Erfrischungsgeld für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.12.2024
Beratungsreihenfolge
Kurzbericht
Für alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025 soll ein einheitliches Erfrischungsgeld gezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt in bar am Wahltag nach Feststellung der Anwesenheit durch die/den Wahlvorsteher-/in oder die jeweilige Stellvertretung.
Abweichend von § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung, wo nur ein Erfrischungsgeld zwischen 25 - 35 € vorgesehen ist, wird für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer der Gemeinde Aying eine einheitliche Entschädigung in Höhe von 50 € vorgeschlagen.
Das Erfrischungsgeld bekommen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, die am Wahltag eingeteilt sind. Deren Tätigkeiten fallen zudem unter Arbeitszeit und sind zu erfassen.
Neben dem Erfrischungsgeld werden von der Gemeinde noch (nichtalkoholische) Getränke für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gestellt. Aufgrund der vergleichsweise einfachen Auszählung dieser Wahl ist keine weitere Verpflegung vorgesehen – die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei der Berufung darauf hingewiesen.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die als Reservekräfte eingeteilt werden und nicht zum Einsatz kommen, erhalten als kleines Dankeschön für das Bereithalten einen Einkaufsgutschein im Wert von 10 €.
Beschluss
Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei der Bundestagswahl 2025 wird (nach Feststellung der Anwesenheit bei der Auszählung) ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 50 € in bar ausbezahlt.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die als Reservekräfte eingeteilt werden und nicht zum Einsatz kommen, erhalten einen Einkaufsgutschein im Wert von 10 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.01.2025 10:11 Uhr