Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Hofoldinger und Höhenkirchner Forst": Anhörungsverfahren - Stellungnahme der Gemeinde Aying
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2022
Beratungsreihenfolge
Kurzbericht
Der Landkreis München plant den Erlass einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hofoldinger und Höhenkirchner Forst, um Windenergieanlagen im Rahmen einer Zonierung zu ermöglichen.
Mit Schreiben vom 08.06.2022 wurde die Gemeinde Aying zur o.g. Änderungsverordnung des Landkreises München Hofoldinger und Höhenkirchner Forst gemäß Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG beteiligt. Es wurde die Möglichkeit eröffnet, bis 05.08.2022 zur Änderungsverordnung Stellung zu nehmen.
Am 21.06.2022 hat auch die Gemeinde Aying die o.g. Änderungsverordnung und das dazugehörige Anhörungsverfahren ortsüblich bekannt gemacht. Es wurde auf die Auslageorte hingewiesen und weiterhin, dass auch Stellungnahmen hierzu während der Auslegungsfrist, also bis spätestens 05.08.2022, beim Landratsamt München und auch bei den genannten Gemeinden vorgebracht werden können.
Zusätzlich wurde dies auch auf der gemeindlichen Homepage www.aying.de unter Aktuelles veröffentlicht. Weitere Beteiligte Gemeinden sind: Hohenbrunn, Sauerlach, Brunnthal und Höhenkirchen-Siegertsbrunn sowie Grasbrunn.
Landkreisübergreifend wurde auch die VG-Glonn, Gemeinde Egmating informiert.
Beschluss
Im Bereich der Gemeinde Aying ist der sachliche Teil-Flächennutzungsplan ‚Konzentrationsflächen Windkraft‘ Bestandteil des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Aying.
Dieser sieht eine Konzentrationszone Windkraft mit einer Größe von ca. 164 ha entlang der Bundesautobahn A 8 im Hofoldinger Forst vor.
Im gesamten übrigen Gemeindegebiet der Gemeinde Aying sind Windkraftanlagen somit nicht zulässig, da der Flächennutzungsplan entgegensteht (sog. Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Nach Auffassung des Gemeinderates soll die Landschaftsschutzgebietsverordnung im Bereich der Gemeinde Aying nicht pauschal für Windenergieanlagen „geöffnet“ werden.
Darüber hinaus ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan im westlichen Teil des Gemeindegebietes im Forstbereich (im Verlauf überwiegend direkt östlich der Kreisstraße M 9) eine Trasse zur Verlegung der Staatsstraße 2078 dargestellt.
In diesem Zuge wird auch auf das denkmalschutzrechtliche Ensemble Kleinkarolinenfeld hingewiesen.
Sollten sich bei näherer Prüfung in Bezug auf Artenschutz, Erschließungsmöglichkeiten mit Stromtrassen und Wegen sowie Schutzgüter über die in der Gemeinde Aying vorhandenen Konzentrationsfläche noch weitere mögliche Standorte für Windenergieanlagen konkret ergeben, welche dann auch im LSG liegen, kann für diesen Bereich ein neuerliches Änderungsverfahren der Landschaftsschutzgebietsverordnung auch zukünftig noch angestrebt werden.
Da die bestehenden Planungen der Gemeinde Aying (Konzentrationszone Windenergie) der Windenergie bereits substanziell Raum verschaffen, können für den Bereich der Gemeinde Aying die bisherigen Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung bestehen bleiben.
Nach eingehender Diskussion der Argumente und Auswirkungen wird vom Gemeinderat folgender Beschluss gefasst:
Von Seiten der Gemeinde Aying erfolgt keine Zustimmung zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung, soweit es ihren Bereich betrifft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6
Datenstand vom 14.09.2022 11:00 Uhr