Datum: 27.06.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erhöhung des Elternentgelts für den Bereich der Kinderkrippe ab September 2023
2 Erhöhung des Elternentgelts für den Bereich des Kindergartens; Antrag an den Gemeinderat
3 Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen; Änderung des gemeindlichen Kriterienkatalogs
4 Weitere Anträge zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen Standorte "nordwestlich von Reichertshausen" und "südöstlich von Unterzeitlbach"; Absichtsbeschlüsse
5 Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Fahrzeughalle am Feuerwehrgerätehaus Altomünster
6 Bekanntgabe von Informationen

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Erhöhung des Elternentgelts für den Bereich der Kinderkrippe ab September 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2023 ö beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Im Kooperationsvertrag zwischen dem Bayerischen Roten Kreuz und dem Markt Altomünster über die Trägerschaft der bestehenden Kindertagesstätte Regenbogen, bestehend aus einem Kindergarten und einer Kinderkrippe hat zum Thema „Elternentgelt“ in § 9 Abs. 3 folgende Regelung:

Die Elternbeiträge werden stets vom Träger an die Beiträge der gemeindlichen Einrich-tungen angeglichen.

Diese Vorgehensweise ist jedoch für die Krippe nicht einschlägig, da der Markt Altomünster keine Krippe betreibt und hier keine Elternbeiträge festgelegt hat.

Die Motivation des BRK an einer Erhöhung von sich aus, ist als überschaubar zu betrachten, da entstehende Defizite an den Markt Altomünster abgewälzt werden.


Derzeit liegt beim Elternentgelt folgende Struktur vor:

Buchungszeit
Elternentgelt (EE) aktuell pro Monat
EE pro Stunde Buchungszeit und Tag (1)
bis 4 h
219,00 €
2,74 €
4 h bis   5 h
259,00 €
2,59 €
5 h bis   6 h
289,00 €
2,41 €
6 h bis   7 h
319,00 €
2,28 €
7 h bis   8 h
349,00 €
2,18 €
8 h bis   9 h 
379,00 €
2,11 €
9 h bis 10 h
409,00 €
2,05 €

                                                       (1) angenommen werden 20 Tage pro Monat
                                         

Zusätzlich zum Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit hat der Freistaat Bayern das Bayerische Krippengeld mit Wirkung zum 1. Januar 2020 eingeführt. Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Elternbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Bayerischen Krippengeldes ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Bayerische Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Die Auszahlung erfolgt direkt an die Eltern.




Finanzierungzahlen der Kinderkrippe auf der Basis der durchschnittlichen Jahresdaten 2020 bis 2022 (gerundet auf ganze Tausend):

Einnahmen                        497.000,- €
Ausgaben                        644.000,- €
Unterdeckung                        147.000,- €


Verteilung der Ausgaben        
                                                 Betrag                        Anteil
Freistaat Bayern und „Andere“        235.000,- €                          37%
Gemeinde                                316.000,- €                         49%
Eltern                                          93.000,- €                         14%


Aufgrund des Unterdeckung wird vorgeschlagen, den Anteil der Eltern und damit das Elternentgelt ab 01.09.2023 zu erhöhen.


Mit Vertretern des Elternbeirats wurde in einem Treffen am 15.06.2023 die finanzielle Situation im Bereich im Bereich der Kinder- und Jugendbetreuung erörtert. 

Dabei wurden folgende Erhöhungs-Szenarien vorgestellt:


Szenario 1 - Erhöhung des Elternentgelts um 40% über alle Buchungszeiten. Es sind jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. 60.000,- € zu erwarten (Berechnungsbasis sind die durchschnittlichen Buchungszeiten der letzten drei Jahre).

Buchungszeit
neues Elternentgelt (EE) pro Monat
Erhöhung zum bisherigen EE pro Monat
EE pro Stunde Buchungszeit und Tag 
bis 4 Stunden
306,60 €
40%
3,83 €
4-5 Std.
362,60 €
40%
3,63 €
5-6 Std.
404,60 €
40%
3,37 €
6-7 Std.
446,60 €
40%
3,19 €
7-8 Std.
488,60 €
40%
3,05 €
8-9 Std.
530,60 €
40%
2,95 €
9-10 Std.
572,60 €
40%
2,86 €



Szenario 2 - Erhöhung des Elternentgelts für die Buchungszeit bis 4 Stunden um 50% (Basis), das Elternentgelt für die weiteren Buchungszeiten steigt ausgehend von der Basis in Schritten um jeweils 30,-€. Dies entspricht einer durchschnittlichen Erhöhung von 33% über alle Buchungszeiten. Es sind jährliche Mehreinnahmen in Höhe von ca. 46.000,- € zu erwarten (Berechnungsbasis sind die durchschnittlichen Buchungszeiten der letzten drei Jahre).

Buchungszeit
neues Elternentgelt (EE) pro Monat
Erhöhung zum bisherigen EE pro Monat
EE pro Stunde Buchungszeit und Tag 
bis 4 Stunden
328,50 €
50%
4,11 €
4-5 Std.
358,50 €
38%
3,59 €
5-6 Std.
388,50 €
34%
3,24 €
6-7 Std.
418,50 €
31%
2,99 €
7-8 Std.
448,50 €
29%
2,80 €
8-9 Std.
478,50 €
26%
2,66 €
9-10 Std.
508,50 €
24%
2,54 €


Der Elternbeirat hat dazu mit Mail vom 19.06.2023 folgende Stellungnahme abgegeben:

„wir möchten uns im Namen des Elternbeirats der Kinderkrippe Regenbogen herzlich für den gestrigen Termin bedanken. Ihre Präsenz und Ihr Engagement waren äußerst wertvoll, und wir schätzen Ihre Unterstützung sehr.

Nach ausführlicher Diskussion und Abstimmung hat sich der Elternbeirat einstimmig darauf verständigt, das von Ihnen vorgeschlagene Szenario 2 zur Erhöhung der Krippenbeiträge für das Jahr 2023/2024 zu unterstützen. Wir sind der festen Überzeugung, dass diese Maßnahme gegenüber der Elternschaft unserseits vertretbar ist und auch zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Qualität in der Kindertagesstätte beitragen wird. 

Falls jedoch unerwarteter Weise das Szenario 1 mit einer Erhöhung von 40% in der Fraktionssitzung und als Vorschlag für die Gemeinderatssitzung aufkommen sollte, möchten wir Ihnen nahelegen, die gesamte Erhöhung von 40% auf zwei Stufen zu verteilen um es vertretbarer für die Elternschaft zu machen. Wir schlagen vor, zunächst am 01.09.2023 eine Erhöhung um 25% umzusetzen und ab dem 01.01.2024 eine weitere Erhöhung von 18% vorzunehmen.

Wir möchten jedoch ausdrücklich betonen, dass unsere erste Präferenz nach wie vor das Szenario 2 ist, welches wir einstimmig unterstützen.

Wir hoffen weiterhin auf Ihre Unterstützung bei der kommenden Gemeinderatssitzung. Ihre Anwesenheit und Ihr Einfluss werden von großer Bedeutung sein, um sicherzustellen, dass die Entscheidung zugunsten des von uns beiden favorisierten Szenarios getroffen wird.

Nochmals vielen Dank für Ihre Zeit und Ihr Engagement. Wir freuen uns darauf, Sie bei der nächsten Gemeinderatssitzung zu sehen und gemeinsam an einer positiven Entwicklung für unsere Kinderkrippe zu arbeiten.“

Szenario 1 A - Erhöhung des Elternentgelts zum 01.09.2023 um 25% und zum 01.01.2024 um weitere 18% (= Gesamterhöhung um ca. 48%)

Das vom Elternbeirat skizzierte Szenario sieht wie folgt aus:

Buchungszeiten
Elternentgelt ab 01.09.2023
Erhöhung zum 01.09.2023
Elternentgelt pro h*
Elternentgelt ab 01.01.2024
Erhöhung zum 01.01.2024
Elternentgelt pro h*







bis 4 h
     273,75 € 
25%
         3,42 € 
     323,03 € 
18%
         4,04 € 
4 h bis 5 h
     323,75 € 
25%
         3,24 € 
     382,03 € 
18%
         3,82 € 
5 h bis 6 h
     361,25 € 
25%
         3,01 € 
     426,28 € 
18%
         3,55 € 
6 h bis 7 h
     398,75 € 
25%
         2,85 € 
     470,53 € 
18%
         3,36 € 
7 h bis 8 h
     436,25 € 
25%
         2,73 € 
     514,78 € 
18%
         3,22 € 
8 h bis 9 h
     473,75 € 
25%
         2,63 € 
     559,03 € 
18%
         3,11 € 
9 h bis 10 h
     511,25 € 
25%
         2,56 € 
     603,28 € 
18%
         3,02 € 

Beschluss

Das Elternentgelt wird nach Szenario 1 A und damit zum 01.09.2023 um 25% und zum 01.101.2024 um weitere 18% erhöht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

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2. Erhöhung des Elternentgelts für den Bereich des Kindergartens; Antrag an den Gemeinderat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2023 ö beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Beim Markt Altomünster ist ein „Änderungsantrag zur Erhöhung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) ab dem September 2023“ mit Datum 15.05.2023 von Susanne Luz eingegangen. Dieser ist im Ratsinformationssystem zum Abruf bereitgestellt.

§ 30 Absatz 7 Satz 2 der Geschäftsordnung regelt:
In einer späteren Sitzung kann, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen, ein bereits zur Abstimmung gebrachter Beratungsgegenstand insbesondere dann erneut behandelt werden, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen und der Beratungsgegenstand ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gesetzt wurde.

Neue Tatsachen können angenommen werden, da mit Mail vom 04.05.2023 mitgeteilt wurde, dass der Freistaat Bayern beabsichtigt die sog. Basiswerte um 7,2% (2023) und 10,4 (2024) zu erhöhen.


Finanzierungzahlen aller Kindergärten auf der Basis der durchschnittlichen Jahresdaten 2020 bis 2022 (gerundet auf ganze Tausend):

Einnahmen                        1.752.000,- €
Ausgaben                        2.255.000,- €
Unterdeckung                           503.000,- €

Verteilung der Ausgaben        
                                                       Betrag                        Anteil
Freistaat Bayern und „Andere“           982.000,- €                 44%
Gemeinde        1.117.000,- €                 49%
Eltern           156.000,- €                   7%


Mit Mail vom 24.06.2023 hat der Elternbeirat ein Rederecht für die Gemeinderatssitzung beantragt.


Der „Änderungsantrag zur Erhöhung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) ab dem September 2023“ beinhaltet folgenden Vorschlag:
  • Erhöhung zum 01.09.2023 um 20%
  • Erhöhung zum 01.09.2024 um 20%
  • Erhöhung zum 01.09.2025 um 20%


Aus der Mitte des Gemeinderats wird folgendes Szenario in die Diskussion eingebracht:
  • Erhöhung zum 01.09.2023 um 40%
  • Erhöhung zum 01.09.2024 um 28,5%


In Anlehnung an die Vorgehensweise bei der Erhöhung des Elternentgelts im Bereich der Krippe wird vom Ersten Bürgermeister vorgeschlagen, die bisher beschlossene Erhöhung in zwei Schritten zu vollziehen: 
  • Erhöhung zum 01.09.2023 um 40%
  • Erhöhung zum 01.01.2024 um weitere 28,5% 

Beschluss 1

  1. Der Antrag auf Rederecht von Christian Setzmüller wird abgelehnt, da aufgrund der umfangreichen Vorgespräche keine neuen, entscheidungsweisenden Aussagen erwartet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

  1. Der „Änderungsantrag zur Erhöhung des Elternentgelts (Kindergartengebühr) ab dem September 2023“ von Susanne Luz wird angenommen. Damit wird nochmals über die Erhöhung des Elternentgelts diskutiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

  1. Das Elternentgelt wird zum 01.09.2023 um 40% und zum 01.01.2024 um weitere 28,5% erhöht. 
(Anmerkung: Eine Abstimmung über die weiteren Erhöhungsvorschläge ist damit nicht erforderlich.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 7

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3. Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen; Änderung des gemeindlichen Kriterienkatalogs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat in der Sitzung des Gemeinderates vom 26.10.2021 den reduzierten Kriterienkatalog („Blaue Kriterien“ = Weitere Kriterien (Leitbild des Marktes Altomünster)) mit folgenden Inhalten
  1. Der Gesamtumfang von Freiflächenfotovoltaikanlagen darf einen prozentualen Anteil von 2% an der Gesamtfläche der Gemeinde nicht übersteigen.
  2. Die (durchschnittliche) Ackerzahl der Fläche, auf der eine PV-Anlage beantragt ist, darf den Wert von 55 nicht überschreiten. Eine Grünlandzahl wurde bislang nicht festgelegt.
beschlossen.

Der Gemeinderat hat aktuell Anträge für die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen in einem Umfang von 135,66 ha bzw. entsprechend 1,79% des Gemeindegebiets auf den Weg gebracht:


Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
südlich von 
Arnberg
8,44
0,11

südlich von 
Lichtenberg
3,68
0,05

südlich von 
Lichtenberg, 1. Änderung
1,42
0,02

nordwestlich von Deutenhofen
1,37
0,02

nördlich von 
Rudersberg
9,05
0,12

südlich von 
Lichtenberg, 2. Änderung
2,86
0,04


südlich von 
Arnberg, 
1. Erweiterung
14,26
0,19
48,00
südöstlich von Kiemertshofen
10,68
0,14
53,10
östlich von 
Pfaffenhofen
7,76
0,10
44,20
südlich von 
Halmsried
4,44
0,06
50,70
nordöstlich von Wollomoos – Thalhausener Feld
7,51
0,10
48,39
nordöstlich von Deutenhofen – 
Am Brand
9,00
0,12
48,52
nordwestlich von Deutenhofen, 
1. Änderung
0,97
0,01
51,49
südwestlich von Hohenzell – Maureräcker
7,29
0,10
53,00
südlich von 
Teufelsberg – Kreuzbreite
6,25
0,08
52,00
südöstlich von Halmsried
2,18
0,03
53,36
südlich von Oberzeitlbach 
5,39
0,07
53,41
westlich von 
Wollomoos
10,85
0,17
51,60
südlich von 
Übelmanna
15,44
0,20
47,72
nordöstlich von Stumpfenbach
6,97
0,09
50,59

Gesamt


135,66

1,79



Inzwischen gingen beim Markt Altomünster zwei weitere Anträge über die Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen an den Standorten nordwestlich von Reichertshausen und südöstlich von Unterzeitlbach ein: 

Standort
Fläche in ha
(inkl. Eingrünung)
Anteil am Gemeindegebiet in %
Ackerzahl
(sofern berücksichtigt)
nordwestlich von 
Reichertshausen
3,69
0,05
54,39
südöstlich von 
Unterzeitlbach
4,91
0,06
51,06

Gesamt


144,26

1,90


Beide Flächen sind nach einer Vorprüfung auf der Basis des derzeit gültigen Kriterienkatalogs grundsätzlich für eine Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen geeignet. 

Da demnächst damit zu rechnen ist, dass der Gesamtumfang der Freiflächenfotovoltaikanlagen einen prozentualen Anteil von 2% der Gemeindefläche erreicht, soll bereits jetzt über eine Änderung des Kriterienkatalogs entschieden werden. 

Für neue, dem Gemeinderat noch nicht vorgestellte Anlagenstandorte (= nordwestlich von Reichertshausen, südöstlich von Unterzeitlbach sowie zukünftige Anträge) sollen folgende Änderungen am Kriterienkatalog vorgenommen werden.

  • Nach dem derzeit gültigen Kriterienkatalog darf die durchschnittliche Ackerzahl der Fläche, auf der eine PV-Anlage beantragt ist, den Wert von 55 nicht überschreiten. Nach Auskunft der Bodenschätzungsstelle des Finanzamt Fürstenfeldbrucks beträgt die für den Markt Altomünster durchschnittliche Ackerzahl 51,1 und Grünlandzahl 47,4. 

  • Es wird vorgeschlagen, die zulässige Ackerzahl auf 51,0 und die Grünlandzahl auf 47,0 anzupassen. Bei einer gemischten Nutzung werden die Flächen entsprechend ins Verhältnis gesetzt. 

  • Der Gesamtumfang der Freiflächenfotovoltaikanlagen am Gemeindegebiet wird nicht erhöht. Nach Erreichen der 2% Grenze bzw. 151,32 ha werden keine weiteren Freiflächenfotovoltaikanlagen im Marktgebiet Altomünster zugelassen. 
    • Sobald durch weitere Anträge eine Überschreitung der 2% Grenze absehbar ist, wird dem Gemeinderat hierüber ggf. nochmals gesondert berichtet.

  • Die Antragsteller bzw. Anlagenbetreiber sind verpflichtet einen noch zu bestimmenden Prozentsatz der Anlagenleistung der Bürgerenergiegenossenschaft Dachauer Land mit einer entsprechenden Weitergabeverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Die Bürgerenergiegenossenschaft beteiligt sich entsprechend an den notwendigen Investitionen und laufenden Kosten. 


Aus der Mitte des Gemeinderats wird vorgeschlagen, die maximale (durchschnittliche) Ackerzahl auf 48,0 festzulegen.

Beschluss 1

  1. Die maximale (durchschnittliche) Ackerzahl wird auf 48,0,0 und die (durchschnittliche) Grünlandzahl wird auf 47,0 angepasst. Bei gemischter Nutzung werden die Flächen entsprechend ins Verhältnis gesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 2

  1. Der Gesamtumfang der Freiflächenfotovoltaikanlagen am Gemeindegebiet bleibt bei 2% bestehen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

  1. Die Antragsteller bzw. Anlagenbetreiber sind verpflichtet einen noch zu bestimmenden Prozentsatz der Anlagenleistung der Bürgerenergiegenossenschaft Dachauer Land mit einer entsprechenden Weitergabeverpflichtung zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 4

  1. Der Prozentsatz wird auf maximal 33% festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 5

  1. Die zwei neuen Anträge nordwestlich von Reichertshausen und südöstlich von Unterzeitlbach und zukünftige, dem Gemeinderat noch nicht vorgestellte Anlagenstandorte werden nach den neuen Kriterien (4) bewertet.
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Weitere Anträge zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen Standorte "nordwestlich von Reichertshausen" und "südöstlich von Unterzeitlbach"; Absichtsbeschlüsse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Verwaltung liegen weitere Anträge zur Errichtung von Freiflächenfotovoltaikanlagen vor.

Die betroffenen Grundstücke, die Flächenangaben und deren Bodenbewertung in Form der Ackerzahl können aus der nachstehenden Tabelle entnommen werden:

Standort
Flurnr.
Gemarkung
Fläche in ha 

Ackerzahl
Nordwestlich 
von Reichertshausen
882
Randelsried
3,69
54,39
südöstlich von Unterzeitlbach
362
Oberzeitlbach
4,91
51,06

Beide Grundstücke werden laut Daten des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Dachau mit einer Ackerzahl bewertet.






























Standort nordwestlich von Reichertshausen

























Standort südöstlich von Unterzeitlbach


Beide beantragten Flächen überschreiten die vom Gemeinderat maximal zulässige Ackerzahl von 51,0 bzw. Grünlandzahl von 47,0 und entsprechen daher grundsätzlich nicht dem Kriterienkatalog des Marktes Altomünster.

Beschluss

Die Anträge zur Errichtung einer Freiflächenfotovoltaikanlage
  • nordwestlich von Reichertshausen sowie
  • südöstlich von Unterzeitlbach
werden aufgrund des überarbeiteten Kriterienkatalogs abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Güntner war bei dieser Abstimmung nicht anwesend. Frau Gemeinderätin Buchberger hat an der Abstimmung aufgrund persönlicher Belange nicht mitgewirkt.

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5. Errichtung einer Fotovoltaikanlage auf dem Dach der neuen Fahrzeughalle am Feuerwehrgerätehaus Altomünster

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2023 ö beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die Dachfläche der neuen Fahrzeughalle auf dem Gelände des Feuerwehrgerätehauses Altomünster wurde der Bürgerenergiegenossenschaft Dachauer Land für die Errichtung einer Fotovoltaikanlage angeboten, von dieser jedoch nicht als praktikabel erachtet.

Zwischenzeitlich wurde folgende Lösung umgesetzt:

  • Errichtung einer Anlage zum Eigenverbrauch (einschließlich Batteriespeicher) mit einer Größe ca. 20 kw durch den Markt Altomünster

  • Errichtung einer Anlage zur Volleinspeisung mit einer Größe ca. 30 kw durch das KU AltoPower

Beschluss

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Pachtvertrag mit dem KU AltoPower abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 27.06.2023 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert, dass der Verwaltungsrat des KU AltoPower Christian Richter zum 01.05.2023 für die Dauer von 5 Jahren zum Vorstand bestellt hat

Datenstand vom 06.07.2023 10:11 Uhr