Datum: 28.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Errichtung eines Mobilfunkmasten im Umfeld von Thalhausen; Vorstellen des Suchkreises
2 Kommunalunternehmen Altomünster; Erlass einer Unternehmenssatzung
3 Kommunalunternehmen Altomünster; Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates und deren Stellvertreter
4 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Altomünster und Stumpfenbach; Beschlussfassung zu den Maßnahmen
5 Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Pipinsried
6 Erneuerung der Elektrotechnik an den Abwasserpumpstationen
7 Ablösen von 3 Stellplätzen für den Umbau und die Erweiterung des Rathauses Altomünster
8 Bekanntgabe von Informationen
9 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.01.2023

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1. Errichtung eines Mobilfunkmasten im Umfeld von Thalhausen; Vorstellen des Suchkreises

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 09.12.2022 hat die Firma NOVEC GmbH mitgeteilt, dass im Umfeld von Thalhausen ein Mobilfunkmast in dreiseitiger Stahlgitterausführung mit einer Höhe von ca. 53 m errichtet werden soll:



Die Firma Novec sieht sich als netzunabhängiger Anbieter für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunkmasten und vermietet diese an entsprechende Mobilfunkbetreiber.
Manuel Hofbauer stellt als Vertreter der Firma NOVEC GmbH die Thematik der Mobilfunkversorgung im Umfeld von Thalhausen im Gemeinderat vor.

Nach einer positiven Rückmeldung durch den Gemeinderat wird bis zu einer Realisierung des Mobilfunkmasten ein Zeitraum von mindestens einem Jahr veranschlagt.

Beschluss

Ein gemeindliches Grundstück wird für die Errichtung eines Mobilfunkmasten grundsätzlich zur Verfügung gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Kommunalunternehmen Altomünster; Erlass einer Unternehmenssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

In Anlehnung an das Satzungsmuster der kommunalen Spitzenverbände, des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes, des Verbands der Kommunalen Unternehmen und dem Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration wurde eine Satzung für das zukünftige Kommunalunternehmen ausgearbeitet und mit Vertretern der Kanzlei BBH abgestimmt.

Die Unternehmessatzung ist im Ratsinformationssystem abrufbar.

Für die Kurzbezeichnung ist noch ein einprägsamer Name erforderlich. Von Seiten des Gemeinderats sind dazu folgende Vorschläge eingegangen:
Kommunalto   - Neue Energien für Altomünster
Kommunalunternehmen für Energie und Bauen Altomünster (KEB Altomünster)
Altomünsterer Kommunalunternehmen (AKU) - Wir laden Ihren Akku
AltoPower (Kommunales Unternehmen für Energie und Infrastruktur Altomünster)
GENIAL  - Gemeinsam Energie Infrastruktur Altomünster
ALTO-POWER
Effizienz Altomünster Kommunalunternehmen Energie    EfAltoKen   
Naturschutz Altomünster Kommunalunternehmen Energie  NaAltoKen   
Stärke Altomünster Kommunalunternehmen Energie    StAltoKen   
Power Altomünster Kommunalunternehmen Energie     PoAltoKen   
Ökosystem Altomünster Kommunalunternehmen Energie  ÖkAltoKen   
Klima Altomünster Kommunalunternehmen Energie        KlAltoKen   
Lebensraum Altomünster Kommunalunternehmen Energie LeAltoen   
Leistung Altomünster Kommunalunternehmen Energie     LeAktoen     


Es wird vorgeschlagen abweichend vom Entwurf die nachstehenden Textstellen zu ändern:

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Das Kommunalunternehmen führt den Namen „AltoPower - Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur Altomünster“ mit dem Zusatz „Anstalt des öffentlichen Rechts des Marktes Altomünster“. Es tritt unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und Rechtsverkehr auf. Die Kurzbezeichnung lautet „KU AltoPower“.

In § 5 Abs. 4 wird die letzte Alternative in der Formulierung „bzw. dem vorzeitigen Ausscheiden eines nicht dem Gemeinderat angehörigen weiteren Mitglieds“ gestrichen, da als Mitglieder im Verwaltungsrat nur Mitglieder des Gemeinderats bestellt werden können.

Beschluss 1

  1. Das Kommunalunternehmen führt den Namen „AltoPower - Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur Altomünster“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Beschluss 2

  1. Die Kurzbezeichnung lautet „KU AltoPower“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8

Beschluss 3

  1. Die Unternehmenssatzung für das „AltoPower - Kommunalunternehmen für Energie und Infrastruktur Altomünster“ wird in der vorgelegten Fassung mit den beiden vorgenannten Änderungen beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Kommunalunternehmen Altomünster; Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrates und deren Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Nach § 5 der Unternehmenssatzung besteht der Verwaltungsrat aus dem Vorsitzenden und vier weiteren Mitgliedern des Gemeinderats. Für die weiteren Mitglieder werden Vertreter bestellt.

Vorsitzender des Verwaltungsrats ist der Erste Bürgermeister des Marktes Altomünster. Stellvertreter für den Vorsitzenden ist der Zweite Bürgermeister.

Die weiteren Mitglieder des Verwaltungsrats sowie deren Vertreter werden vom Gemeinderat bestellt.
Es wird vorgeschlagen hier das gleiche Prinzip wie bei der Besetzung der Ausschüsse anzuwenden. Demnach erhalten die FWG und die CSU jeweils zwei „Sitze“.

Folgende weitere Mitglieder und deren Vertreter werden vorgeschlagen:

Vorschlag der FWG        
Güntner Hubert
Gailer Stefan
       
Stellvertreter 1:        Stich Michael
Stellvertreter 2:        Metzger Florian

Vorschlag der CSU        
Riedlberger Josef
Schweiger Roland                

Stellvertreter 1:        Englmann Martina
Stellvertreter 2:        Stichlmair Josef

Beschluss

Der Zusammensetzung des Verwaltungsrats wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Altomünster und Stumpfenbach; Beschlussfassung zu den Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat sich in seiner Klausurtagung am 28.01.2023 mit den Inhalten des Maßnahmenkatalogs (Stand nach der Sitzung des Steuerkreises am 26.09.2022 und der Planungswerkstatt am 24.10.2022) und einer Umsetzungsstrategie für ausgewählte Maßnahmen zum integrierten Stadtentwicklungskonzept auseinandergesetzt.

Die bislang herausgearbeiteten Maßnahmen wurden in einem ersten Schritt inhaltlich besprochen und bei Bedarf entsprechend ergänzt oder auch gegebenenfalls gestrichen. Die Ergebnisse sind im überarbeiteten Maßnahmenkatalog zusammengestellt.

In einer zweiten Arbeitsphase wurde die Realisierbarkeit und Wichtigkeit jeder einzelnen Maßnahme aus dem überarbeiteten Maßnahmenkatalog bewertet und anhand von vorbereiteten Graphen in einem allgemeinen Stimmungsbild abgebildet. 
Als wichtigsten Maßnahmen für die zukünftige Gemeindeentwicklung wurden die im Folgenden Aufgeführten identifiziert:
  • Schaffung eines Ärztehauses und aktive Standortpolitik zur Ansiedlung von Allgemein- und Fachärzten sowie weiteren medizinischen Angeboten 
  • Aufwertung des öffentlichen Raums in der erweiterten Ortsmitte insbesondere unter Berücksichtigung der Verkehrssituation sowie Neuordnung und attraktive Gestaltung des Jörgerrings in Verbindung mit dem Umfeld der Lorettokapelle
  • Erarbeitung eines Starkregenkonzeptes für Altomünster und das gesamte Gemeindegebiet
  • Verbesserung der ökologischen Funktionsfähigkeit der Gewässer und im Besonderen die Realisierung eines erlebbaren Grünzugs entlang der Bahnlinie zwischen der Bahnhofstraße in Altomünster und dem Bahnübergang in Stumpfenbach
  • Aktivierung von Baulücken und Leerständen und Förderung der Nachverdichtung
  • Förderung des Kultur- und Vereinslebens und im Besonderen die Bereitstellung von Räumlichkeiten für unterschiedliche Kultur-, Vereins- und Privatveranstaltungen

Für die vorgenannten Maßnahmen wurde einzelne Steckbriefe und eine Strategie zur Umsetzung dieser Maßnahmen erarbeitet.

Es wird darauf hingewiesen, dass
  • für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen ein separater „Startbeschluss“ erforderlich ist.
  • neben den vorgenannten Maßnahmen grundsätzlich auch weitere, nicht priorisierte Maßnahmen umgesetzt werden können.

Im Ratsinformationssystem sind die nachstehenden Dokumente abrufbar:
  • Präsentation zur Klausurtagung
  • Protokoll zur Klausurtagung
  • Überarbeiteter Maßnahmenkatalog inkl. Kostenschätzung in Reinschrift

Finanzielle Auswirkungen

Belastbare Kosten für die einzelnen Maßnahmen können erst im Rahmen der weiteren Vorbereitung der umzusetzenden Maßnahmen genannt werden.

Für das Jahr 2023 sind vorab Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- € ohne Projektzuordnung eingestellt.

Beschluss

Die für die zukünftige Gemeindeentwicklung als vorrangig identifizierten, oben aufgeführte Maßnahmen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und personellen Ressourcen umgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Bestätigung des neu gewählten Kommandanten und dessen Stellvertreter (Freiwillige Feuerwehr Pipinsried

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Feuerwehrkommandant wird in geheimer Wahl von dem Feuerwehrdienst leistenden Mitgliedern der Freiwillige Feuerwehr einschließlich der Feuerwehranwärter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt (Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG)).

Die Freiwillige Feuerwehr Pipinsried hat in ihrer Jahreshauptversammlung am 01.02.2023

Sebastian Fottner                zum 1. Kommandanten 
und
Patrick Wagner                zum 2. Kommandanten 

gewählt.

Die zum 1. Kommandanten gewählte Person erfüllt die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 3 BayFwG, während die zum 2. Kommandanten gewählte Person noch die erforderlichen Lehrgänge in angemessener Frist zu besuchen hat.

Die beiden Kommandanten sind im Benehmen mit dem Kreisbrandrat vom Gemeinderat des Marktes Altomünster per Beschluss zu bestätigen (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

Beschluss

Sebastian Fottner und Patrick Wagner werden im Benehmen mit dem Kreisbrandrat in ihren gewählten Ämtern als 1. bzw. 2. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Pipinsried bestätigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Erneuerung der Elektrotechnik an den Abwasserpumpstationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster betreibt in mehreren Gemeindeteilen Pumpstationen und Entlastungsbauwerke mit entsprechenden elektrotechnischen Anlagen, die das Abwasser über Druckleitungen der Kläranlage im Zeitlbachtal zufördern:


Die Elektrotechnik basiert prinzipiell auf einer dezentralen Struktur mit autarken Niederspannungsverteilungen, die primär den jeweiligen Entlastungsbauwerken und Pumpstationen (= lokale Anlagen) zugeordnet sind. Für Automatisierungsaufgaben sind Speicherprogrammierbare Steuerungen (= SPS-Anlagen) vorhanden, die mit den jeweiligen Fernwirkanlagen kommunizieren.

Mit einem zentralen Prozessleitsystem in der Kläranlage Altomünster werden die lokalen Anlagen in den Gemeindeteilen überwacht. 
Das Prozessleitsystem übernimmt folgende Aufgaben:
  • Visualisierung der Prozesszustände aller Anlagenteile mittels Prozessbildern
  • Protokollierung Betriebsereignisse
  • Protokollierung der gesetzlich geforderten Betriebsnachweise
  • Störmelde-Alarmierung Betriebspersonal

Das Gesamtsystem ist letztlich ein Verbund aus den lokalen Anlagen und dem zentralen Prozessleitsystem in der Kläranlage. Die Kommunikation erfolgt größtenteils über das Glasfasernetz des Telekommunikationsunternehmen AltoNetz GmbH. 


Um den aktuellen „Ist-Zustand“ der Elektrotechnik an den einzelnen Pumpstationen und Entlastungsbauwerke zu beurteilen, wurde eine detaillierte Bestandsaufnahme der einzelnen lokalen Einheiten mit den darin verbauten Komponenten durchgeführt. 

Als Fazit ergeben sich folgende Erkenntnisse:
  • Schaltanlagen, die nach 2010 in Betrieb genommen wurden, sind nach dem neuesten Stand der Technik gebaut. Dank der regelmäßigen Wartung funktionieren diese einwandfrei.
  • In den Schaltanlagen vor 2010 sind teilweise systemrelevante Komponenten vorhanden, deren Produktzyklus bereits länger als 10 Jahre zurückliegt. Es ist hier anzumerken, dass Ersatzteillieferungen von Herstellern normalerweise bis 10 Jahre nach Abkündigung einer Produktreihe garantiert werden beziehungsweise einzelne Lieferanten in eine andere Unternehmensgruppen eingegliedert und umstrukturiert wurde.

Die nachstehenden Schaltanlagen wurden vor 2010 in Betrieb genommen: 
  • Stumpfenbach West (2004)
  • Stumpfenbach Ost (2004)
  • Deutenhofen (2004)
  • Altomünster Weilerstraße (2004)
  • Unterzeitlbach (2004)
  • Kiemertshofen (2008)

Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Abwasserbeseitigung ist es erforderlich, dass alle Anlagen einwandfrei funktionieren und eine hohe Betriebssicherheit gegeben ist.

Insbesondere aufgrund des Alters sind bei einzelnen Anlagen nicht mehr alle Funktionen gegeben:
  • Lokale Steuerungs- und Anzeigegeräte fallen aus. 
  • Lokale Anzeigegeräte (Display) sind nicht mehr ablesbar.
  • Automatischer Wiederanlauf der Schaltanlage ist nach einem Netzausfall nicht gewährleistet.
  • Die üblichen „einfachen Redundanz“ der wichtigsten Funktionen ist nur teilweise vorhanden.

Von Seiten der Verwaltung wird dringend empfohlen, die Elektrotechnik der vorgenannten Anlage schrittweise zu modernisieren und in diesem Zug die vorhandenen SPS-Touch-Bedienpanele durch einen mobilen Tablet-PC zu ersetzen.
Für die Umsetzung der entsprechenden Arbeiten wird folgender Zeitplan vorgeschlagen:
  • Jahr 2023
  • Stumpfenbach West: neue Schaltanlage
  • Kiemertshofen: neue Schaltanlage
  • Tablet-PC für den mobilen Einsatz mit notwendigen Lizenzen zum Testen in obigen zwei Anlagen

  • Jahr 2024
  • Deutenhofen: neue Schaltanlage
  • Altomünster Weilerstraße: neue Schaltanlage
  • Randelsried, Asbach, Pipinsried, Altomünster Hauptpumpwerk, Thalhausen, Altomünster RÜB 2, Wollomoos, Pfaffenhofen, Oberzeitlbach, Unterzeitlbach RÜB, Hohenzell: Hardware-Anpassungen für den Einsatz des mobilen Tablets (d.h. WLAN-Modul und Softwarelizenz)

  • Jahr 2025
  • Unterzeitlbach: neue Schaltanlage
  • Stumpfenbach Ost: neue Schaltanlage
  • Hinterholz, Irchenbrunn und Plixenried: Anpassung der SPS-Programme zum Einsatz des mobilen Tablets

Finanzielle Auswirkungen

Für die Jahre 2023 bis 2025 ist mit jährlichen Planungs- und Umsetzungskosten in Höhe von ca. 200.000,- € zu rechnen.

Beschluss

  1. Die Modernisierung der Elektrotechnik wird im vorgestellten Umfang durchgeführt.

  1. Die entsprechenden Haushaltsmittel werden im Haushalt 2023 ff. eingestellt.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

  1. Die erforderlichen Arbeiten werden nach den Regularien des Vergaberechts ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Ablösen von 3 Stellplätzen für den Umbau und die Erweiterung des Rathauses Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Dem Landratsamt Dachau liegt der Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des bestehenden Rathauses durch Errichtung eines Verbindungsbaus und Nutzungsänderung des alten Rathauses zur Genehmigung vor.

Für die Erweiterungen der Büroflächen werden zur bisher genehmigten Nutzung des alten Rathauses 3 zusätzliche Stellplätze nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung erforderlich. Aufgrund der Lage können keine weiteren „privaten“ Stellplätze errichtet werden. 

Das Landratsamt Dachau fordert statt der bereits gemeindlich ausgesprochenen Abweichung von der Stellplatzsatzung nun jedoch eine Ablöse der 3 zusätzlichen Stellplätze.

Beschluss

  1. Der Ablöse von 3 Stellplätzen wird zugestimmt. 

  1. Ein entsprechender Ablösevertrag wird von der Verwaltung ausgearbeitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über
  1. die für ca. Mitte März bis ca. Mitte Juni 2023 vorgesehene (halbseitige) Sperrung der Dachauer Straße in Oberzeitlbach gegenüber der Bushaltebucht.
  2. das Schreiben der Altoland Solar GmbH & Co KG vom 08.02.2023. Das Schreiben wird ins RIS eingestellt.
  3. die geringe Anzahl der bislang vorliegenden Bewerbungen für das Schöffenamt verbunden mit der Bitte für dieses Ehrenamt noch mehr Werbung zu machen.

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9. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 28.02.2023 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 24.01.2023 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Annahme von Spenden

       Die Spenden werden angenommen.

Datenstand vom 24.03.2023 08:28 Uhr