Baugebiet Schumannallee - Grundsatzentscheidung zur zukünftigen Regelung bei "Anträgen auf isolierte Befreiung der Einfriedungshöhe" im Geltungsbereich des Bebauungsplans Schumannallee
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 08.05.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat (Asbach-Bäumenheim) | Sitzung des Gemeinderates | 08.05.2018 | ö | beschließend | 3 |
Beschluss
Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des GBW-Ausschusses und beschließt eine Grundsatzentscheidung, aktuelle und zukünftige Anträge auf eine isolierte Befreiung zu der Festsetzung im Punkt 6.4 Einfriedung im Bebauungsplan „Schumannallee“ generell abzulehnen. Die Verwaltung wird ermächtigt, solche Anträge (ob aktuell oder zukünftig) direkt auf dem Verwaltungsweg zu entscheiden, basierend auf der vorgeschlagenen Grundsatzentscheidung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.07.2018 09:09 Uhr