Bauantrag 2021/15: Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils in Schreinerei, Münchener Straße 6 b, Aying
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 13.04.2021
Beratungsreihenfolge
Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich eine Mischbaufläche dar (MD).
Gegenständlich soll eine Teilfläche des an dieser Stelle genehmigten landwirtschaftlichen Gebäudes durch Einbau der ausgelagerten Erweiterung (Teilbetrieb) der bisherigen Dorfschreinerei erfolgen. In diesem Bereich war bisher im Bestand eine Vorrichtung für Tierhaltung vorhanden, die nun durch die Dorfschreinerei in einem Teilbereich ersetzt werden soll.
Aufgrund der besonderen örtlichen Situation (bestehende Genehmigung eines landwirtschaftlichen Betriebs und Wegfall des für die immissionsreiche Tierhaltung vorgesehenen Bereichs), mit der angrenzenden weitreichenden Landwirtschaft im Norden, der Parkflächen im Osten, der Wohngebäude des Grundstückseigentümers im Süden sowie der Abschirmung der Wohngebäude im Westen durch den bestehenden landwirtschaftlichen Querbau, kann in diesem Einzelfall das Einvernehmen hergestellt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt sein erforderliches Einvernehmen unter Wahrung der gesunden Wohnverhältnisse her.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Franz Inselkammer und Manfred Renk waren gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Datenstand vom 25.06.2021 11:09 Uhr