Änderung des Bebauungsplans "Schneiderfeld" 3. Änderung; Billigungs- und Auslegungsbeschluss nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Asbach-Bäumenheim) Sitzung des Gemeinderates 20.11.2018 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat Asbach-Bäumenheim nimmt von der 3. Änderung des Bebauungsplans „Schneiderfeld“ Kenntnis und beschließt dessen Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB.
Der entsprechend der Beschlusslage ergänzte Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung, Satzung mit örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung in der Fassung vom 20.11.2018 wird gebilligt.
Die Verwaltung und das Büro OPLA aus Augsburg werden mit der Verfahrenseinleitung entsprechend § 13 a Baugesetzbuch beauftragt.        
Die Bürger sind in einer Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Bebauungsplan zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Beteiligung der Bürger erfolgt zu einem noch zu bestimmenden und öffentlich bekanntzugebenden Zeitpunkt und Ort.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ebenfalls beteiligt werden, soweit sie von der Planung berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2019 09:17 Uhr