Datum: 25.07.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Überlegungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich der Bahnhof-, Aichacher, Stumpfenbacher- und Halmsrieder Straße; Vorstellen der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Kreisverkehrs
2 Gemeindeverbindungsstraße "Altomünster - Staatsstraße 2047"; Vorstellen des aktuellen Planungsstandes und Festlegen der weiteren Vorgehensweise
3 Wartung des Straßenbeleuchtungsnetzes; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für den Zeitraum 2023 ff.
4 Kanalerneuerung in der Adelstraße; Festlegen des Maßnahmenumfangs und Ausschreibungsbeschluss
5 Renovierung der Betriebsräume im Sportheim TSV Altomünster; Antrag auf Bezuschussung
6 Bürgerstiftung Altomünster; Änderung bei der Besetzung des Stiftungsrats
7 Mitgliedschaft beim Bayerischen Städtetag
8 Bekanntgabe von Informationen
9 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.06.2023

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Überlegungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses im Bereich der Bahnhof-, Aichacher, Stumpfenbacher- und Halmsrieder Straße; Vorstellen der Ergebnisse aus der Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Kreisverkehrs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Büro Mayr Ingenieure hat eine Machbarkeitsstudie für die Errichtung eines Kreisverkehrs mit einem Durchmesser von 30 m und einer Kreisfahrbahnbreite von 8 m ausgearbeitet:



Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass grundsätzlich die Errichtung eines Kreisverkehres geometrisch möglich ist. 

Sämtliche Fahrbeziehungen können abgewickelt werden, wobei die Platzverhältnisse zum Teil nicht ausreichend sind und deshalb ein geringfügiger Grunderwerb erforderlich wird. 

Für die Betrachtung der Leistungsfähigkeit des Kreisverkehrs und der Einmündung der Halmsrieder Straße liegt ein Verkehrsgutachten des Büros „Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr“ im Entwurf vor. Beide Knotenpunkte für sich betrachtet weisen eine gute bis sehr gute Leistungsfähigkeit in der Prognose 2035 auf.

In der Abendspitze könnte es jedoch aufgrund des geringen Abstands der Knotenpunkte zu geringfügigen Beeinflussungen der Ströme kommen. Die zeichnerische Darstellung auf Basis der Entwurfsplanung zeigt den 95%-Fall, das heißt, in 95% der Fälle ist der Rückstau nicht länger als in der Skizze dargestellt. 

 
Es wird geprüft, 
  • ob die Einmündung der Halmsrieder Straße noch ein wenig nach Norden geschoben werden kann (siehe Skizze). Eine deutlicheres Abkröpfen der Einmündung bzw. ein weniger spitzer Winkel beim Auftreffen auf die Bahnhofstraße hätte auch den Vorteil, dass aus der Halmsrieder Straße nicht so zügig in die Bahnhofstraße eingefahren werden kann (Rechtsabbieger von der Halmsrieder- in die Bahnhofstraße). Dies hätte Vorteile im Hinblick auf die Verkehrssicherheit.
  • ob die Bahnhofstraße im Bereich Ausfahrt aus dem Kreisverkehr etwas verbreitert werden kann (siehe Skizze). Linksabbieger in die Halmsrieder Straße könnten sich im „Schatten“ der Mittelinsel aufstellen, ohne die Geradeausfahrer im Zuge der Bahnhofstraße zu blockieren, da ein Vorbeifahren am wartenden Linksabbieger noch möglich wäre. Es wäre ausreichend, wenn die Vorbeifahrmöglichkeit nur für Pkw ermöglicht wird. Eine separate (kurze) Linksabbiegespur ist nicht notwendig, es genügt ein überbreiter Fahrstreifen, der das Vorbeifahren (Pkw/Pkw) ermöglicht. 

Mit dem Landkreis Dachau als Straßenbaulastträger der Bahnhofstraße/Aichacher Straße wurde im Vorfeld über die mögliche Errichtung eines Kreisverkehrs gesprochen. Grundsätzlich ist ein Kreisverkehr aus Sicht der Tiefbauverwaltung möglich.
Die Frage der finanziellen Beteiligung des Landkreises ist der Beschlussfassung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vorbehalten.


Ein Vertreter des Büros Mayr Ingenieure stellte die Planung in der Sitzung vor und stand für Fragen zur Verfügung.



In der Sitzung wurde noch eine erste Skizze zur Anbindung der Halmsrieder Straße an den Kreisverkehr (= Variante Kreisverkehr 2) aufgezeigt.



Aus der Mitte des Gemeinderats wird alternativ zum Kreisverkehr die Errichtung von zwei Linksabbiegespuren in die Bahnhofstraße/Aichacher Straße ins Spiel gebracht (= Variante Linksabbiegespuren).

Aus ingenieurstechnischer Sicht ist für die Errichtung von zwei hintereinander angeordneten Linksabbiegespuren eine Länge von 70 m erforderlich. Diese ist hier nicht gegeben.


Soweit an der Errichtung des Kreisverkehrs weiterhin festgehalten wird, sind nachstehende Schritte erforderlich:
  • Optimierung der Planung, dass der erforderliche Grunderwerb minimiert wird
  • Führen von Grundstücksverhandlungen
  • Abklären der finanziellen Beteiligung des Landkreises und der Förderung durch die Regierung von Oberbayern


Anschließend wird diese Thematik erneut dem Gemeinderat vorgelegt, um die weitere Vorgehensweise festzulegen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Straßenbaukosten inkl. Nebenkosten werden auf ca. 1.190.000 € geschätzt.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei o.g. Kosten um einen äußerst groben
Kostenrahmen mit einem noch ein erheblichen Kostenrisiko handelt, der im Zuge der weiteren Planungen fortgeschrieben wird.

Grundsätzlich können Straßenbaumaßnahmen in einem Umfang von ca. 50% der förderfähigen Kosten durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Eine Absprache mit möglichen Förderquellen hat noch nicht stattgefunden.

Beschluss 1

  1. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie und des Verkehrsgutachtens werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Für die Variante Kreisverkehr 2 und die Variante Linksabbiegespuren wird eine entsprechende Machbarkeitsstudie ausgearbeitet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 4

Beschluss 3

  1. Die Thematik wird dem Gemeinderat erneut vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Gemeindeverbindungsstraße "Altomünster - Staatsstraße 2047"; Vorstellen des aktuellen Planungsstandes und Festlegen der weiteren Vorgehensweise

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

Das Büro Mayr Ingenieure hat 
  • mit dem Straßenbauamt München die Gestaltung der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße in die Staatsstraße 2047 und 
  • mit dem Wasserwirtschaftsamt München die Entwässerung und damit Beseitigung des Niederschlagswassers abgestimmt.

Einmündungsbereich

Der Einmündungsbereich erhält auf der Staatsstraße 2047 eine Linksabbiegespur und auf der Gemeindeverbindungsstraße eine Mittelinsel.

Mit der Gestaltung des Einmündungsbereichs besteht seitens des Straßenbauamtes München grundsätzlich Einverständnis.


Entwässerung


Für die Entwässerung der Straßenfläche ist die Errichtung einer Versickerungsmulde und eines Regenrückhaltebeckens erforderlich.

Mit den geplanten Entwässerungseinrichtungen besteht seitens des Wasserwirtschaftsamtes München grundsätzlich Einverständnis. Weitere Details sind noch zu klären.


Ein Vertreter des Büros Mayr Ingenieure stellt die Planung in der Sitzung vor und steht für Fragen zur Verfügung.

Soweit an der Errichtung der Gemeindeverbindungsstraße weiterhin festgehalten wird, sind nachstehende Schritte erforderlich:
  • (Weiter-)Führen von Grundstücksverhandlungen
  • Abklären der Förderung durch die Regierung von Oberbayern

Anschließend wird diese Thematik erneut dem Gemeinderat vorgelegt, um die weitere Vorgehensweise festzulegen.

Die Errichtung einer Lärmschutzeinrichtung ist nach der Untersuchung des Büros Kottermair, in der die schalltechnischen Auswirkungen der neuen Gemeindeverbindungsstraße auf die umliegende schützenswerte Bebauung ermittelt und anhand der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV beurteilt werden, mit der Nr. 3857.0/2010- RT vom 12.02.2010 nicht zwingend erforderlich, da alle maßgeblichen Werte der 16. BImSchV unterschritten werden.

Finanzielle Auswirkungen

Die Kosten stellen sich aus heutiger Sicht wie folgt dar:
  • Straßenbaukosten        3.500.000,- €
  • Planungskosten            525.000,- € (Annahme 15% der Straßenbaukosten)
  • Lärmschutzwand           300.000,- €
  • Grunderwerb                   195.000,- €        (12.000 m² á 15,00 €/m² zzgl 7% Nebenkosten)

Die Kosten für die Vermessung und Ausgleichsmaßnahmen können derzeit nicht angegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei o.g. Kosten um einen äußerst groben Kostenrahmen mit einem noch einem erheblichen Kostenrisiko handelt, der im Zuge der weiteren Planungen fortgeschrieben wird.

Grundsätzlich können Straßenbaumaßnahmen in einem Umfang von ca. 50% der förderfähigen Kosten durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Eine Absprache mit möglichen Förderquellen hat noch nicht stattgefunden.

Beschluss

  1. An der Errichtung der Gemeindeverbindungsstraße wird weiterhin festgehalten. 

  1. Die o.g. Schritte werden abgearbeitet.

  1. Die Thematik wird dem Gemeinderat erneut vorgelegt.

  1. Die finanziellen Mittel werden in den Haushalten 2024 ff bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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3. Wartung des Straßenbeleuchtungsnetzes; Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für den Zeitraum 2023 ff.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster hat nach Art. 51 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerhalb der geschlossenen Ortslage (nach seiner Leistungsfähigkeit) die öffentlichen Straßen zu beleuchten.
 
Zur Beleuchtungseinrichtung gehören neben den Brennstellen (= Straßenlampen; ca. 1.000 Stück) auch ein eigenes Stromnetz (= Straßenbeleuchtungsnetz) und die erforderlichen Schalteinrichtungen und Steuerprogramme.

Für den Bau (einschließlich der Projektierung) und den Betrieb der Straßenbeleuchtung ist der Markt Altomünster verantwortlich. 

Da hierzu kein eigenes Personal vorhanden ist, wurden diese Aufgaben vergangenheitlich an das Bayernwerk übertragen.
                                                                       
Der bestehende Dienstleistungsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH endet mit Ablauf des 31.12.2023.

Es wird vorgeschlagen mit Wirkung vom 01.01.2024 einen weitgehend inhaltsgleichen Straßenbeleuchtungsvertrag im bisherigen Leistungsumfang mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit der Bayernwerk Netz GmbH abzuschließen, um einen geregelten Betrieb der Straßenbeleuchtung sicherstellen zu können. 

Finanzielle Auswirkungen

Für das Jahr 2024 ist mit jährlichen Kosten in Höhe von 32.000,- € zu rechnen.

Beschluss

  1. Mit der Bayernwerk Netz GmbH wird ab 01.01.2024 ein Straßenbeleuchtungsvertrag für alle bestehenden und zukünftigen Leuchten im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster mit einer Laufzeit von fünf Jahren abgeschlossen.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechenden Verträge mit der Bayernwerk Netz GmbH zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Kanalerneuerung in der Adelstraße; Festlegen des Maßnahmenumfangs und Ausschreibungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Kanalzustandsbewertung für den Ortsteil Hohenzell vom 25.03.2021 wurden im Bereich der Adelstraße Betonspitzmuffenkanäle mit Zustandsklasse 0 und 1 (sofortiger und kurzfristiger Handlungsbedarf) mit Erneuerungsbedarf festgestellt. 

Diese Rohrart ist aufgrund fehlender Muffendichtungen bauartbedingt undicht. 

In der Haltung HO6 (=Bereich der Hausnummern Adelstr. 19 bis 21) ist der Kanal zudem an zwei Stellen durch Rohrbruch sehr stark beschädigt. 
Auch im Bereich der Steinbachstraße und St.-Stephanus-Straße liegen Betonspitzmuffenrohre (Zustandsklasse 1) vor. 

Im Rahmen der hydraulischen Nachweisberechnung wurden im Bereich der Adelstraße rechnerische Überlastungen festgestellt. Für die Sanierung werden hydraulische Vergrößerungen der Kanäle notwendig.


In der Gemeinderatssitzung vom 15.12.2020 wurde beschlossen im Rahmen des gemeindlichen Abwassersanierungskonzepts den Neubau eines Mischsystems vorzusehen und das Büro Mayr Ingenieure mit den weiteren Planungsarbeiten zu beauftragen.


Für die Kanalerneuerung wurde 2 Varianten untersucht:

Kanalerneuerung im Mischsystem: 
Es erfolgt der Neubau des Mischwasserkanales mit der für die Ableitung von Niederschlagswasser erforderlichen Rohrdimension. Aufgrund der notwendigen Tiefenlage, um bestehende Anschlüsse an den neuen Kanal wieder anschließen zu können, wird es erforderlich, den Kanal bis nördlich der Kirche neu zu erstellen und hier den Anschluss an den Bestand vorzunehmen. Im Zuge des Neubaus des Hauptkanales werden auch die Hausanschlussleitung erneuert. 

Für die Maßnahme wurde eine äußerst grobe Kostenannahme erstellt, die sich auf ca. 2.150.000 € brutto inkl. Nebenkosten beläuft.
 
Kanalerneuerung mit Teilumbau in Trennsystem: 
Als Alternative zum bestehenden Mischsystem wurde der Umbau in ein Trennsystem untersucht. 

Bei der Ableitung von Niederschlagswasser besteht keine Anforderung der Dichtigkeit des Kanales, weshalb der bestehende Mischwasserkanal in der Adelstraße und St.-Stephanus-Straße als Regenwasserkanal weiter verwendet werden kann. 

Entsprechend ist ein neuer Schmutz- bzw. Mischwasserkanal zu erstellen, der im Hinblick auf die Höhenlage tiefer gegenüber dem bestehenden Kanal erstellt werden muss, um Umschlüsse vornehmen zu können. 

Am südlichen Ende der St.-Stephanus-Straße erfolgt der Zusammenschluss des Mischwasserkanales mit dem Bestand. 

Zur Ableitung des Niederschlagswassers zum bestehenden Regenrückhaltebecken wird die Erstellung eines Regenwasserkanales notwendig. 

Die bestehenden Mischwasserhausanschlüsse könne bei dieser Variante als Regenwasserhausanschlüsse weiter verwendet werden. Zusätzlich wird je Grundstück ein neuer Schmutzwasserhausanschluss erstellt. Auf Privatgrund wird ebenfalls eine Trennung von Schmutz- und Regenwasserableitung erforderlich. 

Für diese Variante wurde eine äußerst grobe Kostenannahme erstellt, die sich auf ca. 4.050.000 € brutto inkl. Nebenkosten beläuft.

Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten inkl. Nebenkosten belaufen sich nach einer äußerst groben Kostenannahme im Rahmen auf einen Betrag in Höhe von ca. 2,1 Mio €. Insofern besteht noch ein erhebliches Kostenrisiko.

Für das Haushaltsjahr 2024 ff sind entsprechende Mittel einzustellen.

Nach den aktuellen Bestimmungen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas) kann mit einer Förderung in Höhe von voraussichtlich 40% der förderfähigen Kosten gerechnet werden.

Beschluss 1

  1. Die Kanalerneuerung in der Adelstraße wird (wie bisher) im Mischsystem durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Beschluss 2

  1. Die Maßnahme wird nach den Regularien des Vergaberechts ausgeschrieben.

  1. Für das Haushaltsjahr 2024 ff werden entsprechende Mittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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5. Renovierung der Betriebsräume im Sportheim TSV Altomünster; Antrag auf Bezuschussung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der TSV Altomünster hat mit Schreiben vom 03.05.2022 (vermutlich Schreibfehler) - eingegangen am 05.05.2023 - die Renovierung der Betriebsräume im Sportheim beantragt.

Weitere Details können den im RIS eingestellten Förderantrag entnommen werden.

Die bisherige Förderpraxis sieht eine finanzielle Unterstützung durch den Markt Altomünster bei der beantragten Maßnahme nicht vor.

Finanzielle Auswirkungen

Aufgrund der in größerer Anzahl vorhandenen möglichen Förderobjekte wird von einer nicht unerheblichen Belastung des Haushaltes ausgegangen.

Beschluss

Der Antrag des TSV Altomünster wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Bürgerstiftung Altomünster; Änderung bei der Besetzung des Stiftungsrats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat des Marktes Altomünster hat in seiner Sitzung vom 12.05.2020 u.a. einen „kirchlichen Vertreter“ als weiteren Vertreter in den Stiftungsrat der Bürgerstiftung Altomünster entsandt. Stellvertreter wurden nicht bestellt.

Dieser möchte sich aus zeitlichen Gründen aus diesem Amt zurückziehen.

Es wird vorgeschlagen die Anzahl der Mitglieder bei 8 Personen zu belassen und statt eines „kirchlichen Vertreters“ Maria Buchberger zu bestellen.

Beschluss

Maria Buchberger wird anstelle des bisherigen „kirchlichen Vertreters“ als Vertreter in den Stiftungsrat bestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Gemeinderätin Maria Buchberger hat an der Beratung und Abstimmung zu diesem TOP nicht mitgewirkt.

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7. Mitgliedschaft beim Bayerischen Städtetag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Markt Altomünster ist Mitglied beim Bayerischen Gemeindetag – einem der vier kommunalen Spitzenverbände in Bayern mit Sitz in München. Ihm gehören alle der insgesamt 2031 kreisangehörigen Gemeinden, alle 313 Verwaltungsgemeinschaften Bayerns, 201 Zweckverbände sowie 82 kommunal beherrschte juristische Personen 

Der Bayerische Gemeindetag sieht sich als Sprecher der Gemeinden und hat folgende Aufgaben:
  • Vertretung der gemeinsamen Interessen nach außen, insbesondere gegenüber der Staatsregierung und dem Landtag
  • Bündelung der kommunalen Interessen
  • Wahrnehmung des Anhörungsrechts bei der Gesetzgebung in allen kommunalen Angelegenheiten
  • Überprüfung der finanziellen Auswirkungen der Vorschriften auf die kommunale Ebene im Rahmen der Konsultation
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Beratung und Information der Mitglieder
  • Organisator von Großveranstaltungen für Städte und Gemeinden

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 2.800,- €.


Ergänzend dazu besteht seit Februar eine kostenfreie Probemitgliedschaft beim Bayerischen Städtetag.

Der Bayerische Städtetag ist der Verband der zentralen Orte Bayerns. Mitglieder sind alle 25 kreisfreien Städte, alle 29 Großen Kreisstädte und über 240 weitere kreisangehörige Städte, Märkte und Gemeinden in Bayern. Die Bandbreite reicht von Gemeinden mit rund 1.200 Einwohnern bis zur Landeshauptstadt München mit über 1,5 Millionen Einwohnern. 


Es wird vorgeschlagen, diese in eine dauerhafte Mitgliedschaft überzuführen, da durch die zusätzlichen Informationen ein deutlicher Mehrwert gesehen wird.

Finanzielle Auswirkungen

Der jährliche Mitgliedsbeitrag beim Bayerischen Städtetag beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 3.500,- €.

Beschluss

Der Markt Altomünster beantragt eine Mitgliedschaft beim Bayerischen Städtetag zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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8. Bekanntgabe von Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister informiert, dass der Markt Altomünster für die Dienstwagennutzung einen Leasingvertrag für ein E-Fahrzeug abschließen wird.

Der Geschäftsleitende Beamte berichtet über die problemlose Anwendung der seit 2021 bestehenden Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe.

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9. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 25.07.2023 ö beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 27.06.2023 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Transport von Klärschlamm; Vergabe

       Die Transportleistung wird für den Zeitraum vom 01.01.2024 bis 31.12.2027 an die Firma Fink Entsorgung GmbH Dachau, zum Preis von 32,12 €/to brutto vergeben.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Vertrag zu unterzeichnen.


TOP 2        Anschaffungen des Bauhofs; Austausch des vorhandenen Radladers

       Dem Austausch des vorhandenen Radladers Cat 906 wird grundsätzlich zugestimmt.
       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt dem wirtschaftlichsten Anbieter eines Fahrzeuges, das die geforderten Kriterien Hubhöhe und Hubgewicht erfüllt, den Zuschlag zur Lieferung eines neuen Radladers zu erteilen.
       Die Veräußerung des nicht mehr benötigten Laders wird nach Klärung möglicher Gewähr-
       Leistungsansprüche öffentlich ausgeschrieben.

Datenstand vom 05.10.2023 11:48 Uhr