Datum: 24.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht zur überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Zeitraum 2018 bis 2020); Allgemeiner Bereich
2 Bericht zur überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Zeitraum 2018 bis 2020); Baubereich
3 Kanalsanierung 2023 in geschlossener Bauweise; Festlegen der Maßnahme
4 Kanalsanierung 2023; Vorstellung zusätzlicher Maßnahmen und Vergabe der Planungsleistung
5 Bekanntgabe von Informationen
6 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.12.2022

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1. Bericht zur überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Zeitraum 2018 bis 2020); Allgemeiner Bereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2018 bis 2020 des Marktes Altomünster für den Allgemeinen Bereich wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Zeitraum vom 04.10.2021 bis 16.03.2022 mit zeitlichen Unterbrechungen durchgeführt.

Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:

Die finanziellen Verhältnisse des Marktes waren im Berichtszeitraum geordnet, die Kassenlage war zeitweise angespannt.

Der Haushaltsausgleich wurde auch in der tatsächlichen Haushaltswirtschaft in allen Berichtsjahren erreicht.

Der Markt verfügte insgesamt über eine günstige finanzielle Bewegungsfreiheit. Das Nettosteueraufkommen stieg kontinuierlich an, lag jedoch - bezogen auf die Einwohner - unter den bis einschließlich 2019 vorliegenden Vergleichswerten.

Die Personalausgaben stiegen im Berichtszeitraum deutlich an. Neben tariflichen und gesetzlichen Steigerungen ist dies auch auf eine Erhöhung des Personalstandes zurückzuführen.

Das Investitionsvolumen von insgesamt rd. 17,1 Mio. € konnte zum größten Teil aus Eigenmitteln und staatlichen Investitionszuweisungen finanziert werden. Kreditaufnahmen waren i.H. von rd. 1,5 Mio. € erforderlich. Trotzdem ging der Schuldenstand um rd. 406 T€ auf rd. 15,1 Mio. € zurück. Zum 31.12.2020 lag die Verschuldung mit 1.898 € je Einwohner aber weiterhin deutlich über dem zuletzt für 2019 verfügbaren Vergleichswert von 728 € je Einwohner.

Die allgemeine Rücklage konnte im Berichtzeitraum um rd. 3,5 Mio. € auf rd. 4,6 Mio. € und die Gebührenausgleichsrücklage (Abwasser) um rd. 77 T€ auf rd. 564 T€ erhöht werden.



TZ 1        Folgenden Feststellungen aus dem Bericht „Allgemeiner Teil“ vom 18.03.2019 wurden nicht oder nicht ausreichend beachtet wurden:

       TZ 1        Für den Pausenverkauf an der Schule wäre eine Zahlstelle einzurichten.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Zahlstelle wird innerhalb der nächsten 12 Monate eingerichtet. Im Übrigen vgl. Stellungnahme zu TZ 3.

       
TZ 1        Unerledigte Verwahrgelder und Vorschüsse konnten nicht nachgewiesen werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwahrgelder werden zukünftig möglichst laufend, jedoch spätestens zum Jahresende ausgeglichen.
Vorschüsse werden sofort gebucht. 


TZ 1        Die Dienstanweisung für das Kassen- und Finanzwesen wäre zu überarbeiten. Zahlstellen und Handvorschüsse sowie zum eingesetzten automatisierten Verfahren wä­ren noch Dienstanweisungen zu erlassen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die erforderlichen Dienstanweisungen werden innerhalb der nächsten 12 Monate überarbeitet bzw. erlassen.


TZ 3        Fehlende Anordnungen und Belege bei Integrationsbuchungen 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die erforderlichen Maßnahmen werden inzwischen komplett umgesetzt. 


TZ 8         Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der System- und Netzwerksicherheit“ Buchst. a) „Verbesserungen beim Datensicherungskonzept“, Buchst. b) „Zugriff auf diverse Verfahrensdatenbanken möglich“, Buchst. c) „Virenschutzlösung nicht flächendeckend installiert sowie fehlender zeitgesteuerter Komplettscan“

Stellungnahme der Verwaltung:
Vgl. Stellungnahme zu TZ 6


TZ 10         Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Kassensicherheit beim Einsatz finanzwirksamer Verfahren

Stellungnahme der Verwaltung:
Vgl. Stellungnahme zu TZ 7


TZ 14        Eingruppierung des Personals in den marktgemeindlichen Kindertageseinrichtungen.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Eingruppierung der Kinderpflegerinnen in EG S 4 TVöD bleibt im bisherigen Umfang erhalten, da sonst zu befürchten ist, dass aufgrund des allgemein herrschenden Personalmangels im Sozial- und Erziehungsdienst bestehendes Personal abwandert und neues Personal nicht gefunden werden kann.


TZ 18         Die Berechnung der Verwaltungskostenbeiträge sollte überprüft werden.

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltungskostenbeiträge für das Bestattungswesen wurden bereits umgestellt und werden inzwischen aufgrund von genauen Berechnungen vorgenommen. Die weiteren Verwaltungskostenbeiträge und Verwaltungskostenzuschläge werden innerhalb er nächsten 12 Monate entsprechend neu berechnet und umgesetzt.


TZ 2        Das Mahn- und Vollstreckungswesen entspricht nicht den haushaltsrechtlichen Vorgaben, Kasseneinnahmereste sind regelmäßig zu bereinigen.
               
Stellungnahme der Verwaltung: 
Das Mahn- und Vollstreckungswesen wurde zwischenzeitlich an die haushaltsrechtlichen Vorschriften angepasst.
  • Mahnungen werden jetzt monatlich versendet. 
  • Alle verjährten Kasseneinnahmereste wurden ausgebucht.
  • Neue Kasseneinnahmereste können aufgrund verjährungshemmender Maßnahmen nicht mehr verjähren.
  • Vollstreckungsmaßnahmen werden zeitnah eingeleitet und aktiv betrieben. 


TZ 3        Die bei der mit Zahlungsverkehr beauftragten Stelle „Schulkiosk“ getätigten Barzahlungen verstoßen gegen das Bruttoprinzip. Eine Nachprüfbarkeit von baren Ein- und Auszahlungen war nicht gegeben. Es war kein Kassensollbestand ermittelbar

       Stellungnahme der Verwaltung: 
Buchstabe a:
Um den Kassensollbestand ermitteln zu können, wird für den Pausenverkauf inzwischen vom Personal eine Verkaufs-(Strich-)liste geführt. Diese ist lt. BKPV haushaltsrechtlich ausreichend anstelle einer Registrierkasse.

Buchstabe b:        
Die Einnahmen und Ausgaben werden inzwischen in voller Höhe und getrennt voneinander veranschlagt, gebucht und in der Jahresrechnung nachgewiesen. Auszahlungen werden nicht durch Bareinnahmen geleistet.

Buchstabe c:        
Die Maßnahme wurde bereits komplett umgesetzt: Die Bareinnahmen des Schulkiosks werden inzwischen über den vorhandenen Barzahlweg gebucht und anschließend mittels Zahlwegumleitungen dem betreffenden Girokonto zugeordnet.


TZ 4        Die über- bzw. außerplanmäßigen Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage bzw. Gebührenausgleichsrücklage Abwasserbeseitigung entsprechen nicht dem kommunalen Haushaltsrecht

Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Entnahme der der allgemeinen Rücklage bzw. Gebührenausgleichsrücklage Abwasserbeseitigung zugeführten Beträge erfolgt nicht mehr.
Soweit die allgemeine Rücklage ganz oder teilweise zur Kassenbestandsverstärkung eingesetzt werden soll, wird dies inzwischen buchhalterisch über ein diesbezüglich angelegtes Verwahrkonto abgewickelt.

TZ 5        Hinweise zu kassen- und haushaltsrechtlichen Angelegenheiten
       
       Stellungnahme der Verwaltung: 
Buchstabe a:        
Den Jahresrechnungen wird künftig eine Vermögensübersicht sowie eine Übersicht über die Schulden und Rücklagen nach den Anlagen 19 bis 21 zu den VVMu-KommHV beigefügt.

Buchstabe b:        
Diese Thematik hat sich insoweit erledigt, da die Müllsäcke zukünftig nicht über durch die Gemeindeverwaltung veräußert werden.

Buchstabe c:        
Der Markt Altomünster hat eine Kostensatzung aus dem Jahr 1987. Diese wird zeitnah neu erlassen.

Buchstabe d:        
Die an das Bürgerbüro ausgereichten Wechselgeldvorschüsse werden künftig bis zur Abrechnung im Verwahrbuch nachgewiesen.


TZ 6        System- und Netzwerksicherheit

       Stellungnahme der Verwaltung: 
       Buchstabe a:        
Das Datensicherungskonzept wurde inzwischen entsprechend den Anmerkungen verbessert. 

Buchstabe b:        
Der Zugang zu eingesetzten Datenbanken wurde insgesamt überprüft und soweit notwendig, mit einer ausreichend sicheren Authentifizierungmethode zur Einhaltung der haushaltsrechtlichen und allgemeinen IT-Sicherheitsanforderungen weitgehenst abgesichert.

Buchstabe c:        
Die Virenschutzlösung wurde inzwischen entsprechend den Anmerkungen verbessert.

Buchstabe d:        
Die fehlenden Arbeitsrechner wurden inzwischen über eine andere Software in ein automatisierte Patch- und Updatemanagement eingebunden.


TZ 7        Notwendige Maßnahmen zur Verbesserung der inneren Kassensicherheit

       Stellungnahme der Verwaltung: 
Buchstabe a:        
Die im zentralen Finanzverfahren CIP-KD vergebenen Zugangs- und Zugriffsrechte werden möglichst mitarbeiterbezogen und praxisgerecht nach den gesetzlichen Anforderungen auf das danach erforderliche Maß reduziert.

Buchstabe b:        
Für alle Verfahrensbenutzer wurden inzwischen personenbezogene Bedienerkonten eingerichtet.

Buchstabe c:        
Die Rechtevergabe wurde inzwischen teilweise schon so aufgesetzt, das künftig nur diejenigen Benutzer, die mit Aufgaben der Verfahrensadministration betraut sind, Kenntnis über die Zugangsdaten für privilegierte Benutzerkonten erhalten. Sachbearbeitenden Verwaltungsaufgaben werden künftig mit einem personenbezogenen Benutzerkonto mit möglichst nur eingeschränkten Rechten erledigt.

Buchstabe d:        
Künftig werden für die Erzeugung der elektronischen Signaturen nur ausreichend sichere Signaturerstellungseinheiten (z.B. verschlüsselte USB-Sticks oder ggf. vom ZKA zugelassene Banken-Signaturkarten in Verbindung mit Lesegeräten der Sicherheitsklasse 3 bzw. sog. Bank-Secoder) verwendet und von jedem Zeichnungsberechtigten sicher in einem eigenen Behältnis aufbewahrt.


TZ 8        Sonstige Hinweise

Stellungnahme der Verwaltung: 
Buchstabe a:        
Elektronische Kontoauszüge werden inzwischen unmittelbar nach dem Eingang auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Dieses Vorgehen wird nachvollziehbar dokumentiert.
Elektronische Kontoauszüge werden inzwischen im Dokumentenmanagement des Markts Altomünster „KiC“ so aufbewahrt, dass ihre maschinelle Auswertbarkeit und schnelle Auffindbarkeit sichergestellt ist und diese unveränderbar gespeichert werden. 
Ein regelmäßiger saldenmäßiger Abgleich zwischen Kontoumsätzen und den Kontoauszügen erfolgt und wird entsprechend dokumentiert.

Buchstabe b:        
Für die Nutzung des Dokumentenmanagementsystems (DMS) werden möglichst innerhalb der nächsten 12 Monate auf der Basis des vom Bayerischen Landkreistag herausgegebenen „Leitfaden zur Einführung und zum Einsatz von Dokumentenmanagementsystemen“ Regelungen ausgearbeitet, die insbesondere folgende Themen abbilden:
  • Allgemeinverbindliche übergreifende Regelungen zum Einsatz des DMS (z.B. Verbindlichkeit des Ablagesystems, Zuständigkeit und Zeitpunkt der Digitalisierung von Papierdokumenten, Anforderungen an den Transformationsprozess und dessen Qualitätssicherung, Umfang und Erfassung der Metadaten, Namenskonventionen usw.)
  • Festlegung wo, in welcher Form und mit welchen technischen und organisatorischen Sicherungsmaßnahmen digitalisierte Dokumente abgelegt werden
  • Bestimmungen zum Umfang des Parallelbetriebs zwischen elektronischer und papiergebundener Aktenführung (sog. Hybride-Aktenführung) und zu Verweisen zwischen den in elektronischer oder papiergebundener Form geführten Aktenteilen
  • Regelungen zur ordnungsmäßigen Digitalisierung von Dokumenten (sog. Scan-Dienstanweisung)


TZ 9         Fehlende Verrechnung der Kosten für Bauhofleistungen im gemeindlichen Rechnungswesen        

Stellungnahme der Verwaltung: 
Innerhalb der nächsten 24 Monate werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten für das Bauhofgebäude und die Fahrzeuge und Großgeräte ermittelt, in einem Anlagenachweis erfasst und für die Buchung kalkulatorischer Kosten herangezogen werden. 
Weiterhin werden angemessene Verwaltungskostenbeiträge für den Bauhof ermittelt und gebucht.


TZ 10         Bestandsüberwachung von Geräten, Maschinen und Dieselkraftstoff im gemeindlichen Bauhof 

       Stellungnahme der Verwaltung:
Buchstabe a:        
Für alle beweglichen Sachen mit einem Anschaffungs- oder Herstellungswert von derzeit über 800,- € ohne Umsatzsteuer wird innerhalb der nächsten 12 Monate ein Bestandsverzeichnis erstellt und anschließend weitergeführt, aus dem Art und Menge sowie Lage oder Standort der Gegenstände ersichtlich sind.

Buchstabe b:        
Der Zugriff auf die Tankstelle erfolgt künftig im Vier-Augen-Prinzip soweit dies in der täglichen Praxis möglich ist. Darüber hinaus wird die die Plausibilität der Aufzeichnungen überprüft, in dem die Treibstoffentnahmen je Fahrzeug ins Verhältnis zu deren Fahr-/Betriebsleistungen gesetzt werden.
Kraftstoffentnahmen für den Schulverband werden zukünftig entsprechend verrechnet.


TZ 11        Für durch eigenes Personal gereinigte Objekte fehlen begründende Unterlagen und Leistungsbeschreibungen

Stellungnahme der Verwaltung: 
Für jedes durch eigenes Personal zu reinigende Gebäude werden innerhalb der nächsten 24 Monate Unterlagen mit entsprechenden Leistungsbeschreibungen mit der vollständigen Erfassung der zu reinigenden Flächen, der Festlegung der Reinigungsintervalle und der Erstellung von Reinigungsplänen erstellt.


Weitere Details können dem Bericht und dessen Anlagen entnommen werden. Diese Unterlagen sind im RIS abrufbar.


Auf einen mit der Umsetzung dieser Beschlüsse verbundenen erhöhten Personalaufwand im Bereich der Bauverwaltung und der Finanzverwaltung wird hingewiesen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Prüfung belaufen sich auf ca. 26.000,- €.

Beschluss

  1. Den von der Verwaltung ausgearbeiteten Inhalten der jeweiligen Stellungnahme wird zugestimmt.

  1. Soweit noch erforderlich, werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, um die genannten Kritikpunkte zukünftig zu vermeiden.

  1. Die in TZ 10 vom Prüfungsverband genannte Anschaffungsschwelle in Höhe von 800,- € netto wird für Maschinen und Geräte auf eine Anschaffungsschwelle in Höhe von 200,- € netto reduziert.

  1. Über den Umsetzungsstand der beschlossenen Maßnahmen wird der Gemeinderat in einer Sitzung Mitte des Jahres 2024 informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bericht zur überörtlichen Prüfung der Jahresrechnung (Zeitraum 2018 bis 2020); Baubereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2018 bis 2020 des Marktes Altomünster für den Baubereich wurde vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Zeitraum vom 07.12.2021 bis 22.06.2022 mit zeitlichen Unterbrechungen durchgeführt.

Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses:

Die Prüfung des Bauwesens, insbesondere der Bauausgaben, umfasste ein Investitionsvolumen von insgesamt rd. 9,8 Mio. € und betraf insbesondere die nachstehenden Großmaßnahmen
  • Kanalerneuerung Thalhausen - Am Kreuzberg und Am Mühlberg 
  • Kanalerneuerung Altomünster - Johann-Michael-Fischer- Platz
  • Sanierung Gebäude Schultreppe 4

Es wurden insbesondere folgende Feststellungen getroffen:
  • Bei der Vergabe von Freiberuflichen Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes sind die Vorgaben der Bekanntmachung von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek) zu beachten
  • Das Honorar für die Leistungsphase 9 ist erst nach Abschluss dieser Leistungs- phase auszubezahlen.
  • Der Berufshaftpflichtversicherungsschutz ist von den Planern einzufordern.
  • Die Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) ist von den Planern vorzulegen.
  • Die Stundenlohnarbeiten sind vor ihrer Ausführung zu vereinbaren.
  • Der Schlusszahlungsbetrag ist den ausführenden Firmen mit gesondertem Formblatt schriftlich mitzuteilen.

Der BKPV sieht derzeit keine wesentlichen strukturellen Fehlstellungen in der Wirtschafts-führung bei der mit der Abwicklung von Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen betrauten Abteilung. Diese hat ihre Bauherrnaufgaben überwiegend sachgerecht wahrgenommen



TZ 0        Folgenden Feststellungen aus dem Bericht vom 17.09.2019 wurden nicht oder nicht ausreichend beachtet:

TZ 6        Die Schlusszahlungen wurden geleistet, ohne auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hinzuweisen (Baumaßnahme Erweiterung Kindergarten Regenbogen). 

Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei zukünftigen Baumaßnahmen mit einer Einzelauftragssumme von 10.000,- € wird im Interesse der frühzeitigen Abrechnungsklärung und zum Schutz vor Nachforderungen auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hingewiesen.

       TZ 14        Es fehlten die geforderten Nachweise der Berufshaftpflichtversicherung. 

Stellungnahme der Verwaltung: 
Bei den bisherigen Honorarverträgen hat der Vertragspartner durch seine Unterschrift bestätigt, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt.
Zukünftig wird vor der Unterzeichnung eines Honorarvertrages der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Ab­hängigkeit der geschätzten Baukosten angefordert und dem Vertragswerk als Anlage bei­gefügt.

Um diese Beanstandungen bei zukünftigen Baumaßnahmen ausschließen zu können, wird eine entsprechende Checkliste auf der Basis des Vergabehandbuchs Bayern oder einem ähnlichen Werk entwickelt und jedem Bauvorhaben zugrunde gelegt.


TZ 1        Der Markt gab Freiberufliche Leistungen mit einem Auftragswert unterhalb des EU-Schwellenwertes, aber über 10.000 € netto direkt in Auftrag. 

Stellungnahme der Verwaltung: 
Künftig werden bei der Vergabe von Freiberufliche Leistungen die Vorgaben der Bekanntmachung über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (IMBek) beachtet.


TZ 2        Das Honorar für die Leistungsphase 9 bei den vorgenannten Kanalbaumaßnahmen wurde in voller Höhe ausbezahlt, obwohl die vertraglich geschuldeten Leistungen nicht vollständig erbracht waren und auch keine Vorauszahlungsbürgschaft vorlag.

       Stellungnahme der Verwaltung:
Vom planenden Büro wird für die Leistungsphase 9 (entspricht 1% des Gesamthonorars) eine Vorauszahlungsbürgschaft verlangt, damit gegen Vorlage dieser Sicherheitsleistung das gesamte Honorar ausbezahlt werden kann. 


TZ 3        Der Markt forderte in mehreren Fällen vom Planer nicht den vertraglich geschuldeten Nachweis seines Haftpflichtversicherungsschutzes in Höhe der benannten Deckungssummen ein. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei den bisherigen Honorarverträgen hat der Vertragspartner durch seine Unterschrift bestätigt, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung vorliegt.
Zukünftig wird vor der Unterzeichnung eines Honorarvertrages der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Ab­hängigkeit der geschätzten Baukosten angefordert und dem Vertragswerk als Anlage bei­gefügt.


TZ 4        Eine Dokumentation des Bauablaufs (Bautagebuch) durch den Architekten/Ingenieur lag bei den geprüften Baumaßnahmen nicht vor. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Die Erstellung und Übergabe der Dokumentation wird künftig klar vertraglich geregelt und konsequent eingefordert.


TZ 5        Mehrfach wurden Stundenlohnarbeiten in erheblichem Umfang bezahlt, ohne dass vorher vertragliche Vereinbarungen vorlagen. 

       Stellungnahme der Verwaltung:
Künftig werden - soweit dies im jeweiligen Bauablauf möglich ist - Stundenlohnarbeiten unter Beachtung der kommunalrechtlichen Zuständigkeiten und nur für Bauleistungen geringen Umfangs, die überwiegend Lohnkosten verursachen, in Auftrag gegeben.


TZ 6        Der Markt hat mehrere Schlusszahlungen geleistet, ohne auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hinzuweisen. 

Stellungnahme der Verwaltung:
Bei zukünftigen Baumaßnahmen mit einer Einzelauftragssumme von 10.000,- € wird im Interesse der frühzeitigen Abrechnungsklärung und zum Schutz vor Nachforderungen auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hingewiesen.


Weitere Details können dem Bericht und dessen Anlagen entnommen werden. Diese Unterlagen sind im RIS abrufbar.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten für die Prüfung belaufen sich auf ca. 13.000,- €

Beschluss

  1. Den von der Verwaltung ausgearbeiteten Inhalten der jeweiligen Stellungnahme wird zugestimmt.

  1. Soweit noch erforderlich, werden die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, um die genannten Kritikpunkte zukünftig zu vermeiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Kanalsanierung 2023 in geschlossener Bauweise; Festlegen der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Im gemeindlichen Abwassersanierungskonzept sind jährlich „kleinere“ Maßnahmen mit einem Gesamtkostenumfang von (ursprünglich geplant) ca. 100.000,- € brutto ohne Nebenkosten für Sanierungen in geschlossener Bauweise im Reparatur-, bzw. Renovierungsverfahren oder Sanierungen in offener Bauweise im Reparaturverfahren (z.B. Kopflöcher, einzelne Haltungserneuerungen, Schachtsanierungen) vorgesehen.

Die für das Jahr 2023 vorgesehenen Bereiche befinden sich in 
  • Thalhausen
    • Schmidbergstraße
  • Altomünster (jeweils Teillängen)
    • Am Brechfeld 
    • Am Krautgarten 
    • An der Schwemme 
    • Asbacher Straße 
    • Bahnhofstraße 
    • Brunnenwiesenweg 
    • Angergraben
    • Euphemiaweg 
    • Flurstraße 
    • Friedhofstraße 
    • Halmsrieder Straße 
    • Herzog-Georg-Straße 
    • Hochweg 
    • Marktplatz 
    • Nerbstraße 
    • Pipinsrieder Straße 
    • St.-Altohof 1 
    • Steinbergstraße 
    • Talangerstraße 
    • Welfenstraße 
    • Zum Kalvarienberg 

Finanzielle Auswirkungen

Für diese Maßnahme werden Kosten in Höhe von ca. 150.000,- € brutto inkl. Nebenkosten erwartet. 
Staatliche Fördermittel sind nicht zu erwarten.

Beschluss

  1. Mit der Durchführung der oben beschriebenen Sanierungsmaßnahme im Jahr 2023 besteht Einverständnis.

  1. Die Sanierungsmaßnahme wird nach den Regularien des Vergaberechts ausgeschrieben.

  1. Die erforderlichen Ausgaben werden in den Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Kanalsanierung 2023; Vorstellung zusätzlicher Maßnahmen und Vergabe der Planungsleistung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Für das Jahr 2023 besteht über den Kostenansatz für die im gemeindlichen Abwassersanierungskonzept verankerten jährlich „kleinere“ Maßnahmen hinaus ein weiterer Sanierungsbedarf für folgende Bereiche:

  • Wollomoos - Tulpenweg 





  • Altomünster - Hochweg




Die Sanierung des Kanals im Tulpenweg begründet sich wie folgt:
  • Zustandsklasse 1 nach der Kanalzustandskartierung (allgemein kritischer Zustand durch Schäden wie nicht fachgerechte angebundene Stutzen sowie Riss- und Scherbenbildung) 
  • Lage auf privaten Grundstücken ohne grunddienstliche Sicherung
  • Unterschreiten des Mindestdurchmessers von DN 300
  • Sanierung der Straßenoberfläche erforderlich

Die Sanierung des Kanals im Hochweg begründet sich wie folgt:
  • Zustandsklasse 1 nach der Kanalzustandskartierung (allgemein kritischer Zustand durch Schäden wie nicht fachgerechte angebundene Stutzen sowie Riss- und Scherbenbildung)
  • Sanierung der Straßenoberfläche erforderlich
 

Finanzielle Auswirkungen

Für diese Maßnahme werden Kosten in Höhe von ca. 135.000,- € brutto inkl. Nebenkosten erwartet. 
Staatliche Fördermittel sind nicht zu erwarten.

Beschluss

  1. Mit der Durchführung der oben beschriebenen Sanierungsmaßnahme im Jahr 2023 besteht Einverständnis.

  1. Die Sanierungsmaßnahme wird nach den Regularien des Vergaberechts ausgeschrieben.

  1. Die erforderlichen Ausgaben werden in den Haushalt eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert über 
  • den Abbau der Bushaltestelle an der Straße nach Asbach, nachdem bestätigt wurde, dass diese von der Familie, deren Kinder diese Haltestelle benutzen hätte sollen, nicht genutzt werden, und die Bushaltestell aufgrund der zumutbaren Entfernung zwischen dem Wohnort des Kindes und dem Bahnhof Altomünster auch nicht erforderlich ist.
  • die Ausleihmöglichkeit des gemeindlichen Energiemesskoffers beim Info-Büro gegen eine Kaution von 20,- €.
  • die Begehung und Einstufung der Gewässer im Landkreis Dachau zur Thematik Gewässerrandstreifen durch das Wasserwirtschaftsamt München. Ein Link zu den Gewässerkarten im Maßstab 1:25.000 auf der Basis des vorläufigen Bearbeitungsstands ist auf der Homepage des Marktes Altomünster aufgeführt. Auf den Einwendungszeitraum vom 05.01.2023 bis 16.02.2023) wird hingewiesen.
  • die Terminverschiebung des Barockfests aufgrund der am ursprünglichen Termin stattfindenden Landtagswahl auf das Wochenende vom 30.09.2023 und 01.10.2023.


Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über
  • die Inbetriebnahme einer neuen Grundwassermessstelle im Amtsbezirk des WWA München im ersten Quartal 2023 an der DAH 2 im Waldbereich südlich von Hohenzell.
  • die Durchführung der Schöffenwahl im ersten Halbjahr 2023. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Marktes Altomünster abrufbar.
  • die jährliche Meldung über die im Tierheim Dachau abgegebenen Fundtiere aus dem Gemeindebereich Altomünster 
    • 11 Katzen
    • 1 Hund
    • 2 Kleintier
    • 2 Reptilien
    • 4 Wildtiere

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6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 24.01.2023 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.12.2022 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Dorfgemeinschaftshaus Thalhausen; Änderung des Erbbaurechtsvertrages

Die Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Dorfgemeinschaftshauses in Thalhausen wird befürwortet.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt 
  • eine Urkunde zur Änderung des Erbbaurechtsvertrags und 
  • eine vertragliche Vereinbarung zur Übernahme der erhöhten Erbbauzinses
zu unterzeichnen


TOP 2        Erschließung Baugebiet Wollomoos Nr. 9 „Östlich der Weilach- und Gartenstraße“ und Wollomoos Nr. 11 „Westlich der Weilachstraße“ Vergabe der Planungsleistung

Das IB Mayr wird beauftragt, die erforderlichen Planungen für die Bereiche Abwasserbeseitigung und Straßenbau durchzuführen.

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Ingenieurverträge zu unterzeichnen. 


TOP 3        Erweiterung der Räume für die Gemeindeverwaltung; Vergabe des Gewerks Zimmererarbeiten

       Das Gewerk Zimmererarbeiten wird an die Firma Franz Achter GmbH & Co.KG, 86551 Aichach zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 66.858,46 e vergeben.


TOP 4        Erweiterung der Räume für die Gemeindeverwaltung; Vergabe des Gewerks Trockenbau

       Das Gewerk Trockenbauarbeiten wird an die Firma Gündinger Trockenbau GmbH, 85232 Günding zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 60.013,41 € vergeben.


TOP 5        Erweiterung der Räume für die Gemeindeverwaltung; Vergabe des Gewerks Innentüren

       Das Gewerk Innentüren wird an die Firma Sperk, 85250 Altomünster zum Bruttoangebotspreis in Höhe von 62.086,66 € vergeben.


TOP 6        Weiterführung eines Darlehensvertrags

       Zum 30.12.2022 wird die Tilgung des Restdarlehens in Höhe von 266.953,22 € erfolgen.

Datenstand vom 30.01.2023 10:59 Uhr