Datum: 11.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerhaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:05 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bericht des 1. Bürgermeisters
1.1 Anfrage
2 Informationen zu Bauvorhaben
3 Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
4 Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 11.02.2025
5 FFW Aying: Alarmierung bei Erste-Hilfe-Einsätzen
6 FFW Helfendorf: Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter
7 Vorstellung des Zweckverbandes Kommunale Dienste Oberland
8 Umbau Bahnübergang Peiß: Stellungnahme der Gemeinde Aying zur Auslegung der Planunterlagen 10.02.-10.03.2025 durch das Eisenbahnbundesamt
9 Antrag auf Vorbescheid 2025/7: Neubau Mehrfamilienhäuser, Egmatinger Straße 5 c und 5 d, 85653 Aying
10 Bauantrag 2025/8: Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, Graß 14, 85653 Aying
11 Haushaltsplan 2025: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, Haushaltsplan mit Anlagen, Finanzplan

Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anwesenheit zur Sitzung 11.03.2025.pdf

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1. Bericht des 1. Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö informativ 1

Kurzbericht

Bundestagswahl 2025
Die Wahl ist sehr gut verlaufen – die Wahlbeteiligung lag bei beachtlichen 90%. Der 1. Bürgermeister bedankt sich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern, der Verwaltung sowie dem Wahlleiter Christian Singer – vor allem vor dem Hintergrund der diesmal sehr kurzen Fristen.

Klimaschutzmanager/-in
Der Förderbescheid traf nun endlich am 27.02.2025 ein und sichert der Gemeinde sogar eine Förderung zu 100%. Derzeit laufen auch bereits Vorstellungsgespräche.

Termine
  • Die diesjährige Bürgerversammlung findet am 22.05.2025 um 19 Uhr im Gasthof Fellner statt.
  • Die Wahl der Mitglieder des Behindertenbeirats für die nächste Amtsperiode (ab 01.06.2025) findet am 07.05.2025 um 19 Uhr im Bürgerhaus statt. Der 1. Bürgermeister hofft auf eine rege Teilnahme.

Wasserrohrbruch am Bürgerhaus
Wegen einem Rohrbruch der Zuleitung zum Bürgerhaus auf dem Grundstück des Rathauses musste die Krippe im Bürgerhaus am heutigen Dienstag geschlossen werden. Der Schaden wurde inzwischen behoben.

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1.1. Anfrage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö vorberatend 1.1

Kurzbericht

Gemeinderatsmitglied Hermann Oswald erkundigt sich für die ortsansässige Firma Gassner nach der Energie-Infrastruktur im Ortsteil Göggenhofen. Sie wird anscheinend allgemein für unzureichend befunden, da ein leistungsfähiger Anschluss fehlt, PV-Anlagen nicht (vollständig) genutzt werden können usw. Er fragt, ob hier die Gemeinde nicht etwas tun kann.
Der 1. Bürgermeister antwortet, dass sich die Gemeinde längst mit dem Thema befasst und in intensivem Austausch mit den Bayernwerken steht. Die beiden Mittelspannungseinspeisungen reichen leider nicht aus bzw. befinden sich an ungünstigen Orten. Gesucht wird daher eine 45 m2 große Fläche für einen Trafo im Norden. Die Gemeinde verfügt leider nicht über passende Flächen und jede Anfrage bei Grundstückseigentümern brachte bisher kein Ergebnis. Es wird daher weiter nach Lösungen gesucht.

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2. Informationen zu Bauvorhaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö informativ 2

Kurzbericht

Seit der letzten Gemeinderatssitzung wurde über folgende Bauvorhaben im Büroweg entschieden:
  • Isolierte Befreiung 2025/5: Errichtung eines Carports, Untere Dorfstr. 6 b, 85653 Aying
  • Freistellungsantrag 2025/6: Anbau eines Wintergartens, Kirchenstraße 1, 85653 Aying

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3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö informativ 3

Kurzbericht

Der 1. Bürgermeister informiert über den Inhalt folgender in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
  • Grunderwerb Waldgrundstück
  • Verkauf eines weiteren Grundstücks im Bebauungsplangebiet 36a, Dürrnhaar, Faistenhaarer Weg

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4. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 11.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 4

Kurzbericht

Das öffentliche Protokoll vom 11.02.2025 wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Inhalt des öffentlichen Protokolls vom 11.02.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. FFW Aying: Alarmierung bei Erste-Hilfe-Einsätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 5

Kurzbericht

Der Rettungszweckverband hat für die Fälle, in denen ein erhöhtes Einsatzaufkommen mit Einsatzmitteln aus der Fahrzeugvorhaltung des öffentlichen Rettungsdienstes ausnahmsweise nicht bewältigt werden kann, bei der Kreisbrandinspektion München angefragt, ob die örtlichen Feuerwehren, die nicht bereits als First Responder alarmiert werden, zu Einsätzen der Ersten Hilfe als Einsatzmittel im Sinne von § 4 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) alarmiert werden können, wenn aufgrund des Einsatzstichwortes unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Patienten besteht und dringend Erste Hilfe erforderlich ist. Die gemeindlichen Feuerwehren können diese Aufgabe gemäß Ziffer 4.7 der Vollzugsbekanntmachung zum Bayerischen Feuerwehrgesetz übernehmen, sofern die Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben hierdurch nicht beeinträchtigt wird. Eine entsprechende Alarmierung der gemeindlichen Feuerwehr erfolgt dabei insbesondere bei den Einsatzstichworten „Reanimation“, „starke Blutung“ oder „Person schwer verletzt“ und nur in den Fällen, in denen ein Einsatzmittel des Regelrettungsdienstes nicht zeitnah verfügbar ist.
Da es sich allerdings um eine freiwillige Aufgabe und keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr nach Bayerischem Feuerwehrgesetz handelt, bestehen weder Freistellungsansprüche der Feuerwehrdienstleistenden gegenüber deren Arbeitgebern bzw. Dienstherren noch entsprechende Entgeltfortzahlungsansprüche. Es wird auch kein gesondertes Fahrzeug benötigt. Es entstehen der Gemeinde also keine neuen Kosten, außer den üblichen Erste-Hilfe-Rucksäcken.
Durch den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehr zur Ersten Hilfe in diesen Fällen wird jedoch die gemeindliche Aufgabe zur Gefahrenabwehr nach Art. 6 LStVG im Wege der Selbstvornahme durch die Gemeinde als Sicherheitsbehörde nach Art. 7 Abs. 3 i.V.m. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 LStVG erfüllt. Den betroffenen Bürgern kann bei Ausfall eines zeitnah verfügbaren Einsatzmittels des Regelrettungsdienstes so unmittelbare Hilfe geleistet werden.
Viele Mitglieder der FFW Aying haben sich nun verstärkt beim 1. Kommandanten, der in der Sitzung auch persönlich anwesend ist, dafür eingesetzt, dass diese Unterstützung künftig mit angeboten werden soll. 

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Einsatz der FFW Aying als Einsatzmittel im Sinne von § 4 Satz 3 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (AVBayRDG) zu, soweit aufgrund des Einsatzstichwortes unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Patienten besteht und dringend Erste Hilfe erforderlich ist. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Zustimmungserklärung gegenüber dem Landratsamt München abzugeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. FFW Helfendorf: Bestätigung der Wahl des Feuerwehrkommandanten und seiner Stellvertreter

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 6

Kurzbericht

Aufgrund des Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Kommandanten und seines Stellvertreters am 31.03.2025 wurden in einer von der Gemeinde für den 30.01.2025 einberufenen Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Helfendorf
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Herr Alexander Schiele,
zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Helfendorf
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Herr Andreas Lechner,
zum 1. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Helfendorf
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Herr Luca Weissenbacher,
zum 2. Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Helfendorf
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gewählt.
Die Gewählten bedürfen gemäß Art. 8 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 Satz 2 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Die Bestätigung ist zu versagen, wenn sie fachlich, gesundheitlich oder aus sonstigen wichtigen Gründen ungeeignet sind.
Die Gewählten erfüllen nach Ansicht der Verwaltung die Eignungsvoraussetzungen und werden die noch ggf. erforderlichen Lehrgänge zeitnah besuchen. Sonstige Zweifel an der Eignung sind nicht vorhanden. Insbesondere sind Herr Schiele und Herr Lechner schon seit Jahren für die Gemeinde als Gerätewarte tätig und daher bestens bekannt.
Der Kreisbrandrat hat mit Schreiben vom 21.02.2025 den Bestätigungen unter bestimmten Bedingungen bereits zugestimmt (siehe Anlagen zur Beschlussvorlage).
Die 6jährige Amtszeit beginnt nach positivem Beschluss des Gemeinderats mit der Zustellung des Bestätigungsschreibens der Verwaltung an die gewählten Personen, jedoch nicht vor dem Ende der laufenden Amtszeit am 31.03.2025. 
Sofern die Zustellung der Bestätigung rechtzeitig erfolgt, beginnt die Amtszeit demnach am 01.04.2025 und endet zum 31.03.2031 (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 5 Satz 2 BayFwG).

Beschluss

  1. Der Gemeinderat bestätigt die Wahl des Feuerwehrkommandanten der FFW Helfendorf und seiner beiden Stellvertreter für die Amtszeit vom 01.04.2025 bis einschließlich 31.03.2031 unter der Bedingung, dass die fehlenden Lehrgänge bis spätestens 31.03.2026 nachgeholt werden.
  2. Sollten die vorgeschriebenen Lehrgänge wegen fehlender Plätze nicht in der vorgesehenen Zeit absolviert werden können, stimmt der Gemeinderat bereits jetzt einer Verlängerung der Bestätigung um ein weiteres Jahr zu, also bis 31.03.2027.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Vorstellung des Zweckverbandes Kommunale Dienste Oberland

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö informativ 7

Kurzbericht

Herr Preßler, Leiter des Außendienstes und Stellv. Geschäftsführer des Zweckverbandes stellt anhand einer Präsentation die Leistungen im Bereich Verkehr dar.
Der im Jahr 2007 gegründete Verband betreut inzwischen mit 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über 150 Kommunen. Die selbst gesteckten Grenzen sollen dabei nicht überschritten werden, damit der Verband noch handlungsfähig bleibt und nicht zu groß wird.
Die weiteren Geschäftsbereiche wie Forderungsmanagement oder Vergabe sind nicht Bestandteil des Vortrags.

Der Erfüllungsgrad der gebuchten Stunden beim fließenden Verkehr liegt bei 96% (Stand: 2024). Die Messstellen werden gemeinsam mit der beauftragenden Kommune, der Polizei und dem Zweckverband festgelegt. Hierbei liegt der Fokus auf Unfallschwerpunkten. 
Dabei gibt es einen Unterschied, was die Beteiligung der Polizei betrifft:
  • innerhalb der Ortschaft: Die Polizei wird zum angedachten Messpunkt nur gehört.
  • außerhalb der Ortschaft: Die Polizei muss den Messpunkt genehmigen. Hierbei legt sie inzwischen deutlich strengere Maßstäbe an. 
Die Anzahl der Verstöße ist deutlich höher als beim ruhenden Verkehr, aber die Tendenz ist eher abnehmend. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass auch Messungen in der Nacht möglich sind (z.B. Überwachung des Tempolimits von 30 km/h in der Nacht in bestimmten Ortsteilen).
Neben der reinen Überwachungsarbeit wird auch viel Zeit in die Aufklärung investiert, wie z.B. Projekte an Schulen.

Der Erfüllungsgrad der gebuchten Stunden beim ruhenden Verkehr liegt bei 100% (Stand: 2024). Die Anzahl der Verstöße sind in Aying sehr gering.

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8. Umbau Bahnübergang Peiß: Stellungnahme der Gemeinde Aying zur Auslegung der Planunterlagen 10.02.-10.03.2025 durch das Eisenbahnbundesamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 8

Kurzbericht

Das für den Umbau der beiden Bahnübergänge in Peiß erforderliche Planfeststellungsverfahren wurde nun durch das Eisenbahnbundesamt gestartet. Das Eisenbahnbundesamt ist federführend für das Verfahren zuständig. 
Die öffentliche Auslegung des Verfahrens erfolgte in der Zeit von 10.02.2025 bis 10.03.2025. In dieser Zeit bestand für jedermann das Recht auf Einsicht und die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme / Einwendungen zur Planung bzw. zum Verfahren. Für Träger öffentlicher Belange ist diese Frist etwas länger.
Die Auslegung erfolgte online im Internet unter www.eba.bund.de/bekanntmachungen. Dort konnten auch die Unterlagen eingesehen und heruntergeladen werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren und beauftragt die Verwaltung bzw. den 1. Bürgermeister, die genannten Punkte als Stellungnahme beim Eisenbahnbundesamt einzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Johann Lechner war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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9. Antrag auf Vorbescheid 2025/7: Neubau Mehrfamilienhäuser, Egmatinger Straße 5 c und 5 d, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 9

Kurzbericht

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und beurteilt sich daher nach § 34 BauGB.
Beantragt wurde der Neubau von Mehrfamilienhäusern in zwei Varianten: 
Variante 1 die Errichtung von zwei separaten Mehrfamilienhäusern für jeweils 6 Wohneinheiten.
Variante 2 der Bau eines Mehrfamilienhauses mit 12 Wohneinheiten.

Beschluss 1

Aufgrund der enormen Höhenentwicklung, welche sich im Vergleich zur umliegenden Bebauung nicht einfügt, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht hergestellt werden. 
Das gemeindliche Einvernehmen zu Variante 1 wird nicht hergestellt.
Hinweis: Bei Reduzierung der Gebäudehöhe (Firsthöhe max. 10,00 m) kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

Beschluss 2

Aufgrund der enormen Höhenentwicklung, welche sich im Vergleich zur umliegenden Bebauung nicht einfügt, kann das gemeindliche Einvernehmen nicht hergestellt werden. 
Das gemeindliche Einvernehmen zu Variante 2 wird nicht hergestellt.
Hinweis: Bei Reduzierung der Gebäudehöhe (Firsthöhe max. 10,00 m) kann das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3

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10. Bauantrag 2025/8: Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken, Graß 14, 85653 Aying

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 10

Kurzbericht

Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und beurteilt sich daher nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Beantragt wurde der Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken.

Beschluss

Das Einvernehmen für den Einbau einer Wohneinheit sowie die Befreiung von der gemeindlichen Abstandsflächensatzung (Abstandflächenüberlappung aufgrund der Außentreppe mit dem Bestandsgebäude) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Josef Bachmair war während der Abstimmung abwesend.

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11. Haushaltsplan 2025: Beschlussfassung über die Haushaltssatzung, Haushaltsplan mit Anlagen, Finanzplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2025 ö beschließend 11

Kurzbericht

Der Kämmerer stellt dem Gemeinderat die wichtigsten Eckdaten zum Haushalt 2025 vor. Dabei werden Ansätze des Verwaltungs- und des Vermögenshaushalts erläutert und ein Überblick über die Schulden und die Rücklagen der Gemeinde Aying gegeben.

Beschluss 1

Die Haushaltssatzung 2025 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Finanzplan sowie der Investitionsplan für die Jahre 2024 – 2028 wird anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die im Stellenplan ausgewiesenen Angaben werden ebenfalls anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 09.04.2025 09:34 Uhr