Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.04.2025 ö beschließend 27

Kurzbericht

Der Kämmerer erläutert dem Gemeinderat den Umfang und die Gründe für über – bzw. außerplanmäßige Abweichungen von Haushaltsansätzen bei der Ausführung des Haushalts 2024. 

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Planabweichungen 2024 zulässig waren, da sie sachlich und zeitlich unabweisbar waren und die Deckung gewährleistet war.
Nach Art. 66 Abs.1 Gemeindeordnung (GO) werden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2024 vom Gemeinderat genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2025 10:24 Uhr