Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 11.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 11.05.2021 | ö | beschließend | 16 |
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Planabweichungen 2020 zulässig waren, da sie sachlich und zeitlich unabweisbar waren und die Deckung gewährleistet war.
Nach Art. 66 Abs.1 Gemeindeordnung (GO) werden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2020 einschließlich der vorgeschlagenen Deckung vom Gemeinderat genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.06.2021 11:10 Uhr