Datum: 12.12.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Regionales Bike-Sharing
2 Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder unter sechs Jahren
3 Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und der südlichen Mantelbergstraße; Festlegen des Maßnahmenumfangs
4 Kanalsanierung 2024 in geschlossener Bauweise; Festlegen der Maßnahme
5 Erwerb eines Grundstücks westlich von Altomünster; Vorkaufsrechtsausübung
6 Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.11.2023

Sitzungsdokumente öffentlich
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1. Regionales Bike-Sharing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Im Landkreis Dachau laufen derzeit Überlegungen ein regionales Bike-Sharing für „die erste und letzte Meile“ in Kombination mit dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einzuführen, um diesen attraktiver gestalten.

Der Gemeindeentwicklungsausschuss hat sich in seiner Sitzung vom 13.09.2023 mit dieser Thematik beschäftigt. Weitere Details können dem entsprechenden Beschluss entnommen werden.

Ein regionales Bikesharing-System ist nur sinnvoll und wirtschaftlich umsetzbar, wenn sich dieses über ein zumindest die benachbarten Gemeinden betreffendes zusammenhängendes Gebiet umsetzen lässt. 

Im Fall des Marktes Altomünster sind dies die Gemeinden Hilgertshausen-Tandern, Erdweg und Odelzhausen sowie der Markt Markt Indersdorf.
Von diesen Gemeinden wird keine am regionalen Bike-Sharing teilnehmen.

Sollte sich der Markt Altomünster unabhängig von den nicht teilnehmenden Nachbargemeinden für eine Teilnahme an einem regionalen Bike-Sharing entscheiden, muss als sog. betriebliche Insel eine Mindestanzahl von 200 Rädern abgenommen werden. In diesem Fall ist von jährlichen Kosten in Höhe von mindestens ca. 160.000,- € pro Jahr auszugehen.

Beschluss

Der Markt Altomünster nimmt am regionalen Bike-Sharing nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Erweiterung des Betreuungsangebots für Kinder unter sechs Jahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter sechs Jahren in den Einrichtungen des BRK und des Marktes Altomünster nach wie vor hoch.

Um dieser Nachfrage nachkommen zu können und gleichzeitig das pädagogische Betreuungsangebot im Gemeindegebiet zu erweitern, wird die Einrichtung einer Waldkindergartengruppe in der Trägerschaft des Marktes Altomünster vorgeschlagen.

Der Markt Altomünster hat ein gemeindliches Waldgrundstück nördlich von Altomünster in seinem Eigentum, das nach einer ersten Einschätzung durch eine Waldpädagogin hierfür geeignet ist:


Das Grundstück liegt an einem öffentlichen Feldweg an und ist ca. 300 m von der Gemeindeverbindungsstraße Altomünster – Asbach entfernt. Parkplätze können in unmittelbarer Entfernung in einer Kiesbauweise hergestellt werden.



Für den Aufenthalt bei schlechtem Wetter und als Abstellmöglichkeit ist das Aufstellen eines Wagens oder eines transportablen Gebäudes in einer Größenordnung von 30 m² angedacht:


Beispielfoto www.waldkindergartenwagen.de/bauwagen/


Die Schaffung weiterer Betreuungsplätze im Krippen- und Kindergartenbereich wird in einer Sitzung des Gemeindeentwicklungsausschusses im ersten Halbjahr 2024 besprochen.

Finanzielle Auswirkungen

Für den Erwerb einer entsprechenden Waldkindergartenunterkunft (ohne Ausstattung) und den begleitenden Maßnahmen (Bodenvorbereitung, Parkplätze ect.) werden Kosten in Höhe von 120.000,- € geschätzt.
Fördermittel können in Höhe von 50% erwartet werden.

Beschluss

  1. Der Errichtung eines (vorerst) eingruppigen Waldkindergartens wird zugestimmt.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die erforderlichen Beschaffungen zu tätigen.

  1. Im Haushalt 2024 werden die erforderlichen Mittel bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und der südlichen Mantelbergstraße; Festlegen des Maßnahmenumfangs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Im vom Gemeinderat in der Sitzung am 24.11.2020 beschlossenen Abwassersanierungskonzept ist nach der geplanten Sanierung des Kanals in der Adelstraße in Hohenzell der Neubau des Mischwasserkanals in der Oberndorfer Straße und Dorfstraße in Oberzeitlbach vorgesehen. 

Aufgrund eines durch Überbelastung des Kanalsystems entstandenen (zwischenzeitlich beseitigten) Schadens am Kanal in der südlichen Mantelbergstraße in Unterzeitlbach und des schlechten baulichen Zustands der Fahrbahn in der östlichen Hauptstraße wird vorgeschlagen eine/n Kanalneubau/-sanierung in der östlichen Hauptstraße und südlichen Mantelbergstraße vorzuziehen.


Beschreibung der bestehenden Situation:
  • Verwendung von Betonspitzmuffen- und Asbestzementrohren 
  • Mischsystem im Bereich der östlichen Haupt- und südlichen Mantelbergstraße
  • Zulauf von Oberflächenwasser aus dem östlichen Außengebiet in den Mischwasserkanal (Größe AE = ca. 6,6 ha; Abfluss bei n = 0,3 ca. 170 l/s)
  • Hydraulische Überlastungen im östl. Teil der Hauptstraße und im südl. Teil der Mantelbergstraße (rechnerisch ermittelt bei Zustandsbewertung 2021 und in Teilbereich in Realität bestätigt)
 
 
Das Büro Mayr Ingenieure hat für die Sanierung der Abwasserkanäle folgende Varianten ausgearbeitet und in der Sitzung vorgestellt:

Variante 1         Kanalerneuerung im Bereich der östlichen Haupt- und südlichen Mantelbergstraße vollständig im Mischsystem
 
Das Mischsystem wird beibehalten (soweit möglich entlang der bestehenden Trasse), es erfolgt jedoch der Neubau mit größeren Rohrdimensionen, um die hydraulische Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Dies ist insbesondere auch erforderlich, weil das östlich angrenzende Außeneinzugsgebiet auch weiterhin über das MW-Kanalsystem abgeleitet wird. Außerdem wird vorgeschlagen, dass der neue MW-Kanal vollständig auf öffentlichem Grund zu liegen kommen (Anschluss UZ23 nach Westen zu UZ24A; bisheriger Verlauf über privates Flurstück 20/3, Gemarkung Oberzeitlbach entfällt). 
 
Vorteile:
  • Nur ein Kanal erforderlich
  • Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit (zukünftig Vermeidung von Überstauproblemen beim Bemessungsregenereignis (3-jährlich))
  • Für Private weiterhin lediglich ein Mischwasserhausanschluss erforderlich, kein Umbau der Grundstücksentwässerung notwendig
  • Großflächige Spartenumverlegungen können weitestgehend vermieden werden.



Nachteile:
  • Weiterhin muss Oberflächenwasser von innerörtlichen befestigten Flächen (öffentlich und privat) und vom Außeneinzugsgebiet zur Kläranlage gefördert werden (u.a. Betriebskosten Pumpstation Unterzeitlbach)
 
 
Variante 2         Kanalerneuerung im Bereich der östlichen Haupt- und südlichen Mantelbergstraße vollständig im Trennsystem:

Neubau von Regen- und/oder Schmutzwasserkanälen in der Hauptstraße und in der Mantelbergstraße. Betroffen wären hier auch sämtliche auf die Mantelbergstraße zugehende Seitenstraßen (bis auf Feldstraße), da diese im Bestand im Mischsystem erschlossen sind. Inwieweit bestehende Kanäle zur Schmutzwasser- oder Regenwasserableitung weiter verwendet werden könnten muss im Detail geprüft werden. Ggf. werden (Teil-)Sanierungen erforderlich. Auch die Lage im Straßenraum mit 2 parallelen Kanälen muss detailliert untersucht werden in Bezug auf weitere Sparten.
 
Vorteile:
  • Deutliche Verringerung des Oberflächenwasserabflusses zur Kläranlage
  • Kein Oberflächenwasser vom östlichen Außeneinzugsgebiet zur Kläranlage
  • langfristig Einsparung von Betriebskosten bei der Pumpstation Unterzeitlbach und im Kläranlagenbetrieb 
  • zukünftig Vermeidung von Überstauproblemen beim Bemessungsregenereignis (3-jährlich)

Nachteile:
  • Sehr kostenintensiv (teuerste Variante)
  • Wasserrechtliche Situation ist zu prüfen; Errichtung von Regenrückhaltevolumen vor Einleitung von Regenwasser aus dem neuen RW-Kanal in den Zeitlbach wird voraussichtlich erforderlich.
  • Großflächige Spartenumverlegungen können erforderlich werden.
  • Umbau der Grundstücksentwässerung der anliegenden Anwesen in Trennsystem 
 

Variante 3         Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße im Trennsystem und in der südlichen Mantelbergstraße im Mischsystem mit neuem Regenwasserkanal zur Abkopplung des vollständigen östlichen Außeneinzugsgebiets:
 
Bei dieser Variante werden sämtliche auf die Mantelbergstraße zugehende Seitenstraßen (bis auf Feldstraße) im Mischsystem verbleiben. Lediglich zwischen den Schächten UZ20 und UZ23 ist zusätzlich zum neuen MW-Kanal ein neuer RW-Kanal erforderlich, um das bestehende Trennsystem in der Feldstraße an das dann neue Trennsystem in der Hauptstraße anschließen zu können.
 
Ggf. können bei dieser Variante Teile des bestehenden Mischwasserkanals in der Hauptstraße mittels grabenloser Verfahren saniert werden, sodass diese weiterhin als Schmutzwasserkanal weiterbetrieben werden könnten. Hierbei ist dann ein parallel verlaufender Regenwasserkanal neu zu erstellen. Dies wäre im Laufe der weiteren Planung zu prüfen, auch ob dabei im Vergleich zum vollständigen Neubau eines Schmutzwasserkanals tatsächlich Kosten eingespart werden könnten. Auch die Lage im Straßenraum mit 2 parallelen Kanäle muss detailliert untersucht werden in Bezug auf weitere Sparten.
 
Vorteile:
  • Kein Oberflächenwasser vom östlichen Außeneinzugsgebiet zur Kläranlage
  • langfristig Einsparung von Betriebskosten bei der Pumpstation Unterzeitlbach und im Kläranlagenbetrieb 
  • zukünftig Vermeidung von Überstauproblemen beim Bemessungsregenereignis (3-jährlich)

Nachteile:
  • Kostenintensiver als Variante 1
  • Wasserrechtliche Situation ist zu prüfen; Errichtung von Regenrückhaltevolumen vor Einleitung von Regenwasser aus dem neuen RW-Kanal in den Zeitlbach wird voraussichtlich erforderlich
  • Großflächige Spartenumverlegungen können erforderlich werden
  • Ggf. (Teil-)Neubau Schmutzwasserkanal wegen Platzverhältnissen im Straßenraum
  • Umbau der Grundstücksentwässerung der anliegenden Anwesen in Trennsystem 


Variante 4         Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und in der südlichen Mantelbergstraße vollständig im Mischsystem und Neubau eines Regenwasserkanals zur Ableitung eines Großteils des östlichen Außeneinzugsgebiets
 
Im Vergleich zur Variante 1 wird ein zusätzlicher neuer Regenwasserkanal in der Hauptstraße errichtet, um einen Großteil des östlichen Außeneinzugsgebiets vom MW-Kanalsystem abzukoppeln.
 
Vorteile:
  • Kein Oberflächenwasser vom östlichen Außeneinzugsgebiet zur Kläranlage
  • zukünftig Vermeidung von Überstauproblemen beim Bemessungsregenereignis (3-jährlich)
  • Für Private weiterhin lediglich ein Mischwasserhausanschluss erforderlich
  • keine Schaffung von Regenrückhaltevolumen erforderlich, da lediglich Oberflächenwasser von unbefestigten, Außengebietsflächen in den Zeitlbach abgeleitet wird
  • langfristig Einsparung von Betriebskosten bei der Pumpstation Unterzeitlbach und im Kläranlagenbetrieb 
Nachteile:
  • Kostenintensiver als Variante 1 
  • Großflächige Spartenumverlegungen können erforderlich werden


Im Laufe der Diskussion wurde eine Variante 5 entwickelt, die auf der Variante 4 basiert und zusätzlich noch einen Regenwasserkanal in der östlichen Hauptstraße und in der südlichen Mantelbergstraße bis zur Abzweigung Feldstraße beinhaltet.


Die Lagepläne zu den Varianten 1bis 4 sind im Ratsinformationssystem eingestellt. 

Finanzielle Auswirkungen

Variante 1        Kanallänge:        ca. 660 m
       Gesamtkosten:         ca. 1.100.000,- € brutto inkl. Nebenkosten

Variante 2         Kanallänge:        ca. 3.370 m
       Gesamtkosten:        ca. 10.000.000,- € brutto inkl. Nebenkosten

Variante 3         Kanallänge:        ca. 1.160 m
       Gesamtkosten:        ca. 3.800.000,- € brutto inkl. Nebenkosten

Variante 4         Kanallänge:        ca. 1.000 m
       Gesamtkosten:        ca. 3.000.000,- € brutto inkl. Nebenkosten

Die Kosten beruhen auf einer äußerst groben Kostenannahme. Insofern besteht noch ein erhebliches Kostenrisiko.

Nach den aktuellen Bestimmungen der „Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben“ (RZWas) kann mit einer Förderung in Höhe von voraussichtlich 40% der förderfähigen Kosten gerechnet werden.

Beschluss

  1. Das vom Gemeinderat in der Sitzung am 24.11.2020 beschlossene Abwassersanierungskonzept wird soweit geändert, dass die Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und in der südlichen Mantelbergstraße vorgezogen wird.

  1. Für die Kanalerneuerung in der östlichen Hauptstraße und in der südlichen Mantelbergstraße werden die Varianten 4 und 5 technisch und wirtschaftlich näher betrachtet und nochmals zur Entscheidung vorgelegt.

  1. Für das Haushaltsjahr 2024 ff werden entsprechende Mittel eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Kanalsanierung 2024 in geschlossener Bauweise; Festlegen der Maßnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Im gemeindlichen Abwassersanierungskonzept sind jährlich „kleinere“ Maßnahmen mit einem Gesamtkostenumfang von (ursprünglich geplant) ca. 100.000,- € brutto ohne Nebenkosten für Sanierungen in geschlossener Bauweise im Reparatur-, bzw. Renovierungsverfahren oder Sanierungen in offener Bauweise im Reparaturverfahren (z.B. Kopflöcher, einzelne Haltungserneuerungen, Schachtsanierungen) vorgesehen.

Die für das Jahr 2024vorgesehenen Bereiche befinden sich in 
  • Thalhausen
    • entlang der Weilach
  • Pipinsried
    • Pipinstraße
  • Altomünster (jeweils Teillängen)
    • Maurerwirtberg

Finanzielle Auswirkungen

Für diese Maßnahme werden Kosten in Höhe von ca. 130.000,- € brutto inkl. Nebenkosten erwartet. 
Die Maßnahme wird als förderfähig betrachtet.

Beschluss

  1. Mit der Durchführung der oben beschriebenen Sanierungsmaßnahme im Jahr 2024 besteht Einverständnis.

  1. Die Sanierungsmaßnahme wird nach den Regularien des Vergaberechts ausgeschrieben.

  1. Die erforderlichen Mittel werden in den Haushalt 2024 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Erwerb eines Grundstücks westlich von Altomünster; Vorkaufsrechtsausübung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Grundstückseigentümer haben mit Urkunde des Notars Dr. Johann Mayr vom 13.09.2023 – UVZ-Nr. M 2553/2023 – das landwirtschaftlich genutzte Grundstück Flurnummer 1048 der Gemarkung Altomünster mit einer Größe von 1.921 m verkauft.

 

Auszug aus dem Flächennutzungsplan

Vom Notariat erhielt der Markt Altomünster mit Schreiben vom 14.09.2023 eine Anfrage zu gemeindlichen Vorkaufsrechten. Am 21.09.2023 erhielt der Markt Altomünster auf Anforderung vom Notariat die vollständige Vertragsurkunde. 

Hiernach ist zu klären, ob dem Markt Altomünster ein gesetzliches Vorkaufsrecht zusteht und ob von einem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht werden soll. 

Ein von den Verkäufern und Käufern angenommener Ausschluss des Vorkaufsrechts nach § 26 Nr. 1 BauGB besteht nicht, da die Käufer nicht in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt sind.

Nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 BauGB steht einer Gemeinde beim Verkauf von unbebauten Flächen im Außenbereich ein Vorkaufsrecht zu, wenn im Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist. Diese Voraussetzungen sind vorliegend erfüllt. Das Grundstück Flurnummer 1048 der Gemarkung Altomünster befindet sich planungsrechtlich im Außenbereich. Das Grundstück ist unbebaut. Im Flächennutzungsplan ist es als Wohnbaufläche mit Ortsrandgrün dargestellt. 

Voraussetzung für eine Vorkaufsrechtsausübung ist, dass das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt (§ 24 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Nach § 24 Abs. 3 Satz 2 BauGB kann insbesondere die Deckung eines Wohnbedarfs in der Gemeinde dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Auch diese Voraussetzung ist vorliegend erfüllt. Im Markt Altomünster besteht dringender Wohnbedarf. Durch die Ausübung des Vorkaufsrechts und den Erwerb des Grundstücks kann das Ziel, Bauland auszuweisen, um dringend benötigten Wohnraum zu schaffen, schneller verwirklicht werden. Die Schaffung von Baurecht mittels eines Bebauungsplanverfahrens und die Umsetzung können schneller realisiert werden, wenn nur eine geringere Zahl von Grundstückseigentümern vorhanden sind und daher in geringerem Maß unterschiedliche private Interessen betroffen sind. Auch bei der Neuordnung des Baulandes ergeben sich erhebliche zeitliche Vorteile. Erfahrungsgemäß kommt es bei Bodenneuordnungen in einem amtlichen Umlegungsverfahren oftmals zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen. 

Die Ausübung des Vorkaufsrechts liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Marktes Altomünster. 

Bei der Ausübung des Vorkaufsrechts sind die betroffenen privaten Interessen zu berücksichtigen und mit den öffentlichen Belangen abzuwägen. Dabei sind die privaten Belange zu bewerten und zu gewichten. Die privaten Interessen der Vertragsparteien werden vom Markt Altomünster durchaus gesehen. Die Interessen sind auch hoch zu bewerten. Dies gilt insbesondere für das Interesse der Käufer an einem Erwerb des Grundstücks. Bei der Abwägung der Interessen müssen jedoch auch die öffentlichen Belange berücksichtigt werden. Insoweit ist von Bedeutung, dass im Gemeindegebiet ein sehr hoher Bedarf an Wohnraum besteht. Der Markt Altomünster verfolgt das Ziel, diesen Bedarf über eigene Grundstücke zu decken. Dem Markt Altomünster ist es möglich, Baurechte schneller zu schaffen und zu realisieren. Den diesbezüglichen öffentlichen Belangen kommt sehr hohes Gewicht zu. Im Ergebnis haben die öffentlichen Belange Vorrang vor den privaten Interessen der Verkäufer und Käufer. 

Vor diesem Hintergrund wird von Seiten der Verwaltung empfohlen vom dem Markt Altomünster zustehenden Vorkaufsrecht Gebrauch zu machen. Die Frist zur Vorkaufsrechtsausübung endet am 21.12.2023. 

Finanzielle Auswirkungen

Es ist mit Gesamtkosten (inklusive Nebenkosten) in Höhe von ca. 60.000,00 € zu rechnen.

Beschluss

  1. Der Markt Altomünster übt für das o.g. Grundstück das Vorkaufsrecht aus und erwirbt dieses Grundstück.

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende notarielle Urkunde zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

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6. Bekanntgabe von Informationen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Markt Altomünster) Sitzung des Marktgemeinderates 12.12.2023 ö beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.11.2023 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).

TOP 1        Erneuerung der Elektrotechnik an den Abwasserpumpstationen; Vergabe der Maßnahme 2023

Der Auftrag für die Maßnahme „Erneuerung der Elektrotechnik an den Abwasserpumpstationen Kiemertshofen und Altomünster Weiler Straße“ wird an die Firma Kiefl, Chamerau, zu einem Brutto-Angebotspreis in Höhe von 108.413,76 € (einschließlich des Wartungsvertrages mit einer Laufzeit von 4 Jahren) erteilt. 

Datenstand vom 15.12.2023 11:41 Uhr