Datum: 10.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerhaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:37 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anwesenheit zur Sitzung 10.10.2023.pdf
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1. Bericht des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Kurzbericht
Landtags- und Bezirkswahl 2023
Die Wahl ist in Aying reibungslos verlaufen - mit ca. 81% Wahlbeteiligung in beiden Wahlen waren es sehr viele Stimmen zum Auszählen. Der 1. Bürgermeister bedankt sich bei allen Auszählerinnen und Auszählern sowie beim Wahlleiter der Gemeinde Christian Singer.
1250-Jahr-Feier
Das Festjahr ist nun mit dem Ende der Ausstellung vorbei. Viele Besucherinnen und Besucher sowie alle Grundschulklassen haben sie sich angesehen und zahlreiche Gegenstände vom Kartoffelroder bis hin zu alten Schwertern bestaunen können. Altbürgermeister Hans Eichler hat gezeigt, wie man mit reiner Muskelkraft früher Butter hergestellt hat.
Der 1. Bürgermeister bedankt sich bei allen Unterstützern, die ihre Exponate zur Verfügung gestellt haben und beim Chronistenteam unter der Führung von Franziska Ahlborn für das Organisieren.
Blühpakt Bayern
Die Gemeinde Aying ist jetzt offizielles Mitglied im „Blühpakt“ und wird die Fläche vor dem großen Rückhaltebecken in der Hirschbergstraße ökologisch aufwerten.
Einheimischenmodell
Die Bewerbungsfrist für das Einheimischen-Modell in Dürrnhaar ist angelaufen und dauert noch bis zum 02.11.2023. Alle Informationen und Bewerbungsunterlagen befinden sich auf der Homepage der Gemeinde.
Radweg Kleinhelfendorf-Trautshofen
Das Landratsamt München hat alle Träger der öffentlichen Belange beteiligt. Sollte es zu keinen Einwänden kommen und die noch benötigte Ausgleichsfläche gefunden werden, ist davon auszugehen, dass der Geh- und Radweg nächstes Jahr gebaut werden kann.
Baumaßnahme
In Helfendorf werden gerade einige Gehwege abgesenkt, damit es leichter wird, die Straße mit einem Rollstuhl oder Kinderwagen zu überqueren.
Umweltzuschuss
Die Gemeinde hat sich beim Umweltfond der ESB beteiligt und die Höchstsumme in Höhe von 3.500,- € für die Modernisierung und Optimierung der Heizzentrale in Helfendorf bekommen.
Friedenstaube/-ausstellung
Seit dem 5. Oktober 2023 befindet sich die „Friedenstaube“ in der Gemeinde Aying. Sie ist ein Symbol für die 30 Menschenrechte der Vereinten Nationen und soll auf diese hinweisen. Die Taube ist einen Monat lang bei verschiedenen Einrichtungen in der Gemeinde zu besichtigen. Zeitgleich findet auch eine Ausstellung im Bürgerhaus statt, welche zu den bekannten Öffnungszeiten besichtigt werden kann.
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2. Informationen zu Bauvorhaben
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Kurzbericht
Seit der letzten Gemeinderatssitzung wurde über folgende Bauvorhaben im Büroweg entschieden:
- Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung Einfriedung und Terrassenüberdachung; Unterfeld 18, 85653 Aying, Großhelfendorf
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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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Kurzbericht
Der 1. Bürgermeister informiert über den Inhalt folgender in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
- Grundstückstausch, Messungsanerkennung und Auflassung in Aying
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4. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 12.09.2023
Gremium
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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beschließend
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Kurzbericht
Das öffentliche Protokoll vom 12.09.2023 wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Inhalt des öffentlichen Protokolls vom 12.09.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Bebauungsplan Nr. 36a "Gewerbe und Wohnen Dürrnhaar Nord": Behandlung der Stellungnahmen §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB, erneute Auslegung § 4a Abs. 3 BauGB
Gremium
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Kurzbericht
Der Gemeinderat hat in der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 „Gewerbe und Wohnen Dürrnhaar Nord“ beschlossen.
Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden/TÖB (§ 3 Abs. 2 BauGB § 4 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit von 03.04.-04.05.2023 statt. Während dieser Zeit sind entsprechende Stellungnahmen eingegangen. Mit diesen hat sich der Gemeinderat in der Sitzung am 10.10.2023 befasst und abgewogen.
Der daraus entstandene Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht soll nun auf Grund der beschlossenen Änderungen/Ergänzungen erneut öffentlich ausgelegt werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Schritt durchzuführen.
Beschluss
Neben den bereits aufgeführten Einzelbeschlüssen hat die Gemeinde geprüft, ob über die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise hinaus noch weitere Belange zu berücksichtigen sind, etwa solche, die sich nach Lage der Dinge aufdrängen. Dies ist nach aktueller Sichtweise nicht der Fall.
Den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kann nach Maßgabe des vorstehenden Vortrages gefolgt werden. Im Übrigen ist eine (nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander) über die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen hinausgehende Änderung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 36 in der Fassung vom 27.07.2021 nicht veranlasst.
Soweit den Stellungnahmen und Anregungen nicht Rechnung getragen worden ist, werden die erhobenen Anregungen und Bedenken entsprechend der vorstehenden Ausführungen hierdurch zurückgewiesen.
Der Planentwurf des Bebauungsplan Nr. 36 „Gewerbe und Wohnen Dürrnhaar Nord, nebst Begründung i.d.F. vom 27.07.2021 wird nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen und Einzelbeschlüsse überarbeitet und entsprechend ergänzt. Der so geänderte Entwurf und seine Begründung erhalten das Fassungsdatum vom 10.10.2023 und werden vom Gemeinderat hiermit gebilligt.
Auf Grund der beschlossenen Änderungen wird die Planung samt Begründung und Umweltbericht erneut öffentlich ausgelegt und die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Verfahrensschritt nach § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Bauantrag 2023/37: Abbruch und Wiederaufbau Wohngebäude mit Garage und Carport; Kaltenbrunner Straße 9, Aying
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich im nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im bauplanerischen Innenbereich und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB.
Beantragt ist der Abbruch und der Wiederaufbau des bestehenden Wohngebäudes mit Garage und Carport.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben kann aufgrund der Überbauung des Bachlaufs durch die Garage aktuell nicht hergestellt werden. Sollte die Planung dementsprechend angepasst werden, sodass keine Überbauung mehr vorliegt, wird der BGM ermächtigt, die Unterlagen mit positivem Zustimmungsvermerk weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
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7. Antrag auf Vorbescheid 2023/39: Neubau von 2 Einfamilienhäusern mit 2 Carports und vier Stellplätzen; FlNr. 2220/2 Gemarkung Helfendorf; OT Graß
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanerischen Außenbereich und beurteilt sich daher nach § 35 BauGB.
Beantragt ist im Rahmen eines Vorbescheids der Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Carports und vier Stellplätzen auf dem Grundstück mit der FlNr. 2220/2 Gemarkung Helfendorf im Ortsteil Graß
Beschluss 1
Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat sieht für das gegenständliche Grundstück die Erforderlichkeit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in Form einer Einbeziehungssatzung. Hierdurch sollen die auf dem Grundstück der Planung entgegenstehenden Problematiken (Versickerung, Höhenentwicklung, Baudichte) beseitigt werden. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, mit dem/den betroffenen Eigentümer(n) erste Gespräche zu führen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Bauantrag 2023/41: Errichtung eines Mobilfunkmastes in Höhe von ca. 40 m; FlNr. 675 Gemarkung Helfendorf; Grubmühlweg, OT Großhelfendorf
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich im bauplanerischen Außenbereich und beurteilt sich daher nach § 35 BauGB.
Beantragt ist die Errichtung eines Mobilfunkmastes auf dem Grundstück mit der FlNr. 675 der Gemarkung Helfendorf.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 5
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9. Antrag auf isolierte Befreiung 2023/43: Errichtung Gartenhaus und Fahrrad-Abteil; Am Wagnerberg 12, Aying
Gremium
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Sitzung
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Sitzung des Gemeinderates
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Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3 „östlich der Zornedinger Straße“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist die Errichtung eines Gartenhauses sowie eines Fahrrad-Abteils.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Bauantrag 2023/42: Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen, Egmatinger Straße 4a, Aying
Gremium
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Sitzung
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Gemeinderat
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10.10.2023
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Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB.
Beantragt ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses und eines Einfamilienhauses mit Stellplätzen.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag wurde somit abgelehnt, das Einvernehmen also nicht erteilt.
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11. Windenergie im Hofoldinger Forst - Auflösung der ARGE
Gremium
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Kurzbericht
Aktuell wird der BImSchG-Antrag der Gemeinde Sauerlach (stellvertretend für alle 3 betroffenen Gemeinden) auf Errichtung und Betrieb des Windparks im Hofoldinger Forst geprüft. Mit einer Genehmigung ist in Kürze zu rechnen.
Der Gemeinderat hatte am 09.11.2021 die Gründung einer Windenergie Hofoldinger Forst GmbH beschlossen. Der Gründung der entsprechend operativ tätigen Bürgerwind Hofoldinger Forst GmbH & Co. KG wurde dann am 13.06.2023 zugestimmt. Beide Gründungen wurden notariell bereits vollzogen. Neben den Planungskosten nach festem Aufteilungsschlüssel hat die Gemeinde Aying bisher 10.000 € in die GmbH und 30.000 € in die GmbH & Co. KG als Einlage getätigt. Es ist geplant, auch die bisherigen anteiligen Planungskosten als Einlage zu werten.
Die Tätigkeit der GmbH wird über den Aufsichtsrat gesteuert, wo die Gemeinde Aying durch den 1. Bürgermeister und 4 gewählte Gemeinderatsmitglieder (2 ständige Mitglieder, 2 stellv. Mitglieder) vertreten wird.
Vor der Gründung der Gesellschaften war über eine vertragliche Vereinbarung eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) mit der Koordinierung, Planung und Errichtung des Windparks betraut. Dazu gehörte beispielsweise auch der Abschluss von Standortsicherungsverträgen. Diese ARGE, zu der auch die beiden betroffenen Landkreise gehören, existiert formal noch bis heute. Die Gemeinde Brunnthal stieg zum 31.05.2021 aus.
Durch die Gründung der beiden Gesellschaften wird die ARGE nun nicht mehr benötigt und soll aufgelöst werden, sobald die BImSchG-Genehmigung erteilt wird. Die Rechte und Pflichten sollen dabei in die KG übertragen werden. Hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis und stimmt vor allem der Auflösung der ARGE Windenergie Hofoldinger Forst mit der Erlangung der BImSchG-Genehmigung zu. Alle Rechte und Pflichten sollen auf die Bürgerwind Hofoldinger Forst GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) übertragen werden (ggf. auch über die Gemeinden).
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Auflösung der ARGE und die Rechteübertragung auf die KG zu betreiben.
Der Gemeinderat stimmt ferner zu, dass die Gemeinde Sauerlach ihre Verwaltung beauftragt, alle Rechte und Pflichten aus der BImSchG-Genehmigung auf die KG zu übertragen. Etwaige Kosten sind auf die beteiligten Gemeinden aufzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.11.2023 13:47 Uhr