Datum: 23.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerhaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anwesenheit zur Sitzung 23.07.2024.pdf
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1. Bericht des 1. Bürgermeisters
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Kurzbericht
IT-Umstellung
Nach einer größeren IT-Sicherheitsmaßnahme im Rathaus am 04.07.2024 kommt es immer noch zu einigen Problemen bzw. Nacharbeiten. Dies kann insbesondere den Empfang und Versand von E-Mails betreffen. Der 1. Bürgermeister bittet um Beachtung und Verständnis.
Stadtradln 2024
Die Ergebnisse für Aying liegen inzwischen vor. Es sind insgesamt 69 Personen in 11 Teams angetreten und haben eine Gesamtstrecke von 16.368 km zurückgelegt, also pro Kopf ca. 237 km.
Die Siegerehrung findet am Mittwoch, den 18.09.2024, um 17 Uhr am Rathaus statt. Einladung folgt.
Ehrung
An den bekannten Ayinger Bürger und Schauspieler Wolfgang Fiereck ist der Bayerische Verdienstorden für sein Lebenswerk verliehen worden. Der 1. Bürgermeister hat ihm bereits persönlich gratuliert und freut sich mit ihm über diese hohe Ehrung.
Wasserschaden
Im Kindergarten Dürrnhaar gibt es leider erneut einen Wasserschaden – diesmal durch eine undichte Heizungsleitung im Boden. Betroffen sind Küche und WC im Kellergeschoss. Die Behebung läuft bereits. Die Kosten werden sich auf ca. 10.000,- € belaufen, wobei ein Großteil die Versicherung übernehmen dürfte.
(neue) Realschule Hohenbrunn
In der letzten Sitzung des Zweckverbandes wurde eine Kostenschätzung des Neubaus vorgestellt. Die Gesamtkosten liegen bei etwa 75 Mio. Euro - mit Risikozuschlag und der Berücksichtigung von Indexerhöhungen sogar bei ca. 96 Mio. Euro.
Davon wird der Landkreis München vssl. 70% übernehmen – die restlichen 30% werden auf die Zweckverbandskommunen verteilt. Die Gemeinde Aying wird höchstwahrscheinlich (je nach tatsächlichen Schülerzahlen) ca. 15 % übernehmen müssen, so dass in den nächsten 20 Jahren etwa 3,4 - 4,5 Mio. Euro Kosten zu erwarten sind. Allerdings sind das die reinen Tilgungskosten – die Zinsen kommen also noch dazu.
Nachtragshaushalt
Der in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossene 1. Nachtragshaushalt wurde mit Bescheid vom 22.07.2024 vom Landratsamt München genehmigt.
Landesgartenschau
Der 1. Bürgermeister erinnert noch einmal an den 04.08.2024. An diesem Tag ist die Gemeinde Aying in Kirchheim zu Gast und stellt sich im Landkreispavillon vor. Geplant sind z.B. Auftritte vom Trachtenverein, Frisuren flechten oder Maibaumbasteln.
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2. Informationen zu Bauvorhaben
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Kurzbericht
Der TOP entfällt.
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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
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Kurzbericht
Der 1. Bürgermeister informiert über den Inhalt folgender in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
- Verkauf eines Gewerbegrundstücks im BPlan 36a, Dürrnhaar Nord
- Kauf eines Waldgrundstücks in der Gemeinde Valley, OT Kreuzstraße
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4. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 02.07.2024
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Kurzbericht
Das öffentliche Protokoll vom 02.07.2024 wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Inhalt des öffentlichen Protokolls vom 02.07.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Bachlauf Untere Dorfstraße bis Biersee - Bauabschnitt 2-: Vergabe landschaftsgärtnerische Arbeiten / Bepflanzung
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Kurzbericht
Der Gemeinderat berät und bestätigt Vergabeentscheidungen des 1. Bürgermeisters bzgl. Bepflanzung und sonstiger Mehrkosten im Rahmen der notwendigen Baumaßnahmen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag sowie die o.g. Informationen zustimmend zur Kenntnis und genehmigt die vom 1. Bürgermeister getätigten Vergaben. Die entstandenen Mehrkosten erscheinen zweckmäßig und sind nach Auffassung des Gemeinderates im Sinne der Maßnahme notwendig.
Die Kämmerei wird beauftragt, die notwendigen Haushaltsmittel aus dem Haushalt 2024 bereitzustellen. Die Genehmigung für Über- oder Außerplanmäßige Ausgaben diesbezüglich wird bereits heute erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Bauantrag 2024/33: Einbau Wohnung und Einbau Hackschnitzelheizung, Rosenheimer Landstraße 23, 85653 Aying
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Kurzbericht
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB.
Beantragt ist der Einbau einer Wohnung sowie der Einbau einer Hackschnitzelheizung.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister Peter Wagner war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Die Abstimmung wurde daher von der 2. Bürgermeisterin Karin Lechner durchgeführt.
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7. Bauantrag 2024/34: Einbau 2 Wohnungen, Bahnhofstraße 21, 85653 Aying
Gremium
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Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Teilbebauungs- und Baulinienplan Aying für das Gebiet Bahnhof und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist der Einbau von 2 Wohnungen in das Bestandsgebäude.
Im Bestand ist bereits eine Wohneinheit vorhanden.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Vorbescheid 2024/35: Neubau Maschinenhalle mit Holzlagerfläche, Moosweg, Fl.Nr. 671, Gemarkung Peiß, 85653 Aying
Gremium
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Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Beantragt ist im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid die Errichtung einer Maschinenhalle und einer Holzlagerfläche.
Beschluss
Der beantragte Vorbescheid wird abgelehnt. Der 1. Bürgermeister wird jedoch beauftragt, im Büroweg einen geänderten Antrag auf Vorbescheid zu genehmigen, wenn die geplante Maschinenhalle um 8 m nach Nordosten verschoben wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Der Antrag auf Vorbescheid wurde somit abgelehnt.
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9. Vollzug BayStrWG, Widmung öffentlicher Feld- und Waldweg "Kreuzbergweg" gemäß Art. 6 BayStrWG und Teileinziehung öffentlicher Feld- und Waldweg "Kreuzbergweg" gemäß Art. 8 BayStrWG
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Kurzbericht
Der bestehende öffentlich gewidmete Feld- und Waldweg „Kreuzbergweg“ am Ortsausgang von Großhelfendorf in Richtung Grub wurde auf Antrag eines Grundstücksanliegers in Teilen wesentlich verlegt. Dies erfolgte durch Grundstückstausch mit einem Notarvertrag vom 04.03.2022 (Genehmigung durch Gemeinderat vom 08.03.2022). Zugleich kam diese Verlegung auch dem Wasserversorgungsverband Helfendorf zugute, da Teile der Wasserleitung mit der Verlegung des Weges nun auch auf öffentlichen Grund liegen. Die betroffene Länge des Weges beträgt ca. 166 m (neuer Weg) und ist neu zu widmen. Die damit verbundene Einziehung des alten Weges auf einer Länge von ca. 142 m ist zeitgleich zu vollziehen. Ausführung siehe Lageplan (Rot-alter Weg, Blau-neuer Weg).
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweg (Flurnummer 104,104/2,104/1, Gemarkung Helfendorf) in seiner neuen Form (Flurnummer 105/14 und 105/15 Gemarkung Helfendorf) auf einer Länge von ca. 166 m neu zu widmen. Im gleichen Zug erfolgt die Einziehung des alten Weges auf einer Länge von ca. 142 m. Die neue Länge des gesamten Weges beträgt ca. 875 m.
Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Hans Peter Huber war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Gemeinderatsmitglied Matthias Neumair war während der Abstimmung abwesend.
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10. Ersatzbeschaffung eines Teleskopladers für den Bauhof
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Kurzbericht
Der Gemeinderat wird über die Vergabe der notwendigen Ersatzbeschaffung eines Teleskopladers informiert.
Die Ausschreibung für die Ersatzbeschaffung des Teleskopladers wurde vom Zweckverband Kommunale Dienste Oberland durchgeführt.
Zur Submission wurden insgesamt 2 Angebote abgegeben.
Wirtschaftlichster Bieter für die notwendige Ersatzbeschaffung eines Teleskopladers (BJ 2023, 30 Stunden Betrieb) ist die Fa. Gaar Landtechnik aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn mit einem Angebotspreis von 140.001,18 € (brutto).
Aufgrund der vorgetragenen Angebotswertung wird daher vorgeschlagen, den Auftrag an die Firma Gaar Landtechnik aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu vergeben.
Beschluss
Die notwendige Ersatzbeschaffung eines Teleskopladers wird an die Fa. Gaar Landtechnik aus Höhenkirchen-Siegertsbrunn vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Josef Bachmair war während der Abstimmung abwesend.
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11. Umgang mit Hunden im Gemeindegebiet (Antrag aus BV 2024)
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Kurzbericht
Zur Bürgerversammlung wurde ein Antrag gestellt, für das gesamte Gemeindegebiet eine Anleinpflicht für alle Hunde außerhalb des eigenen Grundstückes durch den Gemeinderat in einer Verordnung festzulegen.
Grundsätzlich können die Gemeinden aufgrund von Art. 18 LStVG durch Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden (ab 50cm Schulterhöhe) und Kampfhunden im Sinn des Art. 37 Abs.1 Satz 2 in öffentlichen Anlagen sowie auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken. Der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung ist auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei auch dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.
Art 18 Abs. 1 LStVG beschränkt die Ermächtigungsgrundlage für gemeindliche Verordnungen auf sog. „Große Hunde und Kampfhunde“. Ein Leinenzwang für Hunde jeglicher Art und Größe ist folglich auf Grundlage von Art. 18 LStVG ausgeschlossen.
Räumlicher und zeitliche Geltungsbereich
Gem. Art. 18 Abs. 1 Satz 2 LStVG ist der räumliche und zeitliche Geltungsbereich der Verordnung auf die örtlichen Verhältnisse abzustimmen, wobei dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen ist.
In räumlicher Sicht sind folglich in der Verordnung die Gebiete festzulegen, in denen das freie Umherlaufen eingeschränkt werden soll.
Der räumliche Geltungsbereich orientiert sich an den tatsächlichen Gegebenheiten der jeweiligen Gemeinde. So kann eine Anleinpflicht „innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“ angeordnet werden.
In zeitlicher Hinsicht kann der Geltungsbereich festgelegt werden, z.B. in Kurorten auf die Kursaison. Sonst gilt eine maximale Verordnungsdauer von 20 Jahren.
Weiterhin ist dem Bewegungsbedürfnis der Hunde ausreichend Rechnung zu tragen, so dass vom Grundsatz her in der Gemeinde Auslaufflächen zur Verfügung stehen müssen.
Zusammenfassen bleibt festzustellen, dass eine räumlich und zeitlich unbegrenzte Anleinpflicht (also für das gesamte Gemeindegebiet zu jeder Tages- und Nachtzeit) grundsätzlich unzulässig ist.
Die Hundehaltungsverordnung löst das eigentliche Problem der Verunreinigung von Grünstreifen und Feldern nicht. Die Durchführung der Verordnung ist personell sowie zeitlich schlecht durchführbar für die Gemeinden und auch das freie Herumlaufen auf bepflanzten Feldern lässt sich nicht durch eine Verordnung einschränken.
Die Überlegung wäre, wieder proaktiv für die Mitnahme der Hinterlassenschaft zu werben, bzw. die Hundebesitzer und alle Mitbürger durch Presseartikel (wie auch in der Vergangenheit) wieder wachzurütteln, damit die vorhandenen kostenlosen Hundekottüten inkl. der Entsorgungsmöglichkeiten wieder besser genutzt werden.
Diese Vorschläge sieht auch der 1. Bürgermeister als zielführender. Er plädiert für das bessere Ausweisen der Restmülltonnen bzw. eine Überprüfung des Bedarfs, ein Veröffentlichen von „Benimmregeln“ und biologisch abbaubare Tüten.
Beschluss 1
Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, proaktiv das Thema der Hundekotentsorgung aufzugreifen und die Hundehalter hierfür wieder zu sensibilisieren. Dies soll durch Veröffentlichung der Hundetoilettenstandorte auf der Website, einem Flyer als Anlage zu den Hundesteuerbescheiden oder in einem Rundschreiben, sowie evtl. „Benimmregeln“ – Aushang an den Hundetoiletten – geschehen. Zusätzliche Aufstellorte für Hundetoiletten sollen geprüft und wenn nötig zeitnah umgesetzt werden. Zudem ist zu prüfen, ob biologisch abbaubare Beutel beschafft werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Hans Peter Huber war während der Abstimmung abwesend.
Beschluss 2
Eine Verordnung über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden wird derzeit nicht erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Hans Peter Huber war während der Abstimmung abwesend.
Datenstand vom 11.09.2024 09:11 Uhr