan Deutenhofen Nr. 2 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen 1. Änderung"; Änderungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 wurde ein Antrag für die Erweiterung einer Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen auf dem Grundstück Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach behandelt und der Absichtsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen“ gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.
Die beantragte Fläche wurde nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog positiv beurteilt.
Der Erweiterungsfläche erhöht den Geltungsbereich um eine Größe von ca. 0,97 ha. Die zusätzliche Ausbaugröße beträgt ca. 0,9 MWp.
Lageplanübersicht
Flächennutzungsplanausschnitt
Der durch das Büro Brugger angewandte Kriterienkatalog des Marktes Altomünster ist im vorangegangenen TOP 1 zur Flächennutzungsplanänderung im RIS eingestellt.
Beschluss
- Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Änderung des Bebauungsplanes unterzeichnet, den Bebauungsplan Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen“ für das Grundstück Flurnummer 1147 (TF) der Gemarkung Stumpfenbach zu ändern.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Deutenhofen Nr. 2 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage nordwestlich von Deutenhofen,1. Änderung“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II, 6. Änderung "Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südwestlich von Hohenzell - Maureräcker und südlich von Teufelsberg - Kreuzbreite"; Änderungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 wurden die Anträge für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlagen
- auf den Grundstücken Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell mit einer Größe von 7,29 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 53,00 und
(Teilbereich 1 „südwestlich von Hohenzell - Maureräcker“)
- auf dem Grundstück Flurnummer 746 der Gemarkung Thalhausen mit einer Größe von 6,25 ha und einer durchschnittlichen Ackerzahl von 52,00
(Teilbereich 2 „südlich von Teufelsberg - Kreuzbreite“)
behandelt und die Absichtsbeschlüsse zur Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.
Inzwischen liegen für o.g. beantragten Flächen die positiven Beurteilungen nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog vor.
Zur Verfahrensvereinfachung wurden die o.g. Anträge in ein Änderungsverfahren zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II zusammengefasst.
Lageplanübersicht
Standort
|
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
|
Anteil am Gemeindegebiet in %
|
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
|
südlich von Arnberg
|
8,44
|
0,11
|
|
südlich von Lichtenberg
|
3,68
|
0,05
|
|
südlich von Lichtenberg, 1. Änderung
|
1,42
|
0,02
|
|
nordwestlich von Deutenhofen
|
1,37
|
0,02
|
|
nördlich von Rudersberg
|
9,05
|
0,12
|
|
südlich von Lichtenberg, 2. Änderung
|
2,86
|
0,04
|
|
südlich von Rametsried
|
1,50
|
0,02
|
|
südlich von Arnberg,
1. Erweiterung
|
14,26
|
0,19
|
47,40
|
südöstlich von Kiemertshofen
|
10,68
|
0,14
|
54,10
|
östlich von Pfaffenhofen
|
7,76
|
0,10
|
43,70
|
südlich von Halmsried
|
4,44
|
0,06
|
49,60
|
nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld
|
7,51
|
0,10
|
48,39
|
nordöstlich von Deutenhofen –
Am Brand
|
9,00
|
0,12
|
48,52
|
nordwestlich von Deutenhofen,
1. Änderung
|
0,97
|
0,01
|
51,49
|
südwestlich von Hohenzell – Maureräcker
|
7,29
|
0,10
|
53,00
|
südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite
|
6,25
|
0,08
|
52,00
|
Gesamt
|
96,48
|
ca. 1,28
|
|
Tabellarische Übersicht der Standorte
Teilbereich 1 „südwestlich von Hohenzell – Maureräcker“
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Grundstücke Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell und hat eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 7,29 ha. Die Fläche liegt südwestlich von Hohenzell.
Flächennutzungsplanausschnitt Teilbereich 1
Teilbereich 2 „südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite“
Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Grundstück Flurnummer 746 der Gemarkung Thalhausen und hat eine Gesamtfläche von ca. 6,25 ha. Die Fläche liegt südlich von Teufelsberg.
Flächennutzungsplanausschnitt Teilbereich 2
Der durch das Büro Brugger angewandte Kriterienkatalog des Marktes Altomünster für die oben genannten Flächen ist im RIS eingestellt.
Beim Thema Grünordnung und Ausgleich wird in vorliegenden Fällen der Ausgangszustand der Anlagenflächen gemäß Biotopwertliste als „intensiv genutzter Acker“ bzw. „intensiv genutztes Grünland“ (BNT A11 bzw. BNT G11 gem. Biotopwertliste) eingeordnet. Durch geeignete Maßnahmen (u. a. Standortwahl, ökologische Gestaltungs- und Pflegemaßnahmen, Erhalt wertvoller Landschaftselemente) können erhebliche Beeinträchtigungen des Naturhaushalts vermieden werden. In diesem Fall entsteht gem. Schreiben des Bay. Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 10.12.2021 kein Ausgleichsbedarf. Zur Einbindung der Anlage in die Landschaft sind entsprechende Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen
Beschluss
- Der Markt Altomünster beschließt unter der Maßgabe, dass die Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung unterzeichnen, die Änderung der Fortschreibung des Flächennutzungsplans des Überarbeitungsbereichs II für die Grundstücke Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell sowie für das Grundstück Flurnummer 746 der Gemarkung Thalhausen.
- Der Flächennutzungsplan erhält die Bezeichnung Fortschreibung des Flächennutzungsplans Überarbeitungsbereich II, 6. Änderung „Sonderbauflächen Freiflächenfotovoltaikanlagen südwestlich von Hohenzell – Maureräcker und südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite".
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Frau Martina Englmann hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.
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6. Bebauuungsplan Hohenzell Nr. 9 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südwestlich von Hohenzell - Maureräcker"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 22.02.2022 wurde der Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südwestlich von Hohenzell auf den Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell behandelt und der Absichtsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.
Die beantragte Fläche wurde nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog positiv beurteilt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 7,29 ha. Die Ausbaugröße beträgt ca. 6,0 MWp.
Lageplanübersicht
Flächennutzungsplanausschnitt
Der durch das Büro Brugger angewandte Kriterienkatalog des Marktes Altomünster ist im vorangegangenen TOP 5 zur Flächennutzungsplanänderung im RIS eingestellt.
Beschluss
- Der Markt Altomünster stellt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Aufstellung des Bebauungsplanes unterzeichnet, einen Bebauungsplan für die Grundstücke Flurnummern 89 und 90 der Gemarkung Hohenzell auf.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Hohenzell Nr. 9 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südwestlich von Hohenzell – Maureräcker“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Frau Martina Englmann hat aufgrund persönlicher Belange an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.
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7. Bebauungsplan Thalhausen Nr. 3 "Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlagen südlich von Teufelsberg - Kreuzbreite"; Aufstellungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2021 wurde der Antrag für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Teufelsberg auf dem Grundstück Flurnummer 746 der Gemarkung Thalhausen behandelt und der Absichtsbeschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, sofern durch das beauftragte Landschaftsplanungsbüro Brugger eine positive Beurteilung nach dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster vorliegt.
Der Gemeinderat wurde am 22.02.2022 informiert, dass das o.g. Verfahren zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf Wunsch des Antragstellers nicht weitergeführt wird. Der Antragsteller hat inzwischen sein Interesse erneut bekundet. Das Verfahren kann somit weiter geführt werden.
Die beantragte Fläche wurde nach dem gemeindlichen Kriterienkatalog positiv beurteilt.
Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 6,25 ha. Die Ausbaugröße beträgt ca. 5,0 MWp.
Lageplanübersicht
Flächennutzungsplanausschnitt
Der durch das Büro Brugger angewandte Kriterienkatalog des Marktes Altomünster ist im vorangegangenen TOP 5 zur Flächennutzungsplanänderung im RIS eingestellt.
Beschluss
- Der Markt Altomünster stellt unter der Maßgabe, dass der Antragsteller eine entsprechende Kostenübernahmevereinbarung für die Aufstellung des Bebauungsplanes unterzeichnet, einen Bebauungsplan für das Grundstück Flurnummer 746 der Gemarkung Thalhausen auf.
- Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Thalhausen Nr. 3 „Sondergebiet Freiflächenfotovoltaikanlage südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite“.
- Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird das Landschaftsplanungsbüro Brugger aus Aichach beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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8. Weitere Anträge zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen Standorte "südöstlich von Halmsried", "südlich von Oberzeitlbach", "westlich von Wollomoos", "südlich von Übelmanna" und "nordöstlich von Stumpfenbach"; Absichtsbeschlüsse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sach- und Rechtslage
Für die nachstehenden drei Flächen, die am 22.02.2022 durch den Gemeinderat grundsätzlich positiv bewertet wurden, haben die Antragsteller ihr Interesse zurückgezogen.
Nördlich von Oberndorf
Flächennutzungsplanausschnitt
Südlich von Deutenhofen
Flächennutzungsplanausschnitt
Westlich von Kiemertshofen
Flächennutzungsplanausschnitt
Es wird vorgeschlagen, für die vorgenannten Flächen die Absichtsbeschlüsse vom 22.02.2022 aufzuheben.
Südlich von Rametsried
Für eine Fläche südlich von Rametsried wurde in der Sitzung vom 23.06.2020 ein Antrag für eine Freiflächenfotovoltaikanlage behandelt und ein Absichtsbeschluss für die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Das Landschaftsplanungsbüro Brugger bewertete im August 2020 die Grundstücke mit den Flurnummern 401/6 (Teilfläche) und 401/7 (Teilfläche) der Gemarkung Hohenzell nach den damaligen Kriterien vorab und stellte diese als geeignet fest.
Der Antragsteller äußerte auf Nachfragen aktuell kein weiteres Interesse an der Weiterverfolgung der Planung.
Flächennutzungsplanausschnitt
Es wird vorgeschlagen, für die vorgenannte Fläche den Absichtsbeschluss vom 23.06.2020 aufzuheben.
Der Verwaltung liegen weitere Anträge zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen vor.
Die betroffenen Grundstücke, die Flächenangaben und deren Bodenbewertung in Form der Ackerzahl können aus der nachstehenden Tabelle entnommen werden:
Standort
|
Flurnr.
|
Gemarkung
|
Fläche in ha
|
Ackerzahl
|
südöstlich von Halmsried
|
916
|
Wollomoos
|
2,18
|
53,36
|
südlich von Oberzeitlbach
|
808
|
Oberzeitlbach
|
5,39
|
53,41
|
westlich von Wollomoos
|
403
|
Wollomoos
|
6,09
|
48,41
|
|
405
|
Wollomoos
|
6,69
|
54,05
|
|
Gesamt
|
12,78
|
51,36
|
südlich von Übelmanna
|
535 Tlf.
|
Hohenzell
|
ca. 3,32
|
46,57
|
|
536 Tlf.
|
Hohenzell
|
ca. 1,85
|
49,00
|
|
550
|
Hohenzell
|
1,61
|
48,56
|
|
551
|
Hohenzell
|
1,50
|
39,00
|
|
557
|
Hohenzell
|
5,92
|
50,64
|
|
631
|
Hohenzell
|
1,24
|
44,35
|
|
Gesamt
|
15,44
|
47,72
|
nordöstlich von Stumpfenbach
|
1409
|
Stumpfenbach
|
6,97
|
50,59
|
Die Grundstücke mit den Flurnummern 550 und 551 der Gemarkung Hohenzell sind laut Daten des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau Wiesenfläche und werden deshalb mit einer sog. Grünlandzahl bewertet.
Alle beantragten Flächen unterschreiten die vom Gemeinderat maximal zulässige Ackerzahl bzw. Grünlandzahl von 55,0 und entsprechen daher grundsätzlich dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird angeregt, die im gemeindlichen Kriterienkatalog festgelegte Obergrenze bei der Ackerzahl von 55 für die neu beantragten Flächen zu reduzieren.
Der im Kriterienkatalog aufgeführten Anteil von 2% der Gemeindefläche (= ca. 151,32 ha) wird noch nicht erreicht.
Standort
|
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
|
Anteil am Gemeindegebiet in %
|
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
|
südlich von Arnberg
|
8,44
|
0,11
|
|
südlich von Lichtenberg
|
3,68
|
0,05
|
|
südlich von Lichtenberg, 1. Änderung
|
1,42
|
0,02
|
|
nordwestlich von Deutenhofen
|
1,37
|
0,02
|
|
nördlich von Rudersberg
|
9,05
|
0,12
|
|
südlich von Lichtenberg, 2. Änderung
|
2,86
|
0,04
|
|
südlich von Rametsried
|
1,50
|
0,02
|
|
südlich von Arnberg,
1. Erweiterung
|
14,26
|
0,19
|
47,40
|
südöstlich von Kiemertshofen
|
10,68
|
0,14
|
54,10
|
östlich von Pfaffenhofen
|
7,76
|
0,10
|
43,70
|
südlich von Halmsried
|
4,44
|
0,06
|
49,60
|
nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld
|
7,51
|
0,10
|
48,39
|
nordöstlich von Deutenhofen –
Am Brand
|
9,00
|
0,12
|
48,52
|
nordwestlich von Deutenhofen,
1. Änderung
|
0,97
|
0,01
|
51,49
|
südwestlich von Hohenzell – Maureräcker
|
7,29
|
0,10
|
53,00
|
südlich von Teufelsberg – Kreuzbreite
|
6,25
|
0,08
|
52,00
|
südöstlich von Halmsried
|
2,18
|
0,03
|
53,36
|
südlich von Oberzeitlbach
|
5,39
|
0,07
|
53,41
|
westlich von Wollomoos
(beide Grundstücke)
|
12,78
|
0,17
|
51,60
|
südlich von Übelmanna
|
15,44
|
0,20
|
47,72
|
nordöstlich von Stumpfenbach
|
6,97
|
0,09
|
50,59
|
Gesamt
|
139,24
|
ca. 1,84
|
|
Übersicht aller genehmigten, sich bereits im Verfahren befindlichen oder mit einem Absichtsbeschluss positiv und neu beantragten Standorte
Nachfolgend werden die einzelnen Standorte vorgestellt:
Standort südöstlich von Halmsried
Das Grundstück befindet sich südöstlich von Halmsried.
Flächennutzungsplanausschnitt
Bewertung durch die Verwaltung:
Das Grundstück befindet sich in der Nähe eines Wasserschutzgebietes.
Auf dem Grundstück verläuft eine 20 kV-Freileitung.
Das Grundstück wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen.
Standort südlich von Oberzeitlbach
Das Grundstück befindet südlich von Oberzeitlbach.
Flächennutzungsplanausschnitt
Bewertung durch die Verwaltung:
Auf dem Grundstück verläuft eine 380 kV-Freileitung.
Das Grundstück wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen.
Vom Ersten Bürgermeister wird vorgeschlagen, die Fläche im Bereich der 380 kV-Freileitung nicht für die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage vorzusehen, sondern nur den gelb umrandeten Bereich zu beplanen.
Flächennutzungsplanausschnitt
Standort westlich von Wollomoos
Die Grundstücke befinden sich westlich von Wollomoos und grenzen an das bestehende Agrar-Center an.
Hier den Lageplan von den ursprünglich beantragten Flächen einfügen.
Bewertung durch die Verwaltung:
Auf den Grundstücken verlaufen eine 110 kV- und eine 380 kV-Freileitung.
Auf den Grundstücken befindet sich das Bodendenkmal Nr. 1.
Für einen Teilbereich (im Lageplan blau dargestellt) des Grundstückes Flurnummer 403 der Gemarkung Wollomoos (nördliches Grundstück), wird eine Nutzung der Fläche zur Errichtung eines Gewerbegebiets angedacht. Die Bebauung durch eine Freiflächenfotovoltaikanlagen steht dieser Planung entgegen. Es wird vorgeschlagen, daher nur in dem im Lageplan rot dargestellten Bereich eine Freiflächenfotovoltaikanlagen zu ermöglichen.
Das Grundstück mit der Flurnummer 405 der Gemarkung Wollomoos (südliches Grundstück), wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag für dieses Grundstück zuzustimmen.
Flächennutzungsplanausschnitt
Standort südlich von Übelmanna
Die Grundstücke befinden sich südlich von Übelmanna
Flächennutzungsplanausschnitt
Bewertung durch die Verwaltung:
Auf den Grundstücken verläuft zum Teil eine 20 kV Freileitung, der Schutzbereich ist dabei gegebenenfalls zu berücksichtigen.
Das „innenliegende“ Grundstück mit der Flurnummer 540 der Gemarkung Hohenzell stellt eine gemeindliche Schutz- bzw. Biotopfläche dar. Eine Zufahrt zu dem gemeindlichen Grundstück ist weiterhin möglich.
Die Grundstücke werden grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen.
Der Erste Bürgermeister verliest hierzu eine Stellungnahme des nichtanwesenden Mitglieds des Gemeinderats Susanne Luz, dass diese Fläche aufgrund der Lage zwischen den Waldgebieten negativ sieht.
Standort nordöstlich von Stumpfenbach
Das Grundstück befindet sich nordöstlich von Stumpfenbach.
Flächennutzungsplanausschnitt
Bewertung durch die Verwaltung:
In der Nähe des Grundstückes befindet sich der Ultraleichtflugplatz Stumpfenbach.
Das Grundstück wird grundsätzlich als geeignet angesehen, daher wird empfohlen dem Antrag zuzustimmen.
Beschluss 1
Der Markt Altomünster hebt die Absichtsbeschlüsse vom 22.02.2022 für die Flächen
- nördlich von Oberndorf auf dem Grundstück Flurnummer 1114 der Gemarkung Oberzeitlbach,
südlich von Deutenhofen auf den Grundstücken Flurnummern 910, 911 und 926 der Gemarkung Stumpfenbach und
westlich von Kiemertshofen auf den Grundstücken Flurnummern 1005, 1006, 1012 und 1029 der Gemarkung Kiemertshofen
auf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Markt Altomünster hebt den Absichtsbeschluss vom 23.06.2020 für die Fläche südlich von Rametsried auf dem Grundstück Flurnummer 401/6 (TF) der Gemarkung Hohenzell auf. 14-0
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 3
Die im gemeindlichen Kriterienkatalog festgelegte Obergrenze bei der Ackerzahl von 55 wird auch für die neu beantragten Flächen beibehalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Beschluss 4
Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Grundstück Flurnummer 916 der Gemarkung Wollomoos südöstlich von Halmsried.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Beschluss 5
Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Grundstück Flurnummer 808 (TF) der Gemarkung Oberzeitlbach südlich von Oberzeitlbach im Umfang der gelb umrandeten Fläche:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Beschluss 6
Der Markt Altomünster befürwortet den Antrag zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf den Grundstücken Flurnummer 403 (TF) und 405 der Gemarkung Wollomoos westlich von Wollomoos für den im Umfang der gelb umrandeten Fläche:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 7
Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf den Grundstücken mit den Flurnummern 535 (Teilfläche), 536 (Teilfläche), 550, 551, 557 und 631 der Gemarkung Hohenzell südlich von Übelmanna.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Beschluss 8
Der Markt Altomünster befürwortet die Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage auf dem Grundstück Flurnummer 1409 der Gemarkung Stumpfenbach nordöstlich von Stumpfenbach.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Beschluss 9
Der Markt Altomünster beabsichtigt für die befürworteten Flächen unter der Voraussetzung einer positiven landschaftsplanerischen Voreinschätzung und der Kostenübernahme durch die jeweiligen Antragsteller den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 10
Das Landschaftsplanungsbüro Brugger wird beauftragt eine landschaftsplanerische Voreinschätzung für die befürworteten Anträge auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
|
Sitzung des Marktgemeinderates
|
27.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister stellt den Energiemonitor des Bayernwerks vor. Dieser zeigt den jeweils aktuellen Stand des innerhalb des Gemeindegebiets des Marktes Altomünster durch regenerative Anlagen erzeugten Stroms und den aktuellen Stromverbrauch an.
Der Energiemonitor ist über folgenden Link auf der Homepage des Marktes Altomünster abrufbar:
Der Geschäftsleitende Beamte berichtet anhand einer tabellarischen auf das jeweilige Kalenderjahr bezogenen Auflistung über den im Gemeindegebiets des Marktes Altomünster durch verschiedene regenerative Anlagen erzeugten Strom und den entsprechenden Stromverbrauch.
Datenstand vom 17.10.2022 08:58 Uhr