Bauantrag 2021/13: Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten und Carport


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 5

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Großhelfendorf, Nordwest“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist der Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten und Carport.
Für die Realisierung des Bauvorhabens sind folgende 2 Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:
  1. Überschreitung der Baulinie durch Terrasse auf der Südseite
  2. Überschreitung der max. zulässigen GRZ von 0,3
Die übrige Planung stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben samt Befreiungen wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Josef Bachmair war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 25.06.2021 11:09 Uhr