Datum: 23.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Verlängerung der wasserrechtlichen Genehmigung für die Mischwasserbehandlungsanlage Altomünster RÜB 2 und damit verbunden betriebliche und bauliche Maßnahmen an dieser und weiteren Mischwasserbehandlungsanlagen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Markt Altomünster) | Sitzung des Marktgemeinderates | 23.05.2023 | ö | beschließend | 1 |
Sach- und Rechtslage
Die Drosseln der Entlastungsbauwerke Pipinsried RÜB 1, Altomünster SK 1 und Altomünster RÜB 3 sind spätestens bis 01.08.2023 auf den dort aufgeführten zulässigen Drosselabfluss einzustellen. Die Einstellungen der Drosseleinrichtungen sind innerhalb von 3 Monaten nach Anpassung der Drosseln durch einen geeigneten Sachverständigen mittels Vergleichsmessung zu überprüfen. Die Prüfprotokolle sind dem Wasserwirtschaftsamt vorzulegen. Die Anpassung der Drosseln ist dem Wasserwirtschaftsamt jeweils anzuzeigen.
Neben Entlastungshäufigkeit und -dauer an den jeweiligen ist auch der Füllstand in den Becken zu erfassen, damit wichtige Daten für den Betrieb, wie Entleerungsdauer und Verhalten der Becken bei Regenereignissen und teilgefüllten Becken ausgewertet werden können.
Die korrekte Einstellung der Messeinrichtungen muss dringend überprüft werden, da in den Prüfprotokollen von 2021 falsche Höhen für die Überlaufschwellen hinterlegt waren. Die Prüfprotokolle der neuerlichen Überprüfung sind dem Wasserwirtschaftsamt München bis zum 01.08.2023 vorzulegen.
Bauliche Maßnahmen
RÜB 1 Pipinsried:
Zur Verminderung des Schmutzfrachtaustrags aus dem RÜB ist die Schwellhöhe am Beckenüberlauf ist um 6 Zentimeter zu reduzieren. Damit wird gewährleistet, dass der Beckenüberlauf nicht zu früh anspringt und die Oberflächenbeschickung im Durchlaufbecken nicht zu hoch wird und damit eine ausreichende Absetzwirkung vor dem Klärüberlauf erzielt wird.
Die vorhandene Strahldrossel wird ablaufseitig (durch Rückstau am RÜB 2) eingestaut und ist damit in ihrer Funktionstüchtigkeit eingeschränkt.
Zur Verminderung des Schmutzfrachtaustrags aus dem RÜB ist eine Verlängerung der Klärüberlaufschwelle erforderlich. Die Umbaumaßnahme ist bis spätestens zum 30.06.2024 umzusetzen.
Weiterhin wurde bei der Überrechnung der Mischwasserbehandlung die Abkopplung des Regenwassers aus dem Teilgebiet Aichacher Straße durch Umwandlung in ein Trennsystem berücksichtigt.
Die Umbaumaßnahme im Bereich der Aichacher Straße ist bis spätestens 31.12.2025 umzusetzen.
Zur Verminderung des Schmutzfrachtaustrags aus dem RÜB ist eine Verlängerung der Klärüberlaufschwelle erforderlich.
Der Stumpfenbach wird durch die Mischwassereinleitungen im Ortsbereich von Altomünster erheblich hydraulisch belastet. Zur Minimierung der ökologischen Auswirkungen durch die hydraulische Belastung sind unterhalb der Einleitstellen Regenrückhalteeinrichtungen am Gewässer erforderlich.
Das Volumen der vorstellbaren beiden Regenrückhaltebecken RRB 1 (V = 400 m³ auf den Flurnummern 1334 und 1335 Gemarkung Stumpfenbach) und RRB 2 (V = 1.500 m³ auf der Flurnummer 942 Gemarkung Stumpfenbach) unterhalb des RÜB 3 ist allerdings geringer als das ermittelte erforderliche Speichervolumen (ca. 3.000 m³). Es wird damit trotzdem eine deutliche Verbesserung gegenüber der Ist-Situation erreicht. Daher besteht vorerst Einverständnis mit der Errichtung der geplanten RRB.
Die geplanten Maßnahmen sind bis 30.06.2025 umzusetzen.
Zur Überprüfung, ob künftig darüber hinaus weitere Regenrückhaltungen erforderlich sind, sind die RRB mit Messeinrichtungen zur Erfassung der Ein- und Überstauereignisse versehen werden. Die Ergebnisse sind mit den Jahresberichten für die Entlastungsanlagen jährlich vorzulegen.
Da für die Regenrückhaltung eine Ausleitung aus dem Gewässer erfolgt, wird für diese Maßnahme ein gesondertes Wasserrechtsverfahren erforderlich.
Der abgestimmte Wasserrechtsantrag für die RRB ist bis spätestens 30.06.2024 beim Wasserwirtschaftsamt vorzulegen.
Fremdwasser
Der Fremdwasseranteil bei Trockenwetter liegt im Gemeindebereich Altomünster im Jahresmittel zwischen 25 und 50 %. Der erhöhte Fremdwasseranteil wurde bei der Überrechnung der Mischwasserbehandlung berücksichtigt.
Zur Entlastung der Mischwasserbehandlung und der Kläranlage ist generell eine Reduzierung des Fremdwasseranteils anzustreben. Zur Gewährleistung eines nachhaltigen Sanierungserfolges sind in die Befahrungen des Kanalnetzes und die geplanten Sanierungsmaßnahmen auch die Grundstücksanschlüsse (inkl. privatem Anteil) einzubeziehen.
Die Durchlässe SB 23 (nördliche Zufahrt zum Supermarkt an der Halmsrieder Straße) und SB 28 (Fußgängerbrücke PR-Platz in Richtung Duschlanger) am Stumpfenbach sind bei einjährlichen Hochwasser und gleichzeitiger Entlastung rechnerisch hydraulisch überlastet sind. In der Praxis ist bisher kein schädlicher Rückstau vor den Durchlässen aufgetreten und durch den geplanten Hochwasserrückhalt bei Halmsried wird die Situation zusätzlich entschärft. Daher werden vorerst keine Maßnahmen an den Durchlässen gefordert.
Bei Starkregen ist jedoch eine verstärkte Sichtkontrolle an den betroffenen Durchlässen durchzufuhren. Ggf. sind dort künftig ergänzende Maßnahmen erforderlich.
Die Schwelloberkanten der Beckenüberläufe am RÜB 1 in Pipinsried liegen tiefer als der Wasserspiegel beim errechneten 10 - jährlichen Hochwasserereignis. Da hier keine Daten aus der Praxis vorliegen, wird zunächst keine Rückstausicherung gefordert. Allerdings ist bei Hochwasserereignissen eine verstärkte Eigenüberwachung, mit Überprüfung des Einstauverhaltens in die Entlastungsleitungen, durchzufuhren. Ggf. werden hier künftig Maßnahmen erforderlich.
Entwässerung Neubaugebiete
Für alle Neubauten ist generell die Entwässerung im Trennsystem anzustreben und für jeden Einzelfall zu überprüfen.
Lediglich bei Baulücken im Bereich des Mischsystems kann - sofern eine Versickerung
des Niederschlagswassers nicht möglich ist - ein Anschluss im Mischsystem erfolgen. Im Bereich des Hauptortes Altomünster ist hier jedoch die Errichtung eines Regenrückhalteschachtes (in der Größe von 4 m³ pro Grundstuck) zur hydraulischen Entlastung des Kanalnetzes erforderlich.
Es sind mindestens Messungen, Untersuchungen, Aufzeichnungen und Vorlageberichte nach der EÜV in der jeweils gültigen Fassung vorzunehmen.
Insbesondere ist eine regelmäßige Sichtkontrolle der Regenüberlaufbecken nach Starkregenereignissen erforderlich.
Der unter 1.3.1 genannten Drosselabfluss ist zuverlässig einzustellen. Die Einstellung der Drosseleinrichtungen und die Entlastungsmesseinrichtungen sind regelmäßig zu überprüfen.
Alle 5 Jahre ist eine externe Überprüfung der korrekten Drosseleinstellungen durch Vergleichsmessung durchzufuhren.
Die Prüfprotokolle der Vergleichsmessung sind mit dem jeweiligen Jahresbericht vorzulegen.
Weiterhin sind die Ergebnisse der Messeinrichtungen sind möglichst unmittelbar, mindestens jedoch monatlich auf Plausibilität zu prüfen, damit Störungen und Fehlmessungen frühzeitig erkannt werden.
Die Feststellungen der Eigenüberwachung (u.a. Entlastungshäufigkeit) sind zu dokumentieren und im Jahresbericht zusammenfassend darzustellen.
Im Zuge der Eigenüberwachung sind auch ca. alle 10 Jahre Dichtheitsprüfungen bei den Bauwerken z.B. Regenüberlaufbecken erforderlich.
Ergänzend zur üblichen Eigenüberwachung sind an den RÜB folgende Messungen und Auswertungen, zur Verifizierung der Ansätze für die Überrechnung im Nachweisverfahren (u.a. angesetzte Belastungen für die beiden Brauereien), erforderlich:
Das aktuelle Entleerungskonzept für die Becken im Nebenschluss ist dem WWA zur Abstimmung zu übersenden. Gegebenenfalls muss ein Optimierungskonzept für die Beckenentleerung erstellt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
2. Vorstellen des Abschlussberichts zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Festlegen von zukünftigen Monitoringmaßnahmen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Markt Altomünster) | Sitzung des Marktgemeinderates | 23.05.2023 | ö | 2 |
Sach- und Rechtslage
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
3. Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Altomünster und Stumpfenbach; Festlegen der Reihenfolge bei den vorrangig umzusetzenden Maßnahmen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Markt Altomünster) | Sitzung des Marktgemeinderates | 23.05.2023 | ö | 3 |
Sach- und Rechtslage
Finanzielle Auswirkungen
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
4. Sanierungssatzung "Ortskern Altomünster"; Erneute Verlängerung der Geltungsdauer
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Markt Altomünster) | Sitzung des Marktgemeinderates | 23.05.2023 | ö | beschließend | 4 |
Sach- und Rechtslage
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
5. Sanierungssatzung "Erweiterte Ortsmitte Altomünster"; Billigung der Sanierungssatzung
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Markt Altomünster) | Sitzung des Marktgemeinderates | 23.05.2023 | ö | beschließend | 5 |
Sach- und Rechtslage
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
6. Regionalplan München; Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Markt Altomünster) | Sitzung des Marktgemeinderates | 23.05.2023 | ö | 6 |
Sach- und Rechtslage
Flächenbeitragswert, der
bis zum 31. Dezember 2027
zu erreichen ist (Anteil der
Landesfläche in Prozent)
Flächenbeitragswert, der
bis zum 31. Dezember 2032
zu erreichen ist (Anteil der
Landesfläche in Prozent)
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
7. Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren im Markt Altomünster (Feuerwehrkostensatzung); Neuerlass
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Markt Altomünster) | Sitzung des Marktgemeinderates | 23.05.2023 | ö | beschließend | 7 |
Sach- und Rechtslage
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
8. Bekanntgabe von Informationen
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Markt Altomünster) | Sitzung des Marktgemeinderates | 23.05.2023 | ö | beschließend | 8 |
Sach- und Rechtslage
9. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 25.04.2023
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Markt Altomünster) | Sitzung des Marktgemeinderates | 23.05.2023 | ö | beschließend | 9 |
Sach- und Rechtslage