Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 16

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Planabweichungen 2020 zulässig waren, da sie sachlich und zeitlich unabweisbar waren und die Deckung gewährleistet war.
Nach Art. 66 Abs.1 Gemeindeordnung (GO) werden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2020 einschließlich der vorgeschlagenen Deckung vom Gemeinderat genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.06.2021 11:10 Uhr