Datum: 25.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2023 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster
2 Erhöhung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) ab dem September 2023
3 Gebührenkalkulation im Abwasserbereich für den Zeitraum 2024 bis 2027; Festlegen der Rahmenbedingungen
4 Intensivierung der Aktivitäten des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses; Antrag von Tanja Lademann
5 Sanierung einer Brücke in Oberndorf
6 Bekanntgabe von Informationen
7 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.03.23

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Niederschrift öffentlich.pdf

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1. Vorstellen der aktuellen und voraussichtlich ab September 2023 zu erwartenden Belegungszahlen der Kinderkrippe, der Kindergärten und der Schülerbetreuung sowie des Schülerstands und dessen Entwicklung an der Grund- und Mittelschule Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Die Anmeldung der Kinder, die für das Betreuungsjahr 2023/24 einen Platz in einer Kindertageseinrichtung im Markt Altomünster benötigen, fand in der Krippe und den einzelnen im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster befindlichen Kindergärten ausschließlich online bis 03.03.2023 statt.

Aufgrund der in den Kindertageseinrichtungen verbleibenden Kinder (= Bestandskinder) und den neu angemeldeten Kindern stellt sich zum Stichtag 15.04.2023 für den Zeitraum ab September 2023 (bzw. entsprechend später) die nachstehend beschriebene Situation dar. 

Änderungen sind bis zum Beginn am 01.09.2023 erfahrungsgemäß zu erwarten.


AWO Kinderhaus Regenbogen – Krippe

Verfügbare Plätze ab 09/2023        45         3 Gruppen mit je 15 Kindern
                                               
 
 
Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2023)
 
38 Kinder
1
(Mai und Juni noch Eingewöhnungen)

Abgänger in den Kindergarten        11 Kinder
Bestandskinder                        27 Kinder

 
Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2023
7 Kinder
34 Kinder
11
ab 10/2023
2 Kinder
36 Kinder
9
ab 01/2024
3 Kinder
39 Kinder
6
ab 03/2024
3 Kinder
42 Kinder
3
ab 04/2024
1 Kind
43 Kinder
2


Altersstruktur zum 09/2023

0 Jahre
1 Jahr
2 Jahre
3 Jahre
0  Kinder
6 Kinder
23 Kinder
5 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2023


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
5 Kinder
4 h bis   5 h
+
5 Kinder
5 h bis   6 h
+
7 Kinder
6 h bis   7 h
+
8 Kinder
7 h bis   8 h
+
8 Kinder
8 h bis   9 h
+
0 Kinder
9 h bis 10 h
+
1 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2023
Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr 
Fr                           07:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Kindergarten Wollomoos

Verfügbaren Plätze ab 09/2023          25        1 Gruppe mit je 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2022)

23 Kinder
2

Abgänger in die Schule          8 Kinder
Bestandskinder        15 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2023
5 Kinder
20 Kinder 
5
ab 01/2024
1 Kind
21 Kinder
4
ab 02/2024
1 Kind
22 Kinder
3
ab 03/2024
3 Kinder
25 Kinder
0


Altersstruktur zum 09/2023

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
2 Kinder
3 Kinder
6 Kinder
8 Kinder
1 Kind


Buchungszeiten zum 09/2023


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
14 Kinder
5 h bis   6 h
+
 6 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2023
       Mo - Fr                 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr 


Besonderheiten zum 09/2023  
2 Kinder unter 3 Jahre (3. Geburtstag 09/2023 und 10/2023)
1 Kinder mit Migrationshintergrund






Kindergarten Pipinsried

Verfügbaren Plätze ab 09/2023          25        1 Gruppe mit je 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2023)

23 Kinder
2

Abgänger in die Schule          7 Kinder
Bestandskinder        16 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2023
5 Kinder
21 Kinder
4
ab 01/2024
3 Kinder
24 Kinder
1


Altersstruktur zum 09/2023 

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
1 Kinder
4 Kinder
5 Kinder
7 Kinder
3 Kind


Buchungszeiten zum 09/2023


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
11 Kinder
5 h bis   6 h
+
  9 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2023
       Mo – Fr        07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

       
Besonderheiten zum 09/2023  
1 Kind unter 3 Jahre (3. Geburtstag 10/2023)
       3 Kinder mit Migrationshintergrund


Kindergarten Oberzeitlbach                

Verfügbaren Plätze ab 09/2023          50        2 Gruppen mit je 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/23)

46 Kinder
4


Abgänger in die Schule                12 Kinder 
Bestandskinder                        34 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2023
15 Kinder
49 Kinder
1
ab 01/2024
  1 Kind
50 Kinder 
0
                       




Altersstruktur zum 09/2023

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
5 Kinder
19 Kinder
7 Kinder
18 Kinder
0 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2023


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
22 Kinder
5 h bis   6 h
+
 8 Kinder
6 h bis   7 h
+
 8 Kinder
7 h bis   8 h
+
 8 Kinder
8 h bis   9 h
+
3 Kinder


Öffnungszeiten zum 09/2023  
Mo - Do        07.00 Uhr bis 16.30 Uhr 
Fr                           07:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Besonderheiten zum 09/2023  
       2 Kinder mit Behinderung
       5 Kinder unter 3 Jahre        (3. Geburtstag im 09/2023, 10/2023, 11/2023 und 12/2023)
                                               

Kindergarten Altomünster – Die kleinen Strolche        

Verfügbaren Plätze ab 09/2023          100        4 Gruppen mit je 25 Kindern



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/23)

97 Kinder
3

Abgänger in die Schule        14 Kinder
Bestandskinder                83 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2023 
15 Kinder
98 Kinder
2
ab 01/2024
  2 Kinder
100 Kinder
0


Altersstruktur zum 09/2023

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre
3 Kinder
31 Kinder
23 Kinder
37 Kinder
4 Kind


Buchungszeiten zum 09/2023


Angeboten
Nachgefragt
4 h bis   5 h
+
36 Kinder
5 h bis   6 h
+
13 Kinder
6 h bis   7 h
+
19 Kinder
7 h bis   8 h
+
21 Kinder
8 h bis   9 h
+
  9 Kinder   


Öffnungszeiten zum 09/2023  
       Mo - Do        07.00 Uhr bis 16.00 Uhr 
               Fr                   07:00 Uhr bis 16:00 Uhr


Besonderheiten zum 09/23         
       3 gemeindefremde Bestandskinder
       15 mit Migrationshintergrund
       4 ukrainische Kinder
       3 Kinder unter 3 Jahre (3. Geburtstag in 10/2023, 12/2023, 1/2024)
Die Anmeldung von 7 Kindern kann derzeit nicht berücksichtigt werden. Diese können eine neu zu bildenden Gruppe im Kindergarten Regenbogen besuchen.


BRK Kindergarten Regenbogen

Verfügbare Plätze ab 09/2023    75                   3 Gruppe mit 25 Kindern

Anmerkung:
Es bestehen derzeit Überlegungen, wieder eine Integrationsgruppe (mit max 15 Plätzen) und eine 4. Gruppe einzurichten. Diese Überlegungen sind in den nachstehenden Daten noch nicht berücksichtigt.
               



Belegung
Freie Plätze
aktuell (04/2023)

73 Kinder
2

Abgänger in die Schule        25 Kinder 
Bestandskinder                48 Kinder


Neuzugänge
Belegung
Freie Plätze
ab 09/2023
16 Kinder
64 Kinder 
11
ab 10/2023
1 Kind
65 Kinder
10
ab 11/2023
1 Kind
66 Kinder
9
ab 01/2024
1 Kind
67Kinder
8
ab 02/2024
4 Kinder
71 Kinder
4
ab 04/2024
4 Kinder
75 Kinder
0

       
Altersstruktur zum 9/2023

2 Jahre
3 Jahre
4 Jahre
5 Jahre
6 Jahre    
1 Kind
25 Kinder
18 Kinder
19 Kinder
1 Kinder


Buchungszeiten zum 09/2023


Angeboten
Nachgefragt
3 h bis   4 h
+
0 Kinder
4 h bis   5 h
+
2 Kinder
5 h bis   6 h
+
11 Kinder
6 h bis   7 h
+
       21 Kinder
7 h bis   8 h
+
       24 Kinder
8 h bis   9 h
+
9 Kinder   
9 h bis 10 h
+
8 Kinder

Öffnungszeiten zum 09/2023
Mo - Do        07.00 Uhr bis 17.00 Uhr   
Fr                 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Besonderheiten zum 09/2022          
       16 Kinder mit Migrationshintergrund
         2 Integrationskinder


Besuchte Kindergärten außerhalb des Gemeindegebiets Altomünster – Stand 04/2023
                                                                       
Waldkindergarten Erdweg                                  5 Kinder
AWO Kinderhaus Spatzennest                          1 Kind
Jolly Kids, Odelzhausen                                  1 Kind
Kinderhaus Sandburg, Odelzhausen                           1 Kind
Burgkindergarten Röhrmoos                                  1 Kind
Denk Mit, Schwabhausen                                   2 Kinder
Kinderhaus Sulzemoos                                   1 Kind
Kath. Kiga St. Peter und Paul, Tandern                   1 Kind
Familienzentrum Poing                                   1 Kind
Kinderhaus Germering                                          1 Kind
Kinderhaus Bartholomäus, Maisach                          1 Kind
Lebenshilfe Aichach                                          1 Kind
Kinderhaus Sonnenschein Sielenbach                   2 Kinder
Kindergarten St. Katharina Tödtenried                   1 Kind

Gesamt                                                            19 Kinder 

Historie zu den Zahlen        

Stand 04/2015                20
Stand 04/2016                21
Stand 04/2017                20
Stand 04/2018                17
Stand 07/2019                37
Stand 04/2020                30
Stand 04/2021                26
Stand 04/2022                22
Stand 04/2023                19


Situation bei der VHS-Gruppe Kleine Mäuse

Verfügbaren Plätze ab 09/2023              30 Kinder

Vor-Anmeldungen                    37 Kinder 


Situation bei der Schülerbetreuung    

Aktuelle Kinderzahl         108 Kinder
Kinder aus den Ganztagsklassen
(in der anschließenden Betreuung)             12 Kinder

Abgänger                       ca. 22 Kinder
       Rückmeldungen laufen noch, es wird keine erhöhte Anzahl an Abgängern im Vergleich zum Vorjahr (27 Kinder) erwartet. 

Neuanmeldungen              ca. 20 Kinder        
       Rückmeldungen laufen noch

Öffnungszeiten zum 09/2023  
       11.00 Uhr bis 17.00 Uhr               an Schultagen 


Grund- und Mittelschule Altomünster 

Basis: 5-Jahres-Statistik der Schulverwaltung

Grundschule



Mittelschule


Historie zu den Schülerzahlen (Stand Oktober Vorjahr)        

Schuljahr
Grundschule GS
Mittelschule MS
MS davon Altomünster
Summe
2011/12
314
159

473
2012/13
289
159

448
2013/14
293
158

451
2014/15
278
154

432
2015/16
304
153

457
2016/17
332
139

471
2017/18
322
128

450
2018/19
311
136
90
447
2019/20
330
130
95
460
2020/21
299
144
110
443
2021/22
291
158
116
449
2022/23
317
152
107
469

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2. Erhöhung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) ab dem September 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die letzte Erhöhung des Elternentgelts ("Kindergartengebühr") um 20% für an sich geplant 3 Jahre wurde zum 01.09.2021 vorgenommen. 

Aufgrund der aktuellen Inflation wird vorgeschlagen die für 2024 vorgesehene Erhöhung bereits zum 01.09.2023 vorzuziehen

Das "Defizit" ist aus den allgemeinen Haushaltsmittel zu bestreiten und kann - unter Beibehaltung des bisherigen Qualitätsstandards - nur durch die Erhöhung des Elternentgelts reduziert werden.


Aktuelles Elternentgelt

Buchungszeit
Elternentgelt (EE) aktuell pro Monat
EE pro Stunde Buchungszeit und Monat
EE pro Stunde Buchungszeit und Tag (1)
4 h bis   5 h
123,60 €
24,72 €
1,24 €
5 h bis   6 h
148,20 €
24,70 €
1,24 €
6 h bis   7 h
172,80 €
24,69 €
1,23 €
7 h bis   8 h
197,40 €
24,68 €
1,23 €
8 h bis   9 h 
222,00 €
24,67 €
1,23 €
9 h bis 10 h
246,60 €
24,66 €
1,23 €

                                                       (1) angenommen werden 20 Tage pro Monat
                                         
Derzeit wird die nachstehende gemeindliche Ermäßigung gewährt:

Soweit mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine oder mehrere Einrichtungen des Marktes Altomünster besuchen, reduziert sich das Nutzungsentgelt für das zweite Kind um 20 %, für das dritte Kind um 40 % u.s.w. (Geschwistermäßigung).


Die Eltern erhalten auf das Elternentgelt einen staatlichen Zuschuss in Höhe von monatlich 100,00 €, der jedoch nicht direkt an die Eltern ausbezahlt wird. In der Praxis wird der 100,00 € - Betrag vom Elternentgelt abgezogen und nur der verbleibende Betrag von den Eltern eingezogen.





Die Finanzierung der gemeindlichen Kindergärten sieht auf der Basis der Jahresdaten 2022 wie folgt aus:

Gesamt-
einnahmen

               1.241.758,89 € 
100,00%

Betriebskosten-
förderung Staat    
                  656.549,22 € 
52,87%

BayKiBiG-Anteil
Gemeinde
                  418.656,67 € 
33,71%

Elternentgelt 
                  166.553,00 € 
13,41%




Gesamtausgaben

               1.438.866,00 € 
100,00%

Personal-
kosten
               1.231.974,00 € 
85,62%

Betriebs-
kosten
                  206.892,00 € 
14,38%




Defizit

                  197.107,11 € 





Finanzierungsanteil der Gemeinde

                  615.763,78 € 


BayKiBiG-Anteil
Gemeinde
                  418.656,67 € 


Defizit
                  197.107,11 € 



Aufgrund des „Defizits“ wird vorgeschlagen, das Elternentgelt ab 01.09.2023 zu erhöhen.
 
Im Weiteren werden folgende Erhöhungs-Szenarien vorgestellt:

Buchungszeit
Elternentgelt mit Steigerung um 5%
Elternentgelt mit Steigerung um 10%
Elternentgelt mit Steigerung um 20%
4 h bis   5 h
129,78 €
135,96 €
148,32 €
5 h bis   6 h
155,61 €
163,02 €
177,84 €
6 h bis   7 h
181,44 €
190,08 €
207,36 €
7 h bis   8 h
207,27 €
217,14 €
236,88 €
8 h bis   9 h 
233,10 €
244,20 €
266,40 €
9 h bis 10 h
258,93 €
271,26 €
295,92 €


Das BRK wird sich der gemeindlichen Erhöhung des Elternentgelts für seine Einrichtung anschließen.

Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, die kürzlich verabschiedete Tarifsteigerung für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes bei der anstehenden Erhöhung des Elternentgelts zu berücksichtigen und die damit verbundene Belastung für den gemeindlichen Haushalt zu reduzieren.
Eine Erhöhung des Elternentgelts um 80% sieht wie folgt aus:

Buchungszeit
Elternentgelt mit Steigerung um 80%
4 h bis   5 h
222,48 €
5 h bis   6 h
266,76 €
6 h bis   7 h
311,04 €
7 h bis   8 h
355,32 €
8 h bis   9 h 
399,60 €
9 h bis 10 h
443,88 €


Für eine Diskussion um eine mögliche weitere Erhöhung ab 01.09.2024 werden die Basiszahlen in einem ausführlicheren Umfang unter Berücksichtigung des nicht in gemeindlicher Trägerschaft stehenden Kindergartens Regenbogen vorbereitet.

Beschluss 1

Das Elternentgelt ab 01.09.2023 um 80% erhöht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

Die Geschwisterermäßigung wird im bisherigen Umfang beibehalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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3. Gebührenkalkulation im Abwasserbereich für den Zeitraum 2024 bis 2027; Festlegen der Rahmenbedingungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Mit Beschluss vom 22.10.2019 wurden letztmals die Gebühren im Abwasserbereich (= Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) für den Zeitraum der Jahre 2020 bis 2023 festgelegt. 

Für die Neufestsetzung der gesplitteten Abwassergebühren ab 01.01.2024 sind folgende Berechnungen erforderlich:
1.         Kalkulation der Benutzungsgebühren (Schmutz- und Niederschlagswassergebühr) für die Jahre 2024 bis 2027
2.         Erstellung der Betriebsabrechnungen für die Jahre 2020 bis 2023 (Über- bzw. Unterdeckung Art. 8 Abs. 6 KAG)
3.         Erstellung der endgültigen Betriebsabrechnung für das Jahr 2019

Hierzu wurde ein Kostenangebot vom Sachverständigenbüro Dagmar Suchowski eingeholt, die bereits 2011, 2015 und 2019 die Kalkulation der Benutzungsgebühren durchgeführt hat. Dagmar Suchowski wurde von der Regierung von Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigt für die Kalkulation von Beiträgen und Gebühren kommunaler Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen. Das Kostenangebot beläuft sich auf eine Summe in Höhe von 10.591,00 €.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen für die Kalkulation weiterhin einen Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte anzuwenden (Art. 8 Abs. 3 KAG). 
Nach der aktuellen Rechtsprechung gilt als Orientierungsgrundlage für den anzuwendenden kalkulatorischen Zinssatz der Durchschnitt für festverzinslichen Wertpapiere aus einer der letzten dreißig Jahre umfassenden Zeitspanne. Dieser beträgt aktuell lt. der Deutschen Bundesbank 3,026667 %.
Der aktuelle Durchschnitt des Zinssatzes aller Kommunaldarlehen des Marktes Altomünster beträgt 3,038 %. 


Im Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss wurde in der letzten Sitzung diskutiert, mit welchen Anreizen das Einsparen von Trinkwasser gefördert werden kann. Eine Möglichkeit besteht darin eine nach dem Verbrauch der Frischwassermenge gestaffelte Schmutzwassergebühr (Beispiel Stadtwerke Witzenhausen (www.stadtwerke-witzenhausen.de/de/abwasser/gebuehren)) einzuführen. 
Es wird vorgeschlagen im Rahmen der anstehenden Kalkulation zu einer möglichen gestaffelten Schmutzwassergebühr bis zu drei Szenarien mit alternativen „Einteilungsgruppen“ zu betrachten und entsprechend rechnen zu lassen.


Die Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist die reduzierte Grundstücksfläche. Diese ergibt sich, wenn die Grundstücksfläche mit dem für das Grundstück geltenden Gebietsabflussbeiwert multipliziert wird. Der Gebietsabflussbeiwert stellt den im entsprechenden Gebiet durchschnittlichen vorhandenen Anteil der bebauten und befestigten Flächen an der Gesamtgrundstücksfläche dar und wurde vom Ingenieurbüro Mayr im Jahr 2011 „quartiersbezogen“ ermittelt und in einer Karte entsprechend dargestellt. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Veränderungen auf den jeweiligen Grundstücken wurde im Vorfeld der anstehenden Gebührenkalkulation das vorhandene Kartenwerk, das den Gebietsabflussbeiwert darstellt, nach den aktuellen Begebenheiten überarbeitet. Dies fließt über die Summen der gebührenpflichtigen Flächen in die Kalkulation der Niederschlagswassergebühr ein.

Auszug Gebietsabflussbeitwertskarte Altomünster

Hinweis:
Sollten die in der Gebietsabflussbeitwertkarte dargestellten Werte nicht mit den tatsächlich versiegelten Flächen übereinstimmen, besteht für den gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer die Möglichkeit die gebührenpflichtigen Flächen (und damit die Niederschlagswassergebühr) anhand eines sogenannten Anpassungsantrag den tatsächlichen versiegelten Flächen anzugleichen.

Beschluss 1

  1. Gemäß Art. 8 Abs. 6 KAG wird der Kalkulationszeitraum wiederum auf 4 Jahre (2024 bis 2027) festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Für die Kalkulation ist weiterhin ein Zinssatz von 3,0 % der Anschaffungswerte anzuwenden (Art. 8 Abs. 3 KAG). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Im Rahmen der anstehenden Kalkulation werden zu einer möglichen gestaffelten Schmutzwassergebühr drei Szenarien gerechnet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

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4. Intensivierung der Aktivitäten des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses; Antrag von Tanja Lademann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Inhaltlich wird auf den Antrag von Tanja Lademann vom 29.11.2022 verwiesen.

Der Antrag wurde den Mitgliedern des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses in der Sitzung vom 07.03.2023 zur Kenntnis gegeben und ist im Ratsinformationssystem eingestellt.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, den bisherigen Rhythmus der jeweils halbjährlich stattfindenden Sitzung auch zukünftig weiter beizubehalten.

Dies wird damit begründet, dass umweltbezogene Themen auch im Gemeinderat und den weiteren Ausschüssen behandelt werden und weitere Sitzung des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses personaltechnisch nicht begleitet werden können.

Beschluss

Der bisherige Rhythmus der jeweils halbjährlich stattfindenden Sitzung des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses wird auch zukünftig weiter beibehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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5. Sanierung einer Brücke in Oberndorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Brücke über den Zeitlbach im Gemeindeteil Oberndorf ist seit Jahren in einem schlechten Zustand: 




Um einen aufwendigen und kostenintensiven Neubau zu vermeiden, muss die Brücke in diesem Jahr saniert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Es ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 70.000 € zu rechnen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 eingestellt.

Beschluss

  1. Der Sanierung der Brücke über den Zeitlbach in Oberndorf wird zugestimmt. 

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.

  1. Die erforderlichen Arbeiten werden nach den Regularien des Vergaberechts ausgeschrieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Geschäftsleitende Beamte informiert über die Weiterführung des Bundesförderprogrammes „Gigabitförderung 2.0.

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7. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.03.23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.04.2023 ö beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.03.2023 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Kanalerneuerung in der Aichacher Straße; Vergabe der Baumaßnahme

       Der Auftrag für die ausgeschriebene Maßnahme wird an die Firma Schneider, Tandern zu einem Bruttoangebotspreis von 1.250.917,89 € erteilt.


TOP 2        Sanierung von Straßen im Gemeindebereich Altomünster; Festlegung des Umfanges und Vergabe der Maßnahmen 2023

       Der Auftrag für die Straßensanierungsmaßnahmen wird an die Firma Schweiger, Schmelchen vergeben.


TOP 3        Erweiterung Rathaus Altomünster; Gewerk Bodenlegearbeiten

       Der Erste Bürgermeister informiert den Gemeinderat, dass er in Anwendung des Art. 37 Abs. 3 Satz 1 GO die 1. Nachtragsvereinbarung im Gewerk Bodenlegearbeiten abgeschlossen hat.

Datenstand vom 08.05.2023 09:35 Uhr