Ausgangslage
Ausgangspunkt des Vorhabens sind die Entwicklungen bei den Kosten und Buchungszeiten seit der letzten Erhöhung in 2015 sowie das Auslaufen der Arbeitsmarktzulage zum 31.12.2020 und die Einführung der Großraumzulage zum 01.01.2021 bei den Trägern der Kitas (Gemeinderatsbeschluss vom 10.11.2020).
Der ständige Anstieg der laufenden und die in den nächsten Jahren zu erwartenden investiven Kosten belasten den Haushalt der Gemeinde als Sachaufwandsträger inzwischen enorm.
Umfang der beabsichtigten Erhöhung in 2021/2022
Angesichts dieser Entwicklungen spricht sich der Sozialausschuss für eine Erhöhung der Gebühren um 10% im kommenden Einrichtungsjahr aus. (Die Beträge werden zur Verwaltungsvereinfachung auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.)
Öffentliche Anhörung
Um die gebotene Transparenz herzustellen, wurden in einer öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses am 23.03.2021 den Kita-Leitungen sowie Vertretern der Elternbeiräte alle notwendigen Informationen erläutert. Die anwesenden Personen hatten auch ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen. Nachdem alle Argumente nachvollziehbar vorgebracht wurden, gab es seitens der Vertreter eine grundsätzliche Zustimmung zum geplanten Vorgehen.
Eine einkommensabhängige Erhebung wird aufgrund des enormen Prüfungsaufwandes bei den Trägern und aus Gründen des Datenschutzes nicht weiterverfolgt. Bei wirtschaftlichen bzw, sozialen Notlagen kann das Landratsamt München im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII auf Antrag Gebühren auch ganz oder teilweise übernehmen.
Dynamische Erhöhung ab 2023/2024
Um deutliche Erhöhungen in Zukunft zu vermeiden und dennoch den ständig steigenden Kosten Rechnung zu tragen, wurde vom Sozialausschuss der Vorschlag eingebracht, eine jährliche bzw. dynamische Erhöhung in kleinen Schritten zu forcieren - es sei denn, der Gemeinderat beschließt einen Stopp in dem betreffenden Jahr oder eine stärkere Steigerung, z.B. wegen hohen Investitionen. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag spricht rechtlich nichts dagegen.
Um eine Art „Zinseszinseffekt“ durch eine jährlich prozentuale Erhöhung zu vermeiden, die die Beiträge potentiell immer höher ansteigen lassen würde, schlägt der Sozialausschuss vor, die Gebühren um einen absoluten Betrag (= Fixbetrag) nach folgender Berechnung zu erhöhen:
Von dem Elternbeitrag der jeweiligen Buchungskategorie für das Einrichtungsjahr 2021/2022 werden 2% ermittelt und das Ergebnis auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Dieser Fixbetrag erhöht, nach einer „Nullrunde“ im Einrichtungsjahr 2022/2023, ab 2023/2024 solange automatisch jährlich den jeweiligen Elternbeitrag, bis der Gemeinderat einen abweichenden Beschluss fasst (s.o.).
Information
Damit Träger und Eltern auf diese Entscheidung vertrauen und sich vorab stets transparent informieren können, wird die Gemeinde nach dem Beschluss ein Rundschreiben an die Eltern verfassen, eine Information im Gemeindeblatt einstellen und die aktuellen Gebührentabellen künftig auf ihrer Homepage veröffentlichen.