Datum: 05.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerhaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht der 2. Bürgermeisterin
2 Informationen zu Bauvorhaben
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 07.11.2023
5 Vorstellung Ausbau Breitband (Förderprogramm des Bundes)
6 Bauantrag 2023/48: Errichtung eines Carports; Lena-Christ-Weg 4, Großhelfendorf
7 Bauantrag 2023/49: Errichtung eines Carports und einer Garage; Lena-Christ-Weg 6, Großhelfendorf
8 Bauantrag 2023/47: Um- und Anbau der Fritz Mühlenbäckerei, Erweiterung der Kühlzellen und Lagerflächen, Münchener Straße 28, 85653 Aying
9 Antrag auf Vorbescheid 2023/50: Neubau Maschinenhalle, Moosweg, Fl.Nr. 671, Gemarkung Peiß, 85653 Aying
10 Personalangelegenheiten - Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
11 Personalangelegenheiten - Änderung des Verfahrens zur Leistungsorientierten Bezahlung ab 2024

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anwesenheit zur Sitzung 05.12.2023.pdf

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1. Bericht der 2. Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö informativ 1

Kurzbericht

Kreissparkasse
Laut Pressemitteilung der Kreissparkasse werden einige ihrer Filialen geschlossen und auch diverse Geräte abgebaut. Die Gemeinde Aying ist davon aber nicht betroffen.

Klimaschutzmanager/-in
Aufgrund der Haushaltssperre des Bundes sind alle Fördermittel zu diesem Vorhaben baw eingefroren worden. Es ist daher unklar, ob und wann entsprechende Förderanträge weiterbearbeitet werden. Die Stelle kann daher auf unbestimmte Zeit nicht ausgeschrieben werden – bleibt jedoch zumindest nachrichtlich im Stellenplan.

ARGE Hofoldinger Forst
Die ARGE hat ihre Arbeit beendet und wird aufgelöst. Das Ziel war die Erkundung des Potentials an Windkraft und die Beantragung/Genehmigung der Windräder. Dieses Ziel wurde nun nach ca. 10 Jahren erreicht.

Baugebiet Dürrnhaar Nord (BPlan 36a)
Die geplante Asphaltierung der Staatsstraße muss aufgrund der Wetterlage auf vmtl. März 2024 verschoben werden. Faistenhaarer Weg und Kiesgrund Deckschicht werden sehr wahrscheinlich noch eingebaut.

Kreisumlage 2024
Aufgrund der im Jahr 2022 gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen wird die Kreisumlage im nächsten Jahr um ca. 500.000 € ansteigen. Im Haushaltsausschuss des Landkreises wird weiter über Einsparungen verhandelt.

Bachlauf
Die erforderlichen Rodungen werden noch im Jahr 2023 erfolgen.

Winterdienst
Die 2. Bürgermeisterin dankt allen „Winterdienstlern“ für den Einsatz in den letzten Tagen bei dem massiven Wintereinbruch.

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2. Informationen zu Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö informativ 2

Kurzbericht

Der TOP entfällt.

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö informativ 3

Kurzbericht

Die 2. Bürgermeisterin informiert über den Inhalt folgender in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
  • Freigabe Bauerlaubnisvereinbarung Kreisverkehr
  • erhöhte Tagespauschale (20%) Schulbusverkehr auch im Schuljahr 2023/2024

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4. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 07.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 4

Kurzbericht

Das öffentliche Protokoll vom 07.11.2023 wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Inhalt des öffentlichen Protokolls vom 07.11.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Vorstellung Ausbau Breitband (Förderprogramm des Bundes)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö informativ 5

Kurzbericht

Der TOP entfällt.

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6. Bauantrag 2023/48: Errichtung eines Carports; Lena-Christ-Weg 4, Großhelfendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 6

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Großhelfendorf, östlich der Roseggerstraße“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs.1 BauGB. 
Beantragt ist die Errichtung eines Carports an der östlichen Grundstücksgrenze gemeinsam mit der östlich angrenzenden Nachbar-Doppelhaushälfte (separater Antrag, vgl. TOP 7 dieser Sitzung). 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben samt Befreiungen wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Bauantrag 2023/49: Errichtung eines Carports und einer Garage; Lena-Christ-Weg 6, Großhelfendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 7

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Großhelfendorf, östlich der Roseggerstraße“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist die Errichtung eines Carports an der östlichen Grundstücksgrenze gemeinsam mit der westlich angrenzenden Nachbar-Doppelhaushälfte (separater Antrag, vgl. TOP 6 dieser Sitzung) sowie die Errichtung einer Garage mit Schuppen an der östlichen Grundstücksgrenze.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben samt Befreiungen wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Bauantrag 2023/47: Um- und Anbau der Fritz Mühlenbäckerei, Erweiterung der Kühlzellen und Lagerflächen, Münchener Straße 28, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 8

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 a „Gewerbegebiet 24a“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB. 
Beantragt ist der Um- und Anbau der Fritz Mühlenbäckerei sowie die Erweiterung der Kühlzellen und Lagerflächen. 

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben samt Befreiung wird hergestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid 2023/50: Neubau Maschinenhalle, Moosweg, Fl.Nr. 671, Gemarkung Peiß, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 9

Kurzbericht

Der Antrag wurde zurückgezogen. Der TOP entfällt. 

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10. Personalangelegenheiten - Steigerung der Arbeitgeberattraktivität

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 10

Kurzbericht

Die Gemeinde Aying muss sich wie alle Arbeitgeber (im öffentlichen Dienst) zunehmend die Frage stellen, was sie in Bezug auf den Fachkräftemangel vorbeugend unternimmt, um ein attraktiver Arbeitgeber zu sein bzw. zu bleiben. Durch die Tarifgebundenheit werden hierbei enge Grenzen gesetzt. Dennoch gibt es immer wieder Änderungen in den Vertragstexten oder durch Beschlüsse des Kommunalen Arbeitgeberverbandes (KAV) Bayern, die einer Gemeinde ein Wahlrecht einräumen, ob sie bei bestimmten Leistungen etwas dazugeben will – natürlich im Rahmen der haushaltsrechtlichen Grundsätze.
Die Gemeinde Aying möchte hier zwei Punkte aufgreifen und folgende Leistungen erhöhen:
  1. Erhöhung der vermögenswirksamen Leistungen auf max. 20 € / Monat (Vollzeit)
  2. Einführung eines AG-Zuschusses zur Entgeltumwandlung
Dem Gemeinderat werden Gründe und voraussichtliche Kosten ausführlich erläutert. In der anschließenden Diskussion äußert sich das Gremium positiv zu dem Vorhaben.

Beschluss

  1. Die Gemeinde Aying gewährt ab 01.01.2024 im Rahmen des § 23 Abs. 1 TVöD für Vollbeschäftigte eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 20 Euro für jeden vollen Kalendermonat. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Leistung anteilig nach ihrer Arbeitszeit.
  2. Die Gemeinde Aying macht ab 01.01.2024 von der Möglichkeit des AG-Zuschusses zur Entgeltumwandlung im Rahmen des KAV-Beschlusses vom 15.06.2023 Gebrauch. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren mit den Betroffenen und den beteiligten Vorsorgeanbietern zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Franz Strauß war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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11. Personalangelegenheiten - Änderung des Verfahrens zur Leistungsorientierten Bezahlung ab 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 11

Kurzbericht

Der Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVöD) schreibt in § 18 eine (zusätzliche) leistungsorientierte Bezahlung für die Beschäftigten vor. Sie soll laut Absatz 1 dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden. Die damit verbundene Leistungsprämie ist eine jährlich wiederkehrende einmalige Zahlung.
Mit Beschluss des Gemeinderats vom 12.09.2007 wurde zur Umsetzung der Vorgaben in der Verwaltung eine Betriebliche Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern gegründet sowie eine Richtlinie zur Leistungsorientierten Bezahlung in Kraft gesetzt. 
Dieses Verfahren wird seit 2007 quasi unverändert durchgeführt.
Durch viele Personalwechsel hat die Betriebliche Kommission seit der Einführung des Systems nicht mehr getagt. Es fand somit auch nicht das im Tarifvertrag vorgesehene ständige Controlling statt, also eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Anpassung des Verfahrens.
Dies wurde in diesem Jahr nun nachgeholt.
Die Betriebliche Kommission wurde am 27.04.2023 neu besetzt und hat unverzüglich die Arbeit aufgenommen. Z.B. wurde die Geschäftsordnung von der Kommission optimiert und alle Tarifbeschäftigten wurden in einer Umfrage zur Zufriedenheit mit dem bisherigen System und nach Änderungsvorschlägen befragt. Mit den Vorschlägen wurden nun Bewertungsbogen, Dienstanweisung und Zeitschiene komplett überarbeitet.
Ebenfalls wurden die Ergebnisse einer Prüfung des Systems durch den KAV Bayern aus dem Jahr 2020 mit eingearbeitet, wo ebenfalls Änderungen gefordert oder angeregt wurden.
Dem Gemeinderat wurden die neuen Richtlinien und der neue Bewertungsbogen bereits vorab zugesandt. 
Zudem soll das Gesamtvolumen der auszuschüttenden Prämien künftig an die Beschlüsse des KAV Bayern gekoppelt werden. Es beträgt seit dem Beschluss des Gemeinderats vom 10.09.2019 4% der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten. Diese Höhe ist allerdings zeitlich befristet und die entsprechende Genehmigung wird alle 2 Jahre seitens des KAV Bayern verlängert.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat stimmt dem neuen Verfahren der Leistungsorientierten Bezahlung ab 01.01.2024 zu. Eine erneute Befassung des Gremiums soll nur dann erfolgen, wenn es wesentliche Änderungen an der Dienstanweisung und/oder den dazugehörigen Vorlagen gibt.
  2. Die freiwillige Erhöhung des Gesamtvolumens des Leistungsentgeltes auf 4 % wird an die Beschlüsse des KAV Bayern gekoppelt, d.h. solange der KAV Bayern diese Möglichkeit immer wieder verlängert (zuletzt bis zum 31.12.2024), darf auch die Gemeinde Aying für ihre Beschäftigten unter den vorgegebenen Bedingungen davon Gebrauch machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Franz Strauß war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Datenstand vom 17.01.2024 13:43 Uhr