Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages nach §11 BauGB mit einem Bauherrn zur Durchführung des Bebauungsplanverfahrens "Schneiderfeld, 2. Änderung"
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 11.12.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Asbach-Bäumenheim) | Sitzung des Gemeinderates | 11.12.2018 | ö | 3 |
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt vom erforderlichen Abschluss der Kostenvereinbarung nach §11 BauGB („Städtebaulicher Vertrag“
) zwischen der Gemeinde Asbach-Bäumenheim und den Bauwerbern Mayr und Blumreiter zur Durchführung des Bebauungsplanänderungsverfahrens „Schneiderfeld, 2. Änderung“ Kenntnis und erteilt der Verwaltung die Zustimmung zum Abschluss des Vertrages.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.10.2019 16:40 Uhr