Bauantrag 2021/22: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Unterfeld 18, 85653 Aying


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 8

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 „nördlich Osterholzfeld“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Mit Bescheid vom 26.03.2021 (AZ: 2021/12) wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport erteilt.
Nun ist im Rahmen eines Änderungsantrages erneut die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport beantragt

Zur Realisierung des beantragten Bauvorhabens sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig.
1.Abweichung des unteren Bezugspunkts (OK FFB EG) von 611,50 m.ü.NN des Hauptgebäudes
2.Überschreitung des Bauraums durch die beantragte Terrasse auf der Südseite
3.Änderungen der Lage der Grundstückszufahrt

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu beantragtem Bauvorhaben samt Befreiungen wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.06.2021 11:10 Uhr