Bebauungsplan "Römerstraße Süd"; Aufstellungs- Billigungs- und Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Asbach-Bäumenheim) Sitzung des Gemeinderates 22.01.2019 ö 4

Beschluss 1

Der Gemeinderat Asbach-Bäumenheim nimmt den Bebauungsplan „Römerstraße Süd“ zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu.
Der Bebauungsplan bestehend aus Planzeichnung, Satzung mit örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung in der Fassung vom 22.01.2019 wird gebilligt.
Die Verwaltung und das Büro Godts werden mit der Verfahrenseinleitung entsprechend § 13 Baugesetzbuch beauftragt.        
Die Bürger sind in einer Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über den Bebauungsplan zu unterrichten. Ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Die Beteiligung der Bürger erfolgt zu einem noch zu bestimmenden und öffentlich bekanntzugebenden Zeitpunkt und Ort.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls beteiligt werden, soweit sie von der Planung berührt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt vom Angebot des Planungsbüro Godts in Höhe von 11.619,16 € brutto Kenntnis und beauftragt dieses für die Erstellung der im Angebot genannten Unterlagen.
Die Verwaltung wird beauftragt die anfallenden Kosten des gesamten Bebauungsplanverfahrens anteilig an die im Plangebiet betroffenen Grundstückseigentümer aufzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Datenstand vom 20.02.2019 07:52 Uhr