Datum: 26.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerhaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:20 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des 1. Bürgermeisters
2 Informationen zu Bauvorhaben
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 05.07.2022
5 Planfestellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes auf Antrag der DB Netz AG -Regionalbereich Süd: Bauvorhaben Beseitigung Bahnübergang Großhelfendorf mit Neubau einer Straßenüberführung, Verschiebung Haltepunkt Großhelfendorf u. Umbau BÜ Göggenhofen/Neugöggenhofen
6 Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Hofoldinger und Höhenkirchner Forst": Anhörungsverfahren - Stellungnahme der Gemeinde Aying
7 Antrag auf Vorbescheid 2022/36: Neubau Doppelhaus und Einfamilienhaus mit Garagen; Ayinger Straße, Dürrnhaar
8 Antrag auf Vorbescheid 2022/38: Neubau Austragshaus mit Garage; Leitenweg, Aying
9 Bauantrag 2022/37: Anbau Hackschnitzelheizung; Gruber Straße 3, Großhelfendorf
10 Antrag auf Vorbescheid 2022/40: Neubau Einfamilienhaus mit Carport; An der Gaß 8, Göggenhofen
11 Antrag auf Vorbescheid 2022/41: Neubau Doppelhaus mit Garagen; Thomastraße, Großhelfendorf
12 Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9)
13 Winterdienst im Gemeindegebiet: Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe
14 Freiwillige Feuerwehr Helfendorf: Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug: Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe
15 Jahresrechnung 2020: Feststellung und Entlastung
16 Jahresrechnung 2021: Vorlage
17 Beitritt der Gemeinde Aying zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern)
18 Antrag der Gemeinde Brunnthal auf Wiedereintritt in die ARGE Windenergie Hofoldinger Forst

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anwesenheit zur Sitzung 26.07.2022.pdf

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1. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö informativ 1

Kurzbericht

Ergebnisse vom Stadtradln 2022
Für die Gemeinde Aying haben 103 Teilnehmerinnen und Teilnehmer in 17 Teams mitgewirkt. Insgesamt wurden 21.367 km zurückgelegt – dies ergibt eine CO2- Ersparnis in Höhe von 3 t. Die Preisverleihung findet nach den Sommerferien statt – der Termin wird noch bekanntgegeben.

Straßensperrung St 2078 
Die Sperrung begann planmäßig in der letzten Woche. Die Umleitungen funktionieren im Großen und Ganzen gut - an ein paar Stellen wird aber noch nachgearbeitet bzw. mit den zuständigen Bauämtern gesprochen. Auch über zusätzliche bzw. verstärkte Geschwindigkeitskontrollen wird nachgedacht.

Wohnungen gesucht
Die Gemeinde sucht laufend Wohnungen für Erzieherinnen und Erzieher sowie für Geflüchtete. Meldungen gern jederzeit an die Gemeinde – alle Angebote werden weitervermittelt.

Energiesparen
Das Thema „Energie-Knappheit‘ spielt im Alltag inzwischen eine sehr große Rolle. Auch die Gemeindeverwaltung ist bemüht, Energie in den Liegenschaften zu sparen, wo immer es möglich ist. Ein Beispiel ist die Heizzentrale in Großhelfendorf, wo der zusätzliche Gasverbrauch (Hauptbrennstoff sind Hackschnitzel) durch einen Umbau deutlich reduziert werden soll.

Diebstahl
In der letzten Woche wurden im gemeindlichen Friedhofsteil in Kleinhelfendorf in sehr kurzen Abständen zwei Anschlüsse für Gartenschläuche gestohlen. Eigentlich wollte die Gemeinde das Gießen der Gräber mir einer zusätzlichen Tonne erleichtern. Auch neue Gießkannen wurden teilweise gegen alte Kannen ausgetauscht. Der 1. Bürgermeister verurteilt diese Diebstähle auf das Schärfste. Es sollte für die Bürgerinnen und Bürger etwas Gutes getan werden und dann werden solche Gegenstände von geringem Wert dreist entwendet. Die Sache wird im Auge behalten und ggf. über weitere Maßnahmen entschieden.

Zuwendung
Der 1. Bürgermeister durfte in der letzten Woche zusammen mit der Archivarin Franziska Ahlborn einen Scheck in Höhe von 10.000,- € von der Stiftung der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg für die Erstellung der Chronik und Durchführung der 1250-Jahr-Feier entgegennehmen.

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2. Informationen zu Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö informativ 2

Kurzbericht

Der TOP entfällt.

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö informativ 3

Kurzbericht

Der 1. Bürgermeister informiert über den Inhalt folgender in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
Schaffung einer neuen Stelle für den Bereich Klima/Umwelt ab 2023

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4. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 05.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 4

Kurzbericht

Das öffentliche Protokoll vom 05.07.2022 wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Inhalt des öffentlichen Protokolls vom 05.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Planfestellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes auf Antrag der DB Netz AG -Regionalbereich Süd: Bauvorhaben Beseitigung Bahnübergang Großhelfendorf mit Neubau einer Straßenüberführung, Verschiebung Haltepunkt Großhelfendorf u. Umbau BÜ Göggenhofen/Neugöggenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 5

Kurzbericht

Mit Schreiben vom 28.06.2022 hat das Eisenbahn-Bundesamt die Gemeinde Aying um ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsverfahrens gebeten. Dies erfolgte durch Bekanntmachung vom 27.06.2022. Die Unterlagen liegen bis 05.08.2022 in der Gemeinde Aying zur Einsichtnahme aus. 
Darüber hinaus hat die Gemeinde Aying die vom Eisenbahn-Bundesamt genannten und betroffenen Grundstückseigentümer schriftlich über die Maßnahme und das Planfeststellungverfahren informiert. Es haben hierzu auch bereits Termine vor Ort stattgefunden.
Stellungnahmen zur Planung und zum Verfahren können auch nach Ablauf der Frist noch bis einschl. 05.09.2022 beim Eisenbahn-Bundesamt oder bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Jede Person ist berechtigt, eine Stellungnahme abzugeben. Die Abgabe einer Stellungnahme kann schriftlich erfolgen oder mündlich zur Niederschrift.
Mit Schreiben vom 07.07.2022 wurde die Gemeinde Aying auch als Träger öffentlicher Belange beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis spätestens 09.09.2022 gebeten.
Der Gemeinderat wurde in der Vergangenheit, also bereits während des Planungsprozesses, mehrfach über die gegenständlichen Planungen informiert. Demnach ist ein Großteil der Planungen bekannt und auch in Abstimmung mit dem Gemeinderat / der Gemeindeverwaltung entstanden.
Bereits am 19.10.2021 fand auch eine Infoveranstaltung der DB Netz für die Öffentlichkeit in der gemeindlichen Turnhalle statt. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die o.g. Planung zur Kenntnis.

Mit der Maßnahme besteht grundsätzlich Einverständnis.

Jedoch sind folgende Anregungen/Einwände/Äußerungen nach Auffassung des Gemeinderates noch zu berücksichtigen:

  1. Bereits mit Schreiben vom 24.01.2020 an die SB Station & Service AG und per E-Mail an die DB Netz hat die Gemeinde Aying, damals vertreten durch den 1. Bgm. Eichler, einen Ausbau der Bahnsteige auf 210 m Länge gefordert, um künftig auch Langzüge am Bahnsteig unterzubringen. Dies sollte im aktuellen Verfahren nochmals geprüft werden. Eine spätere Verlängerung der Bahnsteige ist nur mit erhöhtem Aufwand möglich. 
    Die Notwendigkeit einer Verlängerung der Bahnsteige ist ohnehin absehbar, denn angestrebt wird von Seiten des Freistaates Bayern bekanntermaßen der 15-Minuten-Takt auf der Linie S 7 sowie der 2-gleisige Ausbau, so dass im notwendigen Bereich eine nachfragegerechte Zugbildung ermöglicht werden muss. Auch der geplante und notwendige „Ringschluss“, also Herstellung einer S-Bahn-Verbindung von Kreuzstraße nach Holzkirchen, würde davon profitieren (Verbesserung der Erschließung der Metropolregion und Stärkung der Tangentialverkehre zwischen den heutigen Endstationen). 

    Der 2-gleisige Ausbau spielt im Übrigen auch bei der geplanten Breite der Überquerung des künftig tiefergelegten Bahnhofs Großhelfendorf und generell bei der Trassenführung eine entscheidende Rolle. Hier sollte genügend Platz vorgesehen werden.


  1. Die Gemeinde Aying führt derzeit das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan Nr. 41 „Gewerbe- und Wohnen Großhelfendorf, südlich der Forststraße“ durch. Dies wurde der DB Netz bereits mit Schreiben vom 10.06.2021 mitgeteilt und die einschlägigen Planunterlagen mit Gutachten Büro Müller-BBM und Gemeinderatsbeschlüssen übersendet. 
    Im Mischgebietsbereich des Bebauungsplanes soll betreutes Wohnen – ohne Pflegeanteil - verwirklicht werden. In den bereits stattgefundenen Besprechungen wurden die Planungen von der Lage her immer wieder aufeinander abgestimmt, weshalb eine unvereinbare Überschneidung der Planungen aktuell nicht gesehen wird. 
    Im südöstlichen Bereich der Bebauungsplanung Nr. 41 grenzt die Erschließungsstraße nach aktuellem Planstand direkt an die Bahnmaßnahme an.  Hier ist ggf. die Anbringung von Absturzsicherungen in Form von Leitplanken einzuplanen, die auch geeignet sind, Schwerlastverkehr abzuhalten. Die Gemeinde Aying kann hierfür keine Kostenbeteiligung in Aussicht stellen.


  1. Es wird davon ausgegangen, dass 2 Treppen-Zugänge zum künftigen Bahnsteig umgesetzt werden. Neben der barrierefreien Zuwegung sollten unbedingt auch 2 Treppenbereiche (1x am nördlichen Ende des Bahnsteigs und 1x am südlichen) eingeplant werden. Um auch von Süden her den barrierefreien Zugang zu ermöglichen (ggf. auch mit Fahrrädern), wäre ein entsprechend großer Personenaufzug wünschenswert. Die Umsetzung eines solchen sollte geprüft werden – auch, um evtl. schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fa. Fritzmeier den Zugang zum Arbeitsplatz von den öffentlichen Verkehrsmitteln aus zu erleichtern. 
    Die aktuell vorhandenen Unterstellplätze für Fahrräder sind auf Grund aktueller Erfahrungen nicht mehr ausreichend. Diese sollten deshalb ergänzt und an geeigneter Stelle nachgewiesen werden. 

  1. Je nach Bahnsteiglänge sind 2 (besser 3) überdachte Warteunterstände zu errichten. Am Brückenbauwerk sind, um Spritzwasser bei Regen- und Schnee von der Kreisstraße auf den Bahnsteig zu vermeiden, entsprechende Schutzeinrichtungen am Geländer einzuplanen und umzusetzen.


  1. Um die Sicherheit der Fahrgäste zu gewährleisten, sollten 2 Notrufsäulen errichtet werden. Da der Bahnsteig tiefer liegt und besonders in den Abendstunden die Fahrgastzahlen deutlich sinken, würde dies die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Fahrgäste und wartenden Personen am Bahnsteig verbessern.


  1. Das Planfeststellungsverfahren widerspricht dem Bebauungsplan Nr. 26 „Großhelfendorf, Sondergebiet PKW-Stellplätze“. https://aying.de/wp-content/uploads/2020/09/11plan_0040_2012_bl-26.pdf 
    Eine Änderung des Bebauungsplanes wird von Seiten der Gemeinde Aying nicht durchgeführt. Diese scheint auch nicht erforderlich, da eine planfestgestellte Maßnahme der DB, als übergeordnete Planung, den Bebauungsplan „überlagert“. Es wird davon ausgegangen, dass die wegfallenden Stellplätze der Fa. Fritzmeier durch die DB ausgeglichen werden können. 
Es wird darauf hingewiesen, dass hier auch Baugenehmigungen der Fa. Fritzmeier für die Errichtung der Stellplätze (07.12.2012, 7.1.1-0306/12/F) und Errichtung von Fahrradunterständen (12.12.2018, 4.1-0820/18/V) betroffen sind.


  1. Umbau Bahnübergang Göggenhofen/Neugöggenhofen „An der Gaß“:
    Die Gemeinde Aying begrüßt den Umbau und damit die Verbesserung der Sicherheit des derzeit unbeschrankten Bahnübergangs. 
    Die Gemeinde Aying hat sich bereits mehrfach auch über Gemeinderatsbeschlüsse in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, dass der Bahnübergang als wichtige innerörtliche Verbindung für private Verkehrsverbindungen und auch für Rettungsdienst / Feuerwehr unbedingt erhalten werden soll.
    Im Zuge der Baumaßnahmen soll auch die Straßenführung angepasst werden. Straße und Bahngleis sind deshalb auch vom Höheniveau her anzugleichen.
    Der Bahnübergang wird auch von der Schmutzwasser-Kanalleitung des Zweckverbandes München-Südost unterquert. Hierzu ist insb. auch der Zweckverband München-Südost zu beteiligen.
    Sollte eine Verlegung der Schmutzwasser-Kanalleitung möglich/notwendig sein, sollte nach Auffassung der Gemeinde Aying auch geprüft werden, ob nicht bereits weiter nördlich eine Tieferlegung der Bahnstrecke möglich ist und dadurch notwendiger Grunderwerb vermieden und die geplante aufwändige Straßenführung am Bahnübergang Göggenhofen/Neugöggenhofen entfallen könnte - also auch dort ein Brückenbauwerk möglich wäre.
    Für den Umbau ist der Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung zwischen DB und der Gemeinde Aying erforderlich. Der 1. Bgm. Wagner wird beauftragt, diese zu prüfen und zu unterzeichnen. Gleiches gilt für den Bereich der Kreisstraße M 8, bei dem die Gemeinde u.a. im Gehwegbereich betroffen ist.

  1. Wie in den Planunterlagen dargestellt, ist auch der Feldweg Fl.Nr. 771 Gemarkung Helfendorf betroffen. Es wird davon ausgegangen, dass der Feldweg Fl.Nr. 771 Gemarkung Helfendorf für die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen - von Neugöggenhofen aus - weiterhin zur Verfügung steht. 
    Nach Abschluss der Bauarbeiten ist der Weg in einem einwandfreien Zustand zu hinterlassen und an die Gemeinde und die für den Unterhalt zuständigen anliegenden Grundstückseigentümer zu übergeben. Entsprechende Abnahmen sind hierfür erforderlich.
    In Richtung Süden, also Kreisstraße M 8, soll der jetzige Feldweg dann künftig als Verbindung für Fußgänger und Radfahrer erhalten bleiben.


  1. Auswirkungen der Planung auf das Bebauungsplangebiet Nr. 33 Großhelfendorf, nördlich Osterholzfeld und Bebauungsplan Nr. 23 „Großhelfendorf, nördlich der Unteren Bahnhofstraße:

Die Gemeinde Aying geht davon aus, dass die o.g. Baugebiete positiv von der gegenständlichen Maßnahme der DB betroffen sind, da die Bahntrasse tiefer gelegt werden soll.
In den jeweiligen Aufstellungsverfahren wurden durch die Gemeinde Aying entsprechende Gutachten in Auftrag gegeben und im Rahmen der Bauausführung durch die privaten Bauherren auch Maßnahmen umgesetzt.
Im Zuge des Verfahrens muss durch die DB bzw. Sachverständige geprüft werden, ob sich nachteilige Auswirkungen auf bestehendes Baurecht ergibt (z.B. durch Lärm, Schallreflexion oder veränderte Erschütterungen).


  1. Die Gemeinde Aying empfiehlt der Deutschen Bahn ausreichende Versickerungseinrichtungen für den künftig tieferliegenden Teil der Bahnstrecke zu errichten. Auch solche, die mit einem 100-jährigen Regenereignis + Klimazuschlag umgehen können.
    Auf Grund der bekannten Bodenverhältnisse (überwiegend Kies), ist nach Einschätzung der Gemeinde Aying zwar nicht davon auszugehen, dass eine Überschwemmung des Gleiskörpers eintritt, jedoch können auch Einläufe von Versickerungseinrichtungen durch Schmutz, der sich über die Jahre hinweg ansammelt, oder Unwettereinflüsse verschlossen sein und den Betrieb der Bahnlinie ggf. stören.


  1. Als erhaltenswerter Baumbestand im Planbereich wird der „Speierling“ auf Fl.Nr. 616/4 eingestuft, welcher ggf. mit Baumschutzeinrichtungen während der Baumaßnahme zu schützen ist.
    Auf dieser Grundstücksfläche besteht entsprechend den Unterlagen der Gemeinde Aying ein Versickerungs- und Ausgleichsflächenrecht der Deutschen Bahn für den Bahnsteig HP Großhelfendorf, welches im Grundbuch eingetragen ist.
    Dieses wird künftig nicht mehr benötigt und sollte im Zuge des Planfeststellungsverfahrens nach Auffassung der Gemeinde Aying gelöscht werden, also das Grundstück lastenfrei gestellt werden.


  1. Durch die Baumaßnahme sind auch weitere gemeindliche Grundstücke betroffen:

insbesondere folgende Grundstücke:

  • Fl.Nr. 616/10 (Untere Bahnhofstraße 9,11): Hier wurde der DB Netz bereits im Planungsprozess eine gemeindliche Planung für eine Wohnbebauung (Geschosswohnungsbau) vorgelegt. Die Gemeinde geht davon aus, dass die Planung in Bezug auf Bahnlärm positiv betroffen ist und sich die Situation auf Grund der Tieferlegung verbessert. 

  • Statisch dürfen für das Grundstück keine Nachteile durch die Mehrkosten für die Gemeinde Aying entstehen. Die Anlagen der Bahnstrecke sind so umzusetzen, dass auf dem gemeindlichen Grundstück keine Mehrkosten im Falle von Baumaßnahmen anfallen.

  • Sollte das Grundstück Fl.Nr. 616/10 für die Abwicklung der Baumaßnahmen vorübergehend benötigt werden, ist sicherzustellen, dass belasteter Aushub nicht auf diesem Grundstück gelagert wird und sich auch kein Aushub mit dem vorhandenen Oberboden vermischt.

  • Im nördlichen Teil der Fl.Nr. 616/10 befindet sich eine Sickeranlage der Gemeinde Aying, die im Falle von stärkeren Regenereignissen den „Großhelfendorfer Dorfgraben“ oberflächennah versickert und die angrenzenden Wohnbebauungen vor Oberflächenwasser schützt. Durch die Baumaßnahme der DB dürfen keine nachteiligen Auswirkungen entstehen, bzw. ist die tieferliegende Bahnstrecke vor z.B. drückendem Wasser in diesem Bereich zu sichern und der Tiefbereich der Bahnstrecke so auszustatten, dass eine leistungsfähige Versickerung von Niederschlagswasser bzw. wild abfließendem Wasser bei Starkregenereignissen sichergestellt werden kann.


Fl.Nr. 616/8 Gemarkung Helfendorf.
Erweiterungsfläche Bauhof:

Die Gemeinde Aying plant auf dieser Fläche die Errichtung einer Lager- und Fahrzeughalle für den gemeindlichen Bauhof. 
Hierzu wurde die Deutsche Bahn und die DB Netz bereits im aktuell laufenden Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Mit Schreiben vom 26.04.2022 wurde durch die DB Immobilien die Zustimmung zur geplanten Maßnahme erteilt und die Unterschrift auf dem Eingabeplan geleistet.

Es wird davon ausgegangen, dass die gegenständliche Maßnahme der DB der geplanten Baumaßnahme der Gemeinde Aying nicht entgegensteht und auch für dieses Grundstück keine nachteiligen Auswirkungen in Bezug auf Versickerungsverhältnisse und Statik zu erwarten sind.

Auf dem Grundstück wurde im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplangebiets Nr. 33 auch eine Trafostation durch die Bayernwerke errichtet.


  1. Am 19.10.2021 fand auch eine Infoveranstaltung der DB Netz für die Öffentlichkeit in der gemeindlichen Turnhalle statt. Die Erkenntnisse und aufgeworfenen Fragen aus dieser Veranstaltung wurden durch die Gemeindeverwaltung schriftlich zusammengefasst und sind auch Bestandteil der gemeindlichen Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren.


Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die o.g. Punkte als Stellungnahme zum aktuellen Planungsstand im Rahmen der aktuell stattfindenden Auslegung des Planfeststellungsverfahrens beim Eisenbahn- Bundesamt sowie der DB Netz einzureichen.

Weiterhin sind auch die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange, wie z.B. Wasserversorgungsverband Helfendorf, Zweckverband München-Südost über den Inhalt der Stellungnahme der Gemeinde Aying zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Verordnung zur Änderung der Verordnung des Landkreises München über das Landschaftsschutzgebiet Hofoldinger und Höhenkirchner Forst": Anhörungsverfahren - Stellungnahme der Gemeinde Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 6

Kurzbericht

Der Landkreis München plant den Erlass einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hofoldinger und Höhenkirchner Forst, um Windenergieanlagen im Rahmen einer Zonierung zu ermöglichen.
Mit Schreiben vom 08.06.2022 wurde die Gemeinde Aying zur o.g. Änderungsverordnung des Landkreises München Hofoldinger und Höhenkirchner Forst gemäß Art. 52 Abs. 1 BayNatSchG beteiligt. Es wurde die Möglichkeit eröffnet, bis 05.08.2022 zur Änderungsverordnung Stellung zu nehmen.
Am 21.06.2022 hat auch die Gemeinde Aying die o.g. Änderungsverordnung und das dazugehörige Anhörungsverfahren ortsüblich bekannt gemacht. Es wurde auf die Auslageorte hingewiesen und weiterhin, dass auch Stellungnahmen hierzu während der Auslegungsfrist, also bis spätestens 05.08.2022, beim Landratsamt München und auch bei den genannten Gemeinden vorgebracht werden können.
Zusätzlich wurde dies auch auf der gemeindlichen Homepage www.aying.de unter Aktuelles veröffentlicht. Weitere Beteiligte Gemeinden sind: Hohenbrunn, Sauerlach, Brunnthal und Höhenkirchen-Siegertsbrunn sowie Grasbrunn.
Landkreisübergreifend wurde auch die VG-Glonn, Gemeinde Egmating informiert.

Beschluss

Im Bereich der Gemeinde Aying ist der sachliche Teil-Flächennutzungsplan ‚Konzentrationsflächen Windkraft‘ Bestandteil des rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Gemeinde Aying.
Dieser sieht eine Konzentrationszone Windkraft mit einer Größe von ca. 164 ha entlang der Bundesautobahn A 8 im Hofoldinger Forst vor.
Im gesamten übrigen Gemeindegebiet der Gemeinde Aying sind Windkraftanlagen somit nicht zulässig, da der Flächennutzungsplan entgegensteht (sog. Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB).
Nach Auffassung des Gemeinderates soll die Landschaftsschutzgebietsverordnung im Bereich der Gemeinde Aying nicht pauschal für Windenergieanlagen „geöffnet“ werden.
Darüber hinaus ist im gemeindlichen Flächennutzungsplan im westlichen Teil des Gemeindegebietes im Forstbereich (im Verlauf überwiegend direkt östlich der Kreisstraße M 9) eine Trasse zur Verlegung der Staatsstraße 2078 dargestellt.
In diesem Zuge wird auch auf das denkmalschutzrechtliche Ensemble Kleinkarolinenfeld hingewiesen.
Sollten sich bei näherer Prüfung in Bezug auf Artenschutz, Erschließungsmöglichkeiten mit Stromtrassen und Wegen sowie Schutzgüter über die in der Gemeinde Aying vorhandenen Konzentrationsfläche noch weitere mögliche Standorte für Windenergieanlagen konkret ergeben, welche dann auch im LSG liegen, kann für diesen Bereich ein neuerliches Änderungsverfahren der Landschaftsschutzgebietsverordnung auch zukünftig noch angestrebt werden.
Da die bestehenden Planungen der Gemeinde Aying (Konzentrationszone Windenergie) der Windenergie bereits substanziell Raum verschaffen, können für den Bereich der Gemeinde Aying die bisherigen Regelungen der Landschaftsschutzgebietsverordnung bestehen bleiben.

Nach eingehender Diskussion der Argumente und Auswirkungen wird vom Gemeinderat folgender Beschluss gefasst:
Von Seiten der Gemeinde Aying erfolgt keine Zustimmung zur Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung, soweit es ihren Bereich betrifft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

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7. Antrag auf Vorbescheid 2022/36: Neubau Doppelhaus und Einfamilienhaus mit Garagen; Ayinger Straße, Dürrnhaar

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 7

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanerischen Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 Abs. 2 BauGB. Für das Grundstück stellt der FNP gemischte Baufläche dar. 
Beantragt ist der Neubau eines Doppelhauses und eines Einfamilienhauses mit Garagen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid 2022/38: Neubau Austragshaus mit Garage; Leitenweg, Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 8

Kurzbericht

Der TOP wird vertagt.

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9. Bauantrag 2022/37: Anbau Hackschnitzelheizung; Gruber Straße 3, Großhelfendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 9

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB.
Beantragt ist der Anbau eines Gebäudes für eine Hackschnitzelheizung an die bestehende Garage.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid 2022/40: Neubau Einfamilienhaus mit Carport; An der Gaß 8, Göggenhofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 10

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Göggenhofen, Nordwest“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid der Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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11. Antrag auf Vorbescheid 2022/41: Neubau Doppelhaus mit Garagen; Thomastraße, Großhelfendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 11

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13 „für das Gebiet Großhelfendorf Süd-Ost“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist im Rahmen des Antrags auf Vorbescheid der Neubau eines Doppelhauses mit Garagen.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid samt Befreiungen wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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12. Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 12

Kurzbericht

Durch die Änderung des BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) wurde in Bayern nach über 10 Jahren des achtjährigen Gymnasiums wieder das G9 eingeführt, das mit den Jahrgangsstufen 5 und 6 im Schuljahr 2018/2019 bereits begonnen hat. 
Da entsprechend Art. 83 Abs. 3, Abs. 6 der Bayerischen Verfassung (sog. Konnexitätsprinzip) den Gemeinden und dem Landkreis ein Anspruch auf Ausgleich des Mehraufwands zusteht, müssen neben den Zweckverbänden als Sachaufwandsträger auch alle Gemeinden des Landkreises sowie der Landkreis der bereits ausgearbeiteten Vereinbarung und den dort getroffenen Festlegungen zustimmen. 

Beschluss

  1. Der Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) wird zugestimmt.
  2. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die vorliegende Verfahrensvereinbarung zum Ausgleich konnexitätsrelevanter Baukosten im Rahmen der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums (G9) zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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13. Winterdienst im Gemeindegebiet: Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 13

Kurzbericht

Der aktuell bestehende Winterdienstvertrag für die Durchführung von Räum- und Streueinsätzen der gemeindlichen Straßen und für die gemeindlichen Gebäude (Kindergärten, Kinderkrippen, Bürgerhaus, Rathaus und Feuerwehrhäuser) ist zum 31.03.2022 ausgelaufen.
Dadurch wird es nötig, eine neue Winterdienstausschreibung für die gemeindlichen Straßen und Liegenschaften durchzuführen.
Die Vertragsdauer soll 2 Jahre betragen. Es wird die Bereitstellung von Winterdienstfahrzeugen, -personal und –geräten für Durchführung von Räum- und Streueinsätzen für die jeweiligen gemeindlichen Straßen und Liegenschaften ausgeschrieben. Die Ausschreibung soll als losweise Vergabe (§ 97 Abs. 4 GWB) erfolgen.
Die Angebotswertung erfolgt nach dem wirtschaftlichsten Angebot. Als Grundlage zur Angebotswertung bezieht sich die Verwaltung auf die aktuellen Winterdienstausgaben.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zur Durchführung der Ausschreibung und Vergabe.
  2. Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister zur Unterschrift des Vergabevorschlages und zum Abschluss der notwendigen Verträge.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Freiwillige Feuerwehr Helfendorf: Ersatzbeschaffung Tanklöschfahrzeug: Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 14

Kurzbericht

Mit Beschluss des Haushalts für das Jahr 2022 am 05.04.2022 wurde die Ersatzbe-schaffung eines Tanklöschfahrzeugs für die Freiwillige Feuerwehr Helfendorf mit einem Teilbetrag in Höhe von 128.500 € genehmigt.
Die Beschaffung wurde seitens der Freiwilligen Feuerwehr nun konkretisiert.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt ca. 450.000 € - die aktuelle Förderung lt. Richtlinie auf 77.000 €. 
Wie im Haushalt vorgesehen, soll die Beschaffung auf die Jahre 2022 und 2023 aufgeteilt werden. Die Beschaffung des Fahrgestells ist für 2022 und die des Aufbaus für 2023 geplant. Das alte Fahrzeug soll im Anschluss verkauft werden.
Bevor in das Verfahren eingestiegen werden kann, ist zunächst die Beauftragung durch den Gemeinderat und die Beantragung der staatlichen Zuwendung notwendig.
Zudem soll – wie bei früheren Beschaffungen vergleichbarer Fahrzeuge auch - die Erstellung des Leistungsverzeichnisses sowie die Ausschreibung und Vergabe aufgrund der fachlichen und rechtlichen Komplexität (europaweite Ausschreibung erforderlich) sowie der hohen Fehleranfälligkeit extern begleitet werden. Die Kosten sind im o.g. Ansatz enthalten - der Markt wird gerade eruiert. Um Kosten zu sparen, wird eine getrennte Beauftragung für die Erstellung des Leistungsverzeichnisses (spezialisierter Anbieter) und Durchführung der Ausschreibung (zentrale Vergabestelle) angestrebt.
Die weiteren Schritte nach dem Beschluss sind daher:
  • Seitens der Verwaltung wird die Zuwendung beantragt.
  • Parallel wird die externe Unterstützung geklärt/beauftragt.
  • Nach Vorliegen des vorläufigen Maßnahmebeginns bzw. Einverständnisses der Regierung wird mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses bzw. Vorbereitung der Ausschreibung begonnen.
Der Gemeinderat wird über die Fortschritte des Projekts laufend informiert.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs (wie beschrieben) für die FFW Helfendorf zu.
  2. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Durchführung der Ausschreibung extern zu vergeben, den Vergabevorschlag zu unterzeichnen sowie entsprechend notwendige Verträge bis max. zur Höhe der geschätzten Gesamtkosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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15. Jahresrechnung 2020: Feststellung und Entlastung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 15

Kurzbericht

Dem Gemeinderat werden die Eckdaten der Niederschrift der örtlichen Vorprüfung der Jahresrechnung 2020 vorgestellt. Die Führung der gemeindlichen Finanzen wird als ordnungsgemäß und sachgerecht erachtet.   
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2020 formell festzustellen.
Gleichzeitig empfiehlt er dem Gemeinderat, hinsichtlich der Jahresrechnung die Entlastung auszusprechen (Art. 102 Abs. 3 GO).

Beschluss 1

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses an und beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2020.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat spricht hinsichtlich der Jahresrechnung 2020 die Entlastung aus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister Peter Wagner war gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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16. Jahresrechnung 2021: Vorlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 16

Kurzbericht

Nachdem der gemeindliche Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 19.07.2022 die Jahresrechnung ausführlich behandelt hat, wird dem Gemeinderat der Rechenschaftsbericht 2021vorgestellt.

Beschluss

Die Jahresrechnung ist nach Kenntnisnahme durch den Gemeinderat dem gemeindlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der örtlichen Prüfung vorzulegen.
Der Gemeinderat beauftragt - wie in den Vorjahren - eine externe Fachkraft, Frau Brigitte Scherer, mit der Vorbereitung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung 2021. Die Vorbereitung soll wie bisher in Abstimmung mit dem Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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17. Beitritt der Gemeinde Aying zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern e.V. (AGFK Bayern)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 17

Kurzbericht

In der Sitzung des Gemeinderats vom 07.12.2021 wurde der 1. Bürgermeister beauftragt, mit dem Verein „AGFK Bayern e.V.“ Gespräche hinsichtlich eines evtl. Beitritts aufzunehmen und die dafür notwendigen Ressourcen (Finanzmittel, Personalbedarf) zu ermitteln.
Die wesentlichen Eckpunkte einer Mitgliedschaft sind auf der Internetseite des Vereins bereits ausreichend beschrieben. 
Der Ablauf stellt sich wie folgt dar:
Nach Beschluss des Gemeinderats und einem Antrag auf Aufnahme wird die Gemeinde einen Tag „bereist“. Anschließend erhält sie ein Feedback, was zu tun ist, um die vorgegebenen fahrradfreundlichen Kriterien zu erfüllen. Sieht der Verein das Potential, dass die Gemeinde Aying die Aufgaben erledigen kann, wird sie zunächst aufgenommen. Anschließend bleiben 4 Jahre Zeit, das Aufgabenpaket abzuarbeiten.
Erklärtes Ziel des Vereins ist die Verleihung des Titels „Fahrradfreundliche Kommune in Bayern“. Erfüllt man nach 4 Jahren bei der „Hauptbereisung“ die Voraussetzungen nicht, erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.
Die Kosten der Mitgliedschaft betragen für Aying 1.250 € pro Jahr. 
Hinzu kommen die personellen Ressourcen in der eigenen Verwaltung. Diese Aufgaben können dem Bereich ‚Klimamanagement‘ zugeordnet werden, für den eine Stelle ab 2023 genehmigt wurde. Dies ist auch deswegen so entscheidend, da der Verein u.a. fest voraussetzt, dass es einen Fahrradbeauftragten in der Gemeinde gibt, der Kontakt hält, an deren Fachtagungen/Fobis teilnimmt, Fördermittel generiert und am Ende das Konzept erstellt. Allein die zahlreichen Bedingungen, die geschaffen werden müssen, sind mit den derzeitigen Ressourcen in der Verwaltung nicht leistbar.
Die Aufnahme kann somit erst beantragt werden, wenn die o.g. Stelle besetzt wird. Diese Bedingung ist unverzichtbar, weil natürlich die Gefahr besteht, dass das Besetzungsver-fahren sehr lang dauert und diverse Fristen schon anlaufen, ohne dass die Gemeinde in der Lage ist, zu handeln.
Der Nutzen, der sich aus der Mitgliedschaft ergibt, ist eine auf zahlreichen Erfahrungen basierende Gesamtkonzeption für das Thema Radverkehr sowie eine Begleitung des Themas inkl. einer Art „TÜV“ durch die Prüfung am Ende des vierjährigen Zeitraums. Hinzu kommt eine starke interkommunale Vernetzung, ein „Sprachrohr“ in die Bundespolitik und ein Austausch mit bzw. Unterstützung der ehrenamtlich agierende 29++Initiative. 
Natürlich ist es auch für den Tourismus ein Mehrwert, wenn die Gemeinde den o.g. Titel führen kann, aber in erster Linie geht es um die Förderung und Ausbau des Radverkehrs für die Bevölkerung.
Neben dem bereits forcierten Ausbau der erneuerbaren Energien über die Beteiligung am Windprojekt im Hofoldinger Forst setzt die Gemeinde Aying mit der Mitgliedschaft ein weiteres deutliches Zeichen im Bereich des Klimaschutzes.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt den Beitritt der Gemeinde Aying zum AGFK Bayern e.V. Der Mitgliedsbeitrag ist im Haushalt entsprechend zu veranschlagen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mitgliedschaft zu dem Zeitpunkt zu beantragen, ab dem die Stelle im Klimaschutzmanagement besetzt werden kann.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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18. Antrag der Gemeinde Brunnthal auf Wiedereintritt in die ARGE Windenergie Hofoldinger Forst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö beschließend 18

Kurzbericht

Mit Beschluss vom 13.07.2022 hat der Gemeinderat der Gemeinde Brunnthal den Ersten Bürgermeister beauftragt, Verhandlungen zum Wiedereintritt in die ARGE Windenergie Hofoldinger Forst aufzunehmen. Diesem Auftrag ist er mit Schreiben vom 18.07.2022 nachgekommen.
Gemäß der 2. Ergänzungsvereinbarung vom 19.10.2021 ist die Gemeinde Brunnthal allerdings bereits mit Ablauf des 31.05.2021 aus der ARGE ausgeschieden. 
Der Standortsicherungsvertrag der ARGE mit den Bayerischen Staatsforsten wurde daraufhin zum 31.12.2021 aufgehoben und durch einen neuen Vertrag ersetzt. Der neue Vertrag hat eine Laufzeit bis 31.12.2024. 
Der Gemeinderat der Gemeinde Aying hat am 09.03.2021 sowie 11.05.2021 beschlossen, das Projekt zur Errichtung von 3 Windkraftanlagen mit den Gemeinden Otterfing und Sauerlach fortzuführen. Eine entsprechende Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde erstellt. Die Genehmigung nach BImSchG wird demnächst beantragt. 
Die Aufhebung der ARGE ist nach Abschluss dieses Verfahrens geplant - vor allem, da inzwischen auch die „Windenergie Hofoldinger Forst GmbH“ gegründet wurde und ein paralleler Betrieb von zwei Organisationen für das gleiche Ziel keinen Sinn mehr macht. Ein Wiedereintritt in eine demnächst abzuwickelnde Organisationsform ist daher nicht zielführend.
Bei einer Aufnahme der Gemeinde Brunnthal würde sich zudem das weitere Genehmigungs- und das anschließende Bauverfahren zeitlich verzögern. Wegen Änderung der Verfahren würden zusätzliche Investitionskosten anfallen. Zudem steht das dortige kommunale Gremium nicht mit voller Überzeugung zu dem Vorhaben einer interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Windkraft, so dass künftige Schritte blockiert werden könnten. 
Bei allem Verständnis für die Meinungsänderung vor dem Hintergrund der durch den Ukraine-Krieg hervorgerufenen Energiekrise ist eine Änderung der gegenwärtigen Planungen weder sinnvoll noch wirtschaftlich begründbar. Die ARGE wird ihr Ziel daher ohne weitere Organisationsänderungen weiterverfolgen.
Es steht der Gemeinde Brunnthal jedoch frei, sich nach Neuabschluss eines Standortsicherungsvertrages mit den Bayerischen Staatsforsten an die Windenergie Hofoldinger Forst GmbH zu wenden, um die Möglichkeiten einer künftigen Kooperation auszuloten.

Beschluss

Eine Wiederaufnahme der Gemeinde Brunnthal in die ARGE Windenergie Hofoldinger Forst wird nicht befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2022 11:00 Uhr