Antrag auf Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung; Fallerstraße 6a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 12.09.2017 ö 4

Sachverhalt

In der gemeindlichen Gestaltungssatzung ist festgelegt, dass die Außenwände weiß zu streichen sind. Abweichungen in dezenten Farbtönen sind zulässig, bedürfen aber der Zustimmung der Gemeinde. Für das Bauvorhaben  Fallerstraße 6a wurde jetzt eine Abweichung beantragt (die beiliegende Farbkarte gibt leider nach dem Scannen nicht die richtige Farbe wieder, soll aber die Richtung verdeutlichen, die Original-Farbkarte wird in der Sitzung gezeigt. Auf den Bildern ist das Haus noch mit dem Grundputz, die Farbe entspricht aber in Etwa dem gewünschten Ton).
Die beantragte Abweichung für einen Edelstahlbalkon mit Glasflächen wurde nach einem Hinweis der Verwaltung, dass es in Bad Kohlgrub keine vergleichbaren Balkone gibt und deshalb eine Befreiung von der Gestaltungssatzung sehr unwahrscheinlich ist, per E-Mail zurückgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt einer Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf den Farbton der Fassade zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2017 13:41 Uhr