Datum: 08.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Bürgerhaus
Gremium: Gemeinderat
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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16 |
Bericht des 1. Bürgermeisters
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17 |
Informationen zu Bauvorhaben
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Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
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19 |
Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 11.03.2025
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20 |
Bauantrag 2025/9, Abbruch und Wiedererrichtung des Daches auf einer Doppelhaushälfte mit Gaubenvergrößerung, Nutzungsänderung eines Teiles des Erdgeschosses in eine Einliegerwohnung, Siedlungsstraße 1, 85653 Aying, OT Großhelfendorf
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21 |
Bauantrag 2025/10, Einbau von zwei Wohnungen, Anbau Hackschnitzellager, Hackschnitzelbunker und Neubau Geräteraum, Bartenstraße 11, 85653 Aying, OT Großhelfendorf
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22 |
Antrag auf isolierte Befreiung 2025/11: Errichtung einer Poolanlage und eines Gartenhäuschens, Mozartstraße 4, FlNr. 231/1, Gemarkung Helfendorf, 85653 Aying
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23 |
Antrag auf isolierte Befreiung 2025/14: Errichtung einer Gartenhütte, Bahnhofstraße 17, 85653 Aying
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24 |
Teilnahme an der Ökomodellregion VG Glonn
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25 |
Antrag auf Erstellung und Bezuschussung eines barrierefreien Zugangs zum gemeindlichen/kirchlichen Friedhof und zur Kirche St. Emmeram in Kleinhelfendorf
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26 |
Jahresrechnung 2023: Feststellung und Entlastung
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27 |
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2024
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28 |
Erhöhung der Hundesteuer ab 01.01.2025
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download Anwesenheit zur Sitzung 08.04.2025.pdf
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16. Bericht des 1. Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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informativ
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16 |
Kurzbericht
Neuwahlen Behindertenbeirat
Der 1. Bürgermeister erinnert an die bevorstehende Wahl zum Behindertenbeirat am 07.05.2025 um 19 Uhr im Sitzungssaal und hofft auf zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes für Umbau Bahnübergang Göggenhofen / Beseitigung Bahnübergang Großhelfendorf:
Der Planfeststellungsbeschluss wurde der Gemeinde am 08.04.2025 zugestellt (umfasst insgesamt 110 Seiten).
Er wird mit den dazugehörigen Zeichnungen und Erläuterungen ab dem 14.04.2025 für einen Zeitraum von zwei Wochen, d. h. bis zum 28.04.2025, auf der Internetseite www.eba.bund.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ersetzt gemäß § 18b Abs. 3 Satz 1 AEG die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses.
Die Gemeinde Aying stellt die Information zusätzlich auf der gemeindlichen Homepage und auch als Anschlag an den gemeindlichen Bekanntmachungstafeln bereit.
Jubiläum
Am 4. April vor 50 Jahren wurde die Linde am Rathaus von der Schutzgemeinschaft Hofoldinger Forst gepflanzt. Gründe waren der Erhalt der Schutzgemeinschaft und des Waldes sowie der Flora und Fauna sowie zum Gedenken an den Bürgermeister Johann Mang.
Straßenkehrung
Die Kehrung begann diese Woche mit der kleinen Kehrmaschine. Ab Mittwoch, den 09.04.2025, kommt die große Kehrmaschine dazu. Bitte auf das Parken achten.
Tag der Vereine
Am Samstag, den 10.05.25, findet in Aying vor dem Rathaus der Tag der Vereine statt. Es gibt bereits zahlreiche Anmeldungen und alle Teilnehmer freuen sich auf viele Besucherinnen und Besucher.
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17. Informationen zu Bauvorhaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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informativ
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17 |
Kurzbericht
Seit der letzten Gemeinderatssitzung wurde über folgende Bauvorhaben im Büroweg entschieden:
Zustimmung
- Bauantrag 2025/4 Errichtung einer unbeleuchteten einseitigen Werbeanlage, Höhenkirchener Str. 8, Fl.Nr. 1810, Gemarkung Peiß
- Isolierte Befreiung 2025/12: Errichtung eines Carport’s, Thomastraße 13, Fl.Nr. 314/20, Großhelfendorf
Ablehnung
- Bauantrag 2024/42: Errichtung eines Mehrfamilienhauses und Umbau eines bestehenden Einfamilienhauses mit Stellplätzen, Egmatinger Str. 4a, 85635 Aying
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18. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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informativ
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18 |
Kurzbericht
Der 1. Bürgermeister informiert über den Inhalt folgender in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse:
- Verkauf eines weiteren Grundstücks im Bebauungsplangebiet 36a, Dürrnhaar, Faistenhaarer Weg
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19. Genehmigung des öffentlichen Protokolls vom 11.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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19 |
Kurzbericht
Das öffentliche Protokoll vom 11.03.2025 wurde im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Inhalt des öffentlichen Protokolls vom 11.03.2025.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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20. Bauantrag 2025/9, Abbruch und Wiedererrichtung des Daches auf einer Doppelhaushälfte mit Gaubenvergrößerung, Nutzungsänderung eines Teiles des Erdgeschosses in eine Einliegerwohnung, Siedlungsstraße 1, 85653 Aying, OT Großhelfendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
|
ö
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beschließend
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20 |
Kurzbericht
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und beurteilt sich daher nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Beantragt wurde der Abbruch und die Wiedererrichtung des Daches auf einer Doppelhaushälfte mit Gaubenvergrößerung sowie einer Nutzungsänderung eines Teiles des Erdgeschosses in eine Einliegerwohnung.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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21. Bauantrag 2025/10, Einbau von zwei Wohnungen, Anbau Hackschnitzellager, Hackschnitzelbunker und Neubau Geräteraum, Bartenstraße 11, 85653 Aying, OT Großhelfendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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21 |
Kurzbericht
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile in einem Gebiet ohne Bebauungsplan und beurteilt sich daher nach § 34 Abs. 1 BauGB.
Beantragt wurde der Einbau von zwei Wohnungen, der Anbau eines Hackschnitzellagers und -bunkers sowie der Neubau eines Geräteraumes.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird hergestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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22. Antrag auf isolierte Befreiung 2025/11: Errichtung einer Poolanlage und eines Gartenhäuschens, Mozartstraße 4, FlNr. 231/1, Gemarkung Helfendorf, 85653 Aying
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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22 |
Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Großhelfendorf Süd Nr. 1“ und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB.
Beantragt ist im Rahmen einer isolierten Befreiung die Errichtung eines Pools inkl. Umrandung mit den Abmessungen von 4,20 m x 7,20 m sowie die Errichtung eines Gartenhauses mit den Abmessungen von 4,20 m x 2,00 m. Das Gartenhaus soll ein Pultdach mit einer Dachneigung von 10° erhalten. Die Wandhöhe beträgt 2,15 und hat eine max. Höhe von 2,45 m.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der Poolanlage und des Gartenhauses samt erforderlicher Befreiungen kann erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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23. Antrag auf isolierte Befreiung 2025/14: Errichtung einer Gartenhütte, Bahnhofstraße 17, 85653 Aying
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
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ö
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beschließend
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23 |
Kurzbericht
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Baulinien- und Aufteilungsplanes für das Gelände des Katholischen Siedlungsbauwerkes und beurteilt sich daher nach § 30 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 34 BauGB.
Beantragt ist die Errichtung einer Gartenhütte mit den Abmessungen von 5,00 m x 4,00 m. Die Wandhöhe soll 2,20 m betragen und die Firsthöhe 2,90 m. Das Dach soll als Satteldach ausgeführt werden mit einer Dachneigung von 18°.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung der Gartenhütte samt Befreiung kann erteilt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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24. Teilnahme an der Ökomodellregion VG Glonn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
|
ö
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beschließend
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24 |
Kurzbericht
Dem Gemeinderat wurde das Projekt der Ökomodell-Region (ÖMR) der VG Glonn bereits in der Sitzung vom 14.01.2025 durch die Projektmanager ausführlich vorgestellt.
Ziele sind v.a. die Förderung einer nachhaltigen ökologischen Landwirtschaft mit der Vernetzung von beteiligten Landwirtinnen und Landwirten sowie dem entsprechenden Absatzmarkt.
Die Gemeinden übernehmen dabei in erster Linie die Trägerschaft, eine Teilfinanzierung und stellen die Infrastruktur.
In der ÖMR VG Glonn sind bis zu 100.000 € pro Jahr förderfähig – dabei werden 50% dieser Kosten übernommen. Die Höchstsumme für ein Einzelprojekt beträgt 20.000 €. Über die Vergabe dieser Gelder entscheidet ein paritätisch besetztes Beschlussgremium, das aus 3, 6 oder 9 Personen besteht. Entsandt werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus den beteiligten Kommunen, den Bio-Betrieben und der Vermarktung.
Zum Eintritt in die ÖMR bedarf es nur eines GR-Beschlusses und anschließenden Antrages. Der aktuelle Beitrag, der pro Jahr zu zahlen wäre, liegt bei ca. 5.000 € - tendenziell wird er vermutlich sinken. Er wird aus einem festen Sockelbetrag und einem variablen Teil berechnet, der sich nach der Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner richtet. Auch der Name der ÖMR wird sich mit Sicherheit ändern. Ein Ausstieg ist im Übrigen jederzeit möglich.
Zu weiteren Gemeinden, die über den Eintritt entschieden haben, ist bekannt, dass der Gemeinderat Tuntenhausen zugestimmt hat und die Stadt-/Gemeinderäte Zorneding, Ebersberg und Bruckmühl abgelehnt haben. Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham plant die Behandlung des Beitritts im Laufe des Mai.
Der 1. Bürgermeister empfiehlt jedoch weiterhin einen Betritt, da die Vorteile für die Gemeinde aus seiner Sicht überwiegen.
Beschluss
Die Gemeinde Aying tritt der Ökomodellregion der VG Glonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt bei. Spätestens nach 2 Jahren ist die Mitgliedschaft zu evaluieren bzw. zu überprüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 6
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25. Antrag auf Erstellung und Bezuschussung eines barrierefreien Zugangs zum gemeindlichen/kirchlichen Friedhof und zur Kirche St. Emmeram in Kleinhelfendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
|
ö
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beschließend
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25 |
Kurzbericht
Mit Schreiben vom 08.02.2025 wird von Seiten der Kirche ein 50%iger Zuschuss zur Errichtung eines barrierefreien Zugangs zum gemeindlichen und kirchlichen Friedhofsteil in Form einer Rampe beantragt. Dafür soll der hintere Eingang auf Höhe des Leichenhauses umgebaut werden.
Weiterhin wird die Gemeinde gebeten, den dazugehörigen Behindertenparkplatz zu pachten und entsprechende Gestattungsverträge mit der Kirche abzuschließen. Der detaillierte Antrag ist zusammen mit entsprechenden Plänen den Mitgliedern des Gemeinderates bereits im Vorfeld mit der Ladung zugegangen.
Der barrierefreie Zugang kommt neben den Besucherinnen und Besuchern der Kirche allen Personen zugute, die den gemeindlichen oder kirchlichen Friedhofsteil besuchen wollen. Insofern ist eine kostenmäßige Beteiligung an dem Umbau gerechtfertigt. Im Haushalt 2025 wurden daher entsprechende Mittel eingeplant.
Nachdem im letzten Jahr bereits das kleine Eingangstor erneuert wurde und das große Tor dieses Jahr an der Reihe sein soll, ist der Umbau des Eingangs ein weiterer Schritt zur Erneuerung bzw. Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten.
Der Zuschuss wird nach Abschluss der Arbeiten und Vorlage der entsprechenden Rechnung berechnet und ausgezahlt.
Beschluss
- Der Gemeinderat genehmigt den Zuschuss zum barrierefreien Umbau des Zugangs zum Friedhof mit 50% der Kosten, max. 12.500 € brutto, unter der Bedingung, dass seitens der Kirche zuvor alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft wurden. Ebenso wird die Durchführung der Arbeiten auf dem gemeindlichen Grundstück genehmigt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die nötigen Verträge bzw. Vereinbarungen für den Behindertenparkplatz und die gegenseitige Inanspruchnahme der Grundstücke auszuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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26. Jahresrechnung 2023: Feststellung und Entlastung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
|
ö
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beschließend
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26 |
Kurzbericht
Dem Gemeinderat werden die Eckdaten der Niederschrift der örtlichen Vorprüfung der Jahresrechnung 2023 vorgestellt. Die Führung der gemeindlichen Finanzen wird als ordnungsgemäß und sachgerecht erachtet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt daher dem Gemeinderat, die Jahresrechnung 2023 formell festzustellen.
Gleichzeitig empfiehlt er dem Gemeinderat, hinsichtlich der Jahresrechnung die Entlastung auszusprechen (Art. 102 Abs. 3 GO).
Beschluss 1
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses an und beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat spricht hinsichtlich der Jahresrechnung 2023 die Entlastung aus.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Der 1. Bürgermeister Peter Wagner war gemäß Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
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27. Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
|
ö
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beschließend
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27 |
Kurzbericht
Der Kämmerer erläutert dem Gemeinderat den Umfang und die Gründe für über – bzw. außerplanmäßige Abweichungen von Haushaltsansätzen bei der Ausführung des Haushalts 2024.
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass die Planabweichungen 2024 zulässig waren, da sie sachlich und zeitlich unabweisbar waren und die Deckung gewährleistet war.
Nach Art. 66 Abs.1 Gemeindeordnung (GO) werden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2024 vom Gemeinderat genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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28. Erhöhung der Hundesteuer ab 01.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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08.04.2025
|
ö
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beschließend
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28 |
Kurzbericht
Der Kämmerer erläutert den Hintergrund der Hundesteuer und schlägt dem Gemeinderat eine Erhöhung ab 01.01.2025 vor.
Beschluss
Der Gemeinderat schließt sich den Ausführungen der Verwaltung an und beschließt rückwirkend den Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab dem 01.01.2025. Dabei wird die Steuer für einen Hund auf 85,- €, die für einen Kampfhund auf 680,- € festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.05.2025 10:24 Uhr