Datum: 30.10.2018
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Asbach-Bäumenheim
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerbegehren "Erhalt der Mertinger Straße in der jetzigen Verkehrsführung", Information und Beschlussfassung zur Zulässigkeit über das erneut eingereichte Bürgerbegehren
2 Information und Beschlussfassung zum Antrag des Gemeinderatsmitglieds Schmidt wegen der Niederlegung seines Gemeinderatsmandats
3 Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B2 - II, 6. Änderung" Abwägung und Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 (BauGB); Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB
4 Terminbekanntgaben

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1. Bürgerbegehren "Erhalt der Mertinger Straße in der jetzigen Verkehrsführung", Information und Beschlussfassung zur Zulässigkeit über das erneut eingereichte Bürgerbegehren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Asbach-Bäumenheim) Sitzung des Gemeinderates 30.10.2018 ö beschließend 1

Beschluss 1

Der Gemeinderat nimmt davon Kenntnis, dass das Gemeinderatsmitglied Manfred Seel vom zweiten Bürgerbegehren „Erhalt der Mertinger Str. in der jetzigen Verkehrsführung“ als vertretungsberechtigte Person benannt ist. Der Rat sieht bei der Abstimmung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens eine persönliche Beteiligung des Gemeinderatsmitglieds Seel als gegeben und schließt deshalb das Gemeinderatsmitglied Seel von der Beratung und Beschlussfassung zu dem Tagesordnungspunkt Bürgerbegehren „Erhalt der Mertinger Str. in der jetzigen Verkehrsführung“, aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt vom zweiten eingereichten Bürgerbegehren „Erhalt der Mertinger Str. in der jetzigen Verkehrsführung“ und der durchgeführten Prüfung zur Zulässigkeit durch die Gemeindeverwaltung und dem Rechtsanwalt Guggemos Kenntnis.
Das eingereichte Bürgerbegehren lässt dem Gemeinderat keine Möglichkeit bei der Aufstellung des Bebauungsplans „Mertinger Straße“ und dem dahinterstehenden Willensbildungsprozess die für das Plangebiet erheblichen öffentlichen und privaten Belange zu ermitteln, zu bewerten und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Darin sieht der Gemeinderat einen Verstoß gegen das Abwägungsgebot des § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches.
Der Gemeinderat beschließt die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens wegen dem genannten materiellen Fehler.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Vertretern des Bürgerbegehrens in einem entsprechenden Bescheid die Entscheidung des Gemeinderats mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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2. Information und Beschlussfassung zum Antrag des Gemeinderatsmitglieds Schmidt wegen der Niederlegung seines Gemeinderatsmandats

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Asbach-Bäumenheim) Sitzung des Gemeinderates 30.10.2018 ö beratend 2

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass das Mitglied des Gemeinderats Herr Michael Schmidt bei der Information und Beschlussfassung zu seinem Antrag auf Niederlegung seines Gemeinderatsmandats persönlich beteiligt ist (Art. 49 Gemeindeordnung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat nimmt vom Antrag von Herrn Michael Schmidt auf Niederlegung seines Gemeinderatsmandats Kenntnis und stimmt dem Ausscheiden von Herrn Schmidt aus dem Gemeinderat mit Ablauf des 31.12.2018 zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Kelichhaus anzuschreiben und bei ihm nachzufragen, ob er die Berufung in den Gemeinderat annimmt.
Falls Herr Kelichhaus die Annahme des Gemeinderatsmandats ablehnt, sind nach der Reihenfolge ihrer Wahlergebnisse die weiteren Listennachfolger Herr Werner Rauch, Herr Florian Wiebel und Herr Christoph Kalchgruber wegen der Berufung in den Gemeinderat anzuschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Gewerbe- und Industriegebiet an der B2 - II, 6. Änderung" Abwägung und Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen der Bürger gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 (BauGB); Fassung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Asbach-Bäumenheim) Sitzung des Gemeinderates 30.10.2018 ö 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Gewerbe- und Industriegebiet an der B2 –II, 7. Änderung“ in der Fassung vom 30.10.2018, bestehend aus Planzeichnung mit Legende und Verfahrensvermerken sowie der Begründung und allen Anlagen als Satzung.

Der Bebauungsplan tritt gemäß § 10 BauGB nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Terminbekanntgaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Asbach-Bäumenheim) Sitzung des Gemeinderates 30.10.2018 ö informativ 4
Datenstand vom 30.01.2019 09:17 Uhr