Datum: 13.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:20 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bericht des 1. Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.04.2021
|
ö
|
informativ
|
1 |
Kurzbericht
Schließung der Kreissparkassenfiliale in Aying
Der 1. Bürgermeister bedauert die endgültige Schließung sehr (die Filiale ist bereits seit einem Jahr coronabedingt geschlossen). Der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse Herr Frühschütz versicherte in einem längeren Telefonat, dass alle Kunden bestmöglichst weiterbetreut werden. Bei einem Wunsch nach persönlicher Beratung muss man zwar auf andere Geschäftsstellen wie z.B. Sauerlach oder Höhenkirchen-Siegertsbrunn ausweichen, aber der SB-Bereich bleibt erhalten und man kann z.B. auch bisher weitgehend unbekannte Dienste wie das Telefonbanking nutzen.
Illegale Müllentsorgung
Solche Müllentsorgungen häufen sich leider (z.B. Sperrmüll im Forst oder tierische Abfälle neben der Straße). Der 1. Bürgermeister appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, solche Vorfälle der Gemeinde zu melden bzw. Beteiligte auch direkt darauf anzusprechen.
Schuldnerberatung
Seit März gibt es im Landkreis München neben der Caritas eine weitere Schuldnerberatung, die von der AWO München-Land geleitet wird. Eine Information im Gemeindeblatt folgt.
Geschwindigkeitsreduzierung
Auf der Staatsstraße 2081 zwischen Peiß und Aying hat das Straßenbauamt die Geschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt, weil der Belag dort zu rutschig ist.
Ausbaupläne
Beim Ausbau der Staatsstraße 2081 zwischen Aying und Egmating kommen die Planungen voran. Demnächst gibt es auch erste Gespräche mit Grundstückeigentümern. Sobald es die Corona-Lage zulässt, wird das Straßenbauamt Details dazu in einer Gemeinderatssitzung vorstellen.
Mittelspannungskabel
Am Mitterweg zwischen Peiß und Römersiedlung wird ab dieser Woche das Mittelspannungskabel in die Erde gelegt. Danach werden die Masten entfernt.
Schuldigitalisierung
Bei der Schuldigitalisierung wurde die Ausschreibung erfolgreich abgeschlossen und entsprechende Aufträge erteilt. Die Ausführung soll mit dem Start der diesjährigen Sommerferien beginnen.
Förderantrag/ -bewerbung
Aus dem Förderprogramm des Bundes für kommunale Einrichtungen, wo sich Aying mit der Laufbahn und dem Hartplatz an der Schulsportanlage in Großhelfendorf beworben hat, hat die Gemeinde leider keine Mittel bekommen. Die Förderprogramme werden aber weiter im Blick behalten und eine neue Bewerbung bei nächster Gelegenheit eingereicht.
Corona
Corona hält die Gemeinde weiter in Schach. Im Moment läuft es in Aying trotz Negativtendenz im Landkreis aber sehr gut - in den letzten 2 Wochen gab es nur einen positiven Fall.
Der 1. Bürgermeister begrüßt die Kampagne „Testen und Impfen“ und freut sich besonders, dass es neben den bereits bekannten Ärzten nun auch eine zusätzliche Teststation in der Bräugasse gibt, wo jede/r hingehen und sich einmal wöchentlich kostenlos testen kann.
Auch an der Grundschule müssen sich die Kinder nun testen. Tests stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Der 1. Bürgermeister bedankt sich ausdrücklich bei allen Lehrerinnen und Lehrern und vor allem auch bei der Rektorin Frau Hiltl, die zum Ende der Osterferien alles so gut hergerichtet hat, um es den Kinder so erträglich wie möglich zu gestalten.
ARGE Windenergie im Hofoldinger Forst
Die als hybrides Format angekündigte Informationsveranstaltung zum Thema Windkraft am Donnerstag, den 22.04.2021, wird aufgrund der Corona-Lage nun als reines Online-Format stattfinden.
Der Link ist bereits auf der Homepage der Gemeinde sowie der Webseite der Energieagentur eingestellt. Der 1. Bürgermeister bedankt sich bei Herrn Gemeinderat Prankl für die technische Unterstützung bzw. Realisierung. Der Stream ist auch noch im Nachgang abzurufen.
Wer am 22.04.2021 verhindert ist, kann sich auch gern zu der ersten Veranstaltung der ARGE am 14.04.2021 in Otterfing zuschalten.
AWO-Heimbeirat
In der AWO Aying wurde der Heimberat neu gewählt. Die 2. Bürgermeisterin Frau Karin Lechner wurde als 2. Vorsitzende gewählt. Herzlichen Glückwunsch.
zum Seitenanfang
1.1. Bürgeranfrage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.04.2021
|
ö
|
|
1.1 |
Kurzbericht
Es wird im Gemeindegebiet nach einer legalen Stelle für Sprayer gesucht.
Der 1. Bürgermeister lädt den fragenden Bürger dazu ein, mit einem Muster in das Rathaus zu kommen und signalisiert, dass sich eine Lösung finden wird.
zum Seitenanfang
2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.04.2021
|
ö
|
informativ
|
2 |
Kurzbericht
Der 1. Bürgermeister informiert über den Inhalt folgender in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
- Vergabe von zwei weiteren Grundstücken im Bebauungsplangebiet Nr. 33 „Großhelfendorf, nördlich Osterholzfeld“
zum Seitenanfang
3. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 09.03.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Kurzbericht
Das öffentliche Protokoll vom 09.03.2021 wurde mit der Ladung verschickt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Inhalt des öffentlichen Protokolls vom 09.03.2021.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Tektur zum Bauantrag 2020/64: Neubau Garage mit Werkstatt, Neugöggenhofen 5a, 85653 Aying
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich der Außenbereichssatzung Neugöggenhofen.
Nun wurde ein Tekturantrag eingereicht. Dieser betrifft die Änderung der Ausführung der Garage in folgenden Punkten:
- Verbreitung der Garage um 0,50 m nach Norden (neue Abmessungen 6,00 m x 7,00m)
- Ausführung Garagendach Ost als Walmdach mit 24,4° DN.
Aus Sicht der Verwaltung kann das Einvernehmen für die untypische Dachform in diesem Einzelfall hergestellt werden, da diese auch der engen Umgrenzung der Außenbereichs-satzung geschuldet ist und einem Flachdach vorgezogen wird.
Beschluss
Der Gemeinderat folgt der Auffassung der Verwaltung und stellt das Einvernehmen her.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Bauantrag 2021/13: Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten und Carport
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 31 „Großhelfendorf, Nordwest“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist der Neubau einer Doppelhaushälfte mit 2 Wohneinheiten und Carport.
Für die Realisierung des Bauvorhabens sind folgende 2 Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig:
- Überschreitung der Baulinie durch Terrasse auf der Südseite
- Überschreitung der max. zulässigen GRZ von 0,3
Die übrige Planung stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben samt Befreiungen wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Josef Bachmair war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
zum Seitenanfang
6. Antrag auf isolierte Befreiung 2021/14: Überdachung Garage und Stellplatz, Osterholzfeld 13, 85653 Aying
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Großhelfendorf - nördlich Untere Bahnhofstraße“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist die Überdachung einer Garage und des Stellplatzes im Zuge einer isolierten Befreiung.
Nach Bebauungsplan ist als Dachdeckung ein Glasdach nicht zulässig und somit ein Antrag auf isolierte Befreiung notwendig (grds. Verfahrensfreies Bauvorhaben - entspricht jedoch hinsichtlich der Dachdeckung nicht dem Bebauungsplan).
Nach Einschätzung der Verwaltung kann für den Teilbereich des überdachten Stellplatzes (Nebenanlage) eine Befreiung hinsichtlich der Dacheindeckung erteilt werden. Bei der Ausführung ist jedoch darauf zu achten, dass für den Verkehr und die angrenzenden Grundstücke keine Blendwirkung bei Sonneneinstrahlung entsteht.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt zum Antrag auf isolierte Befreiung sein erforderliches Einvernehmen her.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Bauantrag 2021/15: Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudeteils in Schreinerei, Münchener Straße 6 b, Aying
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich eine Mischbaufläche dar (MD).
Gegenständlich soll eine Teilfläche des an dieser Stelle genehmigten landwirtschaftlichen Gebäudes durch Einbau der ausgelagerten Erweiterung (Teilbetrieb) der bisherigen Dorfschreinerei erfolgen. In diesem Bereich war bisher im Bestand eine Vorrichtung für Tierhaltung vorhanden, die nun durch die Dorfschreinerei in einem Teilbereich ersetzt werden soll.
Aufgrund der besonderen örtlichen Situation (bestehende Genehmigung eines landwirtschaftlichen Betriebs und Wegfall des für die immissionsreiche Tierhaltung vorgesehenen Bereichs), mit der angrenzenden weitreichenden Landwirtschaft im Norden, der Parkflächen im Osten, der Wohngebäude des Grundstückseigentümers im Süden sowie der Abschirmung der Wohngebäude im Westen durch den bestehenden landwirtschaftlichen Querbau, kann in diesem Einzelfall das Einvernehmen hergestellt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt sein erforderliches Einvernehmen unter Wahrung der gesunden Wohnverhältnisse her.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Franz Inselkammer und Manfred Renk waren gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
zum Seitenanfang
8. Besetzung des Rechnungsprüfungs- und Finanzausschusses ab 01.05.2021
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Kurzbericht
Der Gemeinderat Erich Leiter (bisher: SPD) hat der Verwaltung am 11.03.2021 angezeigt, dass er ab 01.05.2021 dem Gremium als parteiloses Mitglied angehören und sich auch keiner anderen Gruppierung anschließen wird.
Daher muss der Gemeinderat die Besetzung des Rechnungs- und Finanzausschusses ab 01.05.2021 neu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat Erich Leiter wird – abweichend von der Geschäftsordnung - auch ab 01.05.2021 bis zum Ende der Legislaturperiode weiter dem Rechnungsprüfungs- und Finanzausschuss als stimmberechtigtes Mitglied angehören. Die Vertretungsregelung bleibt unverändert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Der Gemeinderat Erich Leiter war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
zum Seitenanfang
9. Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Kurzbericht
Aufgrund des Inkrafttretens des Gesetzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung mit den darin enthaltenen Änderungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (§ 1 des Gesetzes) am 1. Januar 2021 empfiehlt der Bayerische Gemeindetag, darauf basierende bereits bestehende Rechtsverordnungen aufgrund der geänderten Ermächtigungsgrundlage nunmehr neu zu erlassen.
Das gilt auch für die Fälle, in denen eine Gemeinde eine Verordnung nach dem (aktuellen) Muster des Bayerischen Gemeindetags (Stand: Oktober 2017), aber vor dem 1. Januar 2021, erlassen hat.
Es bestünden erhebliche Zweifel, ob das nachträgliche Inkrafttreten einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (hier: Art. 51 Abs. 5 Satz 1 in seiner neuen Fassung ab 1.1.2021) eine Rechtsverordnung heilen kann, die zuvor auf eine unzureichende Grundlage gestützt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.2010 - 2 C 77.08).
Die Gemeinde Aying hat zuletzt am 21. Oktober 2019 eine solche Verordnung erlassen und sollte daher die Änderung und den Neuerlass ebenfalls durchführen. Die Änderung ist rein redaktioneller Art im Einleitungssatz (entsprechend gekennzeichnet) – dennoch ist die gesamte Verordnung neu zu beschließen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter.
Die bisherige Verordnung tritt am 30.04.2021 außer Kraft – die Neufassung zum 01.05.2021 in Kraft. Sie gilt dann wieder 20 Jahre.
Der Verordnungstext ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Anpassung der Kita-Gebühren im Gemeindegebiet
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
13.04.2021
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Kurzbericht
Ausgangslage
Ausgangspunkt des Vorhabens sind die Entwicklungen bei den Kosten und Buchungszeiten seit der letzten Erhöhung in 2015 sowie das Auslaufen der Arbeitsmarktzulage zum 31.12.2020 und die Einführung der Großraumzulage zum 01.01.2021 bei den Trägern der Kitas (Gemeinderatsbeschluss vom 10.11.2020).
Der ständige Anstieg der laufenden und die in den nächsten Jahren zu erwartenden investiven Kosten belasten den Haushalt der Gemeinde als Sachaufwandsträger inzwischen enorm.
Umfang der beabsichtigten Erhöhung in 2021/2022
Angesichts dieser Entwicklungen spricht sich der Sozialausschuss für eine Erhöhung der Gebühren um 10% im kommenden Einrichtungsjahr aus. (Die Beträge werden zur Verwaltungsvereinfachung auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.)
Öffentliche Anhörung
Um die gebotene Transparenz herzustellen, wurden in einer öffentlichen Anhörung des Sozialausschusses am 23.03.2021 den Kita-Leitungen sowie Vertretern der Elternbeiräte alle notwendigen Informationen erläutert. Die anwesenden Personen hatten auch ausreichend Gelegenheit, Fragen zu stellen. Nachdem alle Argumente nachvollziehbar vorgebracht wurden, gab es seitens der Vertreter eine grundsätzliche Zustimmung zum geplanten Vorgehen.
Eine einkommensabhängige Erhebung wird aufgrund des enormen Prüfungsaufwandes bei den Trägern und aus Gründen des Datenschutzes nicht weiterverfolgt. Bei wirtschaftlichen bzw, sozialen Notlagen kann das Landratsamt München im Rahmen des Sozialgesetzbuches VIII auf Antrag Gebühren auch ganz oder teilweise übernehmen.
Dynamische Erhöhung ab 2023/2024
Um deutliche Erhöhungen in Zukunft zu vermeiden und dennoch den ständig steigenden Kosten Rechnung zu tragen, wurde vom Sozialausschuss der Vorschlag eingebracht, eine jährliche bzw. dynamische Erhöhung in kleinen Schritten zu forcieren - es sei denn, der Gemeinderat beschließt einen Stopp in dem betreffenden Jahr oder eine stärkere Steigerung, z.B. wegen hohen Investitionen. Nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag spricht rechtlich nichts dagegen.
Um eine Art „Zinseszinseffekt“ durch eine jährlich prozentuale Erhöhung zu vermeiden, die die Beiträge potentiell immer höher ansteigen lassen würde, schlägt der Sozialausschuss vor, die Gebühren um einen absoluten Betrag (= Fixbetrag) nach folgender Berechnung zu erhöhen:
Von dem Elternbeitrag der jeweiligen Buchungskategorie für das Einrichtungsjahr 2021/2022 werden 2% ermittelt und das Ergebnis auf den nächsten vollen Euro aufgerundet.
Dieser Fixbetrag erhöht, nach einer „Nullrunde“ im Einrichtungsjahr 2022/2023, ab 2023/2024 solange automatisch jährlich den jeweiligen Elternbeitrag, bis der Gemeinderat einen abweichenden Beschluss fasst (s.o.).
Information
Damit Träger und Eltern auf diese Entscheidung vertrauen und sich vorab stets transparent informieren können, wird die Gemeinde nach dem Beschluss ein Rundschreiben an die Eltern verfassen, eine Information im Gemeindeblatt einstellen und die aktuellen Gebührentabellen künftig auf ihrer Homepage veröffentlichen.
Beschluss
- Der Gemeinderat folgt dem Vorschlag des Sozialausschusses und beschließt eine Erhöhung der Kita-Gebühren ab dem Einrichtungsjahr 2021/2022 um 10% sowie ab dem Einrichtungsjahr 2023/2024 in der vorgeschlagenen dynamischen Form. Die beigefügte Tabelle ist Bestandteil des Beschlusses und wird bei Bedarf fortgeschrieben.
- Die Träger der Einrichtungen werden gebeten, die Gebühren entsprechend dieser Tabellen bei den Gebührenpflichtigen einzuziehen und bei ihren jährlichen Abrechnungen gegenüber der Verwaltung zu berücksichtigen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, noch im April 2021 ein Rundschreiben für die Eltern zu verfassen und die jeweils aktuellen Gebührentabellen auf der Homepage veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.06.2021 11:09 Uhr