Datum: 23.11.2010
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal des Rathauses
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Markt Altomünster
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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7. Bekanntgabe von Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister informiert über
die Kinoproduktion „Als der Weihnachtsmann vom Himmel fiel“ in Altomünster, zu der noch Komparsen gesucht werden.
das Dankschreiben der neuen Bürgermeisterin Szabone Lörinc Ilona der Partnergemeinde Nagyvenyim.
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1. Vereidigung des neuen Gemeinderatsmitglieds Gerhard Walter
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Das Mitglied der CSU-Fraktion Tanja Lademann ist aufgrund Ihres Wegzuges aus dem Gemeindegebiet Altomünster zum 01.11.2010 aus dem Gemeinderat des Marktes Altomünster ausgeschieden.
Entsprechend dem Ergebnis der Kommunalwahlen von 2008 ist auf dem Wahlvorschlag der CSU Herr Gerhard Walter der erste Listennachfolger.
Herr Gerd Walter hat sich bereit erklärt das Ehrenamt des Gemeinderatsmitgliedes als Listennachfolger von Frau Lademann zu übernehmen.
Der Erste Bürgermeister vereidigt das neue Mitglied des Gemeinderates.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass Herr Gerhard Walter als Listennachfolger von Frau Tanja Lademann mit der heutigen Sitzung Mitglied
des Gemeinderates des Marktes Altomünster ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Teilweise Neubesetzung der Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Sach- und Rechtslage
Frau Tanja Lademann ist mit Wirkung vom 01.11.2010 aus dem Gemeinderat des Marktes Altomünster ausgeschieden. Mit dem Verlust des Amts als Gemeinderatsmitglied tritt auch automatisch der Verlust der Mitgliedschaft im Ausschuss ein.
Frau Tanja Lademann gehörte folgenden Ausschüssen an:
Gemeindeentwicklungsausschuss als ordentliches Mitglied
Rechnungsprüfungsausschuss als ordentliches Mitglied
Haupt- und Finanzausschuss als stellvertretendes Mitglied
Kulturausschuss als stellvertretendes Mitglied
Beim Ausscheiden eines Ausschussmitglieds rückt nicht automatisch dessen Listennachfolger in den Ausschuss nach. Die jeweilige Fraktion, der das ausscheidende Mitglied angehörte, hat ein neues Mitglied vorzuschlagen.
Da Frau Lademann der CSU-Fraktion angehörte, hat die CSU das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung.
Von Seiten der CSU ergeht folgender Vorschlag:
ordentliches Mitglied im Gemeindeentwicklungsausschuss Josef Riedlberger
ordentliches Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss Gerhard Walter
stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss Gerhard Walter
stellvertretendes Mitglied im Kulturausschuss Gerhard Walter
Herr Josef Riedlberger war bislang stellvertretendes Mitglied des Gemeindeentwicklungsausschusses und wird jetzt zum ordentlichen Mitglied als neues stellvertretendes Mitglied für Herrn Josef Riedlberger Herr Gerhard Walter vorgeschlagen.
Beschluss
Für die ausscheidende Frau Tanja Lademann werden folgende ordentliche und stellvertretende Ausschussmitglieder neu bestellt:
Josef Riedlberger ordentliches Mitglied im Gemeindeentwicklungsausschuss
Gerhard Walter ordentliches Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
Gerhard Walter stellvertretendes Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss
Gerhard Walter stellvertretendes Mitglied im Kulturausschuss
Gerhard Walter stellvertretendes Mitglied im Gemeindeentwicklungsausschuss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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8. Bekanntgabe von Beschlüssen aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 26.10.2010
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sach- und Rechtslage
Der Erste Bürgermeister gibt die in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.09.2010 gefassten Beschlüsse bekannt, soweit die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind (Art. 52 Abs. 2 GO).
TOP 1
Sanierung einer Teillänge der Mantelbergstraße; Vergabe
1. Der Durchführung der Maßnahme wird zugestimmt.
2. Die Maßnahme wird an die Firma Straßenbau Schweiger, Schmelchen, vergeben.
TOP 2
Abwasserbeseitigung Irchenbrunn; Ausschreibungsbeschluss
Die vorbeschriebene Maßnahme wird zeitnahunter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach den entsprechenden Regularien der VOB ausgeschrieben.
TOP 3
Zwischenbericht zur Haushaltsabwicklung 2010
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5. Festlegen von Straßenbezeichnungen in den Baugebieten Altomünster "Innere Stumpfenbacher Straße" und "Südlich der äußeren Pipinsrieder Straße"
Gremium
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Sach- und Rechtslage
Die Baugebiete „Südlich der äußeren Pipinsrieder Straße“ und „Innere Stumpfenbacher Straße“ werden derzeit straßentechnisch erschlossen und benötigen aufgrund ihrer Größe eine eigene Straßenbezeichnung.
Von Seiten der Verwaltung werden folgende Vorschläge eingebracht:
St.-Katharina-Straße oder St.-Katharinen-Straße
Hedwig-Straße
Staufer-Straße
An der Gärtnerei
Benediktiner-Straße
Jakob-Rauch-Straße (die Stuckarbeit der Pfarr- und Klosterkirche St. Alto und Birgitta sind sein bedeutendstes Werk)
Bezeichnung nach einem ehemaligen ersten Bürgermeister (Bürgermeister Wolfgang Graf, Bürgermeister Xaver Maurer, Bürgermeister Kaspar Wildgruber, Bürgermeister Rößler)
Anmerkung:
Der Einfachkeithalber wurde nur der Begriff „Straße“ verwendet. Denkbar sind jedoch auch die Begriffe „Weg“ oder „Ring“ o.ä..
Baugebiet „Innere Stumpfenbacher Straße“ (vgl. Anlage 2)
Beschluss
Die Straße im Baugebiet
- „Südlich der äußeren Pipinsrieder Straße“ erhält die Bezeichnung Staufer-Ring.
- „Innere Stumpfenbacher Straße“ erhält die Bezeichnung Hedwiga-Straße.
Anlage 1
Baugebiet „Südlich der äußeren Pipinsrieder Straße“
Anlage 2
„Innere Stumpfenbacher Straße“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses in Hohenzell
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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Sach- und Rechtslage
Vorbemerkungen
Bereits in den Zielplanungen für die Ausstattung und Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren im Marktgemeindebereich Altomünster der Jahre 2005 und 2009 ist eine notwendige Baumaßnahme erwähnt, um einen normgerechten und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechenden Stellplatz zu schaffen. Auf einen eventuellen Neubau wurde hingewiesen.
Auf der Informationsfahrt des Marktgemeinderates im Jahr 2008 konnten sich die Teilnehmer über die beengten und ungenügenden Zustände im Gerätehaus selbst überzeugen.
Darstellung der Ist-Situation
Die Situierung des Feuerwehrgerätehauses kann der beiliegende Anlage 1 entnommen werden.
Zum derzeitigen baulichen Zustand gilt insbesondere folgendes:
1) Sicherheit
Das bestehende Gerätehaus aus dem Jahr 1956 entspricht den aktuellen Sicherheitsvorschriften bei weitem nicht mehr. Der derzeitige Abstellbereich in der Größe von 4,0 m auf 6,8 m ist für ein Fahrzeug zu klein bemessen, dies allerdings nicht erst seit der Neubeschaffung des aktuellen Tragkraftspritzenfahrzeuges (TSF) im Jahre 2006.
Die Mindestmaße betragen nach den einschlägigen Vorschriften der DIN und UVV in der Länge 8,0 m und in der Breite 5,5 m. Diese Maße resultieren aus den Fahrzeugmaßen (6,0m auf 2,5 m) zuzüglich eines entsprechenden Sicherheitsfreiraums rund um das Fahrzeug.
2) Fehlende Sanitäranlagen
Der Feuerwehr stehen keinerlei sanitären Anlagen zur Verfügung.
3) Heizung
Das jetzige Gerätehaus verfügt über keine Heizung. Um dem Stand der Technik entsprechend Hilfe leisten zu können verfügt die FF Hohenzell, wie die anderen Feuerwehren der Marktgemeinde auch, über verschiedene Gerätschaften (Funkgeräte, Beleuchtungsgeräte, Blitzlampen, Verkehrs-Winker-Kellen, Defibrillator) die mit Batterien und Akkus betrieben werden. Die kalten Temperaturen im Winter führen immer wieder zu Ausfällen und Schäden an diesen Gerätschaften.
Prüfen von verschiedenen baulichen Varianten
Vom Planungsausschuss der Feuerwehr und der Verwaltung wurden verschiedene Varianten geprüft.
1) Erweiterung am bisherigen Standort
Aufgrund der beengten Verhältnisse ist eine Erweiterung am bestehenden Standort nicht möglich. Ein von der Feuerwehr initiierter Grunderwerb konnte nicht positiv abgeschlossen werden. Bautechnisch gesehen wäre ein Anbau auch bei ausreichendem Platz schwierig umzusetzen gewesen.
2) Ersatzbau am bisherigen Standort
Aufgrund der beengten Verhältnisse ist ein geeigneter und den Normen entsprechender Ersatzbau am bestehenden Standort nicht möglich.
3) Ersatzbau im Zusammenhang mit dem ehemaligen Schulhaus
Gegenüber dem bestehenden Feuerwehrgerätehaus befindet sich das ehemalige Schulhaus. Diese Alternative führt nur dann zu einem positiven Ergebnis, wenn eine Neueinteilung der bisherigen Nutzungen und damit verbunden eine Komplettsanierung der bestehenden Bausubstanz erfolgen würde. Dies scheint jedoch in den nächsten Jahren aus finanzieller Sicht schwer durchführbar.
4) Ersatzbau an anderer Stelle
Für die Beurteilung von möglichen neuen Standorten für ein Feuerwehrgerätehaus ist neben der „Lage im Dorf“ insbesondere auch die Verfügbarkeit des Grundstücks von entscheidender Bedeutung.
Vorstellen der bevorzugten Variante (Kurzbeschreibung)
Von den vier vorgestellten Varianten ist aus Sicht der Verwaltung nur die Alternative „Ersatzbau an anderer Stelle“ erfolgreich umsetzbar.
Der Markt Altomünster hat im Bereich der Bachstraße/Steinbachstraße zwei Grundstücke im Eigentum, auf denen sich die Tennisanlage, der Bolzplatz und der neuangelegte Spielplatz befinden. Der derzeit noch nicht genutzte Grundstücksbereich ist für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses ausreichend. Lediglich im Bereich der Zufahrt ist ein geringfügiger Grundwerb erforderlich. Der Eigentümer hat dazu schon seine entsprechende Zustimmung signalisiert.
Durch einen Anbau an das bestehende Gebäude des Sportvereins (vgl. Anlage 2) können die vorhandene Heizungsanlage und evtl. auch bestehende weitere Anschlüsse mit genutzt werden.
Umsetzung der bevorzugten Variante – finanzielle Situation
Die Kosten nach der standardisierten DIN-Berechnung belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von ca. 170.000,- €.
Es ist jedoch vorgesehen, dass diese Kosten deutlich unterschritten werden, da das Gebäude maßgeblich durch die Eigenleistung der Mitglieder der Feuerwehr errichtet werden soll. Das ein solches Vorgehen auch tatsächlich erfolgreich abgeschlossen werden kann, zeigt die Errichtung z.B. des Dorfgemeinschaftshauses in Kiemertshofen. Aufgrund der Eigenleistung wird letztendlich mit Materialkosten in Höhe von 65.000,- € gerechnet.
Staatliche Förderung:
Für diese Baumaßnahme kann mit einer sog. Festbetragsförderung in Höhe von 46.500,- € gerechnet werden. Das Konzept wurde bereits mit der Regierung von Oberbayern vorbesprochen. Ein Zuschuss kann in Aussicht gestellt werden.
Fazit:
Durch die staatliche Förderung und die große Eigenleistung der Feuerwehr werden für den Markt keine oder zumindest keine großen finanziellen Belastungen anfallen.
Warum ist jetzt der günstige Zeitpunkt?
Es ist seit längerem bekannt, dass die staatlichen Förderkriterien geändert werden und sich für diese Maßnahme verbesserte Konditionen ergeben. Es war jedoch abzuwarten, bis diese Entwicklung auch „offiziell“ in das Förderprogramm eingearbeitet wurde.
Aufgrund der Haushaltsituation des Freistaates ist es jedoch äußerst fraglich, wie lange diese "gute" Zuschusssituation für die kleinen Gerätehäuser noch erhalten bleibt. Die nächste Änderung der Richtlinie ist schon für das Frühjahr 2012 angedacht.
Mit der grundsätzlichen Zustimmung des Marktgemeinderats kann sofort die Baugenehmigung beim Landratsamt Dachau und die Förderung bei der Regierung von Oberbayern beantragt werden.
Der Förderbescheid ist spätesten im Frühjahr 2011 zu erwarten, so dass mit den baulichen Maßnahmen anschließend sofort begonnen werden kann. Durch die „einfache“ Bauweise kann die Maßnahme rasch durchgeführt und noch in 2011 abgeschlossen werden. Mit Vorlage des Verwendungsnachweises scheint es möglich den Förderbetrag noch im Jahr 2011 zu erhalten.
Nutzungskonzept für das jetzige Gerätehaus
Die Vereine in Hohenzell haben derzeit verschiedene Gegenstände (Biertischgarnituren, Kanone der Veteranen, Spritzwand der Feuerwehr, Maibaumutensilien vom Burschenverein usw.) in einem Übersee-Container am Gebäude der Raiffeisenbank oder in Gebäuden von Privatpersonen gelagert.
Das bisherige Gerätehaus kann für diese Zwecke entsprechend genutzt werden. Dies bedeutet für die Vereine eine große Planungssicherheit, das der Container mittelfristig wieder wieder entfernt werden muss.
„Zu guter Letzt“
Durch den Bau eines neuen, zeitgemäßen Gerätehauses wird die Motivation für den Feuerwehrdienst nochmals gesteigert.
Die kleinen Ortsteilfeuerwehren sind im Verbund der gemeindlichen Feuerwehren auch deshalb wichtig, um die Personalprobleme bei den "großen" Feuerwehren abfedern zu können. Dies hat sich gerade bei Großschadensereignissen immer wieder verdeutlicht (z.B. bei den vier Großbränden im Jahr 2006 im Gemeindegebiet, Hochwasser- und Katastropheneinsätze 2005 und 2008). Der Zusammenhalt der Aktiven wird durch die gemeinschaftliche Errichtung des Gebäudes in Eigenleistung weiter gestärkt und vertieft. Leuchtendes Beispiel hierfür sind die Gerätehäuser in Kiemertshofen und in Tödtenried.
Hinweis
Es ist vorgesehen, dass auch am Feuerwehrgerätehaus in Wollomoos Erweiterungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die entsprechenden Unterlagen sind jedoch noch nicht ausgearbeitet.
Um die Entwicklung in Hohenzell jedoch nicht zu „bremsen“, wurde auf eine gemeinsame Behandlung im Marktgemeinderat verzichtet.
Beschluss
Der Errichtung eines Ersatzbaus für das bestehende Feuerwehrgerätehaus als Anbau an das bestehende Tennisheim auf den Grundstücken Flurnummern 43 und 44 der Gemarkung Hohenzell wird in der beschriebenen Form grundsätzlich zugestimmt.
Bei der Regierung von Oberbayern wird eine Förderung nach den entsprechenden Richtlinien beantragt.
Anlage 1
Lageplan und Fotos vom bestehenden Feuerwehrgerätehaus
Anlage 2
Planunterlagen zum Neubau
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Breitbandversorgung im Markt Altomünster; Vorstellen der Ergebnisse aus der Fragebogenaktion und dem Markterkundungs- bzw. Auswahlverfahrens und Festlegen der weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.11.2010
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 21.11.2010 beantragte Herr Markus Hagl in seiner Funktion als stellvertretender Breitbandpate des Marktes Altomünster Rederecht zum Thema „Breitbandversorgung“ in der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung.
Der Markt Altomünster hat im April/Mai 2010 in enger Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative Alto-Net eine umfangreiche Fragebogenaktion zum Thema „Breitbandversorgung im Markt Altomünster“ durchgeführt.
Von den ca. 2.400 Haushalten im Gemeindegebiet des Marktes Altomünster gingen mehr als 700 Haushalte - und damit ca. 30% (bezogen auf die Haushalte) - ausgefüllt wieder bei der Gemeindeverwaltung ein.
Von aufgeführten Fragen wurden vorab die nachstehenden Fragen ortsbezogen und getrennt nach Privat(personen) und Gewerbe(betrieben) ausgewertet und grafisch aufbereitet:
- Welche maximale Geschwindigkeit kommt bei Ihnen tatsächlich an?
- Sind Sie zufrieden mit Ihrem derzeitigen Internetanschluss?
- Benötigen Sie einen schnelleren Internetanschluss?
- Falls ja, welche Geschwindigkeit/Bandbreite benötigen Sie idealerweise?
Die entsprechenden Grafiken liegen als Anlagen bei und werden bei Bedarf in der Sitzung erläutert.
Welche Rückschlüsse lassen sich aus den Grafiken ziehen?
Die hohe Zahl der Rückläufer – als hoch wird eine Prozentzahl über 40% bewertet – in den Bereichen Kiemertshofen, Thalhausen, Randelsried, Asbach und Pipinsried zeigt, dass insbesondere in diesen Gemeindeteilen das Thema „Breitbandversorgung“ die Bürger bewegt. Dies schließt auf die direkte Betroffenheit dort und lässt den Rückschluss zu, dass die Breitbandversorgung dort nicht zufriedenstellend ist.
Ein etwa gleiches Bild – obige Gemeindeteile zuzüglich Hohenzell – ergibt sich bei der Frage nach der ankommenden Geschwindigkeit. In den o.g. genannten Gemeindeteilen wurde eine Geschwindigkeit bis 1.000 kbit/s (tatsächlich in den einzelnen Haushalten) gemessen. Von einer Breitbandversorgung kann hier eigentlich überhaupt nicht gesprochen werden. Auffallend ist auch die geringe Versorgung (nur Altomünster und Stumpfenbach und nur 10 % der Rückläufer dort) mit einer Datenrate bis zu 16.000 kbit/s. Im Hinblick auf eine in naher Zukunft bundespolitisch angestrebte Übertragungsrate von mindestens 50.000 kbit/s wird eine „Lücke“ auch in diesen Bereichen erst so richtig deutlich.
Die mangelnde Übertragungsrate deckt sich auch mit der Aussage über die Zufriedenheit (bzgl. der Geschwindigkeit) der Bürger, die mit der aktuellen Versorgungssituation deutlich mehrheitlich nicht zufrieden sind.
Die Frage nach der „idealen“ Geschwindigkeit pendelt sich derzeit bei einer Übertragungsrate von mehrheitlich 6.000 kbit/s bis 16.000 kbit/s ein. In einigen Bereichen wird auch bereits die Datenrate von 50.000 kbit/s in´s Auge gefasst. Dieser Wunsch zeigt sich insbesondere im gewerblichen Bereich.
Eindeutig beantworten lässt sich die Frage nach dem „Wann“ für eine verbesserte Breitbandverbindung. Dies wird im privaten und gewerblichen Bereich als deutlich dringend bezeichnet.
Da der überwiegende Telekommunikationsnetzbetreiber im Gemeindegebiet eine Verbesserung der Breitbandsituation derzeit nur unter erheblicher finanzieller Beteiligung des Marktes Altomünster durchführen würde, wurde nach entsprechenden Alternativen gesucht.
Mit Hilfe des Breitbandportals der Bayerischen Staatsregierung Internetangebots wurde in den Monaten August bis September 2010 ein sogenanntes Markterkundungsverfahren durchgeführt mit dem Ziel einen Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze zu identifizieren, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
Im Rahmen dieses Markterkundungsverfahrens gingen keinerlei Offerten beim Markt Altomünster ein. Aufgrund der schwierigen, insbesondere räumlichen Rahmenbedingungen ist auch nicht zu erwarten, dass sich an dieser Situation in den nächsten drei Jahren auch nur das geringste ändert.
Dass es aber grundsätzlich „Unternehmer“ auf dem Markt gibt, die eine Verbesserung der Breitbandversorgung im Markt Altomünster mit geeigneten Maßnahmen erreichen können, zeigen die Ergebnisse des in etwas zeitgleich (August bis Oktober 2010) durchgeführten sogenannten Auswahlverfahrens.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet unter Beachtung der Anbieter- und Technologieneutralität realisieren kann.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens gaben die nachstehenden Anbieter ein entsprechendes Angebot mit unterschiedlichen Technologie- und Übertragungsstandards ein:
CS-Airnet WLAN-Funk gesamtes Gemeindegebiet
Deutsche Telekom Ausbau der KVZ (Glasfaser) nur ausgewählte Gemeindeteile
Kupferkabel ins Haus
DSL-mobil Ausbau der KVZ(Glasfaser) nur ausgewählte Gemeindeteile
Kupferkabel ins Haus
VOXACOM Ausbau des HVt (Glasfaser) nur Vorwahlbereich
08254
Kupferkabel ins Haus
RBS NETKOM Glasfaser ins Haus nur ausgewählte Gemeindeteile
Da diese Angebote auch wirtschaftliche Angaben beinhalten, werden diese in nichtöffentlicher Sitzung weiter behandelt.
Beschluss
Dem Antrag auf Rederecht zum Thema „Breitbandversorgung“ in der öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung wird zugestimmt.
Die Verbesserung der aktuellen Breitbandsituation im Markt Altomünster und insbesondere in den derzeit schlecht bis gar nicht versorgten Gemeindeteilen ist äußerst geboten. Entsprechende Maßnahmen sind deshalb zeitnah, aber eventuell stufenweise, zu ergreifen. Dabei ist eine Lösung anzustreben, die auch zukünftig und nachhaltig den steigenden Anforderungen und Bedürfnissen möglichst aller Bürgerinnen und Bürger gerecht wird.
Anmerkung:
Das Mitglied des Gemeinderates Schweiger Christian hat aufgrund einer persönlichen Beteiligung den Sitzungstisch verlassen und an Abstimmung und Beratung nicht teilgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Gemeinderat Christian Schweiger hat wegen persönlicher Beteiligung den Sitzungssaal verlassen und deshalb an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.
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6. Windkraftanlage "Windpark Brugger" auf dem Gebiet der Gemeinde Odelzhausen südlich von Hohenzell; Informationen zur weiteren Vorgehensweise
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Markt Altomünster)
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Sitzung des Marktgemeinderates
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23.11.2010
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beschließend
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Sach- und Rechtslage
Der 1. Bürgermeister berichtet über den bisherigen Sachstand zur Thematik „Windpark Brugger“, insbesondere über
die ersten Projekt-Infos im Gemeinderat Odelzhausen am 03.08.2010 durch Herrn Dr. Linke von der Firma Uhl, Ellwangen
und verweist auf die umfangreichen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt
Antrag auf Unterstützung der Bürgerinitiative „Wald-Hohenzell“ durch das Mitglied des Gemeinderates Gerhard Beck
Ausarbeitungen der Bürgerinitiative „Wald-Hohenzell“
Schreiben der Firma Uhl vom 11.11.2010
Stellungnahme der Gemeinde Eurasburg duch den 1. Bürgermeister Osterhuber.
Zum Thema „Windkraft im Landkreis Dachau“ wurde im Oktober 2010 eine Studie in Auftrag gegeben. Diese wird den Bürgermeistern in der dritten Kalenderwoche 2010 vorgestellt. Mit der Fertigstellung dieser Statistik wird Ende Februar 2010 gerechnet.
Beschluss
Die Bürgerinitiative „Wald-Hohenzell“ wird vom Markt Altomünster, in ihren Bemühungen (ggf. auch finanziell) unterstützt, Beeinträchtigungen und Schäden von den Bürgerinnen und Bürgern in und um Hohenzell, die durch den geplanten Windpark im Hohenzeller Wald entstehen können, abzuwehren.
Der Markt Altomünster fordert, sowohl von den Projektverantwortlichen (Firma Uhl o.a.) als auch von der Nachbargemeinde Odelzhausen, am Genehmigungsverfahren beteiligt zu werden und forciert hierzu die Zusammenarbeit mit den betroffenen Nachbargemeinden.
Mit Vorliegen der Ergebnisse aus der Studie „Windkraft im Landkreis Dachau“ wird über die weitere Vorgehensweise für das Gemeindegebiet des Marktes Altomünster entschieden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0