Hebesatzsatzung Grundsteuer zum 01.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.10.2024 ö beschließend 14

Kurzbericht

Der Kämmerer informiert den Gemeinderat über den aktuellen Sachstand zur Grundsteuerreform 2025 und empfiehlt diesem den Erlass einer Grundsteuerhebesatzsatzung zum 01.01.2025.

Beschluss

Die Finanzverwaltung empfiehlt dem Gemeinderat aufgrund der immer noch vorhanden Unklarheiten, den Hebesatz der Gemeinde Aying für Grundsteuer A und B zunächst unverändert bei 310 % zu belassen. Auch der Bayerische Gemeindetag empfiehlt diese Vorgehensweise, da es in den nächsten Jahren immer wieder notwendig sein kann, dass bei neuem Sachstand die Höhe des Hebesatzes nochmals nachjustiert werden muss.  
Der Gemeinderat beschließt daher den Erlass einer Grundsteuerhebesatzsatzung zum 01.01.2025, wobei die Sätze für Grundsteuer A und B bei 310 % liegen sollen.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.11.2024 14:22 Uhr