Antrag auf Vorbescheid 2021/29: Errichtung eines Dreispänners mit Stellplätzen, Höhenkirchener Straße, Fl.Nr. 1822/1, Gemarkung Peiß, 85653 Aying
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 08.06.2021
Beratungsreihenfolge
Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Die Beurteilung nach § 34 BauGB ergibt sich aus dem bereits am 16.07.2018 genehmigten Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem westlich angrenzenden Grundstück. (Gemeinderatsbeschluss vom 14.11.2017, AZ Gemeinde: 2017/42, AZ LRA: 4.1-0100/17/VB)
Auf gegenständlichem Grundstück ist die Errichtung eines Dreispänners mit Stellplätzen beantragt. Der Dreispänner ist mit den Abmessungen von 11,00 m auf 21,00 m beantragt. Die Wandhöhe ist mit 6,50 m und die Firsthöhe mit 9,70 m angegeben. Das Dach soll als Satteldach mit einer Dachneigung von 30° ausgeführt werden.
Aufgrund des landwirtschaftlichen Betriebs auf dem nördlich angrenzenden Grundstück sind die gesunden Wohnverhältnisse durch ein Immissionsgutachten nachzuweisen. Vom Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes liegt eine Stellungnahme zum Antrag auf Vorbescheid vor. Die Stellungnahme wurde dem Gemeinderat mit den Sitzungsunterlagen zugesandt.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorbescheid wird unter Voraussetzung des Nachweises der gesunden Wohnverhältnisse hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2021 10:32 Uhr