Datum: 11.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 23:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des 1. Bürgermeisters
2 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
3 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.04.2021
4 Antrag auf isolierte Befreiung 2021/18: Errichtung eines Carports, Hirschbergstraße 34, 85653 Aying
5 Bauantrag 2021/19: Neubau Zweifamilienhaus mit Garage, Osterholzfeld 9, 85653 Aying
6 Bauantrag 2021/20: Aufstellung und Einzäunung eines Legemobils, Fl.Nr. 820, Gemarkung Peiß, Lindacher Weg, 85653 Aying
7 Bauantrag-Nutzungsänderung 2021/21: Nutzungsänderung einer Werkhalle in ein Fitness- und Gesundheitsstudio, Untere Dorfstraße 6, 85653 Aying
8 Bauantrag 2021/22: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Unterfeld 18, 85653 Aying
9 Bauantrag 2021/23: Aufstockung Garage und Einbau Wohnung, Drosselweg 2, 85653 Aying
10 Bauantrag 2021/24: Abbruch des bestehenden Stadels u. Errichtung eines Wohn-und Gewerbegebäudes sowie Errichtung eines Nebengebäudes anstelle der Kegelbahn, Rosenheimer Landstr. 1 f- h, 85653 Aying
11 Bauantrag-Nutzungsänderung 2021/25: Nutzungsänderung einer Ladenfläche in zwei Büro/Gewerbeeinheiten, Münchener Straße 5, 85653 Aying
12 Bauantrag 2021/26: Neubau eines Carports und überdachten Lagerflächen, Höhenkirchener Straße 13b, 85653 Aying
13 Erlass einer Plakatierungsverordnung
14 ARGE Windkraft im Hofoldinger Forst: Fortbestand und neue Kostenaufteilung
15 IT-Sicherheit & Datenschutz: Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe
16 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020

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1. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö informativ 1

Kurzbericht

Technische Störung im Rathaus
Im Rathaus (und in der Grundschule) gibt seit Freitag, den 07.05.2021, teils massive technische Störungen, die auch noch nicht endgültig behoben sind. Bis einschließlich Dienstag, den 11.05.2021, konnten keine E-Mails empfangen oder versendet werden. Der 1. Bürgermeister bittet daher um ggf. nochmaligen Versand.

Haushalt 2021
Der vom Gemeinderat beschlossene Haushalt für das laufende Jahr wurde vom Landratsamt München genehmigt. Damit ist die Gemeinde wieder handlungsfähig.
Hinweis zu Geldanlagen: Die Gemeinde Aying hat kein Geld bei dubiosen Kreditinstituten angelegt (Stichwort: Greensill Bank AG)

Spende
Eine Bürgerin aus Dürrnhaar hat der Gemeinde dankenswerterweise Geld gespendet. Damit können zwei neue Parkbänke aufgestellt werden. Sollte es weitere Spender geben, dann dürfen sie sich gerne im Bauamt bzw. in der Gemeinde melden.

Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h
Der Antrag auf eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf der Staatsstraße 2078 auf 30 km/h in der Nacht wurde seitens des Landratsamtes München genehmigt und zur weiteren Bearbeitung an die Regierung von Oberbayern weitergeleitet.
 
Corona Lage
Das funktionsfähige bayernweitere IT-System „BaySIM“ wurde Ende April auf das bundesweite „SORMAS“ umgestellt. Der Umstieg war und ist leider mit zahlreichen Problemen verbunden und erzeugt Mehrarbeit für die damit befassten Mitarbeiterinnen in der Verwaltung.

Gründung eines Corona-Nothilfefonds
Der Landkreis München hat gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden und Nachbar-schaftshilfen einen spendenfinanzierten Corona-Nothilfefonds ins Leben gerufen. Mit den Spendengeldern sind die Träger der freien Wohlfahrt in der Lage, in Not geratenen Landkreisbürgerinnen und -bürgern schnell und unbürokratisch zu helfen.
Ein Link ist auf unserer Webseite zu finden Welcher? Wo?

Ortsmitte Großhelfendorf
Für den damit verbundenen Architektenwettbewerb im letzten Jahr erhielt die Verwaltung nun einen Förderbescheid in Höhe von 46.000 €.

Kindergarten- und Krippenplätze
Leider konnte bei der diesjährigen Vergabe nicht allen Familien ein Angebot gemacht werden. Als Grund, der aber nicht ein spezifisches Ayinger Problem ist, wurde vor allem Personalmangel genannt. Zur Zeit sind etwa ca. 15 Kinder auf der Warteliste - im gesamten Landkreis sind etwa 250 Plätze vakant.
Zur Abmilderung möchte die Krippe im Lindennest eine Bambini Gruppe eröffnen, damit 18 Kinder über 3 Jahre untergebracht werden können. Diese Bambini Gruppe wird dann mit den Gebühren der Kindergärten abgerechnet.
Die Träger versuchen weiterhin, Personal zu gewinnen, damit sich die Lage verbessert.

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2. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö informativ 2

Kurzbericht

Der 1. Bürgermeister informiert über den Inhalt folgender in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:

  • Verkauf einer weiteren Parzelle im Bebauungsplangebiet Nr. 33 („Großhelfendorf, nördlich Osterholzfeld“)

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3. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 13.04.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 3

Kurzbericht

Das öffentliche Protokoll vom 13.04.2021 wurde mit der Ladung verschickt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Inhalt des öffentlichen Protokolls vom 13.04.2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag auf isolierte Befreiung 2021/18: Errichtung eines Carports, Hirschbergstraße 34, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 4

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 11 „nördlich der Wallbergstraße“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist im Zuge einer isolierten Befreiung ein Carport mit den Abmessungen von 6,00 m x 5,00 m (isolierte Befreiung: eigentlich verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO, was jedoch dem Bebauungsplan widerspricht)
Zur Realisierung des Bauvorhabens sind folgende 2 Befreiungen notwendig.
1. Errichtung Carport außerhalb des Bauraums
2. Errichtung Pultdach anstelle Satteldach

Beschluss

Das gemeindlichen Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Bauantrag 2021/19: Neubau Zweifamilienhaus mit Garage, Osterholzfeld 9, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 5

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 23 „Großhelfendorf – nördlich Untere Bahnhofstraße“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist der Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garage.
Zur Realisierung des Bauvorhabens ist eine Befreiung des Bebauungsplans hinsichtlich der Überschreitung der max. zulässigen Wandhöhe beantragt. Nach Rücksprache mit dem LRA München kann die Befreiung erteilt werden.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur beantragten Befreiung sowie dem Bauvorhaben wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Bauantrag 2021/20: Aufstellung und Einzäunung eines Legemobils, Fl.Nr. 820, Gemarkung Peiß, Lindacher Weg, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 6

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanerischen Außenbereich und beurteilt sich daher nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Beantragt ist die Aufstellung und Einzäunung eines Legemobils im östlichen Grundstücksbereich auf der Fl.Nr. 820, Gemarkung Peiß.

Beschluss 1

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter Vorrausetzung der landwirtschaftlichen Privilegierung hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Da bereits auf einem weiteren landwirtschaftlichen Grundstück Fl.Nr. 1002, Gemarkung Peiß, im Eigentum des Antragstellers landwirtschaftliche Bausubstanz vorhanden ist (Antrag AZ: 4.1-0288/20/V u. 2020/11), sollte zur größtmöglichen Schonung des Außenbereichs seitens des Landratsamtes München/AELF geprüft werden, ob auch dieses Grundstück zur beantragten Nutzung (mit dem gegenständlichen Hühnermobil) geeignet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6

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7. Bauantrag-Nutzungsänderung 2021/21: Nutzungsänderung einer Werkhalle in ein Fitness- und Gesundheitsstudio, Untere Dorfstraße 6, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 7

Kurzbericht

Die beantragte Nutzungsänderung befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Untere Dorfstraße“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist die Nutzungsänderung einer bestehenden Werkhalle in ein Fitness-und Gesundheitsstudio.

Für die Nutzung sind nach gemeindlicher Stellplatzsatzung 5 Stellplätze (1 ST je 20 m² Sportfläche bei einer Sportfläche von ca. 100 m²) notwendig. Diese sind auf der Fl.Nr. 592/4, Gemarkung Peiß, nachgewiesen. Zur Nutzung ist im weiteren Verfahren eine dauerhafte dingliche Sicherung der Stellplätze abzuschließen und nachzuweisen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird unter der Voraussetzung der dinglichen Sicherung der Stellplätze und des Nachweises der gesunden Wohnverhältnisse hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Bauantrag 2021/22: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Unterfeld 18, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 8

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 „nördlich Osterholzfeld“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Mit Bescheid vom 26.03.2021 (AZ: 2021/12) wurde im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport erteilt.
Nun ist im Rahmen eines Änderungsantrages erneut die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport beantragt

Zur Realisierung des beantragten Bauvorhabens sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan notwendig.
1.Abweichung des unteren Bezugspunkts (OK FFB EG) von 611,50 m.ü.NN des Hauptgebäudes
2.Überschreitung des Bauraums durch die beantragte Terrasse auf der Südseite
3.Änderungen der Lage der Grundstückszufahrt

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zu beantragtem Bauvorhaben samt Befreiungen wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bauantrag 2021/23: Aufstockung Garage und Einbau Wohnung, Drosselweg 2, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 9

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Schreinerweg“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist die Aufstockung der Garage und Einbau einer Wohnung.
Hierfür sind 2 Befreiungen vom Bebauungsplan erforderlich.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag und den Befreiungen wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Bauantrag 2021/24: Abbruch des bestehenden Stadels u. Errichtung eines Wohn-und Gewerbegebäudes sowie Errichtung eines Nebengebäudes anstelle der Kegelbahn, Rosenheimer Landstr. 1 f- h, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 10

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB. Gegenständlich wurde nun erneut ein Änderungsantrag zum Abbruch des bestehenden Stadels und Errichtung eines Wohn- und Gewerbegebäudes mit 5 Wohnungen, 2 Gewerbeeinheiten (Lager) und 1 Praxis sowie Errichtung eines Nebengebäudes anstelle der Kegelbahn eingereicht.
Gemeinderat Franz Josef Strauß weist im Laufe der Behandlung des Antrags auf die Erhaltung der gesunden Wohnverhältnisse hin.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die 2. Bürgermeisterin Karin Lechner war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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11. Bauantrag-Nutzungsänderung 2021/25: Nutzungsänderung einer Ladenfläche in zwei Büro/Gewerbeeinheiten, Münchener Straße 5, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 11

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB.
Beantragt ist die Nutzungsänderung einer Ladenfläche in zwei Büro/Gewerbeeinheiten. Das bereits bestehende Gebäude hat die Abmessungen von 9,80 m x 10,00 m und soll nur im EG umgenutzt werden.
Für die dann vorhandenen Nutzungen (1 Wohneinheit, 2 Gewerbeeinheiten) sind nach gemeindlicher Stellplatzsatzung 5 Stellplätze notwendig. Dies sind dargestellt und somit nachgewiesen.  

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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12. Bauantrag 2021/26: Neubau eines Carports und überdachten Lagerflächen, Höhenkirchener Straße 13b, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 12

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanerischen Außenbereich und beurteilt sich daher nach § 35 BauGB.
Beantragt ist der Neubau eines Carports mit überdachten Lagerflächen
Nach Auffassung der Verwaltung sowie des Landratsamtes München (Stellungnahme vom 03.05.2020) endet der Innenbereich mit der letzten Bebauung (Gebäudefluchtlinie Faistenhaarer Weg 5+7 und Höhenkirchener Straße 13b). Demnach liegt das Gebäude vollumfänglich im Außenbereich. Ein Privilegierungstatbestand liegt nicht vor.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen kann nicht hergestellt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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13. Erlass einer Plakatierungsverordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 13

Kurzbericht

Am 14.04.2021 stellte der gesamte Gemeinderat bei der Verwaltung den dieser Beschlussvorlage beigefügten Antrag zum Erlass einer Plakatierungsverordnung.
Der Antrag wurde nichtöffentlich bereits vorbesprochen.
Der Schwerpunkt der geplanten Regulierung liegt im Hinblick auf die bevorstehende Bundestagswahl ausschließlich auf politischer Werbung.
Der Bauausschuss soll nun einen Vorschlag erarbeiten.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat befürwortet – wie beantragt - den Erlass einer Plakatierungsverordnung für politische Werbung. Für andere Zwecke ist die Verordnung ausdrücklich nicht vorgesehen.
  2. Der Bauausschuss wird beauftragt, einen Entwurf dieser Verordnung zu erarbeiten und spätestens zur Sitzung am 27.07.2021 zur Beschlussfassung dem Gemeinderat vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. ARGE Windkraft im Hofoldinger Forst: Fortbestand und neue Kostenaufteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 14

Kurzbericht

Austritt der Gemeinde Brunnthal / Fortbestand der ARGE / neue Kostenaufteilung
Wie in der Sitzung des Gemeinderats am 09.03.2021 beschlossen, hat der 1. Bürgermeister nun in der ARGE-Sitzung am 20.04.2021 den Verbleib der Gemeinde Aying in der ARGE bestätigt und dem Austritt der Gemeinde Brunnthal zugestimmt.
Das Votum zur Fortführung der ARGE war einstimmig, so dass Brunnthal nun zum 31.05.2021 entlassen – die ARGE aber mit den verbleibenden Kommunen fortgeführt wird.
Alle Kosten, die bis zu diesem Datum angefallen sind, werden noch nach der bisherigen Aufteilung abgerechnet.
Außerdem muss der öffentlich-rechtliche Vertrag der ARGE und der Standortsicherungsvertrag mit den Bayerischen Staatsforsten geändert werden.
Der Vertrag mit den Staatsforsten wird von der derzeitigen ARGE-Geschäftsführung (Landkreis Miesbach) noch ausgehandelt, aber der Vorschlag für die neue Kostenaufteilung im ARGE-Vertrag nach dem Ausstieg von Brunnthal ist bereits bekannt.
Jede Gemeinde sowie der Landkreis Miesbach tragen dann 16,67 % der Kosten. Der Landkreis München trägt 33,33 % der Kosten.
Der Anteil der Gemeinde Aying steigt damit (verträglich) von 10% auf 16,67%.
Die Planungskosten sind im Haushalt 2021 bereits eingestellt und reichen noch aus. Die Kalkulation lief ohnehin bis zum Ende der Planungsphase.
Die Landkreise Miesbach und München übernehmen für ihre kreisangehörigen Gemeinden weiterhin anteilig die Kosten für etwaige Wind-, Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsgutachten sowie Entgelte für die Standortsicherung.

Informationsveranstaltung am 22.04.2021
Wie beauftragt wurde am 22.04.2021 eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger von Aying organisiert. Im Gegensatz zum Beschluss war es jedoch ein reines Online-Format. Moderiert wurde die Veranstaltung von der Energieagentur München-Ebersberg.
Es waren ca. 80 Geräte zugeschaltet und es gab eine ganze Reihe von Fragen, die aber von den geladenen Gästen gut beantwortet wurden.
Insgesamt darf die Veranstaltung unter den gegebenen Umständen als Erfolg gewertet werden. Weitere Veranstaltungen werden folgen.
Der Stream ist bis Ende Mai noch online abrufbar. Der Link ist auf der Homepage der Gemeinde zu finden.
Weitere Informationen und die Visualisierungen sind über die Webseite der Energieagentur zu finden. Auch dieser Link steht auf der Homepage der Gemeinde.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der neuen Kostenaufteilung in der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst ab 01.06.2021 zu und ermächtigt den 1. Bürgermeister, die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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15. IT-Sicherheit & Datenschutz: Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 15

Kurzbericht

Die Gemeinde Aying hat gemäß Art. 11 Abs. 1 des Gesetzes über die elektronische Verwaltung in Bayern (Bayerisches E-Government-Gesetz) folgende Pflicht zu erfüllen:
Die Behörden treffen […] angemessene technische und organisatorische Maßnahmen im Sinn von Art. 32 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) und Art. 32 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und erstellen die hierzu erforderlichen Informationssicherheitskonzepte.
Das Thema Datenschutz ist im Haus besetzt - das Thema Informationssicherheit jedoch nicht.
Eine Fachkraft für Informationstechnik/-sicherheit oder ein/r Beschäftigte/r mit ähnlichen Qualifikationen gibt es in der Gemeindeverwaltung nicht – vielmehr müssen IT-Dienstleistungen extern eingekauft werden.
Zur Erfüllung der genannten gesetzlichen Pflicht muss daher auch hier auf externes Knowhow zurückgegriffen werden.
Nach Rücksprache mit der Zentralen Vergabestelle des Kommunalen Dienstleistungs-zentrums Oberland (KDZ) befindet sich die Gemeinde Aying nach einer ersten Einschätzung vergaberechtlich in einem sogenannten ‚Verhandlungsverfahren‘ (Angebotsaufforderung) – die rechtliche Gestaltung des Vertrages bedarf jedoch weiterer Abklärung.
Angesichts dieser Unklarheiten und des durchaus heiklen Themas ‚IT-Sicherheit‘ empfiehlt es sich, aus Gründen der Rechtssicherheit und der bisherigen guten Erfahrungen die Vergabe über die Zentrale Vergabestelle abzuwickeln (wie bei den Reinigungsverträgen).
Nachdem es sich bei der o.g. Rechtsgrundlage um eine laufende gesetzliche Pflicht handelt, sollte die Vertragsdauer mindestens 4 Jahre betragen – ggf. mit einer vorzeitigen Ausstiegsklausel bei Unzufriedenheit o.ä sowie einer Verlängerungsoption.
Folgende Leistungen sollen mindestens ausgeschrieben werden:
  • Ersterstellung des geforderten Informationssicherheitskonzeptes
  • laufende Betreuung bzw. Fortschreibung dieses Konzeptes
  • Schulungen und Sensibilisierung des Personals
  • Besetzung der Rolle des „Informationssicherheitsbeauftragten“
  • Abruf von Unterstützungsleistungen im Bereich des Datenschutzes bei Bedarf
Alle mit der Vergabe dieser Leistungen verbundenen Schritte sollen, wie dargestellt, durch das KDZ abgewickelt werden. Rathausintern erfolgt die Koordination durch das Hauptamt.

Beschluss

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung der beschriebenen Dienstleistungen zusammen mit der Zentralen Vergabestelle des KDZ durchzuführen.
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, den Vergabevorschlag zu unterschreiben und die notwendigen Verträge abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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16. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.05.2021 ö beschließend 16

Beschluss

Der Gemeinderat stellt fest, dass die Planabweichungen 2020 zulässig waren, da sie sachlich und zeitlich unabweisbar waren und die Deckung gewährleistet war.
Nach Art. 66 Abs.1 Gemeindeordnung (GO) werden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2020 einschließlich der vorgeschlagenen Deckung vom Gemeinderat genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.06.2021 11:10 Uhr